Kündigungskosten

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Kostenlos, unabhängig von der Methode

Kündigungsfrist

1 Monat

Bei Sonderverträgen, 2 Wochen in der Grundversorgung

Stromunterbrechung

Nein

Grundversorger übernimmt nahtlos

Widerrufsrecht

14 Tage

Bei Online- oder Telefonabschluss

N-ERGIE kündigen: typische Gründe

Diese Seite erklärt ausschließlich die N-ERGIE Kündigung. Tarife, Login, Zählerstand und Erfahrungen von N-ERGIE finden Sie in unserer Übersicht.

Eine Kündigung bei N-ERGIE kommt aus verschiedenen Gründen in Frage:

  • Preiserhöhung: bei einer Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht;
  • Umzug: falls N-ERGIE an Ihrem neuen Wohnort nicht liefert;
  • Besseres Angebot bei einem anderen Anbieter;
  • Unzufriedenheit mit dem Kundenservice oder den Vertragsbedingungen;
  • Vertragsende bei Erstvertrag mit fester Laufzeit.

Bevor Sie kündigen, sollten Sie bereits einen Tarifvergleich durchgeführt und einen neuen Anbieter ausgewählt haben; dieser übernimmt in den meisten Fällen die Kündigung für Sie.

Kündigungsfrist bei N-ERGIE

Die Vertragslaufzeiten bei N‑ERGIE unterscheiden sich je nach Produktart. Die gesetzliche Grundversorgung für Strom und Gas läuft unbefristet und kann von Kundinnen und Kunden mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die meisten Sonderprodukte wie STROM SMART oder ERDGAS SMART haben hingegen eine Erstvertragslaufzeit von in der Regel zwölf Monaten; nach Ablauf verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Ergänzend gibt es Tarife mit besonderer Flexibilität, etwa dynamische Stromprodukte wie STROM AGIL, die mit einer kurzen, monatlichen Kündigungsfrist ausgestattet sind und sich vor allem an preissensible oder besonders aktive Kundinnen und Kunden richten.

  • Grundversorgung (unbefristet, kurze Kündigungsfrist): Sinnvoll für Haushalte, die maximale Flexibilität wünschen, häufig den Anbieter vergleichen oder nur vorübergehend beliefert werden möchten. Die Kündigungsfrist von zwei Wochen erlaubt einen schnellen Wechsel zu anderen Produkten oder Anbietern, allerdings meist zu höheren Arbeitspreisen als in Sondertarifen.
  • Sonderverträge mit zwölf Monaten Erstlaufzeit: Typische Produkte wie STROM SMART oder ERDGAS SMART (einschließlich Kombivarianten) bieten gegenüber der Grundversorgung in der Regel günstigere Konditionen und oft eine Preisgarantie über die Erstlaufzeit. Sie eignen sich für Kundinnen und Kunden, die Planungssicherheit und einen stabilen Energiepreis schätzen und dafür eine Bindung von einem Jahr akzeptieren.
  • Flexible und dynamische Tarife: Spezielle Produkte mit monatlicher Kündbarkeit und teilweise dynamischer Preisbildung an der Strombörse richten sich an informierte Kundinnen und Kunden, die ihren Verbrauch aktiv steuern und so von günstigen Stundenpreisen profitieren möchten. Voraussetzung ist meist ein intelligentes Messsystem, dafür bleiben sie bei Tarif‑ oder Anbieterwechsel sehr beweglich.

Den genauen Vertragsbeginn und das Vertragsende finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder in Ihrem Kundenportal.

Sonderkündigungsrecht bei N-ERGIE

In bestimmten Situationen können Sie N-ERGIE außerordentlich kündigen, also vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit:

  • Preiserhöhung: Sie haben ab dem Datum der Ankündigung in der Regel 2 Wochen Zeit für eine Sonderkündigung;
  • Umzug: Liefert N-ERGIE am neuen Wohnort nicht oder zu anderen Konditionen, dürfen Sie kündigen;
  • Vertragsanpassung: Bei einseitigen Änderungen der AGB durch N-ERGIE.
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Die 3 Methoden, um N-ERGIE zu kündigen

Wählen Sie die Methode, die zu Ihrer Situation passt. Am schnellsten geht es mit einem Anruf bei unserem Energieberater; er übernimmt sowohl die Kündigung als auch den neuen Vertrag in wenigen Minuten.

Empfohlen
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  2. 2 Ein Berater übernimmt alles (Kündigung + neuer Vertrag)
  3. 3 Keine Stromunterbrechung während des Wechsels
  4. 4 Schlussrechnung von N-ERGIE folgt innerhalb von 6 Wochen
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Über den neuen Anbieter

Wenn Sie den Anbieter wechseln

  1. 1 Wählen Sie Ihren neuen Strom- oder Gasanbieter
  2. 2 Schließen Sie den neuen Vertrag online ab (Zählernummer + IBAN)
  3. 3 Der neue Anbieter kündigt N-ERGIE fristgerecht für Sie
  4. 4 Schlussrechnung von N-ERGIE folgt innerhalb von 6 Wochen
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Brief oder Direktkontakt

Umzug oder Kündigung ohne Wechsel

  1. 1 Nutzen Sie das Kündigungsformular oder unsere Vorlage unten
  2. 2 Geben Sie Ihre Vertrags-/Kundennummer und das Wunschdatum an
  3. 3 Lesen Sie Ihren Zählerstand am Stichtag ab und dokumentieren ihn
  4. 4 Schlussrechnung folgt innerhalb von 4 bis 6 Wochen
Zur Kündigungsvorlage

Kostenlose Vorlage, vorausgefüllt

Folgende Angaben gehören in jede Kündigung. Haken Sie ab, was Sie schon bereit haben:

Kündigungsschreiben: kostenlose Vorlage

Füllen Sie das Formular aus, die Vorlage wird automatisch erstellt. Sie können das Schreiben kopieren, herunterladen oder direkt ausdrucken.

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Tipp: Versenden Sie die Vorlage am sichersten per Einschreiben mit Rückschein an die oben angegebene Postanschrift.

N-ERGIE kündigen bei Umzug

Beim Umzug empfiehlt N‑ERGIE, den Wohnungswechsel rechtzeitig zu planen und mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin zu melden, da Umzüge und Lieferantenwechsel seit einer Gesetzesänderung nicht mehr rückwirkend bearbeitet werden dürfen. Die einfachste Variante ist die Online‑Meldung im Kundenportal; alternativ steht die Service‑Hotline zur Verfügung. N‑ERGIE prüft anschließend, ob der bestehende Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt werden kann oder ob ein Produktwechsel oder eine Vertragsbeendigung notwendig ist. Am Tag des Aus‑ und Einzugs sollten die Zählerstände der alten und neuen Wohnung sorgfältig dokumentiert und fristgerecht übermittelt werden, damit Schluss‑ und Eröffnungsrechnungen korrekt erstellt werden können.

  1. 01

    Frühzeitige Planung: Prüfen, ob N‑ERGIE die neue Adresse versorgen kann, und mindestens 14 Tage vor dem Umzug die Umzugsmeldung über das Online‑Kundenkonto oder telefonisch beim Kundenservice einreichen.

  2. 02

    Umzugsdaten übermitteln: Alte und neue Anschrift, Umzugsdatum, betroffene Zähler (Strom, Gas, ggf. Wasser/Fernwärme) sowie die gewünschte Fortführung oder Beendigung bestehender Verträge angeben.

  3. 03

    Zählerstände am Umzugstag ablesen: Am Tag der Schlüsselübergabe die Zählerstände in der alten und, falls bereits zugänglich, in der neuen Wohnung notieren, inklusive Datum und Zählernummern.

  4. 04

    Zählerstände fristgerecht melden: Die abgelesenen Werte möglichst zeitnah, spätestens innerhalb weniger Wochen, an N‑ERGIE oder den zuständigen Netzbetreiber übermitteln, damit Schlussrechnung und neue Abschläge korrekt berechnet werden können.

  5. 05

    Prüfung und Vertragsfortführung: N‑ERGIE prüft, ob der vorhandene Vertrag an der neuen Adresse weitergeführt werden kann. Ist dies möglich, „zieht“ der Vertrag mit um; andernfalls besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht, und es wird ein neuer Tarif an der neuen Lieferstelle vereinbart.

  6. 06

    Schlussrechnung und neue Abschläge: Nach Verarbeitung der Umzugsdaten erstellt N‑ERGIE eine Schlussabrechnung für die alte Wohnung und legt neue Abschlagsbeträge für die neue Lieferstelle fest, die über das Online‑Konto bei Bedarf angepasst werden können.

Was passiert nach der N-ERGIE Kündigung?

In wenigen Schritten ist der Wechsel abgeschlossen. So sieht der typische Ablauf nach Eingang Ihrer Kündigung aus:

  1. T Kündigung Sie reichen Ihre Kündigung ein
  2. +3 Bestätigung N-ERGIE bestätigt das Vertragsende
  3. +21 Wechsel Neuer Anbieter übernimmt die Belieferung
  4. +30 Schlussablesung Zählerstand wird abgelesen
  5. +45 Schlussrechnung Endabrechnung kommt per Post

Richtwerte in Tagen ab Eingang der Kündigung. Konkrete Fristen variieren je nach Vertrag.

Nach Eingang der Kündigung bestätigt N-ERGIE schriftlich das Vertragsende. Sie sollten genau prüfen, ob das genannte Enddatum mit Ihren Erwartungen übereinstimmt; andernfalls widersprechen Sie umgehend.

Haben Sie keinen neuen Anbieter ausgewählt, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger, meist zu deutlich höheren Preisen. Wir empfehlen daher, vor der Kündigung bereits einen neuen Vertrag abzuschließen.

Vergessen Sie nicht, Ihren Zählerstand am Stichtag abzulesen und zu dokumentieren. So schützen Sie sich vor falschen Endabrechnungen.

Wie waren Ihre Erfahrungen mit N-ERGIE?

Helfen Sie anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Anbieterwahl: Bewerten Sie N-ERGIE mit einem Klick: Service, Preis, Vertragsabwicklung. Ihre Bewertung erscheint anonym auf der N-ERGIE Bewertungsseite.

N-ERGIE Logo

Bewerten Sie Ihre Erfahrung mit N-ERGIE

Klicken Sie auf einen Stern, um eine Bewertung abzugeben

N-ERGIE Kündigungsadresse und Kontakt

Hier finden Sie alle Kontaktdaten, an die Sie Ihre Kündigung richten können:

N-ERGIE Kündigungsadresse und Kontaktdaten
N-ERGIE Logo
Postanschrift Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg
E-Mail-Adresse [email protected]
Fax 0911 802-3780
Telefon (für Rückfragen) 0800 1008009
Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr
Online-Kontaktformular Über N-ERGIE Webseite
Kundenportal N-ERGIE Kundenportal öffnen

Nach der Kündigung: Neuen Anbieter finden

Vermeiden Sie die teure Grundversorgung, indem Sie rechtzeitig einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch ein, um die günstigsten Tarife für Ihre Adresse zu sehen.

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Aktuelle Strom- und Gastarife in Deutschland

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Mehr Tipps zum Anbieterwechsel finden Sie in unserem Ratgeber Strom kündigen sowie auf der Übersicht aller Stromanbieter.

Stromausfall? Nicht N-ERGIE, sondern Ihr Netzbetreiber hilft

Bei einem Stromausfall ist nicht der Lieferant N-ERGIE zuständig, sondern Ihr örtlicher Netzbetreiber. Dessen Störungshotline sowie den für Ihre Adresse zuständigen Netzbetreiber finden Sie hier:

Netzbetreiber-Störung

Strom: 0800 234-2500
Erdgas/Wasser: 0800 234-3600
Fernwärme: 0800 234-4500

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

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Häufige Fragen zur N-ERGIE Kündigung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Frist, Kosten, Sonderkündigung und Anbieterwechsel.

Eine Kündigung bei N-ERGIE ist immer kostenlos, unabhängig davon, ob Sie online, per E-Mail oder per Brief kündigen. Auch beim regulären Anbieterwechsel entstehen für Sie keine Kosten: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung gratis.

Bei Sonderverträgen mit fester Laufzeit beträgt die Frist üblicherweise 1 Monat zum Vertragsende. Verlängerte Verträge sind seit März 2022 jederzeit mit 1 Monat Frist kündbar. In der Grundversorgung gilt eine 2-wöchige Frist.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie vor allem bei einer Preiserhöhung (in der Regel 2 Wochen ab Ankündigung), bei einem Umzug, wenn N-ERGIE am neuen Wohnort nicht liefert, sowie bei einseitigen Änderungen der AGB durch den Versorger.

Ja. Die meisten Anbieter bieten ein Online-Kündigungsformular an. Alternativ können Sie eine E-Mail an den Kundenservice schicken oder die Kündigung im Kundenportal einreichen. Wichtig ist nur die Textform; eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

Nein. In Deutschland ist der Grundversorger gesetzlich verpflichtet, Sie automatisch zu beliefern, sobald Ihr aktueller Vertrag endet, ohne Stromunterbrechung. Wir empfehlen jedoch, rechtzeitig einen neuen Vertrag abzuschließen, da die Grundversorgung meist deutlich teurer ist.

Die Schlussrechnung muss spätestens 6 Wochen nach Vertragsende bei Ihnen eintreffen. Grundlage ist der abgelesene Zählerstand am Stichtag; dokumentieren Sie diesen unbedingt selbst, um falsche Endabrechnungen zu vermeiden.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands läuft Ihr Vertrag in der Regel an der neuen Adresse weiter, sofern N-ERGIE dort liefert. Liefert N-ERGIE am neuen Wohnort nicht oder nur zu anderen Konditionen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Kündigung beendet einen laufenden Vertrag zum nächsten möglichen Termin. Ein Widerruf hingegen ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich, wenn der Vertrag online oder telefonisch geschlossen wurde, und gilt rechtlich so, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen.