Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Kündigung braucht nur Textform nach § 126b BGB — E-Mail reicht, kein Fax und keine Unterschrift;
- primavolt nennt Mindestlaufzeiten von 6, 12 und 24 Monaten; kündigen Sie vor deren Ablauf;
- versäumen Sie den Termin, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann monatlich kündbar — nicht um ein weiteres Jahr gebunden;
- bei einer Preisanpassung und bei einem Umzug haben Sie ein Sonderkündigungsrecht;
- fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung mit dem konkreten Enddatum an und bewahren Sie sie auf.
Diese Seite erklärt ausschließlich die primavolt Kündigung. Tarife, Kontaktwege und die Einordnung des Unternehmens finden Sie in unserer Übersicht zu primavolt.
Welche Kündigungsfrist gilt bei primavolt?
Die Antwort hängt davon ab, ob Ihre Mindestlaufzeit noch läuft. primavolt bietet Energieverträge mit 6, 12 oder 24 Monaten Mindestlaufzeit an. Diese Laufzeit beginnt laut den Verbraucherinformationen des Anbieters mit dem Vertragsschluss — nicht mit dem Tag, an dem die Belieferung startet. Zwischen beidem können mehrere Wochen liegen, und genau hier verrechnen sich viele.
| Ihre Situation | Was Sie tun können |
|---|---|
| Mindestlaufzeit läuft noch | Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit. Sie können jetzt schon kündigen; wirksam wird die Kündigung zum Laufzeitende. |
| Mindestlaufzeit ist abgelaufen | Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar — zu einem Wunschtermin Ihrer Wahl. |
| Der Preis wurde erhöht | Sonderkündigungsrecht — unabhängig von der Mindestlaufzeit, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung. |
| Sie ziehen um | Sonderkündigungsrecht, wenn primavolt Sie an der neuen Adresse nicht zu denselben Konditionen beliefern kann. |
Die Verlängerung ist hier zu Ihren Gunsten geregelt
Viele Energieverträge verlängern sich bei versäumter Kündigung um eine weitere Festlaufzeit — Sie sind dann erneut ein oder zwei Jahre gebunden. Die Verbraucherinformationen von primavolt sehen das nicht vor: Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit und ist danach monatlich kündbar. Das entspricht der Vorgabe des § 41b EnWG, der die Kündigungsfrist nach der Erstlaufzeit auf höchstens einen Monat begrenzt. Was Sie verlieren, ist die Preisgarantie — prüfen Sie den Preis nach Laufzeitende deshalb neu.
So kündigen Sie: drei Wege
Alle drei erfüllen die Textform nach § 126b BGB, die der Vertrag verlangt. Eine eigenhändige Unterschrift ist dafür ausdrücklich nicht erforderlich.
Formular, E-Mail oder Brief
1. Kündigungsformular
Der Anbieter stellt ein Online-Formular bereit, in dem Sie Produkt (Strom, Gas, Mobilfunk oder DSL), Kündigungsart und Wunschtermin auswählen.
primavolt.de/vertrag-kuendigen2. E-Mail
Der einfachste Weg mit eigenem Nachweis: Sie haben den Sendezeitpunkt und den Wortlaut in Ihrem Postfach.
[email protected]3. Brief
Wenn Sie einen Zugangsnachweis brauchen, per Einwurf-Einschreiben an die ladungsfähige Anschrift.
primavolt GmbH
Großbeerenstraße 2–10
12107 Berlin
Diese Angaben gehören in die Kündigung
Das Formular des Anbieters fragt genau diese Felder ab — halten Sie sie auch für eine Kündigung per E-Mail oder Brief bereit, sonst kommt eine Rückfrage und Sie verlieren Tage:
- Ihre Kundennummer und Ihre Zählernummer (bei Mobilfunk und DSL stattdessen die Rufnummer);
- Vor- und Nachname sowie die Lieferadresse mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort;
- Ihre E-Mail-Adresse für die Bestätigung;
- welches Produkt Sie kündigen — Strom, Gas, Mobilfunk oder DSL werden getrennt behandelt;
- ob Sie ordentlich (zum Vertragsende oder zu einem Wunschtermin danach) oder außerordentlich kündigen;
- bei einer außerordentlichen Kündigung den Kündigungsgrund, etwa die Preisanpassung;
- die Bitte um eine schriftliche Bestätigung mit dem konkreten Enddatum.
Kündigen Sie jedes Produkt einzeln
primavolt verkauft Strom, Gas, DSL und Mobilfunk als getrennte Verträge mit eigenen Laufzeiten. Eine Kündigung „meines primavolt Vertrags“ ohne Angabe des Produkts ist deshalb unklar. Wenn Sie mehrere Produkte beziehen und alle beenden wollen, nennen Sie jedes ausdrücklich — und rechnen Sie damit, dass die Laufzeiten nicht am selben Tag enden.
Eine allgemeine Vorlage, die Sie anpassen können, finden Sie in unserem Ratgeber Stromvertrag kündigen.
Sonderkündigungsrecht: Preiserhöhung und Umzug
Ein Sonderkündigungsrecht löst die Mindestlaufzeit auf. Es entsteht nicht dadurch, dass Sie unzufrieden sind, sondern nur in bestimmten Fällen — die beiden praktisch wichtigsten sind die Preisanpassung und der Umzug. Das Kündigungsformular von primavolt bietet für die Preisanpassung ausdrücklich eine eigene Auswahl an.
Nach einer Preiserhöhung
Erhöht primavolt Ihren Arbeits- oder Grundpreis, muss der Anbieter Sie vorab informieren und auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sie können dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung kündigen — unabhängig davon, wie viel Restlaufzeit Ihr Vertrag noch hat.
Prüfen Sie, ob die Erhöhung überhaupt zulässig war
Wenn Ihr Vertrag eine Preisgarantie enthält, ist eine Erhöhung des garantierten Preisanteils während der Garantiezeit in der Regel nicht zulässig. Genau an dieser Stelle entstehen in der Energiebranche die meisten Auseinandersetzungen — unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie sind.
Der praktische Rat lautet deshalb: Vergleichen Sie das Erhöhungsschreiben mit Ihrer Auftragsbestätigung. Steht dort eine Preisgarantie, die den erhöhten Bestandteil abdeckt, widersprechen Sie der Erhöhung schriftlich — und kündigen Sie zusätzlich fristgerecht, damit Sie nicht im teureren Tarif festhängen, falls der Widerspruch scheitert.
Bei einem Umzug
Ein Umzug beendet Ihren Vertrag nicht automatisch. primavolt weist darauf hin, dass der Vertrag mitgenommen wird, sofern eine Belieferung an der neuen Adresse zum gewohnten Tarif möglich ist; dafür brauchen Sie neue Anschrift, neue Zählernummer und Umzugsdatum. Ist eine Belieferung dort nicht möglich, greift Ihr Sonderkündigungsrecht.
Melden Sie den Umzug in jedem Fall frühzeitig und schriftlich. Wer den Umzug gar nicht meldet, zahlt im schlechtesten Fall für eine Wohnung weiter, in der er nicht mehr wohnt. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht.
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Widerruf statt Kündigung: die ersten 14 Tage
Haben Sie den Vertrag gerade erst abgeschlossen, brauchen Sie keine Kündigung — Sie widerrufen. Das ist der stärkere Weg: Der Vertrag gilt dann als nie zustande gekommen, und primavolt muss alle erhaltenen Zahlungen binnen 14 Tagen zurückerstatten.
- Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses — nicht ab Lieferbeginn;
- ein Grund muss nicht angegeben werden;
- es genügt, dass Sie die Erklärung vor Fristablauf absenden;
- primavolt bietet dafür ein Online-Formular unter primavolt.de/widerrufsformular an, eine E-Mail genügt aber ebenso;
- hat die Belieferung auf Ihren Wunsch schon begonnen, zahlen Sie den bis dahin verbrauchten Anteil.
Wenn der Vertrag am Telefon zustande kam
Unaufgeforderte Werbeanrufe sind unzulässig, und ein am Telefon geschlossener Energieliefervertrag ist für Sie besonders schwer zu belegen. Fordern Sie in diesem Fall die Auftragsbestätigung in Textform ein — ohne sie kommt der Vertrag nach den Verbraucherinformationen von primavolt ohnehin nicht zustande — und widerrufen Sie innerhalb der 14 Tage schriftlich, wenn Sie den Abschluss nicht wollten.
Wenn die Kündigung nicht bestätigt wird
Eine Kündigung ist wirksam, sobald sie zugegangen ist — auch ohne Bestätigung. Ohne Bestätigung wissen Sie aber nicht, zu welchem Datum der Anbieter sie verbucht hat, und genau darum entstehen die meisten Streitfälle. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen und fordern Sie die Bestätigung mit konkretem Enddatum schriftlich an;
- bleibt die Antwort aus, beschweren Sie sich förmlich unter [email protected] oder telefonisch unter 030 209953900 (Mo. – Fr., 08:30 – 18:00 Uhr);
- hilft die Beschwerde binnen vier Wochen nicht weiter, rufen Sie die Schlichtungsstelle Energie e. V. an — die Teilnahme ist für primavolt als Energielieferant verpflichtend und für Sie kostenfrei;
- parallel berät Sie der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zu Ihren Rechten als Haushaltskunde.
Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie
Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin — Telefon 030 27572400, schlichtungsstelle-energie.de. Das Verfahren setzt voraus, dass Sie sich zuerst beim Anbieter beschwert haben und dort binnen vier Wochen keine Abhilfe kam.
Quellen: Verbraucherinformationen Strom und Gas der primavolt GmbH, Kündigungs- und Widerrufsformular des Anbieters, § 126b und § 312k BGB, § 41b EnWG. Stand: September 2026.
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