GEZ Zweitwohnsitz: Wann eine Befreiung möglich ist

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GEZ Zweitwohnsitz: Kann man sich befreien lassen?

Die GEZ Zweitwohnsitz Gebühr wurde 2018 von BVG für unzulässig erklärt und entfällt demnach seitdem, wenn der/die Antragsteller/in in beiden Wohnungen angemeldet ist oder eingetragene Lebensparter/innen in einer gemeinsamen Wohnung leben und ein Teil des Paares eine Zweitwohnung als Zweitwohnsitz bezieht. Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 € und ist für jeden Haushalt fällig. Mehr zur Rechtslage des GEZ Zweitwohnsitz und ein wie Antrag auf GEZ Zweitwohnsitz Befreiung - schnell und einfach - gestellt werden kann.

GEZ Zweitwohnsitz: Wann ist es zulässig?

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkbeitragspflicht überprüft und diese für zulässig erklärt. Bürger, die diese Beitrag als ungerecht empfunden haben, sind mit ihrer Klage demnach gescheitert. Der Rundfunkbeitrag muss somit von jedem Haushalt entrichtet werden, ganz gleich, ob ein Fernseher, Radio oder PC vorhanden ist. Die rechtliche Grundlage sieht jedoch eine mögliche GEZ Befreiung bei Zweitwohnungen vor.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Beitragspflicht für Zweitwohnungen überprüft und diese mit dem Grundgesetz als nicht vereinbar erklärt. Die Gebühr GEZ Zweitwohnsitz entfällt, wenn:

  1. ….der Antragsteller sowohl in seiner Haupt- als auch Zweitwohnung angemeldet ist. Es muss hervorgehen, dass beide Wohnungen auf den Namen des Antragstellers laufen und das jeweilige Einzugsdatum. Als behördliche Nachweise gelten zum Beispiel Meldescheine.
  2. ….Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner in einer gemeinsamen Hauptwohnung leben und ein Ehepartner/Lebenspartner eine Nebenwohnung bezieht. Dabei ist es gleichgültig auf welchen Namen der Rundfunkbeitrag in der Hauptwohnung läuft. GEZ Zweitwohnung entfällt immer.

GEZ Gebühr oder Rundfunkbeitrag? GEZ steht als Abkürzung für Gebühreneinzugszentrale, welche die Beitragsgebühren bis Ende 2012 einzog. Seit Anfang 2013 ist nun der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice für den Einzug des Rundfunkbeitrags zuständig. Die Beitragsgebühr wird von Bürgern zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entrichtet.

Wie hoch ist die GEZ Gebühr für den Zweitwohnsitz?

Die Höhe des Rundfunkbeitrags liegt bei 18,36 € pro Monat und Haushalt. Die Gebühr muss von jedem Haushalt bezahlt werden, ohne dafür eine besondere Zahlungsaufforderung zu erhalten. Es spielt außerdem keine Rolle, ob tatsächlich ein Fernseher, Radio oder PC vorhanden ist. Diese Neuerung stellt den größten Unterschied dar, seit im Jahr 2013 die GEZ Gebühr in den Rundfunkbeitrag umgewandelt wurde.

In der Regel wird der Rundfunkbeitrag im Voraus für ein Quartal bezahlt. Das sind rund 52,50 €. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die GEZ Gebühr halbjährlich im Voraus für sechs Monate oder zwölf Monate zu entrichten. Als Zahlungsweise steht die SEPA-Lastschrift oder Überweisung zur Auswahl. Aus folgenden vier Optionen können Sie den für sich passenden Zahlungsrhythmus wählen:

  1. in der Mitte von drei Monaten: Wenn Sie sich für den Rundfunkbeitrag im Juni anmelden, so beginnt der Dreimonatszeitraum von Juli bis einschließlich August. Der Beitrag in Höhe von 52,50 € wird also zu Mitte Juli fällig.
  2. im Voraus für ein Quartal: Alle drei Monate überweisen Sie die GEZ Gebühr in Höhe von 52,50 € zu Anfang des Quartals.
  3. im Voraus für ein Halbjahr: Sie bezahlen 105,00 € für sechs Monate im Voraus.
  4. im Voraus für ein Jahr: Die gesamte Gebühr für ein Jahr beträgt 210,00 €. Entscheiden Sie sich für diesen Zahlungsrhythmus, so bezahlen Sie zum Ersten eines Jahres die gesamte Summe.

GEZ Zweitwohnsitz: Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühr

Bis 2018 waren sowohl Zweitwohnungen als auch genutzte Ferienwohnungen beitragspflichtig. Die gesamte jährliche Summe von 210,00 € war jedes Jahr fällig. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt für Haushalte mit einer Zweitwohnung eine Sonderregelung.

Der Rundfunkbeitrag ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und entfällt für alle Haushalte mit einer Zweitwohnung. Sogenannte doppelte Gebühren müssen nicht mehr bezahlt werden. Um sich allerdings von den Zusatzkosten zu befreien, bedarf es aktives Handeln. Die Zweitwohnsitz GEZ Befreiung wird entweder über die offizielle Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices erledigt oder indem ein Formular ausgefüllt und per Post zugeschickt wird.

Antrag auf Befreiung von der GEZ Zweitwohnsitz
Über die WebsiteÜber den postalischen Weg
Gehen Sie auf die offizielle Website des Beitragsservices und navigieren Sie zu “Nebenwohnung befreien” oder klicken Sie einfach hier drauf: GEZ Zweitwohnsitz.Laden Sie sich das Formular zur Befreiung der GEZ Gebühr für eine Nebenwohnung über die offizielle Website herunter. Füllen Sie es zuerst aus und drucken Sie es anschließend aus. Die Postadresse ist unten angeführt.

Ganz gleich, auf welche Weise Sie den Antrag auf Befreiung zukommen lassen, folgende Punkte sollten Sie beachten 🔽

  • Alle Antragsteller führen den vollständigen Vor- und Nachnamen, sowie das Geburtsdatum an.
  • Die vollständige Adresse des Nebenwohnsitzes wird benötigt. Falls vorhanden die Beitragsnummer. Das ist dann der Fall, wenn die Nebenwohnung bereits beim Beitragsservice angemeldet ist.
  • Die Adresse der Hauptwohnung wird angeführt und ebenso die Beitragsnummer. Falls Sie kürzlich umgezogen sind, denken Sie ebenso an die Adressänderung und den Nachsendeauftrag .
  • Führen Sie den Namen Ihres Ehepartners an, wenn Sie zum Beispiel die Nebenwohnung beziehen und Ihr Ehepartner bei der Hauptwohnung als Zahlungsperson eingetragen ist.
  • Nicht vergessen, behördliche Nachweise beizulegen. In der Regel reicht ein Meldeschein und eine Bestätigung über einen Zweitwohnsitz aus.

Postanschrift Sie wollen Ihren GEZ Zweitwohnsitz abmelden? Sie haben sich für den klassischen Weg entschieden? Dann senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den benötigte Nachweisen frankiert an diese Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Schwierigkeiten bei der Befreiung? Hilfestellung zum Thema GEZ Zweitwohnsitz

Eine Zeit lang gab es Probleme bei der Befreiung der Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag. Diese Schwierigkeiten ergaben sich dadurch, weil die Auslegung des Gesetzes zum Thema Rundfunkbeitrag nicht eindeutig war. Zum Beispiel passierte es häufig, dass der Antrag auf Befreiung beim Zweitwohnsitz abgelehnt wurde, wenn der Partner der Beitragszahler in der Hauptwohnung war und auf Sie die Nebenwohnung gemeldet wurde.

Mehrere Verwaltungsgerichte konnten diese Unsicherheit beheben und entschieden in ihren Urteilen, dass die nicht Befreiung von Ehepartner rechtswidrig sei. Seit Ende 2019 sollten demnach alle Schwierigkeiten zu diesem Thema behoben sein. Wenn also Ihr Antrag auf Befreiung in diesem Zeitraum abgelehnt wurde, können Sie einfach einen neuen Antrag stellen, welcher mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen wird.

Beratungsstellen zum Thema Rundfunkbeitrag und Befreiung
AnlaufstelleKontaktdetails
Verbraucherzentrale Niedersachsen[email protected]
Tel.: 0551 2934148
Di.-Fr.: 10.00 - 14.00 Uhr
Verbraucherzentrale BerlinTel.: 030 214 85 160 
Mi.: 15.00 - 17.00 Uhr
Do.: 14.00 - 16.00 Uhr
Verbraucherzentrale BayernTel.: 089 55 27 94 0
Mo.-Do.: 9.30 - 12.15 Uhr; 13.30 - 16.15 Uhr
Fr.: 9.30 - 12.15 Uhr; 13.00 - 15.00 Uhr

Weitere Anlaufstellen für Ihr jeweiliges Bundesland finden Sie über die zentrale Website Verbraucherzentrale.

Was passiert, wenn die GEZ Gebühr nicht bezahlt wird?

Keine GEZ Gebühr bezahlt? In diesem Fall erhalten Haushalte bzw. beitragspflichtige Zahler einen Festsetzungsbescheid. In diesem Bescheid werden die geschuldeten Beiträge und der Säumniszuschlag festgehalten.

Ein gesondertes Mahnschreiben erfolgt nicht. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % der Beitragsschuld und liegt immer mindestens bei 8 €. Beachten Sie, dass die Zahlungsaufforderung noch der Säumniszuschlag per E-Mail vom Beitragsservice versendet werden.

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