Kündigungskosten

0 €

Kostenlos, unabhängig von der Methode

Kündigungsfrist

1 Monat

Bei Sonderverträgen, 2 Wochen in der Grundversorgung

Stromunterbrechung

Nein

Grundversorger übernimmt nahtlos

Widerrufsrecht

14 Tage

Bei Online- oder Telefonabschluss

GASAG kündigen — typische Gründe

Eine Kündigung bei GASAG kommt aus verschiedenen Gründen in Frage:

  • Preiserhöhung — bei einer Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht ;
  • Umzug — falls GASAG an Ihrem neuen Wohnort nicht liefert ;
  • Besseres Angebot bei einem anderen Anbieter ;
  • Unzufriedenheit mit dem Kundenservice oder den Vertragsbedingungen ;
  • Vertragsende bei Erstvertrag mit fester Laufzeit.

Bevor Sie kündigen, sollten Sie bereits einen Tarifvergleich durchgeführt und einen neuen Anbieter ausgewählt haben — dieser übernimmt in den meisten Fällen die Kündigung für Sie.

Kündigungsfrist bei GASAG

In der Grundversorgung von GASAG gibt es keine Mindestvertragslaufzeit; Kunden können mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Sonderverträge für Strom und Gas werden dagegen meist mit flexibler Laufzeit ohne Mindestbindung oder mit festen Mindestvertragslaufzeiten von 12 oder 24 Monaten angeboten, wobei während der Laufzeit in der Regel eine Preissicherheit für den Energiepreis gilt.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gelten die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen, häufig zwischen zwei Wochen und einem Monat zum Laufzeitende. Viele Tarife erlauben danach eine monatliche Kündigung. Für Kunden, die maximale Flexibilität wünschen, eignen sich die laufzeitfreien Produkte, während längere Laufzeiten tendenziell günstigere Arbeitspreise und höhere Neukundenboni ermöglichen.

Den genauen Vertragsbeginn und das Vertragsende finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder in Ihrem Kundenportal.

Sonderkündigungsrecht bei GASAG

In bestimmten Situationen können Sie GASAG außerordentlich kündigen — also vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit:

  • Preiserhöhung: Sie haben ab dem Datum der Ankündigung in der Regel 2 Wochen Zeit für eine Sonderkündigung ;
  • Umzug: Liefert GASAG am neuen Wohnort nicht oder zu anderen Konditionen, dürfen Sie kündigen ;
  • Vertragsanpassung: Bei einseitigen Änderungen der AGB durch GASAG.

Anbieter kündigen? Wir sind für Sie da!

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

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Die 3 Methoden, um GASAG zu kündigen

Wählen Sie die Methode, die zu Ihrer Situation passt. Am schnellsten geht es mit einem Anruf bei unserem Energieberater — er übernimmt sowohl die Kündigung als auch den neuen Vertrag in wenigen Minuten.

Empfohlen
01 5 Min.

Energieberater anrufen

Kündigung + neuer Vertrag in 5 Minuten

  1. 1 Rufen Sie unseren kostenlosen Service unter 089 380 388 88 an
  2. 2 Ein Berater übernimmt alles (Kündigung + neuer Vertrag)
  3. 3 Keine Stromunterbrechung während des Wechsels
  4. 4 Schlussrechnung von GASAG folgt innerhalb von 6 Wochen
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02 10 Min.

Über den neuen Anbieter

Wenn Sie den Anbieter wechseln

  1. 1 Wählen Sie Ihren neuen Strom- oder Gasanbieter
  2. 2 Schließen Sie den neuen Vertrag online ab (Zählernummer + IBAN)
  3. 3 Der neue Anbieter kündigt GASAG fristgerecht für Sie
  4. 4 Schlussrechnung von GASAG folgt innerhalb von 6 Wochen
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Kostenlos und unverbindlich

03 20 Min.

Brief oder Direktkontakt

Umzug oder Kündigung ohne Wechsel

  1. 1 Nutzen Sie das Kündigungsformular oder unsere Vorlage unten
  2. 2 Geben Sie Ihre Vertrags-/Kundennummer und das Wunschdatum an
  3. 3 Lesen Sie Ihren Zählerstand am Stichtag ab und dokumentieren ihn
  4. 4 Schlussrechnung folgt innerhalb von 4 bis 6 Wochen
Zur Kündigungsvorlage

Kostenlose Vorlage, vorausgefüllt

Folgende Angaben gehören in jede Kündigung — haken Sie ab, was Sie schon bereit haben:

Kündigungsschreiben — kostenlose Vorlage

Füllen Sie das Formular aus — die Vorlage wird automatisch erstellt. Sie können das Schreiben kopieren, herunterladen oder direkt ausdrucken.

Ihre Angaben

Live-Vorschau

aktualisiert sich automatisch

                    

Tipp: Versenden Sie die Vorlage am sichersten per Einschreiben mit Rückschein an die oben angegebene Postanschrift.

GASAG kündigen bei Umzug

GASAG verlangt, dass Sie Ihren Umzug möglichst vor dem Auszug bzw. Einzug melden, idealerweise über den Onlineservice MEINE GASAG unter „Umzug melden“ oder per Kontaktformular. Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromverträgen nicht mehr erlaubt, daher müssen An- und Abmeldung immer für die Zukunft erfolgen und Ihre bisherigen Kündigungsfristen berücksichtigt werden.

  1. 01

    Umzug rechtzeitig online im Onlineservice MEINE GASAG oder per Formular ankündigen.

  2. 02

    Bei Schlüsselübergabe Zählernummern und Zählerstände in alter und neuer Wohnung erfassen.

  3. 03

    Neue Anschrift, Umzugsdatum, Zählerdaten und ggf. Markt­lokations-ID an GASAG übermitteln.

  4. 04

    Entscheiden, ob der bestehende Vertrag umgezogen oder ein neuer Tarif abgeschlossen wird.

  5. 05

    Schlussrechnung für die alte Wohnung prüfen und neue Abschläge für die neue Adresse kontrollieren.

Was passiert nach der GASAG Kündigung?

In wenigen Schritten ist der Wechsel abgeschlossen. So sieht der typische Ablauf nach Eingang Ihrer Kündigung aus:

  1. T Kündigung Sie reichen Ihre Kündigung ein
  2. +3 Bestätigung GASAG bestätigt das Vertragsende
  3. +21 Wechsel Neuer Anbieter übernimmt die Belieferung
  4. +30 Schlussablesung Zählerstand wird abgelesen
  5. +45 Schlussrechnung Endabrechnung kommt per Post

Richtwerte in Tagen ab Eingang der Kündigung. Konkrete Fristen variieren je nach Vertrag.

Nach Eingang der Kündigung bestätigt GASAG schriftlich das Vertragsende. Sie sollten genau prüfen, ob das genannte Enddatum mit Ihren Erwartungen übereinstimmt — andernfalls widersprechen Sie umgehend.

Haben Sie keinen neuen Anbieter ausgewählt, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger — meist zu deutlich höheren Preisen. Wir empfehlen daher, vor der Kündigung bereits einen neuen Vertrag abzuschließen.

Vergessen Sie nicht, Ihren Zählerstand am Stichtag abzulesen und zu dokumentieren. So schützen Sie sich vor falschen Endabrechnungen.

Wie waren Ihre Erfahrungen mit GASAG?

Helfen Sie anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Anbieterwahl: Bewerten Sie GASAG mit einem Klick — Service, Preis, Vertragsabwicklung. Ihre Bewertung erscheint anonym auf der GASAG Bewertungsseite.

GASAG Logo

Bewerten Sie Ihre Erfahrung mit GASAG

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GASAG Kündigungsadresse und Kontakt

Hier finden Sie alle Kontaktdaten, an die Sie Ihre Kündigung richten können:

GASAG Kündigungsadresse und Kontaktdaten
GASAG Logo
Postanschrift EUREF-Campus 23–24, 10829 Berlin
E-Mail-Adresse [email protected]
Telefon (für Rückfragen) +49 30 7072 0000-0
Mo–Fr 08:00–18:00
Online-Kontaktformular Über GASAG Webseite
Kundenportal GASAG Kundenportal öffnen

Nach der Kündigung: Neuen Anbieter finden

Vermeiden Sie die teure Grundversorgung, indem Sie rechtzeitig einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch ein, um die günstigsten Tarife für Ihre Adresse zu sehen.

Informationen zu aktuellen Strom- und Gastarifen in Deutschland

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Rückruf anfordern

Mehr Tipps zum Anbieterwechsel finden Sie in unserem Ratgeber Strom kündigen sowie auf der Übersicht aller Stromanbieter.

Stromausfall? Nicht GASAG, sondern Ihr Netzbetreiber hilft

Bei einem Stromausfall ist nicht der Lieferant GASAG zuständig, sondern Ihr örtlicher Netzbetreiber. Dessen Störungshotline sowie den für Ihre Adresse zuständigen Netzbetreiber finden Sie hier:

Netzbetreiber-Störung

Gas-Entstörungsdienst Berlin (NBB): +49 30 7872 72 (24/7)

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

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Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

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Häufige Fragen zur GASAG Kündigung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Frist, Kosten, Sonderkündigung und Anbieterwechsel.

Eine Kündigung bei GASAG ist immer kostenlos — unabhängig davon, ob Sie online, per E-Mail oder per Brief kündigen. Auch beim regulären Anbieterwechsel entstehen für Sie keine Kosten: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung gratis.

Bei Sonderverträgen mit fester Laufzeit beträgt die Frist üblicherweise 1 Monat zum Vertragsende. Verlängerte Verträge sind seit März 2022 jederzeit mit 1 Monat Frist kündbar. In der Grundversorgung gilt eine 2-wöchige Frist.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie vor allem bei einer Preiserhöhung (in der Regel 2 Wochen ab Ankündigung), bei einem Umzug, wenn GASAG am neuen Wohnort nicht liefert, sowie bei einseitigen Änderungen der AGB durch den Versorger.

Ja. Die meisten Anbieter bieten ein Online-Kündigungsformular an. Alternativ können Sie eine E-Mail an den Kundenservice schicken oder die Kündigung im Kundenportal einreichen. Wichtig ist nur die Textform — eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

Nein. In Deutschland ist der Grundversorger gesetzlich verpflichtet, Sie automatisch zu beliefern, sobald Ihr aktueller Vertrag endet — ohne Stromunterbrechung. Wir empfehlen jedoch, rechtzeitig einen neuen Vertrag abzuschließen, da die Grundversorgung meist deutlich teurer ist.

Die Schlussrechnung muss spätestens 6 Wochen nach Vertragsende bei Ihnen eintreffen. Grundlage ist der abgelesene Zählerstand am Stichtag — dokumentieren Sie diesen unbedingt selbst, um falsche Endabrechnungen zu vermeiden.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands läuft Ihr Vertrag in der Regel an der neuen Adresse weiter, sofern GASAG dort liefert. Liefert GASAG am neuen Wohnort nicht oder nur zu anderen Konditionen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Kündigung beendet einen laufenden Vertrag zum nächsten möglichen Termin. Ein Widerruf hingegen ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich, wenn der Vertrag online oder telefonisch geschlossen wurde — und gilt rechtlich so, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen.