Wasserschaden: Was zu tun ist und welche Versicherung zahlt

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Wasserschaden wird von Mann der in überflutetet Haus repariert symbolisiert

In Deutschland gibt es jährlich Wasserschäden im Wert von ungefähr 1,1 Millionen Euro. Die Kosten eines einzigen Wasserschadens können viele tausend Euro kosten und das Alltagsleben unterbrechen. Dazu kommt die Unsicherheit, wie man sich in einem solchen Fall verhalten soll, und welche Versicherung für den Schaden des austretenden Wassers aufkommt. In diesem Artikel erfahren Sie alles zum Thema Wasserschaden, wer bezahlt und ob Sie als Mieter/in wegen Wasser Zu Hause Anspruch auf eine Mietminderung haben.

Wasserschaden: Was müssen Sie tun?

Frau muss wegen Wasserschaden Versicherung anrufen

Bei einem Wasserschaden ist es wichtig, schnellstmöglich Ihren Hausrat zu schützen und Ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung per Anruf zu kontaktieren. Wenn der Wasserschaden erheblich ist, wie bei einer Flut oder einem extremen Wasserrohrbruch, sollten Sie den Hauptwasserhahn und den Strom abstellen und möglicherweise die Feuerwehr anrufen.

Ein Wasserschaden kann je nach Ausmaß sehr gefährlich sein, also müssen Sie an erster Stelle an Ihre persönliche Sicherheit denken. In der nachfolgenden Liste finden Sie die Schritte, denen Sie folgen sollten, wenn Sie Zuhause einen Wasserschaden haben:

  1. Hauptwasserhahn oder Absperrhahn schließen: Um weiteren Schaden zu vermeiden, müssen Sie die Wasserzufuhr abstellen.
  2. Stellen Sie den Strom ab: Bei Überschwemmungen kann es leicht zu Unfällen kommen. Ein Kurzschluss könnte hier sogar einen Brand verursachen. Stellen Sie deshalb die Stromzufuhr so bald wie möglich ab und benutzen Sie keine elektronischen Geräte.
  3. Dokumentieren Sie den Schaden: Machen Sie detaillierte Fotos und Videos vom Wasserschaden und schreiben Sie sich Details, die womöglich wichtig für die Versicherung sind (z.B. die Zeit), auf.
  4. Wasser entfernen: Versuchen Sie, so viel von dem ausgetretenem Wasser wie möglich mit Handtüchern zu beseitigen. Sollte das ganze Zimmer überflutet sein, sollten Sie die Feuerwehr rufen, damit Sie das Wasser abpumpen kann.
  5. Hausrat schützen: Entfernen Sie Wertgegenstände, Möbel und Teppiche. Das Zimmer zu leeren hilft auch der Fachkraft schneller zu arbeiten und den Schaden zu beheben. Möglicherweise müssen Sie bei andauernder Überschwemmung Ihre Möbel einlagern.
  6. Versicherung anrufen: Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung, bevor Sie eine Fachkraft anrufen. Normalerweise entscheidet die Versicherung wie und von welcher Firma der Schaden behoben werden soll.
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Wasserschaden Versicherung: Welche Versicherung zahlt?

Mietminderung Wasserschaden wird von Haus mit goldenen Münzen symbolisiert

Welche Versicherung für den Wasserschaden aufkommt, hängt von den Ursachen und dem Ausmaß des Schadens ab. Die Versicherung bezahlt auch nur den Schaden, wenn Sie bereits die entsprechende Versicherung beantragt haben. Leider gibt es keine „Wasserschaden Versicherung“: die Kosten werden von der Hausrats-, Wohngebäude- und Privathaftversicherung geteilt.

Normalerweise ersetzt die Hausratsversicherung Schäden an Möbeln und anderen beweglichen Wertgegenständen. Bei Schäden am Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung für den Schaden. Dazu gehören die Kosten der Reparatur und Schäden an Wand, Boden und Decke. Die Privathaftversicherung zahlt, wenn sich ein Wasserschaden in Ihrem Haus auf Ihren Nachbarn/Ihre Nachbarin auswirkt. In diesem Abschnitt werden die verschiedenen Versicherungen erklärt:

1️⃣Die Hausratsversicherung zahlt für Schäden an Möbeln und anderen beweglichen Wertgegenständen. Beachten Sie aber, dass die Hausratversicherung als Mieter nur dann für den Wasserschaden zahlt, wenn der Schaden durch das Leitungswassersystem entstanden ist. Das heißt, der Schaden muss durch die Trink- oder Abwasserleitung oder die Heizungsanlagen entstanden sein. Die Hausratsversicherung zahlt auch gegebenenfalls die Kosten für einen Umzug oder ein Hotel, falls die Wohnung unbewohnbar ist.

2️⃣Die Wohngebäudeversicherung deckt die Kosten der Reparatur und Instandsetzung der Wohnung. Schäden, die am Gebäude durch den Austritt von Wasser aus dem Leitungs- oder Heizsystem entstanden sind, werden von der Wohngebäudeversicherung bezahlt.

Überwachungspflicht & Bauleistungsversicherung Wenn das Haus seit längerem unbewohnt ist, zahlt die Wohngebäudeversicherung nur, wenn gewisse Pflichten erfüllt wurden. Bei einer Renovierung, zum Beispiel, zahlt normalerweise die Bauleistungsversicherung für Schäden am Gebäude. Die Wohngebäudeversicherung bezahlt normalerweise auch die Kosten von Folgeschäden.

Wasserschaden Versicherung bei Unwetter und Kollateralschaden

3️⃣Die Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die Ihr Wasserschaden am Eigentum anderer Personen verursacht hat. Wenn zum Beispiel nach einem Wasserrohrbruch in Ihrer Wohnung Wasser durch den Boden in die Wohnung Ihres Nachbarn/Ihrer Nachbarin sickert, zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung den Schaden. Dasselbe gilt, wenn Ihr/e Nachbar/in einen Wasserschaden hat und dieser sich auf Ihre Wohnung auswirkt. In dem Fall muss Ihr/e Nachbar/in Schadenersatz leisten.

4️⃣Die Elementarversicherung zahlt für Schäden, die von Unwetter und anderen Naturereignissen verursacht wurden. Bei einer Überschwemmung wegen starkem Regen oder Schnee übernimmt die Elementarversicherung die Kosten für die Reparatur, Sanierung und den Ersatz von Möbeln und anderen Wertgegenständen. Die Elementarversicherung ist eine Form von Zusatzversicherung: Sie müssen also die Elementarversicherung zusätzlich bei Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung vereinbaren.

Wasserschaden Mietwohnung: Wer zahlt den Schaden?

Wasserhahn mit rotem Kreuz symbolisiert Mietminderung Wasserschaden

Wenn Sie eine Wohnung mieten und einen Wasserschaden haben, sollten Sie an erster Stelle den/die Vermieter/in per Anruf und auch schriftlich kontaktieren und die Situation erklären. Wer für den Schaden bezahlt, hängt von der Ursache ab. Üblicherweise zahlt die Person, die den Schaden verursacht hat.

Falls der Schaden den/die Mieter/in schwer beeinträchtigt hat, kann eine Mietminderung veranlasst werden. Lesen Sie im folgenden Kapitel mehr über das Thema „Mietminderung Wasserschaden“. Weiterführende Informationen zum Thema Mietminderung generell finden Sie in unserem Artikel: Welche Vorausetzungen rechtfertigen eine Mietminderung?

Wasserschaden Mietwohnung: Schuld der mietenden Person

Wenn Sie als Mieter/in Schuld an dem Wasserschaden tragen, muss Ihre Versicherung den Schaden bezahlen. Ein Beispiel wäre eine falsch angeschlossene Waschmaschine oder eine übergelaufene Badewanne. Bei Schäden an Ihrem eigenen Hausrat zahlt die Hausratsversicherung für den Ersatz von Möbeln und anderen Wertgegenständen. Wenn der Wasserschaden sich auf Ihren Nachbar/Ihre Nachbarin ausgewirkt hat, muss Ihre Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Schuld der vermietenden Person

Wenn der/die Vermieter/in den Wasserschaden hätte verhindern können, dann muss dessen Gebäudeversicherung für die Kosten des Schadens an Wand, Boden und Decke sowie der Reparaturen aufkommen. Ein Wasserrohrbruch oder ein undichter Ablauf sind in der Regel Schuld des Vermieters/der Vermieterin und zählen in manchen Fällen auch als Mangel (wenn z.B. als Folge des Wasserrohrbruchs kein warmes Wasser fließt).

Sind die Wertgegenstände der vermietenden Person beschädigt, muss die Privathaftpflichtversicherung des Mieters/der Mieterin für die Kosten aufkommen. Passiert das nicht, ist es allerdings Zeit den Mietvertrag zu kündigen.

Mietminderung Wasserschaden: Dürfen Sie die Miete kürzen?

Unter bestimmten Bedingungen hat der/die Vermieter/in das Recht, eine Mietminderung zu veranlassen. Entscheidend ist die Frage, ob der Wasserschaden Schuld der mietenden Person oder des Vermieters/der Vermieterin ist. Falls die mietende Person keine Verantwortung trägt, kann die Miete gekürzt werden.

Beachten Sie aber, dass die Miete gesetzlich nie zu 100 % gekürzt werden darf, außer die Wohnung ist wegen des Wasserschadens komplett unbewohnbar. Um Ihnen zu helfen, einen Überblick zu bekommen, können Sie sich vergangene Gerichtsurteile anschauen. In der nachfolgenden Tabelle sind mehrere Gerichtsurteile mit der entsprechenden Minderungshöhen aufgelistet:

Mietminderung Wasserschaden: Vergangene Gerichtsurteile in Deutschland
Grund Mietminderung
Wohnzimmer nicht benutzbar 20 %
Undichte Duschkabine oder Schimmelbildung im Bad 10 %
Regenwasser dringt durch undichte Fenster ein 5 %
Beschädigter Putz wegen undichter Duschkabine 5 %
Wasserflecken und angeschlagene Teppichleiste 3 %

Wasserschaden Trocknung: Wie funktioniert es?

Wasserhahn mit Schild symbolisiert Wasserschaden trocknung

Ist bei Ihnen ein Wasserschaden eingetreten, kann die Feuchtigkeit schnell zu weiteren Schäden an der Gebäudesubstanz und zu Schimmel führen. Rufen Sie schnellstmöglichst Ihre Wohngebäudeversicherung an, damit sie Ihnen eine Fachperson schicken.

Das Wasserschaden Trocknungsverfahren hängt davon ab, wo sich der Wasserschaden und die Feuchtigkeit befinden. Nachdem der Wasserschaden geortet und behoben wurde, kann die Trocknung der Bauteile beginnen.

Die Trockenlegung einer Wohnung dauert normalerweise zwischen 4 - 8 Wochen. In den meisten Fällen werden Wände und Decken mithilfe von Kondens- oder Adsorptionstrocknern die Feuchtigkeit entzogen. Das sind Luftentfeuchter, die der Luft Wasserdampf entziehen. Bei besonders dicken Wänden werden auch Infrarotbautrockner eingesetzt, die mithilfe von Wärme die Wand trocknen.

Wie kann ich Wasserschäden vorbeugen?

Um einen Wasserschaden zu vermeiden, gibt es bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, die Sie Zuhause einsetzen können. Nach Statistiken des GDV stammen die Hälfte aller Wasserschäden von kaputten Geräten und Bauteilen, mangelhaften Verbindungen und undichten Stellen. Etwa ein Fünftel aller Wasserschäden passieren wegen eines Wasserrohrbruchs. In der nachfolgenden Checkliste geben wir Ihnen Tipps, damit Sie sich vor Wasserschäden schützen können:

  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Armaturen auf Dichtheit und lassen Sie Waschmaschine und Geschirrspüler von einer Fachkraft installieren und anschließen.
  • Überprüfen Sie, ob Ihr Wasserzählerstand steigt, nachdem Sie Geräte und Armaturen abgestellt haben.
  • Installieren Sie eine Wassersteuerung: Damit können Sie kaputte Leitungen schnell absperren.
  • Verteilen Sie Wassermelder im Haus: Die am Boden platzierten Wassermelder können Sie früh über einen möglichen Wasserschaden informieren. Das ist besonders in unbewohnten Zimmern wie Keller und Dachboden nützlich.
  • Entleeren Sie freilegende Leitungen im Herbst und stellen Sie unbenutzte Leitungen komplett ab.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Gebäude auf Rückstau gesichert ist, um vor Starkregen zu schützen.
  • Überprüfen Sie Ihre Wandanschlüsse (z.B. am Waschbecken) auf Dichte.
  • Drehen Sie im Winter bei Dauerfrost die Heizung an und überprüfen Sie Ihre Rohre.

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