Wasser anmelden: Wer muss das & wie geht das?

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Frau mit Umzugskiste und Münzen, um beim Umzug Wasser anmelden zu können

Wasser anmelden: hierfür müssen Sie sich an den zuständigen Wasserversorger wenden. Füllen Sie online oder schriftlich die entsprechenden Formulare aus und warten Sie auf Bestätigung. Lesen Sie weiter, um in diesem Artikel einen klaren Überblick zu erhalten, wann und wie Sie beim Umzug Wasser anmelden. Vorab: Als Mieter/in müssen Sie in der Regel weder Wasser anmelden, noch Wasser abmelden.

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Wie kann ich Wasser anmelden?

Das Wasser anmelden ist schnell erledigt: Melden Sie sich schriftlich oder online beim zuständigen Wasserversorger an. Dafür brauchen Sie Ihre Adresse, Wasserzähler (Stand & Nummer), Einzugsdatum und Zahlmethode. Auf welche Art und Weise Sie den zuständigen Wasserversorger am besten kontaktieren, erfahren Sie hier:

  1. Besuchen Sie die offizielle Website Ihres Wasserversorgers. Dort werden Sie die notwendigen Angaben finden, um auf Ihre bevorzugte Art und Weise mit dem Versorger in Kontakt zu treten. Dazu gehören zum Beispiel telefonisch, schriftlich per Post oder Fax.
  2. In einigen Fällen bieten Wasserversorger ein spezifisches Formular an, das Sie zum Wasser Anmelden nutzen können. Neben Angaben zu Ihrer Person brauchen Sie dafür Informationen zu Ihrer Wasserzählernummer, Wasserzählerständen, das Datum der gewünschten Anmeldung wie auch Angaben zu Ihrer bevorzugten Zahlweise.

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Was wird eigentlich genau unter Wasser anmelden verstanden?

Zur Wasserversorgung gehört einerseits die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser, andererseits die Abwasserentsorgung. Beides gehört zu den Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge und wird von den Kommunen geregelt.

Damit die Bevölkerung mit Wasser versorgt werden kann, ist als Erstes ein Anschluss an die Trinkwasserleitung notwendig. Sobald dies sichergestellt ist, sorgt der zuständige Wasserversorger dafür, dass der Haushalt mit ausreichendem und qualitativ hochwertigem Wasser versorgt wird. Für diesen zweiten Schritt ist das Wasser Anmelden notwendig.

Wer ist mein zuständiger Wasserversorger?

Wenn Sie umziehen und möglicherweise Wasser anmelden müssen, müssen Sie Ihren Wasserversorger kontaktieren. Als Eigentümer/in einer Immobilie oder Vermieter/in eines Mietobjektes müssen Sie auch Ihren Wasserversorger kennen; als Mieter/in hingegen müssen Sie sich beim Einzug in der Regel nur um die Anmeldung von Strom und Gas kümmern.

Anbei können Sie den Namen Ihrer Stadt eingeben und den zuständigen Wasserversorgern finden:

Wasserversorger in Ihrer Stadt herausfinden:

  • Aach (78267)
  • Aalen (73430–73434)
  • Abstatt (74232)
  • Abtsgmünd (73453)
  • Achberg (88147)

Schreiben Sie die ersten Buchstaben Ihrer Stadt.

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Wasser abmelden oder ummelden nicht vergessen

Umzugskartons

Zur Erinnerung: Als Mieter/in müssen Sie in der Regel weder Wasser anmelden, noch Wasser abmelden. Darum kümmert sich der/die Vermieter/in; die Wasserkosten sind normalerweise in den Nebenkosten enthalten.

Wenn Sie als Eigentümer/in umziehen, müssen Sie die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bei Ihrem aktuellen Wasserversorger abmelden. Normalerweise geht das unter Einhalt einer zweiwöchigen Kündigungsfrist.

Falls Sie aber bereits einen Nachfolger für Ihr altes Zuhause haben, reicht in der Regel auch eine Ummeldung aus. Beides kann am besten über den Kundenservice des Wasserversorgers gemacht werden. Im Falle einer Wasser-Ummeldung werden Sie folgende Angaben benötigen:

  • Datum der Schlüsselübergabe an den/der neuen Eigentümer/in
  • Name und Anschrift des alten und des neuen Eigentümers/der neuen Eigentümerin
  • Wasserzählerstande vom Tag der Schlüsselübergabe

Nützliche Informationen rund ums Thema Wasser Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW stellt auf seiner Website bdew de eine Vielzahl an wissenswerten Informationen und Hintergründe zur Trink- und Abwasserwirtschaft in Deutschland zur Verfügung: Dossiers, Grafiken, Anwendungshilfen und vieles mehr.

Ablauf, Unterlagen & Kosten beim Wasser anmelden

Block Papier mit Stift

Gehen wir davon aus, dass Sie Wasser anmelden müssen und Ihr Grundstück, Gebäude oder Ihre Wohnung noch keinen Wasseranschluss hat. Bei einem Neubau kümmert sich der Installationsbetrieb darum, beim zuständigen Wasserversorger den Antrag auf Wasserversorgung zu stellen.

Handelt es sich um keinen Neubau, müssen Sie sich als Eigentümer/in selbständig um das Wasser Anmelden kümmern und den Wasserversorger selber kontaktieren.

Wasser anmelden ohne Wasseranschluss

Bei der Installation des Wasseranschlusses ist es wichtig, dass die Leitungen und Anschlüsse richtig verlegt werden, damit das Wasser auch an den richtigen Stellen wie beispielsweise in der Dusche oder Waschbecken verfügbar ist. Der Hauptwasseranschluss, welcher für diverse weitere Anschlüsse verwendet werden kann, wird in der Regel im Keller verlegt. Für die Antragsstellung wird Folgendes gebraucht:

  • Grundbesitznachweis
  • Lageplan des Grundstücks
  • Gegebenenfalls: Kellerplan
  • Gegebenenfalls: Inbetriebsetzungsanzeige nach Installation des Wasseranschlusses

Für die Installation des Wasseranschlusses wird der Wasserversorger Kostenerstattung verlangen. Generell sollten Sie dafür mit ungefähr 3.000 € in der Baufinanzierung einplanen.

Um nach der Installation den vorhandenen Wasseranschluss zu nutzen, werden Sie vom Wasserversorger einen Versorgungsvertrag zugeschickt bekommen. Die Wassergebühren werden mit einem Wasserzähler bestimmt, der vom Wasserversorger nach dem Wasser Anmelden eingebaut wird und den konkreten Wasserverbrauch im Haushalt berechnet. Ähnlich sieht das Ganze übrigens bei Ihrem Energieverbrauch aus, der mit dem Stromzähler berechnet wird. 

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Wasser anmelden mit Wasseranschluss

Möchten beziehungsweise können Sie einen bereits vorhandenen Wasseranschluss nutzen, dann müssen Sie sich als Eigentümer/in (oder als Mieter/in, der Wasser nicht in den Nebenkosten bezahlt) um das Wasser Anmelden kümmern. Dafür können Sie sich direkt an den zuständigen Wasserversorger wenden und es wird der Versorgungsvertrag abgeschlossen.

Die Vermittlung über den Installateur entfällt in diesem Szenario also und Sie sind mit dem Wasserversorger persönlich im Kontakt. Die Berechnung der Wasserkosten funktioniert jedoch auch in diesem Szenario über das Ablesen des Wasserzählers.

Wasser anmelden: Wer muss das?

Der/die Vermieter/in ist für das Wasser anmelden verantwortlich. Als Eigentümer/in müssen Sie den zuständigen Wasserversorger kontaktieren und einen Versorgungsvertrag abschließen. Als Mieter/in müssen Sie normalerweise Wasser nicht anmelden.

  1. Wasser anmelden als Eigentümer/in: Als Eigentümer/in, also wenn Sie eine Eigentumswohnung, ein eigenes Haus oder ein eigenes Grundstück besitzen oder vermieten – müssen Sie Wasser anmelden. Wenn bereits ein Wasseranschluss existiert, müssen Sie sich einfach an den zuständigen Wasserversorger wenden und einen Versorgungsvertrag abschließen. Handelt es sich um einen Neubau, bei dem noch kein Wasseranschluss existiert, übernimmt in der Regel der Installationsbetrieb die Wasseranmeldung für Sie.

    Wissen Sie, was Sie im Neubau bezüglich Strom- und Gasanschluss zu tun haben? Wie alles genau funktioniert, erfahren Sie in unseren weiterführenden Artikeln: Stromanschluss für Neubau & Gasanschluss Beantragung.

  2. Wasser anmelden als Mieter/in: Als Mieter/in müssen Sie normalerweise Wasser nicht anmelden. Das liegt daran, dass sich der/die Vermieter/in darum kümmert und Ihnen die Wasserkosten in den Nebenkosten in Rechnung stellt. Sollte in Ihrem Mietvertrag aber das Wasser in den Nebenkosten ausgeschlossen sein, dann müssen Sie sich auch als Mieter/in darum kümmern. Nicht vergessen: Auch die Strom- und Gasanmeldung ist dem Mieter/der Mieterin überlassen!

Gleichzeitig Strom und Wasser anmelden: Geht das?

Sie wollen bei Ihrem Umzug gleichzeitig Strom und Wasser anmelden oder sogar Strom, Wasser, Gas? Das können Sie, sofern Ihr Wasserversorger auch gleichzeitig Strom und Gas anbietet. Das wiederum ist bei Stadtwerken der Fall, da diese regional verankert sind und sich im Rahmen des Gemeindewohls nicht nur um die Wasserversorgung, sondern auch um die Strom- und Gasversorgung und/oder um die Telekommunikation, den öffentlichen Personennahverkehr und die Abfallwirtschaft kümmern.

In unserem Artikel zum Thema erhalten Sie eine aktuelle Stadtwerke Liste mit dem entsprechenden Stadtwerke Sitz. Finden Sie ein Stadtwerk an Ihrem Wohnort, können Sie auf den Link zum Artikel klicken, um weitere Informationen zu erhalten und somit vielleicht gleich in einem nächsten Schritt Strom und Wasser anmelden zu können.

Mit Stadtwerken Strom und Wasser anmelden

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Beim Umzug Wasser anmelden: Was kommt danach?

Wenn Sie in Ihrer neuen Wohnung selbst Wasser anmelden müssen, kontaktieren Sie den zuständigen Wasserversorger. Die Wasserversorgung ist in Deutschland in staatlicher Hand. Um Wasser anzumelden, müssen Sie nur den Wasserversorger online oder per Anruf kontaktieren.

Nachdem Sie aufgrund eines Umzugs Wasser angemeldet haben, können Sie sich dem Rest Ihrer Umzugsplanung widmen. Dazu gehört ganz schön viel, doch mit unserer kostenlosen Checkliste zum Herunterladen verlieren Sie sicherlich nicht den Überblick.

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Ein wichtiges Thema bei der Umzugsplanung ist die Anmeldung von Strom und Gas. Egal, ob Sie Eigentümer/in oder Mieter/in sind, bei einem Umzug müssen Sie sich immer um diese Angelegenheit kümmern, um nicht automatisch beim überteuerten Grundversorger zu landen. Sie wissen nicht, wo Sie bei der Suche anfangen sollen? Ein telefonisches Gespräch mit unseren Energieexpert/innen hilft Ihnen sicherlich weiter! Der Energiemarie Service steht Ihnen Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 19.00 Uhr kostenlos zur Verfügung: 089 120 865 39.

Die auf dieser Website erwähnten Dienstleistungen und Produkte repräsentieren lediglich eine kleine Auswahl der Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir empfehlen Ihnen, selber zu recherchieren und sich gegebenenfalls beraten zu lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Es kann sein, dass wir von ausgewählten Partnern Provisionen für den Verkauf einiger auf dieser Website erwähnter Produkte und/oder Dienstleistungen erhalten. Die Nutzung unserer Website ist kostenlos, und die Provision, die wir erhalten, hat keinen Einfluss auf unsere Meinung oder die von uns bereitgestellten Informationen.