Was ist Modul 2 nach § 14a EnWG?
Der § 14a EnWG gewährt reduzierte Netzentgelte als Gegenleistung dafür, dass der Netzbetreiber steuerbare Geräte bei Netzüberlastung kurz drosseln darf. Wie diese Reduzierung berechnet wird, hängt vom Modul ab – eine Einordnung aller drei Varianten finden Sie im Überblick zum § 14a EnWG.
Modul 2 setzt nicht auf einen Pauschalbetrag wie Modul 1, sondern reduziert den Arbeitspreis des Netzentgelts pro Kilowattstunde. Die Rechnung ist einfach:
reduzierter Arbeitspreis = regulärer Netzentgelt-Arbeitspreis × 0,40
Sie zahlen also nur noch 40 % des Netzentgelt-Arbeitspreises – ein Rabatt von 60 %.
Dieser reduzierte Preis gilt ausschließlich für den Strom, der hinter dem separaten Zählpunkt des steuerbaren Geräts verbraucht wird. Der übrige Haushaltsstrom bleibt davon unberührt.
Modul 2 steht Haushalten mit Standardlastprofil (SLP) offen – also praktisch allen privaten Verbrauchern. Für leistungsgemessene Kunden (RLM), etwa größere Gewerbebetriebe, gelten andere Regeln; für den typischen Wärmepumpen-Haushalt ist das nicht relevant.
Voraussetzungen: separater Zähler und Antrag
Zwei Dinge unterscheiden Modul 2 vom Standardfall Modul 1 – und beide verursachen Aufwand.
Ein eigener Zählpunkt für das Gerät
Der reduzierte Arbeitspreis lässt sich nur abrechnen, wenn der Verbrauch des steuerbaren Geräts getrennt gemessen wird. Modul 2 setzt deshalb eine separate Messeinrichtung voraus. Mehrere steuerbare Geräte dürfen hinter einem gemeinsamen zweiten Zähler liegen – ein einzelner Zweitzähler genügt also, auch wenn Wärmepumpe und Wallbox zusammenkommen.
Ein aktiver Antrag
Modul 2 ist nicht der Standard und greift nicht automatisch. Sie müssen es aktiv wählen. Die Modulwahl wird über Ihren Stromlieferanten oder Netzbetreiber angestoßen – die genaue Zuständigkeit unterscheidet sich je nach Unternehmen. Als verbindliche Auskunftsstelle dient das Verbraucherportal der Bundesnetzagentur.
An wen wende ich mich zuerst?
In der Praxis ist der erste Ansprechpartner meist Ihr Netzbetreiber, weil er den Zählpunkt einrichtet und das Modul technisch zuordnet. Ihr Stromlieferant muss den reduzierten Netzentgelt-Preis anschließend in Ihrer Abrechnung berücksichtigen. Sind Sie unsicher, fragen Sie beide – und nutzen Sie bei Problemen den kostenlosen Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.Diese Kosten stehen der Ersparnis gegenüber
Bevor Modul 2 Geld spart, kostet es zunächst etwas. Rechnen Sie mit drei Posten:
- dem jährlichen Messentgelt für den Zweitzähler – meist ab rund 25 € pro Jahr, je nach Messstellenbetreiber;
- gegebenenfalls einmaligen Installationskosten, wenn der zweite Zählpunkt erst geschaffen werden muss;
- unter Umständen einem zweiten Stromliefervertrag für den Zählpunkt, etwa einem speziellen Wärmepumpentarif.
Ein Pluspunkt gleicht das teilweise aus: Der Grundpreis, den ein separater Zählpunkt für das Netzentgelt sonst mit sich bringt, entfällt bei Modul 2. Die entscheidende Größe bleibt aber der laufende Verbrauch – und genau den rechnen wir jetzt durch.
Rechenbeispiel: Ab welchem Verbrauch lohnt sich Modul 2?
Die Ersparnis von Modul 2 wächst mit dem Verbrauch, denn sie ist ein Rabatt pro Kilowattstunde. Modul 1 dagegen bleibt konstant. Es gibt also einen Punkt, ab dem Modul 2 die Pauschale überholt – und der hängt stark vom regionalen Netzentgelt ab.
Die jährliche Ersparnis aus dem Arbeitspreis-Rabatt berechnet sich so:
Ersparnis Modul 2 = 0,60 × Netzentgelt-Arbeitspreis × Jahresverbrauch
Die folgende Modellrechnung stellt drei Verbrauchsstufen einem günstigen (5 ct/kWh) und einem teuren (11 ct/kWh) Netzgebiet gegenüber. Als Vergleichswert dient eine typische Modul-1-Pauschale von 140 € pro Jahr:
| Jahresverbrauch der SteuVE | Modul 2 bei 5 ct/kWh Netzentgelt | Modul 2 bei 11 ct/kWh Netzentgelt | Modul 1 (Vergleich) |
|---|---|---|---|
| 3.000 kWh | 90 € | 198 € | 140 € |
| 5.000 kWh | 150 € | 330 € | 140 € |
| 8.000 kWh | 240 € | 528 € | 140 € |
Modellrechnung nach der Formel 0,60 × Arbeitspreis × Verbrauch (Stand: Juli 2026). Vom Ergebnis ist noch das Messentgelt des Zweitzählers (ab rund 25 €/Jahr) abzuziehen. Maßgeblich ist das Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Das Muster ist deutlich: Im günstigen Netzgebiet (5 ct/kWh) überholt Modul 2 die Pauschale erst oberhalb von rund 5.000 kWh – bei 3.000 kWh liegt es nach Abzug des Messentgelts sogar darunter. Im teuren Netzgebiet (11 ct/kWh) lohnt sich Modul 2 dagegen schon ab etwa 3.000 kWh klar.
Als Faustregel: Wenigverbraucher fahren mit Modul 1 einfacher und oft nicht schlechter. Eine Wärmepumpe mit hohem Verbrauch – und einem ohnehin vorhandenen separaten Zähler – spart mit Modul 2 spürbar mehr.
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Modul 2 und Wärmepumpenstromtarife
Der separate Zähler eröffnet eine zweite Möglichkeit: einen eigenen Stromtarif für das steuerbare Gerät. Genau darauf setzen die günstigen Wärmepumpen-Tarife vieler Anbieter. Sie sind deshalb preiswert, weil der § 14a-Rabatt das Netzentgelt am Zählpunkt senkt.
Ein häufiges Missverständnis lohnt die Klarstellung: Die Reduzierung gibt es nicht, weil das Gerät eine Wärmepumpe ist, sondern weil es steuerbar ist. Ein Wärmepumpentarif ist also kein Sondertarif für Heizungen, sondern die praktische Verpackung des § 14a-Vorteils. Ob sich der Wechsel rechnet, prüfen Sie am besten mit einem aktuellen Strompreisvergleich für Ihren Zählpunkt.
Weil Wärmepumpen-Haushalte einen hohen Jahresverbrauch haben, wirkt sich schon ein kleiner Preisunterschied stark aus. Ein regelmäßiger Vergleich ist hier der größere Hebel als das gewählte § 14a-Modul.
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Einschränkungen: kein Modul 3, gilt pro Anschluss
Zwei Grenzen sollten Sie kennen, bevor Sie sich für Modul 2 entscheiden:
- Keine Kombination mit Modul 3. Wer zeitvariable Netzentgelte nutzen möchte, muss den Weg über Modul 1 plus Modul 3 gehen;
- der reduzierte Arbeitspreis gilt pro separatem Zählpunkt, nicht pro Gerät – mehrere Geräte hinter einem Zähler teilen sich denselben reduzierten Preis.
Wer flexibel Lasten verschieben kann, sollte deshalb ehrlich abwägen, ob nicht die Kombination aus Modul 1 und Modul 3 die bessere Wahl ist – gerade bei E-Autos mit programmierbarer Nachtladung.
Modul 2 wechseln oder kündigen
Die Modulwahl ist nicht endgültig. Ändert sich Ihr Verbrauchsverhalten – etwa weil ein E-Auto hinzukommt und Sie auf zeitvariable Netzentgelte umsteigen möchten – können Sie das Modul wechseln. Ein solcher Wechsel erfolgt in der Regel zum Kalenderjahr und läuft über Netzbetreiber und Lieferant.
Er ist unabhängig von einem Wechsel des Stromanbieters. Setzt Ihr Netzbetreiber das gewählte Modul nicht korrekt um, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie oder den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.
Brauche ich für jedes steuerbare Gerät einen eigenen Zähler?
Nein. Ein einziger separater Zählpunkt genügt, auch wenn mehrere steuerbare Geräte dahinterliegen – etwa Wärmepumpe und Wallbox gemeinsam. Sie benötigen also keinen eigenen Zähler pro Gerät. Der um 60 % reduzierte Netzentgelt-Arbeitspreis von Modul 2 gilt dann für den gesamten Verbrauch hinter diesem Zählpunkt. Voraussetzung ist lediglich, dass alle Geräte messtechnisch über diesen separaten Zählpunkt laufen.Häufig gestellte Fragen zu Modul 2
Nein. Der reduzierte Arbeitspreis lässt sich nur abrechnen, wenn der Verbrauch des steuerbaren Geräts getrennt gemessen wird. Ohne separaten Zählpunkt bleibt Ihnen Modul 1 (pauschaler Rabatt).
Für den Zweitzähler fällt ein jährliches Messentgelt an – meist ab rund 25 € pro Jahr, abhängig vom Messstellenbetreiber. Muss der Zählpunkt erst geschaffen werden, kommen einmalige Installationskosten hinzu. Diese Kosten müssen Sie von der Ersparnis abziehen.
Nein – und das ist die häufigste Fehlannahme. Der Rabatt gilt nur auf den Arbeitspreis des Netzentgelts, also einen Teilbetrag pro Kilowattstunde. Der übrige Strompreis (Beschaffung, Steuern, Abgaben) bleibt unverändert.
Nein. Modul 2 und Modul 3 schließen sich aus. Zeitvariable Netzentgelte (Modul 3) sind nur zusammen mit dem pauschalen Modul 1 wählbar.
Für durchschnittliche Fahrleistungen meist nicht: Der Ladeverbrauch einer Wallbox liegt oft unter der Schwelle, ab der Modul 2 die Pauschale von Modul 1 überholt. Stärker ist der Fall bei Wärmepumpen mit hohem Jahresverbrauch. Vielfahrer mit eigenem Zähler können Modul 2 dennoch durchrechnen.