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Diese Neuerungen bringt das Osterpaket

Aktualisiert am
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Ein Dokument, eine Solarzelle und Windräder als Symbol für das Osterpaket

Als "größte energiepolitische Gesetzesänderung seit Jahrzehnten" wurde das Osterpaket angekündigt. Es sieht die Änderung verschiedener Energiegesetze vor und soll für einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien bis 2030 sorgen und die Umwelt zu schonen. Doch welche Gesetze wurden konkret verabschiedet und für was sollen sie gelten? In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die Neuerungen, die mit dem Osterpaket kommen.

Osterpaket: Umfangreiche Änderungen an drei Gesetzen vorgenommen

Das Osterpaket bringt vor allem Neuerungen bei drei Gesetzen: dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Windenergie-auf-See-Gesetz. Somit sollen Erneuerbare Energien gestärkt werden und der Gasverbrauch Deutschlands langfristig reduziert werden. Diese Änderungen sollen durch das überarbeitete Energiefinanzierungsgesetz ergänzt werden. Im Folgenden fassen wir Ihnen die neuen Gesetzesänderungen im Rahmen des Osterpakets zusammen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als Kernstück des Osterpakets

Das im Jahr 2000 beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz soll weiterhin nichts an seiner Relevanz einbüßen, es soll sogar noch gestärkt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird zukünftig im öffentlichen Interesse liegen und gleichwohl der öffentlichen Sicherheit dienen. Wenn man betrachtet, wie teuer den Bürgern die Abhängigkeit von fossilen Energien zu stehen kommt, kann man dies schon als Sicherheitsbelang betrachten.

Die folgenden Änderungen werden am Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgenommen:

Das Ausbauziel für 2030 wird auf 80 % angehoben

Ein Richterhammer als Symbol für das Osterpaket

Bis 2030 sollen die Erneuerbaren Energien nun noch schneller ausgebaut werden: Genauer gesagt sollen laut dem Osterpaket bis 2030 80 % des deutschen Brutto-Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien abgedeckt werden. Dies bedeutet eine immense Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien.

Dies zu realisieren, wird jedoch auch eine große Herausforderung, denn 2021 lag der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch noch bei 42 %, man müsse den Anteil innerhalb von 8 Jahren also quasi verdoppeln. Dazu kommt, dass der allgemeine Stromverbrauch mit der Zeit weiter steigen wird, da bspw. Industrieprozesse zunehmend elektrifiziert werden.

So soll durch das Osterpaket Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Erdgasimporten bis 2030 weitgehend reduziert werden.

Die Ausschreibungsmengen sollen erhöht werden

Um das hochgesteckte Ziel für 2030 auch erreichen zu können, werden durch das Osterpaket die Ausschreibungen erhöht. So wird die Ausbaurate für Windenergie an Land auf 10 GW pro Jahr erhöht, was bis 2030 eine Gesamtleistung von 115 GW bei Windanlagen an Land bedeuten würde. Bei Solaranlagen soll das Niveau auf 22 GW pro Jahr gesteigert werden, sodass bis 2030 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 215 GW installiert sein werden.

Bei Windkraftanlagen auf See soll durch das Osterpaket das Ausschreibungsvolumen in den Jahren 2023 und 2024 jährlich zwischen 8 und 9 GW betragen, während es zwischen 2025 und 2026 zwischen 3 und 5 GW betragen soll. Ab dem Jahr 2027 soll es dann prinzipiell 4 GW betragen. Zum Vergleich: Vorher wurde in den Jahren 2023 bis 2025 ein Ausschreibungsvolumen von 700 Megawatt angegeben.

Bis 2035 soll Deutschlands Strom fast vollständig aus erneuerbaren Energien stammen

Die Stromversorgung in Deutschland soll bis 2025 weitgehend unabhängig von fossilen Energieimporten sein und nahezu vollständig aus erneuerbaren Quellen stammen.

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Verschiedene Osterpaket-Maßnahmen sollen Photovoltaik in Deutschland fördern

Durch ein Bündel an Einzelmaßnahmen des Osterpakets sollen insgesamt die Rahmenbedingungen für Solarenergie in Deutschland verbessert werden. Genau werden folgende Änderungen in Kraft treten:

  • Es werden Ausbauziele, Ausbaupfad und Ausschreibungsvolumen für Photovoltaikanlagen angepasst und halb auf Dach- und Freiflächen verteilt
  • Die Vergütung für Dachanlagen soll deutlich angehoben werden
  • Anlagen, deren Strom komplett in das Netz eingespeist wird, erhalten zukünftig eine besonders hohe Förderung, während man bei Teileinspeisung eine geringere Förderung erhalten soll. Die neuen Förderungssätze sollen bereits 2022 verfügbar sein.

Zusätzlich sieht das Osterpaket folgende Neuerungen vor:

Eine grüne Glühbirne als Symbol für die Beschlüsse des Osterpakets
  1. Windenergie an Land soll beschleunigt ausgebaut werden: Vor allem lange Genehmigungsverfahren hemmten bislang den Ausbau der Windenergie an Land. Hier greift künftig eine Änderung des EEG, die vorsieht, dass die Nutzung öffentlicher Energien im öffentlichen Interesse liegt und zur öffentlichen Sicherheit beiträgt.
  2. Biomasse wird vermehrt in Spitzenlastkraftwerken verwendet : Zukünftig fokussiert sich die Förderung von Bioenergie stärker auf ihre Nutzung innerhalb von Spitzenlastkraftwerken, damit dort ihre Speicherfähigkeit systemdienlich genutzt werden kann. Außerdem soll laut Osterpaket Biomasse zukünftig vermehrt in Verkehr und Industrie eingesetzt werden.
  3. Die Bürgerenergie wird im Osterpaket gestärkt: Wind- und Solarenergieprojekte von Bürgergesellschaften werden zukünftig von Ausschreibungen ausgenommen. Sie können somit realisiert werden, ohne an einer Ausschreibung teilzunehmen. Allerdings beschränkt sich die Gesetzesänderung auf Windprojekte bis 18 MW und Solarprojekte bis 6 Megawatt.
  4. Die Kommunen werden mehr im Osterpaket in die Pflicht genommen: Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an erneuerbaren Projekten wird erhöht. Somit wird eine finanzielle Beteiligung der Kommunen bei Windenergieanlagen an Land möglich.
  5. Die Förderung für Innovationen und Speicher wird im Osterpaket weiterentwickelt: Innovationsausschreibungen werden weiterhin gefördert, jedoch wird auf eine gleitende Marktprämie umgestellt. Zudem sollen innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung gefördert werden.
  6. Das EEG wird künftig über den Bundeshaushalt finanziert: Die EEG-Umlage wird abgeschafft. Zukünftig soll der Ausbau erneuerbarer Energien über das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ finanziert werden. Dabei werden Verbraucher entlastet und die Sektorenkopplung gestärkt.
  7. Energie-Umlagen werden zukünftig besser geregelt: Die Wälzung weiterer Umlagen im Energiesektor wird im Osterpaket vereinheitlicht. Es sollen künftig keine Umlagen mehr auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen anfallen. Wärmepumpen sollen zukünftig auch von Umlagen ausgenommen werden.

Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) bekommt Neuerungen

Ein Windrad, welches durch das Osterpaket gefördert wird

Neben dem EEG richtet sich das Osterpaket vor allem auf Änderungen am Windenergie-auf-See-Gesetz. Mitunter werden dabei folgende Anpassungen in Kraft treten:

  1. Ausbauziele und Ausschreibungsmengen werden erhöht: Bis 2030 werden die Ausbauziele auf 30 Gigawatt, bis 2035 auf 40 GW und bis 2045 auf 70 GW erhöht. Daneben werden die Ausschreibungsmengen deutlich angehoben.
  2. Differenzverträge bei voruntersuchten Flächen werden gefördert: Differenzverträge senken die Finanzierungskosten von Windparks und schöpfen Überrenditen der Betreiber ab. Deswegen sollen diese Verträge künftig bei der Ausschreibung gefördert werden.
  3. Neue Kriterien für nicht-voruntersuchte Flächen: Nicht-voruntersuchte Flächen werden im Osterpaket anhand qualitativer Kriterien bezuschlagt. Diese Kriterien sind der Energieertrag der Anlage, der Abschluss eines Power Purchase Agreements, Vereinbarkeit mit Natur- und Artenschutz, die Recycling Fähigkeit der Rotorblätter. Einnahmen aus diesen Zuschlägen werden in die Offshore-Netzumlage (70 %), zu 20 % in den Naturschutz und zu 10 % in umweltschonende Fischerei fließen.
  4. Generelle Verfahrensbeschleunigung: Alle Verfahren, die mit der Planung und Genehmigung eines Offshore-Windparks zu tun haben, werden im Osterpaket gestrafft und gebündelt. So wird die Auftragsvergabe um mehrere Jahre beschleunigt.
  5. Off-Shore wird öffentliches Interesse: Wie schon der EE_Ausbau am Land im EEG wird auch der Ausbau von Windanlagen auf dem Wasser im Osterpaket zum öffentlichen Interesse gemacht. Zukünftig können im Einzelfall auch Windenergieanlagen in Schutzgebieten nach einer Einzelfallprüfung gebaut werden.

Endkunden werden im Osterpaket gestärkt

Zu guter Letzt werden im Osterpaket neben dem EEG und dem WindSeeG noch weitere Gesetze überarbeitet. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden deswegen Änderungen vorgenommen, um Endkunden zukünftig stärker zu schützen und Grund- und Ersatzversorgung umzustrukturieren.

Die Beendigung der Belieferung von Haushaltskunden muss zukünftig mit dem Osterpaket mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Zusätzlich erhält die Bundesnetzagentur im Osterpaket gesteigerte Aufsichtsbefugnisse bei Energielieferanten.

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Grund- und Ersatzversorgung werden im Osterpaket stärker voneinander abgegrenzt. Somit wird die preisliche Kopplung der beiden Versorgungstypen aufgehoben. Demzufolge können die Ersatzversorgungspreise zukünftig stärker die tatsächlichen Beschaffungskosten berücksichtigen. Anbieter müssen dabei jedoch zukünftig transparenter hinsichtlich ihrer Preiszusammensetzung sein.

Der Netzausbau wird auf Treibhausgasneutralität und Beschleunigung ausgerichtet

Das EnWG wird im Osterpaket um das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 erweitert. Somit wird das Ziel auch direkt in den Verfahren der Netzplanung verankert. Im weiteren Verlauf soll somit ein Klimaneutralitätsnetz entstehen. Auch die Planungen auf der Ebene der Verteilernetze werden stark am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet.

Es werden im Osterpaket am Energiewirtschaftsgesetz, Bundesbedarfsplangesetz und Netzausbaubeschleunigungsgesetz Änderungen vorgenommen, um zukünftig die schnelle Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu fördern. In bestimmten Fällen kann so auf die Bundesfachplanung verzichtet werden. Zudem wird die rein elektronische Auflegung von Unterlagen eingeführt.

Neue Netzausbauprojekte werden in den Bundesbedarfsplan aufgenommen

Es werden 19 neue Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan aufgenommen und 17 Netzausbauvorhaben geändert. Dabei wird für die neu hinzugefügten und geänderten Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf geprüft.

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