Das Wichtigste in Kürze
  • Viele beworbene Arbeitspreise gelten nur im ersten Vertragsmonat – ab Monat zwei zahlen Sie den Börsenpreis;
  • nur rund 25 bis 40 % des Endpreises sind börsenabhängig – Netzentgelte, Steuern und Umlagen von etwa 15 bis 20 ct/kWh fallen immer an;
  • faire dynamische Tarife erkennen Sie an maximal einem Monat Mindestlaufzeit, einem transparent ausgewiesenen Aufschlag und idealerweise einem Preisdeckel;
  • wer seinen Verbrauch nicht verschieben kann, fährt mit einem Festpreistarif meist besser.

So rechnen dynamische Stromtarife wirklich ab

Bei einem echten dynamischen Stromtarif ist der Arbeitspreis direkt an die Strombörse gekoppelt. Seit Oktober 2025 wird der Day-Ahead-Preis dort viertelstündlich gehandelt; abgerechnet wird über ein intelligentes Messsystem, einen sogenannten Smart Meter. Ihr Endpreis pro Kilowattstunde setzt sich dabei aus vier Bausteinen zusammen:

  • dem Börsenpreis (EPEX Spot, Day-Ahead) – der einzige Baustein, der wirklich schwankt;
  • den festen PreisbestandteilenNetzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben, zusammen je nach Region etwa 15 bis 20 ct/kWh (Stand: Juli 2026);
  • dem Aufschlag des Anbieters pro Kilowattstunde;
  • der monatlichen Grundgebühr.

Entscheidend für alle Rechnungen auf dieser Seite: Nur der Börsenanteil ist variabel, und er macht je nach Region und Marktlage nur rund 25 bis 40 % des Endpreises aus. Die festen Bestandteile schulden Sie auch dann, wenn der Börsenpreis bei null liegt. Wie sich der Strompreis im Detail zusammensetzt, erklärt unser Ratgeber zur Strompreis-Zusammensetzung.

Zur Einordnung: Im Jahresmittel 2025 lag der Day-Ahead-Großhandelspreis bei rund 8,9 ct/kWh (89,3 €/MWh) – etwa 16 % über dem Vorjahr (Quelle: Bundesnetzagentur, Jahresauswertung 2025).

Preisfalle 1: Der Lockpreis – fester Arbeitspreis nur im ersten Monat

Das Muster: Ein Anbieter bewirbt einen niedrigen festen Arbeitspreis, etwa 19 ct/kWh. Die Preisgarantie gilt jedoch nur für den ersten Vertragsmonat – ab dem zweiten Monat greift der Börsenpreis. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) beschreibt diese Struktur in ihrem Verbraucherportal ausdrücklich: Viele Lieferanten bieten für den ersten Vertragsmonat eine Preisgarantie ohne Kopplung an den Börsenstrompreis an.

Warum die Falle funktioniert: Der beworbene Preis ist die einzige Zahl, die Kundinnen und Kunden vor dem Abschluss vergleichen. Vergleichsportale verstärken den Effekt, weil sie den Lockmonat in die Sortierung einrechnen. Die Verbraucherzentrale warnt deshalb, dass Portalpreise für dynamische Tarife wenig aussagekräftig sind – sie ändern sich ab dem zweiten Monat.

Modellrechnung 1: Familie M. wechselt zum 1. Oktober

Familie M. verbraucht 4.000 kWh im Jahr und wechselt zum 1. Oktober zu „Anbieter A“ mit beworbenen 19 ct/kWh. Im Oktober (Lockmonat) kosten rund 330 kWh etwa 63 € – das sieht hervorragend aus.

Im November endet die Garantie. Bei einer Dunkelflaute und Verbrauch vor allem morgens und abends liegt der tatsächlich realisierte Endpreis schnell bei 40 bis 45 ct/kWh – bei rund 380 kWh Winterverbrauch werden daraus 152 bis 171 € in einem einzigen Monat. Diese Annahme ist eher vorsichtig: In der Dunkelflaute im Dezember 2024 erreichten Endkundenpreise dynamischer Tarife in einzelnen Stunden bis zu 129 ct/kWh.

Aufs Jahr gerechnet zahlt die Familie ohne Lastverschiebung bei einem mittleren Endpreis von rund 30 ct/kWh etwa 1.200 € – ein Festpreistarif mit 28 ct/kWh hätte 1.120 € gekostet. Aus der versprochenen Ersparnis werden Mehrkosten.

Modellrechnung mit gerundeten Werten, jeweils zuzüglich Grundgebühr; Börsenwerte orientiert an SMARD-Monatsdaten (Stand: Juli 2026).

Balkendiagramm der Modellrechnung: Oktober mit Lockpreis 19 ct/kWh kostet 63 €, im November nach Ende der Preisgarantie steigt die Monatsrechnung auf bis zu 171 €
Lockmonat vs. Realität: Monatsrechnung von Familie M. vor und nach Ende der Preisgarantie (Modellrechnung, Stand: Juli 2026).

Besonders ungünstig ist das Timing: Wechselaktionen mit Lockmonat laufen häufig im Herbst. Auf den garantierten Oktober folgen dann genau die Monate November bis Februar, in denen die Börsenpreise regelmäßig am höchsten sind.

Kombiniert der Anbieter den Lockpreis zusätzlich mit einem Neukundenbonus und zwölf Monaten Mindestlaufzeit, können Sie den Vertrag nicht verlassen, wenn ab Monat zwei die Realität auf der Rechnung ankommt – mehr dazu in Preisfalle 6. Eine kompakte Zusammenfassung dieser Masche finden Sie in unserer News zu Lockangeboten bei dynamischen Stromtarifen.

Lockpreis vs. realistischer Endpreis über 12 Monate

Modellrechnung in ct/kWh, Juni 2025 bis Mai 2026

Modellrechnung: monatliches Day-Ahead-Mittel (Quelle: SMARD, Marktgebiet DE/LU) zuzüglich pauschal 16,5 ct/kWh für Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Anbieteraufschlag. Tatsächliche Endpreise hängen von Region, Tarif und Verbrauchsprofil ab; verbrauchsgewichtete Werte liegen bei Abendlast höher. Stand: Juli 2026.

Preisfalle 2: „Variabel“ ist nicht „dynamisch“

Nicht jeder Tarif, der mit der Börse wirbt, ist ein dynamischer Tarif. Sogenannte variable Tarife passen den Arbeitspreis monatlich „in Anlehnung an den Börsenpreis“ an – ohne Smart Meter, ohne viertelstündliche Kopplung und oft ohne transparente Formel. Der Anbieter entscheidet selbst, wann und in welchem Umfang er Preisänderungen weitergibt. In der Praxis heißt das häufig: schnell rauf, langsam runter.

Die Verbraucherzentrale zieht hier eine klare Grenze: Echte dynamische Tarife sind direkt und in kurzen Intervallen an die Börse gekoppelt und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Fehlt beides, kaufen Sie die Nachteile schwankender Preise, ohne von fallenden Börsenpreisen zuverlässig zu profitieren.

Modellrechnung 2: Die Börse fällt, der Tarif kaum

Angenommen, der mittlere Day-Ahead-Preis fällt vom Spätwinter bis zum Frühjahr um 30 % – von 12,0 auf 8,4 ct/kWh. Ein „variabler“ Tarif senkt den Arbeitspreis im selben Zeitraum nur um 8 %: von 34,0 über 33,5 und 32,4 auf 31,3 ct/kWh.

Die Kundin glaubt, von der Börse zu profitieren – tatsächlich kommt bei ihr nur ein Bruchteil der Preissenkung an, während Erhöhungen erfahrungsgemäß deutlich schneller weitergegeben werden.

Modellrechnung mit illustrativen Werten.

Der Unterschied ist kein Detail, sondern das Geschäftsmodell: Beim dynamischen Tarif ist die Preisformel vertraglich fixiert und überprüfbar, beim variablen Tarif nicht. Fragen Sie im Zweifel schriftlich nach der Formel – bekommen Sie keine, ist der Tarif nicht dynamisch, sondern nur unverbindlich variabel.

Preisfalle 3: Versteckte Aufschläge und Grundgebühren

Beim dynamischen Tarif verdient der Anbieter nicht am Börsenpreis, sondern an zwei eigenen Stellschrauben: dem Aufschlag pro Kilowattstunde auf den Spotpreis und der monatlichen Grundgebühr, in der teils auch das Messentgelt für den Smart Meter steckt.

Nach unserer Auswertung gängiger dynamischer Tarife liegen die Aufschläge meist zwischen 1 und 2,5 ct/kWh netto, die Grundgebühren zwischen 3,90 und 14,40 € pro Monat (Stand: Juli 2026) – einzelne Angebote liegen deutlich darüber.

Bei integrierten Tarifen von Stadtwerken steckt der Anbieteranteil dagegen oft komplett im festen Verbrauchspreis. Ein Regionalversorger aus dem Münsterland weist ihn in seinem Preisblatt ct-genau aus: 3,914 ct/kWh netto für Vertrieb, Service und Beschaffungsnebenkosten – zusätzlich zum unverändert durchgereichten Börsenpreis (Preisblatt, Stand: Januar 2026). Genau diese Aufschlüsselung macht Angebote vergleichbar.

Das Portalproblem wiederholt sich hier: Die Anbietergebühr steckt im Grundpreis und ist im Vergleich nicht als eigene Position ausgewiesen. Wer dynamische Tarife vergleicht, darf deshalb nicht auf den beworbenen Arbeitspreis schauen – der Börsenpreis ist für alle Anbieter derselbe. Verglichen werden Aufschlag und Grundgebühr.

Modellrechnung 3: Gleicher Börsenpreis, 166 € Unterschied

Zwei Anbieter kaufen zum identischen mittleren Börsenpreis von 8 ct/kWh ein. Anbieter A verlangt 1 ct/kWh Aufschlag und 5 € Grundgebühr, Anbieter B 3 ct/kWh Aufschlag und 13 € Grundgebühr.

Bei 3.500 kWh Jahresverbrauch kostet Anbieter A 35 € Aufschlag plus 60 € Grundgebühr, also 95 € im Jahr. Anbieter B kommt auf 105 € plus 156 €, also 261 €. Differenz: 166 € pro Jahr – bei exakt demselben Börsenstrom.

Modellrechnung mit illustrativen Werten (Stand: Juli 2026).

Prüfen Sie außerdem, ob das Messentgelt für das intelligente Messsystem im Tarif enthalten ist oder separat abgerechnet wird. 20 € Unterschied pro Jahr sind hier keine Seltenheit und tauchen in keiner Werbeanzeige auf.

Preisfalle 4: Der Mythos vom Gratis-Strom bei negativen Börsenpreisen

„Strom geschenkt am Sonntagmittag“ – mit negativen Börsenpreisen wird gern geworben, denn es gibt sie tatsächlich: 2025 lag der Day-Ahead-Preis in Deutschland in 573 von 8.760 Stunden im negativen Bereich, nach 457 Stunden im Jahr 2024 (Quelle: Bundesnetzagentur/SMARD, Jahresauswertung 2025). Nur: Negativ ist dabei der Börsenpreis, nicht Ihr Endpreis.

Diese Stunden verteilen sich zudem höchst ungleich: 2025 fielen sie auf 110 Tage, konzentriert im Mai und Juni – im November und Dezember gab es keine einzige negative Stunde. Ein werblicher Beispielmonat aus dem Frühsommer schmeichelt einem dynamischen Tarif also enorm; dieselbe Logik steckt hinter dem Lockmonat aus Preisfalle 1.

Die festen Preisbestandteile von rund 15 bis 17 ct/kWh fallen in jeder Viertelstunde an, dazu kommt der Aufschlag des Anbieters. Damit Ihr Endpreis wirklich unter null fällt, müsste der Börsenpreis tiefer als etwa −16 ct/kWh liegen – das kommt praktisch nicht vor. Hinzu kommt: Längst nicht alle Anbieter reichen negative Börsenpreise überhaupt als Gutschrift weiter; manche kappen den Arbeitspreis schlicht bei null.

Modellrechnung 4: Sonntagmittag, Börsenpreis −2 ct

Am Sonntagmittag fällt der Börsenpreis auf −2 ct/kWh. Mit festen Preisbestandteilen von 15,5 ct/kWh und 1 ct/kWh Anbieteraufschlag zahlen Sie in dieser Stunde trotzdem rund 14,5 ct/kWh. Das ist günstig – aber weit entfernt von „geschenkt“.

Modellrechnung mit illustrativen Werten (Stand: Juli 2026).

Negative Preise sind ein guter Zeitpunkt, um flexible Verbraucher wie Speicher oder E-Auto gezielt zu laden. Als Kaufargument taugen sie nur, wenn der Anbieter sie nachweislich weitergibt – das steht im Preisblatt, nicht in der Anzeige.

Preisfalle 5: Preisspitzen ohne Deckel – wenn der Börsenpreis explodiert

Das Risiko, über das keine Anzeige spricht: Nach oben ist der Börsenpreis nicht begrenzt. Am 6. November 2024 stieg der Day-Ahead-Preis während einer Dunkelflaute zeitweise auf über 80 ct/kWh (Quelle: SMARD) – inklusive fester Bestandteile zahlten Kunden dynamischer Tarife in diesen Stunden mehr als 1 € pro Kilowattstunde.

In der Dunkelflaute Mitte Dezember 2024 erreichte der Day-Ahead-Preis in der Spitze sogar 93,6 ct/kWh (936 €/MWh) – mehr als das Zehnfache des Jahresmittels 2024 von rund 7,9 ct/kWh. Am 26. Juni 2024 trieb eine technische Störung an der Strombörse EPEX die deutschen Preise in einzelnen Stunden auf über 2,30 €/kWh. Dieses Risiko tragen Sie als Kundin oder Kunde allein.

Ein Qualitätsmerkmal fairer Tarife ist deshalb der Preisdeckel: Einzelne Anbieter begrenzen den Arbeitspreis vertraglich, etwa bei rund 80 ct/kWh. Das kostet meist einen etwas höheren Aufschlag – nimmt aber das Katastrophenszenario aus dem Vertrag. Genau danach sollten Sie im Preisblatt suchen.

Wichtig ist auch das Abrechnungsmodell. Bei spitzer monatlicher Abrechnung steht die volle Volatilität sofort auf der Rechnung – der Schock kommt im Dezember.

Bei einem Abschlagsmodell zahlen Sie konstant und die Differenz verschiebt sich in die Jahresabrechnung – der Schock kommt später, dafür gesammelt. Kein Modell ist besser, aber Sie sollten vor dem Abschluss wissen, welches gilt.

Modellrechnung 5: Wärmepumpe in der Dunkelflaute

Ein Haushalt mit Wärmepumpe verbraucht 12.000 kWh im Jahr, davon einen großen Teil im Winter – im Januar rund 1.800 kWh. In einer zweiwöchigen Dunkelflaute fallen davon etwa 900 kWh an.

Steigt der realisierte Endpreis in diesen zwei Wochen von 30 auf 45 ct/kWh, kostet allein dieser Zeitraum rund 135 € mehr als in einem normalen Monat. Wer die Wärmepumpe nicht drosseln oder vorheizen kann, kann sich diesem Risiko im dynamischen Tarif nicht entziehen.

Modellrechnung mit illustrativen Werten (Stand: Juli 2026).

Preisfalle 6: Vertragsklauseln – Laufzeit, Kündigung, Bonus

Die eigentliche Falle steckt oft nicht im Preis, sondern im Kleingedruckten. Ein dynamischer Tarif lebt davon, dass Sie ihn schnell wieder verlassen können, wenn er nicht zu Ihnen passt. Diese Klauseln verhindern genau das:

  • eine Mindestlaufzeit von mehr als einem Monat – bei einem Tarif, dessen Preis Sie nicht kennen, ist jede lange Bindung ein Risiko;
  • ein Neukundenbonus, der nur bei zwölf Monaten Vertragstreue ausgezahlt wird;
  • lange Kündigungsfristen, die den Ausstieg direkt nach dem Lockmonat unmöglich machen;
  • Wechsel- oder Servicegebühren sowie App-Zwang mit kostenpflichtigen Zusatzfunktionen.

Seit 2025 gelten für dynamische Tarife erweiterte Informationspflichten: Der Lieferant muss vor dem Abschluss die Preisbestandteile sowie Vor- und Nachteile und Risiken des Tarifs ausweisen (Quelle: BNetzA-Verbraucherportal, Stand: Juli 2026). Ein Anbieter, der diese Angaben nicht sauber liefert, disqualifiziert sich damit selbst.

Fallbeispiel 6: Kündigen nach dem Schock-November

Herr K. will nach seiner ersten Winterrechnung kündigen. Im Vertrag stehen zwölf Monate Mindestlaufzeit und ein Neukundenbonus von 120 €, der nur nach voller Laufzeit ausgezahlt wird.

Die beworbene „Ersparnis von 150 € im ersten Jahr“ bestand also zu 120 € aus dem Bonus. Steigt Herr K. vorzeitig aus, verliert er den Bonus – bleibt er, zahlt er den ganzen Winter Börsenpreise ohne Deckel.

Schon ein einziger teurer Dunkelflaute-Monat zehrt die verbleibenden 30 € auf.

Modellrechnung mit illustrativen Werten.

Illustration einer Musterrechnung unter der Lupe: beworbene Ersparnis 150 € im ersten Jahr, davon 120 € Neukundenbonus nur nach 12 Monaten Mindestlaufzeit, echte Ersparnis 30 €
Das Bonus-Kleingedruckte im Fallbeispiel 6: Von der beworbenen Ersparnis bleibt ohne Bonus wenig übrig (Modellrechnung, Stand: Juli 2026).

Checkliste: Daran erkennen Sie einen fairen dynamischen Tarif

Die gute Nachricht: Alle sechs Fallen lassen sich vor der Unterschrift erkennen – mit dem Preisblatt und sieben Fragen. Nehmen Sie sich dafür zehn Minuten Zeit, bevor Sie abschließen:

  1. 1 Preisgarantie-Zeitraum prüfen – gilt der beworbene Arbeitspreis dauerhaft oder nur im ersten Monat?
  2. 2 Aufschlag und Grundgebühr getrennt erfragen – der Aufschlag in ct/kWh auf den Spotpreis und die monatliche Grundgebühr sind die einzigen Zahlen, die sich zwischen Anbietern wirklich vergleichen lassen;
  3. 3 Mindestlaufzeit maximal ein Monat – ein fairer dynamischer Tarif ist monatlich kündbar;
  4. 4 Echte Dynamik verlangen – viertelstündliche Kopplung an die EPEX Spot mit intelligentem Messsystem, kein „variabler“ Tarif;
  5. 5 Preisdeckel und Negativpreise klären – wird der Arbeitspreis nach oben begrenzt, und werden negative Börsenpreise als Gutschrift weitergegeben?
  6. 6 Abrechnungsmodell verstehen – spitze Monatsabrechnung oder Abschlag mit Jahresabrechnung;
  7. 7 Ehrliche Selbstprüfung – können Sie Ihren Verbrauch tatsächlich in günstige Stunden verschieben? Ohne diese Flexibilität bleibt ein Festpreistarif meist die bessere Wahl.

Positivbeispiel: So sieht ein faires Angebot aus

Dass alle Kriterien erfüllbar sind, zeigt der dynamische Tarif eines Regionalversorgers aus dem Münsterland (Preisblatt und Vertragsbedingungen, Stand: Januar 2026): ein Monat Grundlaufzeit, danach monatlich kündbar; der Börsenpreis wird 1:1 und ohne versteckten Aufschlag weitergegeben; der Anbieteranteil ist ct-genau ausgewiesen; die Folgetagspreise stehen ab 18 Uhr im Kundenportal.

Auch die Risiken benennt der Anbieter selbst: keine Preisgarantie nach oben oder unten, stark schwankende Monatsrechnungen – und das Preisblatt nennt ein ehrliches Beispiel für die Spannweite der Tagesmittel: 0,23 ct/kWh am 8. Juni 2025, 23,10 ct/kWh am 20. Januar 2025 (netto).

Wer so transparent informiert, hat keine Falle nötig – ein Preisdeckel fehlt allerdings auch hier.

Wie sich die Börsenpreise aktuell entwickeln, sehen Sie stündlich im dynamischen Strompreistracker von EnergieMarie – ein guter Realitätscheck, bevor Sie sich für oder gegen einen dynamischen Tarif entscheiden.

Was tun, wenn Sie schon in der Falle sitzen?

Wenn die erste Schock-Rechnung bereits da ist, lohnt ein Blick in den Vertrag – oft ist der Ausstieg leichter als gedacht. Ist Ihr Tarif monatlich kündbar, können Sie sofort in einen Festpreistarif oder einen fairen dynamischen Tarif wechseln. Wie das geht, zeigen unsere Ratgeber zum Kündigen des Stromvertrags und zum Anbieterwechsel.

Ein häufig missverstandener Punkt ist das Sonderkündigungsrecht: Es greift, wenn der Anbieter selbst die Preise ändert – also Aufschlag oder Grundgebühr erhöht. Schwankungen des Börsenpreises lösen dagegen kein Sonderkündigungsrecht aus, denn genau diese Schwankungen haben Sie vertraglich vereinbart. Bei langer Mindestlaufzeit hilft deshalb meist nur: Kündigungstermin notieren, fristgerecht kündigen und bis dahin den Verbrauch so gut wie möglich in günstige Stunden verschieben.

Falls Ihr bisheriger Vertrag bereits gekündigt wurde und Sie übergangsweise ohne Tarif dastehen, fängt Sie die Grundversorgung auf – sie ist jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar und verschafft Ihnen Zeit für eine ruhige Entscheidung.

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Fazit: Dynamische Tarife sind kein Betrug – aber lesen Sie das Preisblatt

Keine der sechs Fallen ändert etwas am Grundprinzip: Für Haushalte, die ihren Verbrauch aktiv steuern können – mit E-Auto, Wärmepumpe oder Heimspeicher –, ist ein dynamischer Stromtarif ein sinnvolles Produkt mit echtem Sparpotenzial. Für welchen Haushaltstyp sich der Wechsel konkret rechnet, zeigen vier Modellrechnungen in unserem Ratgeber Für wen lohnt sich ein dynamischer Stromtarif?. Wer zusätzlich die zeitvariablen Netzentgelte nach § 14a EnWG (Modul 3) nutzt, senkt Börsenpreis und Netzentgelt gleichzeitig und spart doppelt.

Die Fallen entstehen nicht durch das Produkt, sondern durch seine Vermarktung: Lockmonate, unklare Formeln, versteckte Gebühren und lange Bindungen. Mit der Checkliste oben erkennen Sie jedes dieser Muster vor der Unterschrift. Und wenn ein Angebot die Prüfung nicht besteht, gibt es genug Anbieter, die sie bestehen.

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Häufig gestellte Fragen zu Preisfallen bei dynamischen Stromtarifen

Sehr wahrscheinlich galt der beworbene Arbeitspreis nur für den ersten Vertragsmonat. Ab dem zweiten Monat zahlen Sie den Börsenpreis zuzüglich fester Preisbestandteile und Anbieteraufschlag. Fällt dieser Zeitpunkt in die teuren Wintermonate, steigt die Rechnung deutlich. Prüfen Sie im Preisblatt, wie lange die Preisgarantie galt.

Die Struktur ist legal und laut Bundesnetzagentur verbreitet. Unseriös wird sie, wenn der Lockpreis als Dauerpreis beworben wird oder eine lange Mindestlaufzeit den Ausstieg verhindert. Ein fairer Anbieter weist den Garantiezeitraum klar aus und lässt Sie monatlich kündigen.

Das hängt von der Mindestlaufzeit ab. Faire dynamische Tarife sind monatlich kündbar. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie nur, wenn der Anbieter Aufschlag oder Grundgebühr erhöht – nicht bei Schwankungen des Börsenpreises, denn diese sind Teil des Vertrags.

Nach oben gibt es für Sie praktisch keine Grenze. In der Dunkelflaute im Dezember 2024 erreichte der Day-Ahead-Preis in der Spitze 93,6 ct/kWh, bei einer technischen Störung im Juni 2024 sogar über 2,30 €/kWh. Schutz bietet nur ein vertraglich vereinbarter Preisdeckel, den bislang wenige Anbieter anbieten.

An drei Merkmalen: Der Arbeitspreis ist über eine feste, offengelegte Formel viertelstündlich an die EPEX Spot gekoppelt, die Abrechnung läuft über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), und Aufschlag sowie Grundgebühr sind getrennt ausgewiesen. Tarife, die Preise nur monatlich „in Anlehnung an die Börse“ anpassen, sind variable Tarife.