Kündigungskosten

0 €

Kostenlos, unabhängig von der Methode

Kündigungsfrist

1 Monat

Bei Sonderverträgen, 2 Wochen in der Grundversorgung

Stromunterbrechung

Nein

Grundversorger übernimmt nahtlos

Widerrufsrecht

14 Tage

Bei Online- oder Telefonabschluss

GGEW kündigen — typische Gründe

Eine Kündigung bei GGEW kommt aus verschiedenen Gründen in Frage:

  • Preiserhöhung — bei einer Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht ;
  • Umzug — falls GGEW an Ihrem neuen Wohnort nicht liefert ;
  • Besseres Angebot bei einem anderen Anbieter ;
  • Unzufriedenheit mit dem Kundenservice oder den Vertragsbedingungen ;
  • Vertragsende bei Erstvertrag mit fester Laufzeit.

Bevor Sie kündigen, sollten Sie bereits einen Tarifvergleich durchgeführt und einen neuen Anbieter ausgewählt haben — dieser übernimmt in den meisten Fällen die Kündigung für Sie.

Kündigungsfrist bei GGEW

In der Grundversorgung für Strom und Gas gelten die gesetzlichen Regeln der Strom‑ und GasGVV. Diese Verträge haben keine feste Mindestlaufzeit und können mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Sie eignen sich für Kunden, die maximale Flexibilität wünschen, zahlen dafür aber meist etwas höhere Arbeitspreise als in Sondertarifen.

Sonderverträge von GGEW – etwa Fixpreis‑ oder Ökostromtarife, Heizstrom sowie Internet- und Glasfaserprodukte – haben in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten, mit anschließender monatlicher Kündbarkeit und einmonatiger Kündigungsfrist. Die genaue Laufzeit, Preisgarantien und Kündigungsfristen sind jeweils im Produktinformationsblatt bzw. in den AGB des gewählten Tarifs ausgewiesen.

Den genauen Vertragsbeginn und das Vertragsende finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder in Ihrem Kundenportal.

Sonderkündigungsrecht bei GGEW

In bestimmten Situationen können Sie GGEW außerordentlich kündigen — also vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit:

  • Preiserhöhung: Sie haben ab dem Datum der Ankündigung in der Regel 2 Wochen Zeit für eine Sonderkündigung ;
  • Umzug: Liefert GGEW am neuen Wohnort nicht oder zu anderen Konditionen, dürfen Sie kündigen ;
  • Vertragsanpassung: Bei einseitigen Änderungen der AGB durch GGEW.

Anbieter kündigen? Wir sind für Sie da!

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Die 3 Methoden, um GGEW zu kündigen

Wählen Sie die Methode, die zu Ihrer Situation passt. Am schnellsten geht es mit einem Anruf bei unserem Energieberater — er übernimmt sowohl die Kündigung als auch den neuen Vertrag in wenigen Minuten.

Empfohlen
01 5 Min.

Energieberater anrufen

Kündigung + neuer Vertrag in 5 Minuten

  1. 1 Rufen Sie unseren kostenlosen Service unter 089 380 388 88 an
  2. 2 Ein Berater übernimmt alles (Kündigung + neuer Vertrag)
  3. 3 Keine Stromunterbrechung während des Wechsels
  4. 4 Schlussrechnung von GGEW folgt innerhalb von 6 Wochen
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Über den neuen Anbieter

Wenn Sie den Anbieter wechseln

  1. 1 Wählen Sie Ihren neuen Strom- oder Gasanbieter
  2. 2 Schließen Sie den neuen Vertrag online ab (Zählernummer + IBAN)
  3. 3 Der neue Anbieter kündigt GGEW fristgerecht für Sie
  4. 4 Schlussrechnung von GGEW folgt innerhalb von 6 Wochen
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Kostenlos und unverbindlich

03 20 Min.

Brief oder Direktkontakt

Umzug oder Kündigung ohne Wechsel

  1. 1 Nutzen Sie das Kündigungsformular oder unsere Vorlage unten
  2. 2 Geben Sie Ihre Vertrags-/Kundennummer und das Wunschdatum an
  3. 3 Lesen Sie Ihren Zählerstand am Stichtag ab und dokumentieren ihn
  4. 4 Schlussrechnung folgt innerhalb von 4 bis 6 Wochen
Zur Kündigungsvorlage

Kostenlose Vorlage, vorausgefüllt

Folgende Angaben gehören in jede Kündigung — haken Sie ab, was Sie schon bereit haben:

Kündigungsschreiben — kostenlose Vorlage

Füllen Sie das Formular aus — die Vorlage wird automatisch erstellt. Sie können das Schreiben kopieren, herunterladen oder direkt ausdrucken.

Ihre Angaben

Live-Vorschau

aktualisiert sich automatisch

                    

Tipp: Versenden Sie die Vorlage am sichersten per Einschreiben mit Rückschein an die oben angegebene Postanschrift.

GGEW kündigen bei Umzug

Beim Umzug verlangt GGEW, dass Sie den Wohnungswechsel mindestens 14 Tage vor dem Umzugsdatum melden. An- und Abmeldungen können nicht rückwirkend erfolgen, daher zahlen Sie sonst weiter für Verbräuche an der alten Adresse. Die Meldung erfolgt über Kundenportal, Website oder App; telefonisch und im Servicecenter erhalten Sie ebenfalls Unterstützung.

  1. 01

    Umzug frühzeitig (mindestens 14 Tage vorher) über Kundenportal, App oder Online-Formular melden.

  2. 02

    Alte Verbrauchsstelle zur Schlüsselübergabe ablesen und Zählerstand an GGEW übermitteln.

  3. 03

    Über den Tarifrechner einen passenden Tarif für die neue Adresse wählen.

  4. 04

    Neue Verbrauchsstelle mit allen Daten (Adresse, Datum, Bankverbindung) anmelden.

  5. 05

    Endabrechnung für die alte Adresse prüfen und gegebenenfalls Abschläge anpassen.

Was passiert nach der GGEW Kündigung?

In wenigen Schritten ist der Wechsel abgeschlossen. So sieht der typische Ablauf nach Eingang Ihrer Kündigung aus:

  1. T Kündigung Sie reichen Ihre Kündigung ein
  2. +3 Bestätigung GGEW bestätigt das Vertragsende
  3. +21 Wechsel Neuer Anbieter übernimmt die Belieferung
  4. +30 Schlussablesung Zählerstand wird abgelesen
  5. +45 Schlussrechnung Endabrechnung kommt per Post

Richtwerte in Tagen ab Eingang der Kündigung. Konkrete Fristen variieren je nach Vertrag.

Nach Eingang der Kündigung bestätigt GGEW schriftlich das Vertragsende. Sie sollten genau prüfen, ob das genannte Enddatum mit Ihren Erwartungen übereinstimmt — andernfalls widersprechen Sie umgehend.

Haben Sie keinen neuen Anbieter ausgewählt, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger — meist zu deutlich höheren Preisen. Wir empfehlen daher, vor der Kündigung bereits einen neuen Vertrag abzuschließen.

Vergessen Sie nicht, Ihren Zählerstand am Stichtag abzulesen und zu dokumentieren. So schützen Sie sich vor falschen Endabrechnungen.

Wie waren Ihre Erfahrungen mit GGEW?

Helfen Sie anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Anbieterwahl: Bewerten Sie GGEW mit einem Klick — Service, Preis, Vertragsabwicklung. Ihre Bewertung erscheint anonym auf der GGEW Bewertungsseite.

GGEW Logo

Bewerten Sie Ihre Erfahrung mit GGEW

Klicken Sie auf einen Stern, um eine Bewertung abzugeben

GGEW Kündigungsadresse und Kontakt

Hier finden Sie alle Kontaktdaten, an die Sie Ihre Kündigung richten können:

GGEW Kündigungsadresse und Kontaktdaten
GGEW Logo
Postanschrift Dammstraße 68, 64625 Bensheim
E-Mail-Adresse [email protected]
Fax 06251 1301-229
Telefon (für Rückfragen) 06251 1301-0
Mo–Fr 08:00–18:00
Online-Kontaktformular Über GGEW Webseite
Kundenportal GGEW Kundenportal öffnen

Nach der Kündigung: Neuen Anbieter finden

Vermeiden Sie die teure Grundversorgung, indem Sie rechtzeitig einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch ein, um die günstigsten Tarife für Ihre Adresse zu sehen.

Informationen zu aktuellen Strom- und Gastarifen in Deutschland

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Rückruf anfordern

Mehr Tipps zum Anbieterwechsel finden Sie in unserem Ratgeber Strom kündigen sowie auf der Übersicht aller Stromanbieter.

Stromausfall? Nicht GGEW, sondern Ihr Netzbetreiber hilft

Bei einem Stromausfall ist nicht der Lieferant GGEW zuständig, sondern Ihr örtlicher Netzbetreiber. Dessen Störungshotline sowie den für Ihre Adresse zuständigen Netzbetreiber finden Sie hier:

Netzbetreiber-Störung

0800 8030-300 (24/7)

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

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Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

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Häufige Fragen zur GGEW Kündigung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Frist, Kosten, Sonderkündigung und Anbieterwechsel.

Eine Kündigung bei GGEW ist immer kostenlos — unabhängig davon, ob Sie online, per E-Mail oder per Brief kündigen. Auch beim regulären Anbieterwechsel entstehen für Sie keine Kosten: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung gratis.

Bei Sonderverträgen mit fester Laufzeit beträgt die Frist üblicherweise 1 Monat zum Vertragsende. Verlängerte Verträge sind seit März 2022 jederzeit mit 1 Monat Frist kündbar. In der Grundversorgung gilt eine 2-wöchige Frist.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie vor allem bei einer Preiserhöhung (in der Regel 2 Wochen ab Ankündigung), bei einem Umzug, wenn GGEW am neuen Wohnort nicht liefert, sowie bei einseitigen Änderungen der AGB durch den Versorger.

Ja. Die meisten Anbieter bieten ein Online-Kündigungsformular an. Alternativ können Sie eine E-Mail an den Kundenservice schicken oder die Kündigung im Kundenportal einreichen. Wichtig ist nur die Textform — eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

Nein. In Deutschland ist der Grundversorger gesetzlich verpflichtet, Sie automatisch zu beliefern, sobald Ihr aktueller Vertrag endet — ohne Stromunterbrechung. Wir empfehlen jedoch, rechtzeitig einen neuen Vertrag abzuschließen, da die Grundversorgung meist deutlich teurer ist.

Die Schlussrechnung muss spätestens 6 Wochen nach Vertragsende bei Ihnen eintreffen. Grundlage ist der abgelesene Zählerstand am Stichtag — dokumentieren Sie diesen unbedingt selbst, um falsche Endabrechnungen zu vermeiden.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands läuft Ihr Vertrag in der Regel an der neuen Adresse weiter, sofern GGEW dort liefert. Liefert GGEW am neuen Wohnort nicht oder nur zu anderen Konditionen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Kündigung beendet einen laufenden Vertrag zum nächsten möglichen Termin. Ein Widerruf hingegen ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich, wenn der Vertrag online oder telefonisch geschlossen wurde — und gilt rechtlich so, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen.