Was ist die Konzessionsabgabe und wieso wird sie erhöht?

Die Konzessionsabgabe ist die "Nutzungsgebühr für Nutzung der Strom- und Gasnetze bei öffentlichen Straßen" und gehört zu den Steuern, Abgaben und Umlagen bei Strom- und Gaspreisen.

Was genau ist die Strompreiszusammensetzung?

Die Strompreiszusammensetzung in Deutschland besteht aus drei Elementen:

Zusammensetzung des Arbeitspreises (Cent/kWh):

  1. Strombeschaffung und Vertrieb ;
  2. Netznutzungsentgelte ;
  3. Steuern, Abgaben und Umlagen.

Steuern, Abgaben und Umlagen:

  1. EEG-Umlage ;
  2. Konzessionsabgabe ;
  3. KWK-Umlage ;
  4. Mehrwertsteuer und Stromsteuer ;
  5. Offshore-Netzumlage ;
  6. §19 NEV-Umlage.

Konzessionsabgabe (KA) für Städte und Gemeinden

Haushalte und Betriebe werden mit Strom und Gas versorgt mittels Leitungsnetzen, die von Netzbetreibern "meist im öffentlichen Bereich" verlegt werden. Für das Recht, öffentliche Räume zu nutzen, müssen Netzbetreiber eine Gebühr an Städte und Gemeinden zahlen – dies ist die Konzessionsabgabe.

Diese Abgabe geben die Energieversorger über den Strompreis an Endverbraucher weiter. Der Anteil der Konzessionsabgabe "am Strompreis beträgt etwa 6 Prozent, am Gaspreis hingegen nur 0,5 Prozent".

Die Höhe richtet sich nach dem Energieliefervertrag und der Einwohnerzahl der Gemeinde. Je größer die Gemeinde, desto höher ist die Konzessionsabgabe.

Der Grenzpreis wird vom Statistischen Bundesamt auf Basis der Daten des vorletzten Kalenderjahres berechnet und veröffentlicht.

Unterschiede Tarifkunden, Sondervertragskunden und Großkunden

Tarifkunden

Alle Strom- und Gasverbraucher ohne jegliche Zusatzvereinbarungen.

Sondervertragskunden

Verbraucher mit:

  • Jahresverbrauch über 30.000 kWh ;
  • Gemessene Leistung überschreitet in zwei Monaten mindestens einmal 30 kW.

Großkunden

Eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Verbrauch von mehr als 5 Mio. Kilowattstunden Gas im Jahr ;
  • Unterschreitung der Grenzpreise des Statistischen Bundesamtes.

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Höhe der Konzessionsabgabe Strom

Tarifkunden zahlen "zwischen 1,32 und 2,39 Cent pro Kilowattstunde". Für Schwachlaststrom (Nachtstrom) beträgt die maximale Abgabe 0,61 Cent pro Kilowattstunde.

Sondervertragskunden zahlen deutlich weniger: "0,11 Cent pro Kilowattstunden", was einer Ersparnis von über 95 % entspricht.

Konzessionsabgabe Strom im Detail

Anzahl Einwohner Cent pro Kilowattstunde
bis 25.0001,32
bis 100.0001,59
bis 500.0001,99
über 500.0002,39

Quelle: Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV), Stand: April 2026

Höhe der Konzessionsabgabe Gas

Tarifkunden zahlen "zwischen 0,51 und 0,93 Cent pro Kilowattstunde". Sondervertragskunden zahlen "0,03 Cent pro Kilowattstunden".

Konzessionsabgabe Gas im Detail

Anzahl Einwohner Cent pro Kilowattstunde
bis 25.0000,51
bis 100.0000,61
bis 500.0000,77
über 500.0000,93

Quelle: Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV)

Wer wird von der Konzessionsabgabe befreit?

Strom- und Gaskunden können sparen, wenn sie "Sondervertragskunde sind und Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung abgeschlossen haben".

Bei einem "Gas-Jahresverbrauch von über 5 Mio. kWh entfällt die Konzessionsabgabe" sogar vollständig. Befreiungen kommen hauptsächlich für Großkunden infrage. Die Beantragung der Befreiung "muss jährlich wiederholt" werden.

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