Was ist Modul 3 nach § 14a EnWG?
Der § 14a EnWG gewährt reduzierte Netzentgelte, weil der Netzbetreiber steuerbare Geräte bei Netzüberlastung kurz drosseln darf. Modul 3 setzt an einem anderen Punkt an als die übrigen Module: Statt eines festen Rabatts richtet sich der Preis nach der Tageszeit. Den vollständigen Vergleich aller drei Module finden Sie im Überblick zum § 14a EnWG.
Die Idee dahinter ist ein Anreiz: Wenn viele Haushalte gleichzeitig Strom ziehen, ist das Netz stark belastet – dann ist das Netzentgelt hoch. In ruhigen Stunden, etwa nachts, ist es günstig. Wer seinen Verbrauch in diese Fenster verschiebt, entlastet das Netz und spart gleichzeitig.
Rechtlich ist Modul 3 seit dem 1. April 2025 ein Pflichtangebot: Ab diesem Stichtag müssen Netzbetreiber zeitvariable Netzentgelte als Option bereitstellen. Die Details der Tarifstufen regelt die BNetzA-Festlegung BK8-22/010-A.
So funktionieren die drei Tarifstufen (HT/ST/NT)
Der Netzbetreiber teilt den Tag in Zeitfenster und ordnet ihnen drei Stufen zu. Abgerechnet wird viertelstundengenau über das intelligente Messsystem:
- Hochtarif (HT) – die teuerste Stufe, meist morgens und abends, wenn viele Haushalte gleichzeitig Strom brauchen;
- Standardtarif (ST) – der Normalpreis für die übrigen Stunden;
- Niedertarif (NT) – die günstigste Stufe, etwa nachts oder mittags bei hoher Solareinspeisung.
Damit das Modell fair bleibt, gibt die Bundesnetzagentur Grenzen vor: Der Niedertarif muss zwischen 10 und 40 % des Standardtarifs liegen, der Hochtarif darf ihn um höchstens 100 % übersteigen, und die Hochlaststufe umfasst mindestens zwei Stunden pro Tag. Die konkreten Zeitfenster legt jeder Netzbetreiber selbst fest und veröffentlicht sie – meist quartalsweise – vorab.
Ein Beispieltag in Zeitfenstern
Ein typischer Tagesverlauf könnte so aussehen (die genauen Zeiten sind netzbetreiberindividuell):
Was die Stufen kosten – ein Rechenbeispiel
Angenommen, der Standardtarif des Netzentgelts liegt bei 8 ct/kWh. Dann könnten die drei Stufen innerhalb der Vorgaben etwa so aussehen:
| Tarifstufe | Typisches Zeitfenster | Netzentgelt-Arbeitspreis (Beispiel) | im Vergleich zum Standardtarif |
|---|---|---|---|
| Niedertarif (NT) | ca. 23–6 Uhr | 2,4 ct/kWh | –70 % |
| Standardtarif (ST) | übrige Stunden | 8,0 ct/kWh | Referenz |
| Hochtarif (HT) | ca. 7–11 und 16–20 Uhr | 14,0 ct/kWh | +75 % |
Beispielwerte innerhalb der Vorgaben der BNetzA-Festlegung BK8-22/010-A (Stand: Juli 2026). Die verbindlichen Preise und Zeitfenster veröffentlicht Ihr Netzbetreiber quartalsweise in seinem Preisblatt.
Zwischen Niedertarif und Hochtarif liegen in diesem Beispiel 11,6 ct/kWh. Wer eine Kilowattstunde vom Hochtarif in den Niedertarif verschiebt, spart also fast 12 Cent allein beim Netzentgelt – Stunde für Stunde, Ladung für Ladung.
Der Unterschied zu klassischen Schaltzeiten
Wer die HT/NT-Logik vom Nachtstrom kennt, denkt bei diesen Zeitfenstern schnell an die bekannten Schaltzeiten eines Zweitarifzählers. Tatsächlich ist Modul 3 eher ein Preiskalender als Schalttechnik: Es gibt keinen Rundsteuerempfänger, kein zweites Zählwerk und keinen Umschaltmoment. Der Smart Meter misst durchgehend in Viertelstundenwerten, und die veröffentlichten Zeitfenster bestimmen erst bei der Abrechnung, welche Stufe für welchen Messwert gilt.
Genauso wichtig: Die Stufen betreffen ausschließlich den Netzentgelt-Baustein – also etwa ein Viertel dessen, was Sie pro Kilowattstunde zahlen. Beim klassischen Doppeltarif wandert dagegen der gesamte Arbeitspreis zwischen Hoch- und Niedertarif. Und wo ein Doppeltarif von selbst läuft, sobald der passende Zähler eingebaut ist, bleibt Modul 3 ein Antragsmodell: Ohne aktiven Schritt beim Netzbetreiber ändert sich an Ihrer Abrechnung nichts.
Klassische Schaltzeiten und Modul-3-Zeitfenster im Vergleich
Gleiche Kürzel, zwei verschiedene Systeme
Klassische Schaltzeiten
Der Zähler schaltet um – der ganze Arbeitspreis wechselt.
Beispieltag: zwei Stufen – Niedertarif nachts (ca. 22–6 Uhr), sonst Hochtarif.
Welcher Teil des Strompreises wechselt?
Mit dem Tarifwechsel ändert sich der volle kWh-Preis Ihres HT/NT-Tarifs.
- 2 Tarifstufen: Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT);
- Umschaltung per Rundsteuersignal oder Schaltuhr am Zähler;
- Zweitarifzähler genügt, kein Smart Meter nötig;
- gilt automatisch, sobald Zähler und HT/NT-Tarif vorhanden sind.
Modul 3 (§ 14a EnWG)
Nichts schaltet – nur das Netzentgelt wird zeitlich gestaffelt.
Beispieltag: drei Stufen – Hochlastfenster morgens und abends, Standardtarif dazwischen, Niedertarif nachts.
Welcher Teil des Strompreises wechselt?
Nur das Netzentgelt (24,8 % des Strompreises) variiert – Beschaffung und Steuern bleiben unberührt.
- 3 Preisstufen: Hochtarif (HT), Standardtarif (ST) und Niedertarif (NT);
- keine Umschaltung – viertelstundengenaue Abrechnung der Zeitfenster;
- intelligentes Messsystem (Smart Meter) ist Pflicht;
- Wahlmodell für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, nur zusammen mit Modul 1.
Vereinfachte Darstellung; Zeitfenster beispielhaft – verbindlich sind allein die Angaben Ihres Netzbetreibers. Strompreisanteile 2026: Beschaffung & Vertrieb 41,3 %, Netzentgelte 24,8 %, Steuern & Abgaben 33,9 % (Quelle: Strom Report, Stand: April 2026).
Voraussetzungen: Modul 1, Smart Meter und Anmeldung
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie Modul 3 nutzen können:
Nur zusammen mit Modul 1
Modul 3 ist kein eigenständiges Modell, sondern ein Zusatz zu Modul 1. Der pauschale Rabatt bleibt also erhalten, die zeitvariablen Netzentgelte kommen obendrauf. Mit Modul 2 lässt sich Modul 3 nicht kombinieren.
Ein intelligentes Messsystem
Weil zeitvariable Netzentgelte viertelstundengenau abgerechnet werden, braucht Modul 3 ein intelligentes Messsystem – einen Smart Meter statt eines klassischen Zählers. Fehlt Ihnen das Gerät noch, beauftragen Sie den Einbau bei Ihrem Messstellenbetreiber. Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist der Einbau ohnehin vorgesehen.
Ein aktiver Antrag
Modul 3 greift nicht automatisch – Sie müssen es aktiv anmelden. Der Wechsel läuft über Netzbetreiber und Stromlieferant; bereithalten sollten Sie Ihre Zählpunktbezeichnung sowie die Angaben zum Smart Meter und zum steuerbaren Gerät. Welcher Netzbetreiber für Sie zuständig ist, finden Sie hier heraus:
Welcher Netzbetreiber ist für mich zuständig?
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Doppelt sparen: Modul 3 und dynamischer Stromtarif
Hier liegt der größte Hebel. Ihr Strompreis besteht vereinfacht aus zwei steuerbaren Teilen: dem Netzentgelt (das Modul 3 zeitlich staffelt) und dem Beschaffungspreis (den ein dynamischer Stromtarif stündlich an die Strombörse koppelt). Beide sind nachts oft gleichzeitig günstig.
Verschieben Sie also energieintensive Vorgänge – E-Auto laden, Speicher beladen, Wärmepumpe mit Pufferspeicher betreiben – in die Nachtstunden, sinken Netzentgelt und Beschaffungspreis zugleich. Wer flexibel ist, profitiert doppelt.
Rechenbeispiel: E-Auto über Nacht laden
Ein E-Auto mit 12.500 km Fahrleistung im Jahr und einem Verbrauch von rund 18 kWh/100 km lädt etwa 2.250 kWh pro Jahr. Wird diese Lademenge programmiert in den Niedertarif verschoben, kostet das Netzentgelt statt 8,0 ct/kWh (Standardtarif) nur 2,4 ct/kWh – eine Ersparnis von 5,6 ct/kWh. Über das Jahr sind das rund 126 € allein beim Netzentgelt, zusätzlich zur Modul-1-Pauschale. Käme das Laden sonst im Hochtarif zustande, wäre der Vorteil mehr als doppelt so groß. Ein dynamischer Tarif senkt in denselben Nachtstunden zusätzlich den Beschaffungspreis. Die Werte dienen der Veranschaulichung; maßgeblich sind die Zeitfenster und Preise Ihres Netzbetreibers.Günstige Stunden gezielt nutzen
Mit dem dynamischen Strompreistracker von EnergieMarie sehen Sie stündlich, wann Strom an der Börse am günstigsten ist. Überschneiden sich diese Fenster mit dem Niedertarif Ihres Netzbetreibers, addiert sich der Vorteil aus niedrigem Börsenpreis und niedrigem Netzentgelt.Ehrlich bleiben muss man bei einem Punkt: Ohne Flexibilität kippt die Rechnung. Wer regelmäßig im Hochtarif verbraucht, kann den Vorteil der Modul-1-Pauschale wieder aufzehren. Modul 3 lohnt sich nur, wenn Sie Lasten tatsächlich verschieben – ein Energiemanagementsystem (HEMS) oder eine programmierbare Steuerung hilft dabei.
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Für wen lohnt sich Modul 3?
Modul 3 passt zu Haushalten, die Verbrauch aktiv steuern können. Besonders lohnend ist es bei:
- einem E-Auto mit programmierter Nachtladung;
- einem Heimspeicher, der sich gezielt in Niedrigtarif-Fenster laden lässt;
- einer Wärmepumpe mit Pufferspeicher, die vorheizen kann;
- einem Energiemanagementsystem, das den Verbrauch automatisch in günstige Fenster legt.
Weniger geeignet ist Modul 3, wenn Sie keinen Smart Meter haben oder Ihren Verbrauch nicht verschieben können. Dann bleiben Sie besser bei Modul 1 allein – ohne das Risiko, im Hochtarif draufzuzahlen.
Modul 3 im Vergleich zu Modul 1 und Modul 2
Zur schnellen Einordnung – den ausführlichen Vergleich mit Entscheidungshilfe finden Sie im § 14a-Überblick:
| Modul | Vorteil | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Modul 1 | Pauschaler Jahresrabatt, ohne Aufwand | Keine |
| Modul 2 | 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis | Separater Zähler |
| Modul 3 | Zeitvariable Netzentgelte, zusätzlich zu Modul 1 | Smart Meter |
Kurzvergleich der drei Module nach § 14a EnWG (Stand: Juli 2026).
Häufig gestellte Fragen zu Modul 3
Nein. Zeitvariable Netzentgelte werden viertelstundengenau abgerechnet, deshalb ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) zwingend erforderlich. Fehlt es noch, beauftragen Sie den Einbau bei Ihrem Messstellenbetreiber.
Ja. Seit dem 1. April 2025 sind Netzbetreiber verpflichtet, zeitvariable Netzentgelte als Option anzubieten. Die konkreten Zeitfenster und Preise legt jeder Netzbetreiber selbst fest und veröffentlicht sie in der Regel quartalsweise.
Nein. Modul 3 ist nur zusammen mit dem pauschalen Modul 1 wählbar. Modul 2 (separater Zähler mit 60 % Rabatt) schließt Modul 3 aus.
Im Preisblatt Ihres Netzbetreibers, das quartalsweise veröffentlicht wird. Welcher Netzbetreiber für Sie zuständig ist, ermitteln Sie über die Netzbetreiber-Suche auf dieser Seite anhand Ihrer Postleitzahl.
Nein, beide Systeme bestehen nebeneinander. Klassische Schaltzeiten schalten den kompletten Arbeitspreis eines Doppeltarifs um; Modul 3 staffelt allein das Netzentgelt in drei Stufen und wird viertelstundengenau über das intelligente Messsystem abgerechnet – ganz ohne Umschaltung am Zähler. Ein gewöhnlicher HT/NT-Doppeltarif ohne steuerbare Verbrauchseinrichtung läuft unbefristet weiter; steuerbare Bestandsanlagen von vor 2024 können ihr bisheriges Modell bis Ende 2028 behalten, neue Geräte fallen direkt unter den neuen § 14a EnWG.
Dann zahlen Sie in diesen Stunden mehr fürs Netzentgelt als im Standardtarif. Ohne die Fähigkeit, Verbrauch zu verschieben, kann Modul 3 den Vorteil der Modul-1-Pauschale wieder aufzehren. Für unflexible Haushalte ist Modul 1 allein die sicherere Wahl.