Kündigungskosten

0 €

Kostenlos, unabhängig von der Methode

Kündigungsfrist

1 Monat

Bei Sonderverträgen, 2 Wochen in der Grundversorgung

Stromunterbrechung

Nein

Grundversorger übernimmt nahtlos

Widerrufsrecht

14 Tage

Bei Online- oder Telefonabschluss

LichtBlick kündigen — typische Gründe

Eine Kündigung bei LichtBlick kommt aus verschiedenen Gründen in Frage:

  • Preiserhöhung — bei einer Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht ;
  • Umzug — falls LichtBlick an Ihrem neuen Wohnort nicht liefert ;
  • Besseres Angebot bei einem anderen Anbieter ;
  • Unzufriedenheit mit dem Kundenservice oder den Vertragsbedingungen ;
  • Vertragsende bei Erstvertrag mit fester Laufzeit.

Bevor Sie kündigen, sollten Sie bereits einen Tarifvergleich durchgeführt und einen neuen Anbieter ausgewählt haben — dieser übernimmt in den meisten Fällen die Kündigung für Sie.

Kündigungsfrist bei LichtBlick

Bei LichtBlick unterscheiden sich die Laufzeiten je nach Tarif. Die ÖkoStrom-Tarife Relax und Komfort haben feste Erstlaufzeiten von 24 beziehungsweise 12 Monaten mit zugehöriger Preisgarantie. Der Tarif Vario ist dagegen auf unbestimmte Zeit angelegt und kann monatlich gekündigt werden. Ähnliche Strukturen mit Laufzeit- und Flex-Tarifen finden Sie bei vielen Gas- und Wärmestromprodukten.

Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängern sich Laufzeitverträge stillschweigend, jedoch nur noch auf unbestimmte Zeit. Sie können dann in der Regel mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Für Verträge in der Grundversorgung gelten kürzere Kündigungsfristen, während Sonderprodukte wie dynamische Stromtarife zusätzliche, produktspezifische Bedingungen zur Laufzeit enthalten können.

Den genauen Vertragsbeginn und das Vertragsende finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder in Ihrem Kundenportal.

Sonderkündigungsrecht bei LichtBlick

In bestimmten Situationen können Sie LichtBlick außerordentlich kündigen — also vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit:

  • Preiserhöhung: Sie haben ab dem Datum der Ankündigung in der Regel 2 Wochen Zeit für eine Sonderkündigung ;
  • Umzug: Liefert LichtBlick am neuen Wohnort nicht oder zu anderen Konditionen, dürfen Sie kündigen ;
  • Vertragsanpassung: Bei einseitigen Änderungen der AGB durch LichtBlick.

Anbieter kündigen? Wir sind für Sie da!

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Die 3 Methoden, um LichtBlick zu kündigen

Wählen Sie die Methode, die zu Ihrer Situation passt. Am schnellsten geht es mit einem Anruf bei unserem Energieberater — er übernimmt sowohl die Kündigung als auch den neuen Vertrag in wenigen Minuten.

Empfohlen
01 5 Min.

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Kündigung + neuer Vertrag in 5 Minuten

  1. 1 Rufen Sie unseren kostenlosen Service unter 089 380 388 88 an
  2. 2 Ein Berater übernimmt alles (Kündigung + neuer Vertrag)
  3. 3 Keine Stromunterbrechung während des Wechsels
  4. 4 Schlussrechnung von LichtBlick folgt innerhalb von 6 Wochen
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02 10 Min.

Über den neuen Anbieter

Wenn Sie den Anbieter wechseln

  1. 1 Wählen Sie Ihren neuen Strom- oder Gasanbieter
  2. 2 Schließen Sie den neuen Vertrag online ab (Zählernummer + IBAN)
  3. 3 Der neue Anbieter kündigt LichtBlick fristgerecht für Sie
  4. 4 Schlussrechnung von LichtBlick folgt innerhalb von 6 Wochen
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Kostenlos und unverbindlich

03 20 Min.

Brief oder Direktkontakt

Umzug oder Kündigung ohne Wechsel

  1. 1 Nutzen Sie das Kündigungsformular oder unsere Vorlage unten
  2. 2 Geben Sie Ihre Vertrags-/Kundennummer und das Wunschdatum an
  3. 3 Lesen Sie Ihren Zählerstand am Stichtag ab und dokumentieren ihn
  4. 4 Schlussrechnung folgt innerhalb von 4 bis 6 Wochen
Zur Kündigungsvorlage

Kostenlose Vorlage, vorausgefüllt

Folgende Angaben gehören in jede Kündigung — haken Sie ab, was Sie schon bereit haben:

Kündigungsschreiben — kostenlose Vorlage

Füllen Sie das Formular aus — die Vorlage wird automatisch erstellt. Sie können das Schreiben kopieren, herunterladen oder direkt ausdrucken.

Ihre Angaben

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aktualisiert sich automatisch

                    

Tipp: Versenden Sie die Vorlage am sichersten per Einschreiben mit Rückschein an die oben angegebene Postanschrift.

LichtBlick kündigen bei Umzug

Wenn Sie mit LichtBlick umziehen, können Sie Ihren bestehenden Strom- oder Gasvertrag in der Regel einfach an die neue Adresse mitnehmen. Der Umzug wird bequem online über den speziellen Umzugsservice oder das Kundenportal gemeldet. Sie entscheiden dabei, ob Ihr bisheriger Tarif weiterlaufen soll oder ob Sie für die neue Wohnung einen anderen LichtBlick-Tarif wählen.

  1. 01

    Umzug online oder über den Kundenservice melden und neue Adresse, Umzugsdatum sowie Lieferstelle angeben.

  2. 02

    Entscheiden, ob der bestehende Tarif übernommen oder ein neuer LichtBlick-Tarif gewählt werden soll.

  3. 03

    Zum Umzugsstichtag Zählerstände an alter und neuer Adresse ablesen und an LichtBlick übermitteln.

  4. 04

    Eventuelle Abschlagsanpassung im Kundenportal prüfen, wenn sich Verbrauch oder Wohnungsgröße deutlich ändert.

  5. 05

    Endabrechnung für die alte Wohnung kontrollieren und neue Vertragsunterlagen für die neue Adresse ablegen.

Was passiert nach der LichtBlick Kündigung?

In wenigen Schritten ist der Wechsel abgeschlossen. So sieht der typische Ablauf nach Eingang Ihrer Kündigung aus:

  1. T Kündigung Sie reichen Ihre Kündigung ein
  2. +3 Bestätigung LichtBlick bestätigt das Vertragsende
  3. +21 Wechsel Neuer Anbieter übernimmt die Belieferung
  4. +30 Schlussablesung Zählerstand wird abgelesen
  5. +45 Schlussrechnung Endabrechnung kommt per Post

Richtwerte in Tagen ab Eingang der Kündigung. Konkrete Fristen variieren je nach Vertrag.

Nach Eingang der Kündigung bestätigt LichtBlick schriftlich das Vertragsende. Sie sollten genau prüfen, ob das genannte Enddatum mit Ihren Erwartungen übereinstimmt — andernfalls widersprechen Sie umgehend.

Haben Sie keinen neuen Anbieter ausgewählt, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger — meist zu deutlich höheren Preisen. Wir empfehlen daher, vor der Kündigung bereits einen neuen Vertrag abzuschließen.

Vergessen Sie nicht, Ihren Zählerstand am Stichtag abzulesen und zu dokumentieren. So schützen Sie sich vor falschen Endabrechnungen.

Wie waren Ihre Erfahrungen mit LichtBlick?

Helfen Sie anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Anbieterwahl: Bewerten Sie LichtBlick mit einem Klick — Service, Preis, Vertragsabwicklung. Ihre Bewertung erscheint anonym auf der LichtBlick Bewertungsseite.

LichtBlick Logo

Bewerten Sie Ihre Erfahrung mit LichtBlick

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LichtBlick Kündigungsadresse und Kontakt

Hier finden Sie alle Kontaktdaten, an die Sie Ihre Kündigung richten können:

LichtBlick Kündigungsadresse und Kontaktdaten
LichtBlick Logo
Postanschrift Klostertor 1, 20097 Hamburg, Deutschland
E-Mail-Adresse [email protected]
Telefon (für Rückfragen) +49 (0)40 80803030
Mo–Fr 08:00–18:00
Online-Kontaktformular Über LichtBlick Webseite
Kundenportal LichtBlick Kundenportal öffnen

Nach der Kündigung: Neuen Anbieter finden

Vermeiden Sie die teure Grundversorgung, indem Sie rechtzeitig einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch ein, um die günstigsten Tarife für Ihre Adresse zu sehen.

Informationen zu aktuellen Strom- und Gastarifen in Deutschland

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Mehr Tipps zum Anbieterwechsel finden Sie in unserem Ratgeber Strom kündigen sowie auf der Übersicht aller Stromanbieter.

Stromausfall? Nicht LichtBlick, sondern Ihr Netzbetreiber hilft

Bei einem Stromausfall ist nicht der Lieferant LichtBlick zuständig, sondern Ihr örtlicher Netzbetreiber. Dessen Störungshotline sowie den für Ihre Adresse zuständigen Netzbetreiber finden Sie hier:

Netzbetreiber-Störung

+49 800 0670 000 (Störungsnummer LichtBlick eMobility)

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

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Häufige Fragen zur LichtBlick Kündigung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Frist, Kosten, Sonderkündigung und Anbieterwechsel.

Eine Kündigung bei LichtBlick ist immer kostenlos — unabhängig davon, ob Sie online, per E-Mail oder per Brief kündigen. Auch beim regulären Anbieterwechsel entstehen für Sie keine Kosten: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung gratis.

Bei Sonderverträgen mit fester Laufzeit beträgt die Frist üblicherweise 1 Monat zum Vertragsende. Verlängerte Verträge sind seit März 2022 jederzeit mit 1 Monat Frist kündbar. In der Grundversorgung gilt eine 2-wöchige Frist.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie vor allem bei einer Preiserhöhung (in der Regel 2 Wochen ab Ankündigung), bei einem Umzug, wenn LichtBlick am neuen Wohnort nicht liefert, sowie bei einseitigen Änderungen der AGB durch den Versorger.

Ja. Die meisten Anbieter bieten ein Online-Kündigungsformular an. Alternativ können Sie eine E-Mail an den Kundenservice schicken oder die Kündigung im Kundenportal einreichen. Wichtig ist nur die Textform — eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

Nein. In Deutschland ist der Grundversorger gesetzlich verpflichtet, Sie automatisch zu beliefern, sobald Ihr aktueller Vertrag endet — ohne Stromunterbrechung. Wir empfehlen jedoch, rechtzeitig einen neuen Vertrag abzuschließen, da die Grundversorgung meist deutlich teurer ist.

Die Schlussrechnung muss spätestens 6 Wochen nach Vertragsende bei Ihnen eintreffen. Grundlage ist der abgelesene Zählerstand am Stichtag — dokumentieren Sie diesen unbedingt selbst, um falsche Endabrechnungen zu vermeiden.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands läuft Ihr Vertrag in der Regel an der neuen Adresse weiter, sofern LichtBlick dort liefert. Liefert LichtBlick am neuen Wohnort nicht oder nur zu anderen Konditionen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Kündigung beendet einen laufenden Vertrag zum nächsten möglichen Termin. Ein Widerruf hingegen ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich, wenn der Vertrag online oder telefonisch geschlossen wurde — und gilt rechtlich so, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen.