Mietkaution: Zinsen, Anlageformen und Einbehalt
Die Mietkaution dient dem/der Vermieter/in als Absicherung für eventuelle Schäden in der Mietwohnung. Die Höhe der Mietkaution darf dabei bis zu drei Kaltmieten betragen und muss außerdem vom Vermögen des/der Vermieter/in getrennt angelegt werden. Sofern der/die Mieter/in alle Pflichten erfüllt, erhält er nach Ende des Mietverhältnisses nicht nur seine Mietkaution, sondern auch die Mietkaution Zinsen zurück. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Mietkaution Zinsen und wie Sie eine Mietkaution anlegen und einbehalten können.
Mietkaution BGB und Mietkaution Höhe
Die Mietkaution hilft dem/der Vermieter/in, bei Streitigkeiten nach Beendigung des Mietverhältnisses seine Interessen durchzusetzen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Mängel oder Schäden in der Wohnung entstanden sind, für die der/die Mieter/in zuständig war.
Laut Paragraf 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der/die Vermieter/in deshalb berechtigt, bei Mietvertragsabschluss eine Mietkaution von dem/der Mieter/in als Sicherheitsleistung zu verlangen. Sollte er davon keinen Gebrauch machen und der Mietvertrag ohne Mietkaution abgeschlossen werden, kann der/die Vermieter/in nachträglich keine Mietkaution mehr verlangen, es sei denn, der/die Mieter/in wäre damit einverstanden.
Die Mietkaution Höhe darf gemäß Paragraf 551 Abs. 1 im BGB nicht mehr als das Dreifache der vereinbarten Kalkmiete betragen. Unter Kalkmiete versteht man die Miete ohne Nebenkosten. Kostet eine Miete ohne Nebenkosten zum Beispiel 500 €, darf die Mietkaution Höhe höchstens 1.500 € betragen.
Mietkaution anlegen: Diese Anlageformen gibt es
Gemäß Paragraf 551 Abs. 3 des BGB erfolgt das Anlegen der Mietkaution grundsätzlich im Sinne einer Barkaution mit einer Überweisung auf einem Sparkonto, wo sie marktüblich verzinst wird. Sofern beide Vertragsparteien einverstanden sind, besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine andere Art der Geldanlage zu verwenden.
Wichtig ist, dass die Mietkaution getrennt vom Vermögen des/der Vermieter/in aufbewahrt wird, damit im Falle einer Insolvenz des/der Vermieter/in nicht darauf zugegriffen werden kann. Anbei ein Überblick zu den weiteren Anlageformen:
- Verpfändung: Eine weitere Anlageform ist die Verpfändung. Dabei kann es sich entweder um ein verpfändetes Sparbuch, ein Tagesgeldkonto, ein Festgeld, einem anderen Wertpapier oder sogar um ein Bausparvertrag handeln. Die Verpfändung wird als Mietkaution allerdings eher selten angewendet, da Vermieter/innen damit nicht immer sogleich auf die Mietkaution zugreifen können.
- Spekulative Anlageformen: Darüber hinaus sind laut BGB auch spekulative Anlageformen vereinbar. Beispiele dafür sind verpfändete Aktienfonds. Das Problem bei dieser Variante ist jedoch ebenfalls die fehlende Sicherheit aufseiten des/der Vermieter/in, da Aktienfonds nicht nur mit Gewinne verbunden sind, sondern auch mit Verlusten. Dementsprechend wird auch diese Anlagenform eher selten verwendet.
- Bürgschaft: Schließlich kann anstelle einer Mietkaution auch eine Bürgschaft vereinbart werden, beispielsweise von Verwandten, von einer Bank oder von einer Firma gegen eine Gebühr. Letztere Option heißt auch Kautionsschutzbrief oder Mietkautionsversicherung und wirkt prinzipiell wie eine Versicherung. Bürgschaft und Kaution können auch gemischt werden, um den Maximalbetrag von drei Kaltmieten zu erreichen. Mehr zum Thema Bankbürgschaft Mietkaution erfahren Sie im nächsten Kapitel.
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Bankbürgschaft Mietkaution
Die Bankbürgschaft Mietkaution ist eine Möglichkeit, wie die Mietkaution angelegt werden kann. Doch was ist das genau? Eine Bankbürgschaft ist generell ist ein Vertrag zwischen mehreren Parteien.
Dabei verpflichtet sich die eine Partei (der/die Bürg/in) zu einer Zahlung an die andere Partei (den/der Gläubiger/in) für eine Drittpartei (der/die Schuldner/in) falls dieser nicht zahlen kann oder will. Muss der/ Bürg/in zahlen, kann er den bezahlten Betrag danach bei dem/der Schuldner/in wieder einfordern.
Bei der Bankbürgschaft Mietkaution ist der/die Bürg/in die Bank, der/die Gläubiger/in der/die Vermieter/in und der/die Schuldner/in der/die Mieter/in. Der/die Mieter/in hinterlegt in diesem Falle bei dem/der Vermieter/in für seine Sicherheit keine Barkaution, sondern es kommt die Bank für ihn zum Einsatz, die für ihn bürgt. Dies geschieht mit einer zuvor verfassten Bürgschaftsurkunde zwischen Bank und dem/der Mieter/in. Diese weist den Wert der Mietkaution auf und wird dem/der Vermieter/in zur Anlegung übergeben wird. Die Bank verpflichtet sich damit, für die Forderung der Mietkaution durch den/die Vermieter/in einzustehen.
Nicht vergessen: Bei der Bankbürgerschaft Mietkaution sollte nicht vergessen werden, dass es sich um eine reine Absicherung der Zahlung handelt und um keine Zahlungsübernahme. Das heißt, obwohl die Bank die Kosten der Mietkaution übernimmt, muss der/die Mieter/in der Bank die ausbezahlte Bürgschaftssumme wieder zurückerstatten.
Mietkaution Zinsen
Wie bereits erwähnt, muss der/die Vermieter/in die Mietkaution auf einem separaten Konto und zu einem üblichen Zinssatz anlegen. Am Endes des Mietverhältnisses steht dem/der Mieter/in die Mietkaution und die Verzinsung der Mietkaution zu, sofern er alle Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllt hat.
Höhere Mietkaution Zinsen als marktüblich zu erwirtschaften bringt dem/der Vermieter/in in der Regel nicht viel. Es sei denn, die Mietvertragsverletzungen führen zu einer Summe, die höher als die Mietkaution ist und der Zinsgewinn damit an den/die Vermieter/in übergeht.
Wovon hängen die Mietkaution Zinsen ab?
Die Mietkaution Zinsen hängen einerseits vom aktuellen Zinsniveau ab, welches seinen Ursprung im Leitzins der EZB hat. Da dieser jedoch seit 2016 0,00 % beträgt, gibt es auf üblichen Spareinlagen und Tagesgeldkonten aktuell fast keine Zinsen mehr. Auch wenn sich die Mietparteien für eine andere Anlageform entscheiden, sehen die Zinssätze nicht viel besser aus. Anbei die durchschnittlichen Zinssätze unterschiedlicher Möglichkeiten (Stand Februar 2023):
- Sparkonto: 0,01 %
- Tagesgeldkonto: 1,25 %
- Festgeldkonto: 2,30 %
- Depot (mit Fonds oder Aktien): - 5,00 %
Mit diesen tiefen Mietkaution-Zinsen wird klar, dass der/die Mieter/in davon nicht groß profitieren wird. Der Fokus bei der Auswahl des Kontos für die Mietkaution sollte daher nicht unbedingt auf dem Zinssatz liegen, sondern eher auf den Kosten für die Eröffnung.
Mietkaution Zinsen berechnen
Vor der Mietkaution Rückzahlung sollten Vermieter den zusätzlichen Betrag der Mietkaution Zinsen berechnen. Maßgeblich für die Berechnung ist die angelegte Mietkaution, die Zeit des Mietverhältnisses und der Zinssatz. Um die Mietkaution Zinsen berechnen zu können, wird eine Zinsformel verwendet. Die Formel sieht folgendermaßen aus:
Zinsformel: Z = K x p/100 x t/360
Das Z steht für die Zinsen, das K für den Kautionsbetrag, p für den Zinssatz, der ins Verhältnis zu 100 gesetzt wird und t für die Anzahl Tage. Achtung: In der Zinsformel hat der Monat immer 30 Tage und das Jahr 360 Tage.
Hier eine Beispielrechnung: Bei einer Mietkaution von 1.500 Euro, die zu einem Zinssatz von 1 % während eines Jahres angelegt wurde, erhält der/die Mieter/in nebst der Mietkaution von 1.500 weitere 15 Euro.
Wann darf die Mietkaution einbehalten werden?
Wenn nach Beendigung des Mietvertrages noch Forderungen aus dem Mietverhältnis offen stehen, darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten. Gründe dafür können Mietrückstände, offene Betriebskostenabrechnungen oder entstandene Kosten für Mängel oder Schäden der hinterlassenen Wohnung sein.
Auch Kosten für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen sind rechtmäßig, sofern der im Mietvertrag explizit festgestellt wurde, dass der/die Mieter/in dafür zuständig ist.
Unabhängig des Grundes, darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten, um die ausstehenden Schulden zu begleichen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Vermieter die gesamte Kaution einbehalten darf, sondern nur einen rechtlich geregelten Anteil. Die sogenannte Zweckbindung verpflichtet Den/die Vermieter/in außerdem dazu, die Mietkaution nur für Ansprüche aus dem Mietvertrag zu verwenden.
Um den Zustand Ihrer Wohnung bei Übernahme und Übergabe festzuhalten, sollten Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen. Das hilft, im Nachhinein Streitigkeiten zu verhindern. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: Übergabeprotokoll Wohnung.
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