Kurzantwort: Was der Kapazitätsmarkt ist

Bisher verdient ein Kraftwerk in Deutschland nur dann Geld, wenn es Strom verkauft. Dieses Prinzip heißt Energy-only-Markt. Es funktioniert schlecht für Kraftwerke, die nur an wenigen Tagen im Jahr gebraucht werden, weil sie an allen anderen Tagen leer stehen und nichts einnehmen. Genau solche Reserven braucht ein Stromsystem aber, das überwiegend von Wind und Sonne getragen wird.

Der Kapazitätsmarkt schließt diese Lücke: Wer einen Zuschlag erhält, verpflichtet sich, seine Leistung über Jahre verlässlich bereitzuhalten, und bekommt dafür eine jährliche Vergütung. Ob die Anlage dann tatsächlich läuft, ist eine zweite, davon getrennte Frage.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das StromVKG wurde am 9. Juli 2026 im Bundestag verabschiedet;
  • die ersten beiden Auktionen umfassen je 4.500 MW, zusammen also 9 GW;
  • der Höchstpreis liegt bei 244.000 € je Megawatt und Jahr, die Verpflichtung läuft 15 Jahre;
  • ab der Auktion im Mai 2027 dürfen auch Speicher und flexible Verbraucher mitbieten;
  • wie die Kosten verteilt werden, ist noch nicht entschieden. Gezahlt wird ab 2031.

Warum Deutschland einen Kapazitätsmarkt einführt

Wind und Photovoltaik decken inzwischen an guten Tagen den größten Teil der Nachfrage. An anderen Tagen tun sie das nicht. Die kritischen Phasen sind längere Dunkelflauten, in denen über mehrere Tage weder nennenswert Wind weht noch die Sonne scheint, und das bei hoher winterlicher Nachfrage.

Für diese Phasen braucht das System gesicherte Leistung, die unabhängig vom Wetter abrufbar ist. Gleichzeitig fallen Kohlekraftwerke nach und nach weg. Der Kapazitätsmarkt ist das Instrument, mit dem der Ersatz dafür finanziert werden soll, bevor die Lücke entsteht: Die ausgeschriebene Leistung muss ab dem 1. November 2031 zur Verfügung stehen.

Die Bundesregierung setzt dabei zunächst vor allem auf neue Gaskraftwerke. Sie müssen wasserstofffähig gebaut werden und ab 2045 klimaneutral betrieben werden können.

Die Auktionen im Überblick

Ausgeschrieben wird nicht die installierte Leistung einer Anlage, sondern ihre reduzierte Leistung. Dieser Wert bemisst über einen gesetzlich festgelegten Faktor, welchen Beitrag eine Anlage tatsächlich zur Versorgungssicherheit leistet, und fällt je nach Technologie unterschiedlich aus.

Ausschreibungen nach dem StromVKG (Stand: 11. September 2026)
Gebotstermin Volumen Wer mitbieten darf
8. September 2026 4.500 MW Langzeitkapazitäten, faktisch überwiegend Gaskraftwerke
22. Dezember 2026 4.500 MW Langzeitkapazitäten
18. Mai 2027 2.000 MW technologieoffen, auch Speicher und steuerbare Lasten
1. Dezember 2027 und 1. Oktober 2029 wird noch festgelegt technologieoffen

Quelle: Bundesnetzagentur und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Was in der ersten Auktion passiert ist

Die Bundesnetzagentur startete die Ausschreibung am 21. Juli 2026. Gebote mussten bis zum 8. September 2026 um 24 Uhr elektronisch eingehen. Einen Tag später teilte die Behörde mit, dass die Ausschreibung deutlich überzeichnet ist, dass also mehr Leistung angeboten wurde als gesucht war. Die Zuschläge werden bis spätestens 3. November 2026 bekannt gegeben.

Eine Überzeichnung ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb: Je mehr Anbieter konkurrieren, desto eher liegt der Zuschlagspreis unter dem Höchstwert von 244.000 € je Megawatt und Jahr. Was am Ende tatsächlich gezahlt wird, steht erst mit den Zuschlägen fest.

Mehr als nur Strom liefern

Bezuschlagte Anlagen müssen zusätzlich Momentanreserve bereitstellen können, und zwar auch dann, wenn sie gerade keinen Strom erzeugen. Momentanreserve stabilisiert die Netzfrequenz in den ersten Sekundenbruchteilen nach einer Störung, bevor die eigentliche Regelenergie greift. Außerdem gilt eine regionale Steuerung, falls zu wenige Projekte im Norden Deutschlands zum Zug kommen.

Ab 2027: Speicher, flexible Verbraucher und E-Autos

Die ersten beiden Runden sind faktisch auf Kraftwerke zugeschnitten, weil dort verlangt wird, die Leistung über viele Stunden am Stück zu halten. Das schafft eine Batterie in der Regel nicht. Ab dem Gebotstermin am 18. Mai 2027 sind die Ausschreibungen technologieoffen, und dann können auch Batteriespeicher, Anlagenpools und steuerbare Verbraucher mitbieten.

Für Privathaushalte ist das mittelbar interessant, weil ein einzelner Heimspeicher oder ein E-Auto viel zu klein ist, um allein an einer solchen Auktion teilzunehmen. Gebündelt in einem Pool sieht die Rechnung anders aus. Genau dieses Bündeln vieler kleiner Anlagen zu einer vermarktbaren Einheit ist das Prinzip des virtuellen Kraftwerks, das erste Anbieter in Deutschland bereits mit E-Autos an dynamischen Tarifen aufbauen.

Eine wichtige Weiche dafür wurde bereits zum 1. Januar 2026 gestellt: Seither gelten Elektroautos nach § 118 Abs. 6 EnWG als Speicher. Zurückgespeister Strom aus der Autobatterie wird damit nicht mehr wie gewöhnlicher Verbrauch behandelt, sodass die Netzentgelte nicht doppelt anfallen. Das war bis dahin das größte wirtschaftliche Hindernis für bidirektionales Laden.

Was das heute für Sie heißt Noch nichts Konkretes. Bidirektionales Laden setzt eine passende Wallbox, ein geeignetes Fahrzeug und ein intelligentes Messsystem voraus, und die Marktprozesse dafür sind noch im Aufbau. Wer heute von seiner Flexibilität profitieren will, tut das über einen dynamischen Tarif, nicht über den Kapazitätsmarkt.

Was kostet der Kapazitätsmarkt die Haushalte?

Die ehrliche Antwort lautet: Das ist noch nicht entschieden. Das StromVKG regelt, wie die Kapazität beschafft wird, aber nicht, wer sie bezahlt. Die Finanzierung soll über eine Umlage laufen, deren Ausgestaltung einem eigenen Gesetz vorbehalten bleibt, das für 2027 angekündigt ist. Erhoben wird die Umlage frühestens ab 2031, weil dann die ersten Vergütungen fällig werden.

Kursierende Zahlen sind deshalb Schätzungen und keine festgelegten Beträge. Marktbeobachter veranschlagen die Umlage grob auf 0,3 bis 1,0 ct/kWh. Für einen Haushalt mit 4.500 kWh Jahresverbrauch entspräche das 15 bis 45 € im Jahr. Diese Spanne ist breit, und sie beruht auf Annahmen über Zuschlagspreise, die erst im November 2026 bekannt werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass private Haushalte bei der Finanzierung des Stromsystems nicht erneut überproportional belastet werden dürfen. Wie die Lastenverteilung zwischen Haushalten, Gewerbe und Industrie am Ende aussieht, ist der eigentliche Streitpunkt, der 2027 entschieden wird.

Was Sie an Ihrer Stromrechnung heute ändern können, hat mit alldem nichts zu tun: Der größte Hebel bleibt der Arbeitspreis Ihres Tarifs. Wie sich Ihre Rechnung zusammensetzt, zeigt unser Überblick zur Strompreiszusammensetzung.

Kapazitätsmarkt, Regelenergie und Redispatch

Drei Begriffe werden häufig verwechselt, weil alle drei das Stromnetz stabil halten. Sie wirken aber auf ganz verschiedenen Zeitskalen.

Drei Instrumente, drei Zeithorizonte
Instrument Zeithorizont Wofür bezahlt wird
Kapazitätsmarkt Jahre im Voraus für die Zusicherung, überhaupt verfügbar zu sein
Regelenergie Sekunden bis Minuten für den sofortigen Ausgleich von Frequenzabweichungen
Redispatch Stunden bis Tag für das Umverteilen der Erzeugung um einen Netzengpass herum

Der Kapazitätsmarkt ersetzt also weder die Regelenergie noch den Netzausbau in Deutschland. Er sorgt nur dafür, dass in zehn Jahren überhaupt genug abrufbare Leistung existiert.

Häufige Fragen zum Kapazitätsmarkt

Ein Markt, auf dem nicht Strom gehandelt wird, sondern die Zusicherung, Strom liefern zu können. Betreiber von Kraftwerken, Speichern oder steuerbaren Verbrauchern bieten ihre gesicherte Leistung an. Wer einen Zuschlag bekommt, erhält eine jährliche Vergütung dafür, dass er diese Leistung über 15 Jahre bereithält, unabhängig davon, wie oft sie tatsächlich abgerufen wird.

Das StromVKG wurde am 9. Juli 2026 verabschiedet, die erste Auktion endete am 8. September 2026. Die bezuschlagte Leistung muss ab dem 1. November 2031 bereitstehen, und ab diesem Zeitpunkt fließen auch die ersten Vergütungen. Zwischen Zuschlag und erster Zahlung liegen also rund fünf Jahre, in denen die Anlagen gebaut werden.

Voraussichtlich ja, aber frühestens ab 2031 und in noch unbekannter Höhe. Das StromVKG selbst regelt die Finanzierung nicht; ein eigenes Gesetz dazu ist für 2027 angekündigt. Schätzungen von Marktbeobachtern liegen bei 0,3 bis 1,0 ct/kWh, was bei 4.500 kWh Jahresverbrauch 15 bis 45 € pro Jahr entspräche. Wer Ihnen heute einen genauen Betrag nennt, rechnet mit Annahmen.

Nicht direkt und nicht sofort. Ab der Auktion im Mai 2027 dürfen Speicher und steuerbare Lasten mitbieten, aber nur in gebündelter Form über einen Anbieter, nicht als einzelner Haushalt. Seit dem 1. Januar 2026 gelten E-Autos immerhin als Speicher, sodass zurückgespeister Strom nicht doppelt mit Netzentgelten belastet wird. Wer heute von seiner Flexibilität profitieren möchte, tut das über einen dynamischen Stromtarif.

Über das Jahr gerechnet liefern sie genug, aber nicht zu jeder Stunde. In einer mehrtägigen Dunkelflaute im Winter sinkt der Beitrag von Wind und Photovoltaik auf wenige Prozent der Netzlast, während der Verbrauch saisonal hoch ist. Für diese Phasen braucht das System gesicherte Leistung, die unabhängig vom Wetter abrufbar ist. Speicher decken Stunden ab, nicht Tage.

Experte verfügbar Jederzeit online

Ihren Strompreis können Sie heute schon senken

Die Umlage kommt frühestens 2031. Der Arbeitspreis Ihres Tarifs wirkt sofort. Wir vergleichen mit Ihnen die Angebote für Ihre Postleitzahl.

089 380 388 88

Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr

Günstigen Tarif online sichern * * Affiliate-Link: Schließen Sie über diesen Link einen Vertrag ab, erhalten wir eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.