Firmenumzug Berlin & Co., Checkliste und Anschreiben
Ein Firmenumzug ist aufregend, aber auch mit stresshaltigen Momenten verbunden. Damit die Standortverlegung reibungslos abläuft, ist deshalb eine gute Umzugsplanung unabdingbar. Doch was ist genau zu beachten? In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick zu Umzugsunternehmen für den Firmenumzug Berlin, Hamburg und München, eine Firmenumzug Checkliste und ein Firmenumzug Anschreiben für Kunden. Außerdem: Informationen über die Firmenumzug Rechte Ihrer Mitarbeiter.
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Firmenumzug Berlin, Hamburg, München
Sie planen einen Firmenumzug in Berlin, Hamburg oder München? Große Städte haben eine große Auswahl an Angeboten, auch hinsichtlich Umzugsfirmen für Firmenumzüge sieht es nicht anders aus.
Anbei erhalten Sie eine Auswahl an Umzugsfirmen der drei Städte Berlin, Hamburg und München, damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können. Natürlich macht es ebenfalls Sinn, sich mehrere Angebote einzuholen und Kosten zu vergleichen.
Firmenumzugsunternehmen (Auswahl) | Kontaktdaten und Service |
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Herbert |
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Geuer |
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Turm Umzüge |
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Wichtel Umzüge |
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Kristall Umzüge |
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Firmenumzugsunternehmen (Auswahl) | Kontaktdaten und Service |
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Umzugskerle |
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Bewernick Umzüge & Transporte |
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Hirschberg Umzüge |
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Firmenumzugsunternehmen (Auswahl) | Kontaktdaten und Service |
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Münchner Kindl Umzüge |
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Umzug Bayern |
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A & E Logistik |
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Firmenumzug Checkliste
Die Firmenumzug Checkliste funktioniert im Prinzip gleich wie die reguläre Umzug Checkliste: Sie teilt Ihren Firmenumzug in mehrere Phasen ein - in zwei Phasen vor dem Umzug, in eine Phase am Umzugstag und in eine Phase nach dem Umzug. Die Einteilung in verschiedene Phasen hilft den Überblick zu behalten, da nicht jede Angelegenheit zeitgleich erledigt werden kann.
Gleichzeitig kann mit einer Einteilung die unnötige Ansammlung verschiedener To Do's vermieden und damit Zeit und Nerven gespart werden. Anbei erhalten sie als Erstes die Firmenumzug Checkliste für 1-3 Monate vor dem Umzug.
Aufgabenbereich | To Do's |
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Umzug planen |
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Firmenumzug Adressänderung |
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Einträge aktualisieren |
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Sonstiges |
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Alte Firmenräume |
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Neue Firmenräume |
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Kurz vor dem Umzug, also ein bis zwei Wochen vorher, sollten Sie vor allem bereits abgemachte Termine noch einmal bestätigen lassen. Damit bei der Gewerberaumübergabe am Umzugstag auch alles schriftlich festgehalten werden kann, lohnt es sich rechtzeitig ein Übergabeprotokoll vorzubereiten. Weiterhin sollten Sie die Heizkostenabrechnung mit Dem/r Vermieter/in abklären und die Zählerstände der alten und neuen Firmenräume ablesen. Weitere allgemeine Aufgaben beinhalten:
- Cateringsfirma für den Umzugstag auswählen
- Möbel einlagerung organisieren
- Abdeckung für empfindliche Böden besorgen
- Schülsselrückgabe der Mitarbeiter anfordern
- Alte und neue Nachbarn über den Umzug informieren
- Zustand der neuen Firmenräume überprüfen
- Möbel des alten Firmengebäudes etikettieren
- Ein Tag vor Umzug: Reinigung der neuen Firmenräume
Mit der richtigen Vorbereitung und Planung Ihres Firmenumzugs sollte am Umzugstag selber nicht mehr viel im Weg stehen. Vor dem Abtransportieren der Möbel sollten Sie sicherheitshalber das alte und neue Treppenhaus auf Vorschäden überprüfen. Nachdem alle Möbel wegtransportiert wurden, vergewissern Sie sich, dass nichts ausversehen zurückgeblieben ist und gehen Sie mit Dem/r Vermieter/in das Übergabeprotokoll durch. Als Letztes kommt die Reinigung der alten Firmenräume an die Reihe.
Was ist nach dem Umzug? Nach dem Umzug sammeln Sie am besten alle Umzugsrechnungen und Belege für die Steuererklärung und melden der Speditionsfirma eventuelle Schäden, die während dem Umzug entstanden sind. Ansonsten fehlt nur noch die Einweihungsparty!
Firmenumzug Anschreiben: Wie Sie Kunden und Geschäftspartner über Ihren Umzug informieren
Bei einem Firmenumzug ist nicht nur die Organisation und richtige Abwicklung des Umzugs wichtig, sondern auch das Firmenumzug Anshreiben: Das Firmenumzug Anschreiben sorgt dafür, dass Ihre Kunden und Geschäftspartner über Ihren Firmenumzug informiert werden und Sie über die richtige Adresse und aktuellen Kontaktdaten kontaktieren konnten.
Ein solches Firmenumzug Anschreiben können Sie Ihren Kunden und Geschäftspartnern problemlos online zukommen lassen, oder den klassischen Weg per Post wählen. Das praktische bei einem Anschreiben online ist die Lesebestätigung, die Sie anfordern können. Anbei erhalten Sie ein Musterbrief Firmenumzug, den Sie als Vorlage für Ihr eigenes Anschreiben nutzen können.
Wir ziehen um
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Anschreiben möchten wir Sie über unseren Umzug von xxx nach xxx in Kenntnis setzen.
Bitte ersetzen Sie ab dem xx.xx.xxxx in Ihren Unterlagen unsere alten Kontaktdaten mit folgenden Kontaktdaten:
Firma
Strasse
Hausnummer
Postleitzahl Ort
Tel.: xxx xxx
Fax: xxx xxx
Selbstverständlich bleibt unser Service für Sie wie gewohnt. Wir freuen uns darauf, Sie bei nächster Gelegenheit in unseren neuen Firmenräumen willkommen zu heißen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Firmenumzug Rechte Mitarbeiter
Ein Firmenumzug kann aus verschiedenen Gründen stattfinden: Zum Beispiel weil die Mitarbeiterzahl gewachsen ist und mehr Platz benötigt wird, oder weil Kosten und Immobilien gespart werden sollen. Unabhängig des Grundes sind die Mitarbeiter immer von einem Firmenumzug betroffen.
Das hat vor allem mit der Distanz der Standortverlegung zu dem aktuellen Wohnort zu tun. Was sind die Firmenumzug Rechte für Mitarbeiter?
Wird der Firmensitz in einem Umkreis von nur fünf Kilometer verlagert, ist der Mitarbeiter dazu verpflichtet, am neuen Standort weiterzuarbeiten. Dieses Firmenumzug Recht, auch als sogenanntes Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitsgebers bekannt, wird in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Es stellt das Recht des Arbeitgebers dar, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages bestimmte Aufgaben zuzuweisen.
Bei größeren Distanzen ist ein Blick in den Arbeitsvertrag notwendig: Ist der Arbeitsort dort konkret festgelegt? Falls ja, muss der Mitarbeiter grundsätzlich nur an diesem Ort arbeiten und der Vorgesetzte kann ihn nicht an einen anderen Standort versetzen. Achtung jedoch vor zusätzlichen Versetzungsklauseln, die sich mögliche Versetzungen vorbehalten. Trotz Versetungsklausel muss die Versetzung für den Arbeiter zumutbar sein. Was das genau bedeutet, ist von Fall zu Fall verschieden.
Arbeitsort nicht festgelegt?Wurde weder der Arbeitsort festgelegt noch eine Versetzungsklausel verfasst, gilt Paragraph 106 der Gewerbeordnung. Demnach kann der Arbeitgeber den Inhalt, die Zeit und den Ort der Arbeitsleistung jedes Mitarbeiters selbst bestimmen. Doch auch hier wird der Spielraum des Arbeitgebers mit dem Kriterium der Zumutbarkeit eingeschränkt und Entscheidungen können vor Gericht angefochten werden
Firmenumzug Kündigung
Ist der Mitarbeiter nicht arbeitsvertraglich zu einem Umzug verpflichtet, muss der Arbeitgeber eine sogenannte Firmenumzug Kündigung, auch Änderungskündigung, aussprechen, in der das reguläre Arbeitsverhältnis beendet wird und dem Mitarbeiter ein neuer Vertrag am neuen Arbeitsort angeboten wird. Der Mitarbeiter hat dann folgende Optionen:
- Er erklärt sich bereit, am neuen Arbeitort zu arbeiten
- Er lehnt das Angebot ab. In diesem Falle wird aus der Änderungskündigung eine Beendigungskündigung und der Mitarbeiter muss die Firma verlassen.
- Er nimmt das Angebot unter Vorbehalt an und lässt von einem Arbeitsgericht prüfen, ob die Versetzung rechtlich korrekt war.
Firmenumzug Adressänderung melden
Firmenumzug wo melden?
Jedes Unternehmen ist beim Gewerbeamt gemeldet. Bei Änderung des Firmensitzes sind Sie nach Paragraph 14 der Gewerbeordnung (GewO) dazu verpflichtet, dies zu melden. Eine solche Ummeldung wird beim ursprünglichen Gewerbeamt vorgenommen. Melden Sie Ihr Gewerbe dafür zu dem Umzugstermin ab und bei dem neuen zuständigen Gewerbeamt zum entsprechenden Datum an.
Wie ändere ich meine Adresse im Handelsregister?
Für eine Änderung der Adresse im Handelsregister brauchen Sie eine notariell begläubigte Form über den neuen Firmensitz. Diese Form legen Sie beim zuständigen Registergericht vor, welches dann die Änderung im Handelsregister einträgt. Ist der neue Firmensitz nicht im selben Registerbezirk, werden die Unterlagen an das neue Registergericht weitergeleitet. Von dort gelangt die Form an die Industrie- und Handelskammer (IHK), wo die Änderung geprüft wird.
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