Diese Seite erklärt ausschließlich das Gebrüder Miller Zählerstand melden. Aktuelle Tarife, Preise, Erfahrungen und alle weiteren Kontaktwege von Gebrüder Miller finden Sie in unserer Übersicht.

Gebrüder Miller Zählerstand ablesen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Drehstrom- und Digitalzähler

Die Ablesung der Stromzähler erfolgt im Versorgungsgebiet von Gebrüder Miller in erster Linie über kundenseitige Selbstablesung. Hierfür stellt das Unternehmen Ablesekarten zur Verfügung, auf denen der Kunde den aktuellen Zählerstand einträgt und zurückmeldet; zusätzlich können Zählerstände komfortabel im Kundenportal eingegeben werden. Auf den Ablesekarten ist ein QR-Code aufgedruckt, über den mit einem geeigneten Endgerät direkt eine Online-Eingabemaske für den Zählerstand aufgerufen werden kann, ohne dass ein Benutzerkonto oder Passwort erforderlich ist. Liegen zum Lieferbeginn oder zum Abrechnungsstichtag keine abgelesenen Daten vor, wird der Zählerstand nach den Vertragsbedingungen rechnerisch (geschätzt) ermittelt.

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    Möglichkeiten zur Übermittlung

    Rücksendung der ausgefüllten Ablesekarte, Eingabe des Zählerstandes im Kundenportal für Netznutzer oder Lieferkunden oder Nutzung der vom QR-Code verlinkten Online-Maske.

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    Erforderliche Angaben

    Zählernummer, aktueller Zählerstand zum angegebenen Stichtag sowie Zuordnung zur Verbrauchsstelle (Adresse oder Kundennummer), damit der Wert eindeutig verbucht werden kann.

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    Bedeutung regelmäßiger Ablesung

    Nur regelmäßig gemeldete Zählerstände gewährleisten eine verbrauchsgenaue Abrechnung und vermeiden hohe Nachzahlungen oder Guthaben; zudem dienen sie als Grundlage für die Anpassung der Abschlagszahlungen und erleichtern die Früherkennung ungewöhnlich hoher Verbräuche.

Übermittlung ohne Login: So nutzen Sie das schnelle Online-Formular

Die schnellste Methode, um Ihre Daten zu übermitteln, ist oft der Gast-Zugang. Viele Anbieter wie Gebrüder Miller bieten heute die Möglichkeit, den Zählerstand ohne Registrierung zu melden. Dies ist ideal für alle, die ihre Zugangsdaten für das Kundenportal gerade nicht zur Hand haben oder sich den Prozess der Registrierung komplett sparen möchten.

Was Sie für die Meldung bereithalten müssen: Um sich im Formular zu verifizieren, benötigt das System in der Regel zwei Identifikationsmerkmale. Halten Sie daher folgende Daten bereit:

Alles bereit – Sie können den Zählerstand jetzt melden.

Für wen eignet sich dieser Weg? Besonders lohnenswert ist das Online-Formular für Kunden, die lediglich einmal im Jahr zur Jahresabrechnung ihren Stand durchgeben müssen oder für Mieter, die beim Ein- oder Auszug eine schnelle Bestätigung für das Übergabeprotokoll benötigen. Da keine Anmeldung erforderlich ist, kann die Meldung innerhalb weniger Sekunden sogar bequem von unterwegs über das Smartphone erledigt werden.

Wann erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung?

Geben Sie Ihre PLZ ein und wir zeigen Ihnen, in welchem Monat Gebrüder Miller und Ihr Netzbetreiber die Ableseaufforderung üblicherweise versenden – damit Sie genau wissen, wann der Zählerstand übermittelt werden muss.

Die Jahresrechnung wird in der Regel einmal pro Jahr versendet (4–6 Wochen nach Ableseaufforderung). Die hier angezeigten Monate beruhen auf dem Standard-Ablesezyklus pro PLZ und können je nach Anbieter geringfügig variieren.

Profi-Tipp

Machen Sie mit Ihrem Smartphone ein Foto vom Zähler, bevor Sie das Formular öffnen. So vermeiden Sie Zahlendreher und haben bei Rückfragen direkt einen Beleg zur Hand.

Meldung via App oder Telefon: Die komfortablen Alternativen im Überblick

Für alle, die es noch einfacher mögen, ist die Nutzung einer Kunden-App wie der Kundenportal Vertrieb App oft der bequemste Weg. Anstatt Daten manuell in ein Web-Formular abzutippen, verwandelt die App Ihr Smartphone in ein smartes Lesegerät. Dies ist die modernste Form der Zählerstandsmeldung und spart Ihnen das mühsame Notieren von Ziffernfolgen im dunklen Keller. Wo keine App angeboten wird, bleibt zusätzlich die telefonische Durchsage beim Gebrüder Miller Kundenservice möglich.

Die Vorteile der App-Meldung

Foto-Funktion (Scan)

Die meisten Apps verfügen über eine Scan-Funktion. Sie richten einfach die Kamera auf das Zählwerk, und der Wert wird automatisch erkannt und übernommen.

Sofortige Bestätigung

Sie erhalten direkt nach dem Absenden eine Bestätigung in der App – kein Bangen mehr, ob die Daten angekommen sind.

Verlaufskontrolle

In der App haben Sie Ihre historischen Verbräuche oft grafisch aufbereitet im Blick und können so Ihren Energiebedarf besser steuern.

Keine Zettelwirtschaft

Alle Informationen zu Ihrem Vertrag und Ihrem Zähler sind digital an einem Ort gebündelt.

Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten: Stellen Sie sicher, dass Sie die aktuellste Version der App installiert haben und dass die Kameralinse Ihres Smartphones sauber ist, damit der Scan fehlerfrei funktioniert. Sollte der Keller zu dunkel sein, lässt sich bei den meisten Apps direkt über die Scan-Funktion das Blitzlicht Ihres Handys zuschalten. Diese Methode lohnt sich besonders für technikaffine Nutzer und alle, die ihren Energieverbrauch regelmäßig (z. B. monatlich) im Blick behalten wollen, um böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.

Umzug, Einzug oder Anbieterwechsel?

Ein Wohnungswechsel ist meist mit Stress verbunden, doch die Kommunikation mit Ihrem Energielieferanten sollte dabei ganz oben auf der Checkliste stehen. Nur mit einem präzisen Zählerstand zum Stichtag wird sichergestellt, dass Sie nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben – und nicht die Kosten Ihres Vor- oder Nachmieters übernehmen.

Zählerstand beim Umzug mitteilen: Warum das Übergabeprotokoll so wichtig ist

Wenn Sie ausziehen oder eine neue Wohnung beziehen, ist der Zählerstand das rechtliche Bindeglied zwischen Ihnen, dem Vermieter und dem Energieversorger. Wir empfehlen dringend, den Stand gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Nachmieter abzulesen und in einem Übergabeprotokoll schriftlich festzuhalten.

Warum ist das so wichtig?

Beweispflicht

Das unterschriebene Protokoll dient als Beleg, falls es später Unstimmigkeiten bei der Schlussrechnung gibt.

Präzision

Ohne offizielle Meldung muss der Energieversorger den Verbrauch auf Basis von Schätzwerten berechnen – das fällt oft zu Ungunsten des Kunden aus.

Nahtloser Übergang

Bei einem Anbieterwechsel garantiert der exakte Stand zum Wechseltermin eine centgenaue Abrechnung zwischen altem und neuem Lieferanten.

Tipp

Machen Sie am Tag der Schlüsselübergabe ein Foto des Zählers, auf dem auch die Zählernummer deutlich erkennbar ist. So haben Sie einen digitalen Zeitstempel als zusätzlichen Nachweis.

Fristen beachten: Wann die Meldung spätestens bei Gebrüder Miller vorliegen muss

Zeit ist beim Umzug ein kritischer Faktor. Damit die Abmeldung an Ihrer alten Adresse und die Anmeldung im neuen Heim reibungslos funktionieren, sollten Sie die Fristen von Gebrüder Miller im Auge behalten.

In der Regel sollte die Meldung des Zählerstands innerhalb von zwei Wochen rund um den Termin der Schlüsselübergabe erfolgen.

  1. Auszug – Melden Sie den Stand idealerweise am Tag der Übergabe, spätestens jedoch wenige Tage danach, um die Schlussrechnung anzufordern;
  2. Einzug – Hier haben Sie meist etwas mehr Spielraum, aber auch hier gilt: Je früher Gebrüder Miller den Startwert kennt, desto präziser können Ihre monatlichen Abschlagszahlungen berechnet werden.

Sollten Sie die Frist versäumen, erfolgt eine gesetzlich zulässige Schätzung Ihres Verbrauchs. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie am besten sofort nach der Schlüsselübergabe das Online-Portal.

Zähler-Service: Installation und Aktualisierung

Hinter jeder Stromrechnung steckt eine präzise Technik, die über Jahre hinweg zuverlässig funktionieren muss. Doch ein Zähler ist kein Gerät für die Ewigkeit. Ob Sie gerade Ihr Traumhaus bauen, eine alte Immobilie sanieren oder die gesetzlichen Eichfristen ablaufen – es gibt viele Momente, in denen der Zähler-Service von Gebrüder Miller für Sie wichtig wird. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie der Austausch eines Geräts abläuft und welche modernen Möglichkeiten die neue Technikgeneration bietet.

Zähler-Installation: Ablauf und Kosten bei Neubau oder Sanierung

Für den Einbau und die Inbetriebnahme von Stromzählern ist im Netzgebiet grundsätzlich der jeweilige Netz- bzw. Messstellenbetreiber zuständig, der in den von Gebrüder Miller versorgten Orten in der Regel identisch mit dem Unternehmen selbst ist. Bei Neubauten oder grundlegenden Änderungen an der elektrischen Anlage wird der Anschluss über das Netzanschlussportal und die bereitgestellten Formulare („Inbetriebsetzungsauftrag“, Anmelde- und Inbetriebnahmeformulare) angestoßen. Üblicherweise koordiniert die vom Kunden beauftragte Elektrofachfirma die erforderlichen Unterlagen und stimmt den Termin zur Zählerinstallation mit Gebrüder Miller ab, sodass nach Abschluss der Arbeiten der Zähler gesetzt und die Anlage in Betrieb genommen werden kann.

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Ablauf

Beauftragung einer Elektroinstallationsfirma durch den Kunden, Ausfüllen der Netzanschluss- und Inbetriebnahmeformulare, Prüfung und Freigabe durch Gebrüder Miller, anschließende Montage und Plombierung des Zählers durch den Netzbetreiber.

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Erforderliche Unterlagen

Technische Angaben zur Anlage (Anschlussleistung, Schalt- und Messkonzept), Kundendaten und Adresse der Verbrauchsstelle, Angaben zum Installationsunternehmen sowie gegebenenfalls besondere Informationen bei Erzeugungsanlagen oder Wärmepumpen.

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Zuständigkeit

Im Netzgebiet von Gebrüder Miller erfolgt die Zählerinstallation durch das Unternehmen selbst oder einen von ihm beauftragten Dienstleister; außerhalb des Netzes sind stets die dortigen Netz- und Messstellenbetreiber verantwortlich, auch wenn der Liefervertrag mit Gebrüder Miller geschlossen wird.

Zähler-Aktualisierung: Wann ein Austausch (z. B. wegen Eichfrist) notwendig ist

Die Umstellung von einem klassischen Ferraris- oder elektromechanischen Zähler auf eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erfolgt im Netzgebiet von Gebrüder Miller im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes. Grundsätzlich ist der jeweils zuständige Messstellenbetreiber – häufig Gebrüder Miller selbst oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen – für Planung, Ankündigung und Durchführung des Zählerwechsels verantwortlich. Laut Vertragsunterlagen übernimmt Gebrüder Miller die Mehrkosten für standardisierte moderne Messeinrichtungen; für intelligente Messsysteme können hingegen gesonderte Entgelte des Messstellenbetreibers anfallen, die nicht Bestandteil des Stromliefervertrags sind.

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Ablauf des Upgrades

Schriftliche Information des Kunden über den geplanten Zählerwechsel, Terminabstimmung, Demontage des alten Zählers und Einbau des neuen, modernen oder intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber; anschließend erfolgt die Inbetriebnahme und Dokumentation der Zählerstände.

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Erforderliche Angaben

Kundendaten und Adresse der Verbrauchsstelle, Zugangsmöglichkeit zum Zählerschrank am vereinbarten Termin sowie bei freiwillig beauftragten Wechseln (z. B. vorzeitig gewünschte Smart-Meter-Installation) ein entsprechender Auftrag unter Nutzung der von Gebrüder Miller bereitgestellten Formulare für Zähler- und Gerätewechsel.

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Vorteile eines Smart Meters

Genauere und häufigere Verbrauchserfassung, bessere Transparenz über das eigene Nutzungsverhalten, erleichterte Integration von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen sowie perspektivisch die Möglichkeit, zeitvariable Tarife und Lastmanagement zu nutzen, wodurch Kunden ihren Stromverbrauch besser steuern und Kosten optimieren können.

Smart Meter: Die digitale Zukunft – Vorteile und Rollout-Infos

Im Netzgebiet von Gebrüder Miller erfolgt der Einsatz moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme im Rahmen des bundesweiten Smart-Meter-Rollouts. Kunden können moderne elektronische Zähler wie auch vollständige Smart-Meter-Systeme grundsätzlich wie herkömmliche Zähler nutzen, erhalten jedoch deutlich detailliertere Informationen über ihren Stromverbrauch. In den Vertragsunterlagen wird klargestellt, dass die durch den Einsatz standardisierter moderner Messeinrichtungen entstehenden Mehrkosten vom Unternehmen übernommen werden, während Entgelte für intelligente Messsysteme vom zuständigen Messstellenbetreiber separat in Rechnung gestellt werden können. Zählerstände lassen sich sowohl über Ablesekarten als auch online über das Kundenportal oder den auf den Karten abgedruckten QR-Code melden.

  • Nutzung im Alltag : Kunden lesen bei modernen oder intelligenten Zählern wie gewohnt die Anzeige (oft digitale Displaywerte) ab und übermitteln diese per Ablesekarte oder Onlineformular; je nach Ausstattung können Smart Meter zusätzliche Verbrauchsdaten anzeigen, die helfen, Lastspitzen zu erkennen.
  • Erforderliche Unterlagen und Einstellungen : Für die vollständige Nutzung der Online-Funktionen ist eine Registrierung im Kundenportal mit Kundennummer nötig; darüber hinaus sollten Zählernummer, Marktlokations-ID und aktuelle Zählerstände bereitgehalten werden, um Zuordnungsfehler zu vermeiden.
  • Vorteile : Smart Meter und moderne Messeinrichtungen ermöglichen eine genauere und zeitnähere Verbrauchserfassung, erleichtern die Optimierung des eigenen Energieverbrauchs, unterstützen den wirtschaftlichen Betrieb von Wärmepumpen oder Speicherheizungen und sind Voraussetzung für die effiziente Integration von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen in das Netz.

Auf einen Blick: Warum sich ein Smart Meter für Sie lohnt

  • Kein Ablesen mehr – Die manuelle Übermittlung des Zählerstands entfällt komplett;
  • Volle Transparenz – Über Apps oder Webportale sehen Sie Ihren Verbrauch in Echtzeit und entlarven „Stromfresser" sofort;
  • Dynamische Tarife – Nutzen Sie Strom dann, wenn er am günstigsten ist (z. B. nachts für das E-Auto oder die Waschmaschine);
  • Pflicht-Rollout – Ab 2025/2026 greift für viele Haushalte (insb. mit Photovoltaik, Wärmepumpen oder hohem Verbrauch über 6.000 kWh) die Einbaupflicht – Details siehe Bundesnetzagentur.

Sie möchten wissen, ob Sie bereits zur Pflichtgruppe gehören, welche Kosten auf Sie zukommen und wie der Einbau genau abläuft?

Hier geht es zu unserem ausführlichen Smart Meter Ratgeber

Hilfe bei Störungen: Probleme mit dem Zähler beheben

Bei Problemen mit dem Stromzähler ist in den von Gebrüder Miller versorgten Orten in der Regel der Netz- bzw. Messstellenbetreiber Gebrüder Miller erster Ansprechpartner. Typische Fragen betreffen auffällig hohe oder niedrige Verbräuche, unplausible Sprünge in der Jahresabrechnung, sichtbare Beschädigungen am Zählergehäuse oder Schwierigkeiten beim Ablesen (z. B. defektes Display). Kunden sollten zunächst eigene Ursachen wie neue Großverbraucher oder geänderte Nutzungsgewohnheiten prüfen und den Zählerstand über einen gewissen Zeitraum beobachten. Bleiben Auffälligkeiten bestehen, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice, der weitere Prüfungen veranlasst.

  • Häufige Probleme : Ungewöhnlich hoher Stromverbrauch, nicht ablesbare oder flackernde Anzeige, mechanische Beschädigungen oder Verdacht auf Messfehler nach Umbauten an der elektrischen Anlage.
  • Vorgehen des Kunden : Zählerstände mit Datum protokollieren, Sicherungen und elektrische Geräte überprüfen und anschließend den Befund unter Angabe von Kundennummer, Zählernummer und kurzer Problembeschreibung an Gebrüder Miller melden (telefonisch oder schriftlich).
  • Lösungen durch den Netzbetreiber : Sichtprüfung und gegebenenfalls Funktionsprüfung des Zählers, Austausch des Geräts bei festgestellten Defekten sowie – sofern notwendig – eine amtliche Befundprüfung. Stellt sich der Zähler als ordnungsgemäß heraus, können nach den einschlägigen Regelungen ggf. Kosten für die Prüfung an den Kunden weitergegeben werden.

Typische Störungen und Sofortmaßnahmen

Wenn etwas mit Ihrem Zähler nicht stimmt, sollten Sie die folgenden Schritte der Reihe nach abarbeiten. So stellen Sie sicher, dass die Ursache dokumentiert ist und die Zuständigkeiten sauber geklärt werden:

Foto machen

Dokumentieren Sie den Zustand des Zählers und den aktuellen Stand.

Messstellenbetreiber kontaktieren

Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung unter „Messstellenbetrieb".

Gebrüder Miller informieren

Melden Sie die Störung zusätzlich dem Gebrüder Miller Kundenservice, damit Ihre Abschlagszahlungen angepasst werden können.

Prüfung beantragen

Bei Verdacht auf Fehlmessung können Sie beim Messstellenbetreiber eine Eichprüfung anfordern (kostenpflichtig, wenn der Zähler einwandfrei arbeitet).

Messstellenbetrieb: Wer ist für die Reparatur zuständig?

Wenn der Zähler streikt, stellt sich sofort die Frage: Wer trägt die Verantwortung und die Kosten? Hier ist die Antwort recht eindeutig: Die Zuständigkeit liegt beim sogenannten Messstellenbetrieb.

In den meisten Fällen ist das Ihr lokaler Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber), es kann aber auch ein unabhängiger Dienstleister sein, den Sie selbst gewählt haben. Als Faustregel gilt:

  • Der Messstellenbetreiber ist für die technische Sicherheit, die Eichung und die ordnungsgemäße Funktion des Geräts verantwortlich. Er muss den Zähler reparieren oder austauschen, wenn ein technischer Defekt vorliegt;
  • Gebrüder Miller als Ihr Energielieferant ist Ihr Ansprechpartner für die Abrechnung und die Aufnahme der gemeldeten Daten, besitzt aber in der Regel nicht die physische Hardware (den Zähler) in Ihrem Keller.

Welcher Netzbetreiber für Ihren Wohnort zuständig ist, finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung unter dem Punkt „Netznutzung" oder über unsere Netzbetreiber-Übersicht.

Störungshotline

Netzbetreiber-Störung

Hotline auf der Jahresabrechnung

Zuständig für das Stromnetz vor Ort

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Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

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Gebrüder Miller Kundenservice auf einen Blick

Manchmal lassen sich technische Fragen oder Unklarheiten bei der Zählerstandsmeldung am besten im direkten Gespräch klären. Egal, ob Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen oder eine Unstimmigkeit in Ihrer Abrechnung klären möchten – das Serviceteam von Gebrüder Miller steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Gebrüder Miller Kontaktdaten auf einen Blick
Telefonnummer +49 7353 1061
Öffnungszeiten Montag–Donnerstag 08:30–12:00 und 13:00–16:00; Freitag 08:30–13:00; Samstag und Sonntag geschlossen.
E-Mail-Adresse [email protected]
Adresse Hauptstraße 8/1, 88477 Schwendi
Kontaktformular Zum Gebrüder Miller Kontaktformular
Kundenportal portal.gebrueder-miller.de/vertrieb/start.php
Mobile App
Kundenportal Vertrieb

Häufige Fragen zum Gebrüder Miller Zählerstand melden

In der Regel wird der Zählerstand einmal jährlich zur Jahresabrechnung abgefragt. Den genauen Zeitpunkt erfahren Sie über die offizielle Ableseaufforderung von Gebrüder Miller oder dem zuständigen Messstellenbetreiber. Zusätzlich sollten Sie den Stand bei Umzug, Anbieterwechsel oder Verdacht auf Fehlmessung übermitteln.

Wenn keine fristgerechte Selbstablesung erfolgt, darf der Energieversorger Ihren Verbrauch gemäß § 40 Abs. 4 EnWG schätzen – meist auf Basis des Vorjahresverbrauchs. Diese Schätzung fällt häufig zu Ungunsten des Kunden aus. Den korrekten Wert können Sie in der Regel innerhalb der Einspruchsfrist nachreichen.

Sie benötigen in der Regel Ihre Vertragskontonummer, Ihre Zählernummer, den aktuellen Zählerstand (nur die Ziffern vor dem Komma) und – je nach Formular – Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID). Bei mehreren Tarifregistern (HT/NT) übermitteln Sie beide Werte.

Ja, die meisten Versorger bieten ein Online-Formular ohne Registrierung. Sie identifizieren sich dort über zwei Merkmale (z. B. Vertragskontonummer + Zählernummer) und übermitteln den Stand in wenigen Sekunden. Alternativ ist die Meldung per Kunden-App, Telefon oder – bei Smart Metern – automatisch über das Smart Meter Gateway möglich.

Für die technische Funktion und Eichung des Zählers ist der Messstellenbetreiber verantwortlich – meist Ihr lokaler Netzbetreiber. Gebrüder Miller ist Ihr Lieferant und kümmert sich um Vertrag und Abrechnung, besitzt aber nicht die Hardware in Ihrem Keller. Bei Defekt zuerst den Messstellenbetreiber kontaktieren; eine Eichprüfung ist über das Mess- und Eichgesetz (MessEG) geregelt.

Seit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) gilt für Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, mit Photovoltaik-Anlage über 7 kW oder mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) bis 2030 eine schrittweise Einbaupflicht. Bis 2032 sollen 95 % aller Pflichtmessstellen umgerüstet sein. Mehr dazu in unserem Smart Meter Ratgeber.

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