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Maklerprovision Bayern & Co: Wer zahlt und wie hoch ist sie?

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Maklerprovision

Die Maklerprovision bezeichnet den Beitrag, den der Immobilienmakler für seine Arbeit als Vermittler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Immobilie erhält. Bisher gab es keine bundesweit einheitliche Regelung, die bestimmte, wer die Maklerprovision bezahlen musste. Ab Dezember 2020 wird sich dies jedoch ändern: Die Maklerprovision bei Hauskauf und Hausverkauf muss hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Was sind die Auswirkungen des neuen Gesetzes und wie hoch ist die Maklerprovision Bayern und in anderen Bundesländern? Antworten dazu finden Sie in diesem Artikel.

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Wer zahlt Maklerprovision - Käufer oder Verkäufer?

Wer zahlt Maklerprovision - Käufer oder Verkäufer?

Bis vor kurzem gab es in Deutschland noch keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wer die Maklerprovision an den Immobilienmakler zahlen musste.

Je nach Bundesland gab es ortsübliche Maklerprovisionen wie zum Beispiel die Regelung nach dem Bestellerprinzip. Demnach musste immer die Partei zahlen, welche den Immobilienmakler beauftragt hatte. Oftmals kam es aber auch vor, dass der Immobilienmakler beim Verkäufer werbte und die Zahlung der Provision komplett dem Käufer überließ.

Seit dem Beschluss der Bundesregierung im Mai 2020 hat sich dies jedoch geändert: Es wurde eine einheitliche Verteilung der Maklerprovision bestimmt, bei der der Käufer und der Verkäufer die Maklerprovision hälftig teilen müssen. Das ist vor allem für den Käufer vorteilhaft, denn so kann er Nebenkosten sparen und die Finanzierung der Immobilie wird einfacher.

Doch auch für den Verkäufer besteht die Möglichkeit, mit zunehmender Nachfrage auf Seiten der Käufer die Preise der Immobilien insgesamt zu erhöhen. Schließlich übernimmt der Immobilienmakler wieder die Rolle als fairer Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Das neue Gesetz der Maklerprovision tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.

Wie sah es mit der Maklerprovision ab 2015 aus?

Wie sah es mit der Maklerprovision ab 2015 aus?

Die Maklerprovision ab 2015 wurde mit der Inkrafttretung des Bestellprinzips geändert. Dementsprechend sollte nur derjenige die Kosten des Immobilienmaklers bezahlen, der die Dienstleistung in Auftrag gegeben hatte. Ursprünglich nur im Bereich der Mietimmobilien geltend, sollte das Gesetz verhindern, dass Vermieter die Kosten für den Immobilienmakler auf Die Mieter/innen abwälzten. Mit der Besserstellung sollten Mieter auf der Wohnungssuche finanziell entlastet werden.

Im Bereich des Wohnungs- und Hausverkaufes wurde das Bestellprinzip nicht bundesweit einheitlich geregelt. Das führte dazu, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich durchgesetzt wurde. Seither wird das Bestellprinzip in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen ebenfalls im Hausverkauf angewendet, bei den anderen Bundesländern nicht. Ab dem 23. Dezember 2020 müssen jedoch alle Bundesländer das neue Gesetz der Maklerprovision annehmen und das Bestellprinzip bei Immobilienkauf- und Verkauf wird nicht mehr zulässig sein.

Neues Gesetz Maklerprovision: Das sind die Auswirkungen

  1. Für den Käufer: Wie bereits erwähnt, ist das neue Gesetz vor allem für den Immobilienkäufer ein positives Signal, denn mit der Senkung der Erwerbsnebenkosten wird er finanziell entlastet. Um eine hohe Maklerprovision verhindern zu können, muss der Nicht-Beauftragende, in der Regel der Käufer, seinen Teil der Provision erst bezahlen, wenn er einen Zahlungsnachweis durch den Beauftragenden, in der Regel der Verkäufer, erhalten hat.
  2. Für den Verkäufer: Obwohl es für den Verkäufer verlockend ist, seinen Provisionsanteil auf den Verkaufspreis draufzuschlagen, wird er das sehrwahrscheinlich nicht tun, denn: Ein zu hoher Kaufpreis wirkt sich negativ auf die Vermarktung der Immobilie aus. Für den Verkäufer wird es weiterhin wichtig bleiben, einen Kaufpreis zu bestimmen, der für beide Parteien realistisch ist.
  3. Für die Immobilienbranche: Durch die bundesweite faire Aufteilung der Maklerprovision wird es in der Immobilienbranche einen starken Leistungswettbewerb geben, bei dem sich nur noch Anbieter mit qualitativ hochwertigen Dienstleistungen durchsetzen werden und nicht mehr solche, die kostenlos für den Verkäufer arbeiten. Seriöse Immobilienmakler werden dementsprechend langfristig mehr Geschäfte machen können.
  4. Für die Provisionssätze: Das neue Gesetz zur Maklerprovision regelt zwar die Verteilung der Kosten für den Immobilienmakler, nicht jedoch ihre Höhe. Das heißt: Prinzipiell kann der Makler die Höhe der Provision immer noch frei wählen. Es ist aber zu erwarten, dass sich die verbreiteten Provisionssätze auch in Zukunft nicht ändern werden.
Maklerprovision: Wie hoch?

Maklerprovision: Wie hoch?

In der Praxis reicht die Maklerprovision zwischen 3 und 7 % des Verkaufspreises der Immobilie, normalerweise ist darin die gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % enthalten. Hatte der Makler früher die Möglichkeit, die Provision nur dem Käufer oder Verkäufer in Rechnung zu stellen, muss er die Provision ab Dezember 2020 hälftig vom Käufer und Verkäufer verlangen.

Maklerprovision verhandelbar?Da die Höhe der Maklerprovision nicht gesetzlich festgelegt ist, ist die Marktprovision verhandelbar. Die meisten Makler orientieren sich zwar an den je nach Bundesland empfohlenen Provisionssätzen, jedoch können Sie vom Wettbewerbsfaktor profitieren und einen Rabatt ergattern. Ein Versuch lohnt sich! Wichtig ist, dass Sie die verhandelte Maklerprovision schriftlich festhalten.

Maklerprovision Bayern & co. bei Hauskauf und Hausverkauf

Durch die Inkrafttretung des neuen Maklerprovision Gesetzes wird die Maklerprovision Hauskauf und Maklerprovision Hausverkauf gleichmäßig auf beide involvierten Parteien aufgeteilt. In Bezug auf die Höhe der Maklerprovision können die ortsüblichen Provisionssätze einen Überblick verschaffen.

Die Maklerprovision Bayern beträgt 7,14 % und ist dementsprechend gleich wie bei vielen anderen Bundesländern. Hamburg und Hessen haben jedoch einen niedrigeren Provisionssatz von 6,25 beziehungsweise 5,95 Prozent. Anbei finden Sie die Obergrenze der Provisionssätze der Bundesländer in Deutschland. Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden, Abweichungen nach unten sind jedoch möglich. Das hat unter anderem damit zu tun, dass die Maklerprovision verhandelbar ist.

Maklerprovision Bayern & co. bei Hauskauf und Hausverkauf
Bundesland Provisionssatz gesamt (%)
Baden-Württemberg 7,14
Bayern 7,14
Berlin 7,14
Brandenburg 7,14
Bremen 7,14
Hamburg 6,25
Hessen 5,95
Niedersachsen 7,14
Nordrhein-Westfalen 7,14
Rheinland-Pfalz 7,14
Saarland 7,14
Sachsen 7,14
Sachsen-Anhalt 7,14
Schleswig-Holstein 7,14
Thüringen 7,14

Maklerprovision Miete und Vermietung

Seit der Einführung des Bestellprinzips im Jahre 2015 entällt die Maklerprovision Miete, sofern Der Mieterkeinen Immobilienmakler für die Suche nach der passenden Wohnung beauftragt hat. Das gilt unabhängig davon, ob der zukünftige Mieter die Wohnung von einem Makler, direkt vom Eigentümer über ein Immobilienportal angeboten bekommt. Sollte Der Mieterden Antrag gestellt haben, muss er für die Maklerprovision aufkommen. Jedoch sind mehrere Dinge von der Gültigkeit der Maklerprovision abhängig:

  • Der Antrag wurde in schriftlicher Form erteilt
  • Der Makler hat dem potenziellen Mieter die Wohnung exklusiv angeboten
  • Die Provisionshöhe darf maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen

In der Praxis trägt meistens der Vermieter die Kosten der Maklerprovision. Die Maklerprovision Vermietung setzt in Bezug auf die Provisionshöhe keine Obergrenze. So kann die Provisionshöhe in angespannten Wohnungsmärkten durchaus zwischen 4 bis 7 % betragen. Dem/r Vermieter/in besteht aber die Möglichkeit, die zu zahlenden Gebühren durch Mieterhöhungen auszugleichen und sie damit indirekt trotzdem auf Den/die Mieter/in umzulegen. Als Mieter sollten Sie in solchen Fällen eine Mietminderung anfertigen.

Maklerprovision Miete und Vermietung steuerlich absetzenMieter dürfen die gezahlte Maklerprovision als Teil der Umzugskosten steuerlich geltend machen, soweit die neue Wohnung beruflich bedingt ist. Auch Vermieter können die Maklerprovision von ihren Mieteinnahmen steuerlich absetzen.

Maklerprovision berechnen Formel

Maklerprovision berechnen Formel

Die Maklerprovision berechnen ist ganz einfach: Dafür brauchen Sie den verhandelten Provisionssatz von Ihrem Immobilienmakler und den vereinbarten Kaufpreis: Multiplizieren Sie den Kaufpreis mit dem Provisionssatz und dividieren die erhaltene Zahl dann mit 100. Das Resultat entspricht dem Betrage, den Sie zusätzlich zum Kaufpreis an Ihren Immobilienmakler bezahlen müssen. Hier ein Beispiel:

Kaufpreis: 300.000
Provisionssatz: 7,14%
Maklerprovision berechen Formel: 300.000 x 7,14 / 100
Maklerprovision: 21.420 Euro

Beachten Sie, dass nebst der Maklerprovision auch zusätzliche Kosten wie die Notar- und Gerichtsgebühren, Gebühren für die Umschreibung des Grundbuchs und Grundwerbesteuer. Im Internet sind Rechner verfügbar, mit denen Sie die gesamten Nebenkosten berechnen können, um sich ein besseres Verständnis über die zusätzlichen Kosten machen können.

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