Kündigungskosten

0 €

Kostenlos, unabhängig von der Methode

Kündigungsfrist

1 Monat

Bei Sonderverträgen, 2 Wochen in der Grundversorgung

Stromunterbrechung

Nein

Grundversorger übernimmt nahtlos

Widerrufsrecht

14 Tage

Bei Online- oder Telefonabschluss

EWR kündigen: typische Gründe

Diese Seite erklärt ausschließlich die EWR Kündigung. Tarife, Login, Zählerstand und Erfahrungen von EWR finden Sie in unserer Übersicht.

Eine Kündigung bei EWR kommt aus verschiedenen Gründen in Frage:

  • Preiserhöhung: bei einer Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht;
  • Umzug: falls EWR an Ihrem neuen Wohnort nicht liefert;
  • Besseres Angebot bei einem anderen Anbieter;
  • Unzufriedenheit mit dem Kundenservice oder den Vertragsbedingungen;
  • Vertragsende bei Erstvertrag mit fester Laufzeit.

Bevor Sie kündigen, sollten Sie bereits einen Tarifvergleich durchgeführt und einen neuen Anbieter ausgewählt haben; dieser übernimmt in den meisten Fällen die Kündigung für Sie.

Kündigungsfrist bei EWR

Die Vertragslaufzeiten bei der EWR GmbH unterscheiden sich je nach Produktart. In der gesetzlichen Grundversorgung für Strom und Gas besteht keine feste Mindestlaufzeit; Verträge können dort in der Regel mit der gesetzlich vorgesehenen Frist von zwei Wochen beendet werden. Sonderverträge und Fix-Tarife, etwa EWR*STROM Fix oder EWR*GAS Fix sowie deren Natur- und Plus-Varianten, haben dagegen eine feste Grundlaufzeit von meist 12 oder 24 Monaten, während der die vereinbarten Energiepreise weitgehend stabil bleiben. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängern sich diese Verträge üblicherweise auf unbestimmte Zeit und können dann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

  • Grundversorgung ohne feste Laufzeit: sinnvoll für Kundinnen und Kunden, die maximale vertragliche Flexibilität wünschen oder nur kurzfristig in Remscheid wohnen; im Gegenzug sind die Preise hier in der Regel höher als in Sondertarifen.
  • Fix-Tarife mit etwa 12 Monaten Laufzeit: bieten einen guten Kompromiss aus Planungssicherheit und überschaubarer Bindung und lohnen sich für Haushalte mit relativ stabilem Verbrauch, die für ein Jahr einen weitgehend festen Preis bevorzugen.
  • Langfristige Fix-Tarife mit bis zu 24 Monaten Preisgarantie: richten sich an Kundinnen und Kunden, die ihre Energieausgaben langfristig kalkulieren möchten und von hoher Preisstabilität profitieren wollen; während der Grundlaufzeit ist ein Anbieterwechsel nur eingeschränkt möglich.
  • Monatlich kündbare Folgelaufzeit nach der Erstlaufzeit: erlaubt es, nach Ablauf der Preisgarantie flexibel auf neue Tarife, veränderte Lebenssituationen oder veränderte Marktpreise zu reagieren, ohne sofort wieder eine lange Bindung einzugehen.

Den genauen Vertragsbeginn und das Vertragsende finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder in Ihrem Kundenportal.

Sonderkündigungsrecht bei EWR

In bestimmten Situationen können Sie EWR außerordentlich kündigen, also vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit:

  • Preiserhöhung: Sie haben ab dem Datum der Ankündigung in der Regel 2 Wochen Zeit für eine Sonderkündigung;
  • Umzug: Liefert EWR am neuen Wohnort nicht oder zu anderen Konditionen, dürfen Sie kündigen;
  • Vertragsanpassung: Bei einseitigen Änderungen der AGB durch EWR.
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Die 3 Methoden, um EWR zu kündigen

Wählen Sie die Methode, die zu Ihrer Situation passt. Am schnellsten geht es mit einem Anruf bei unserem Energieberater; er übernimmt sowohl die Kündigung als auch den neuen Vertrag in wenigen Minuten.

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  2. 2 Ein Berater übernimmt alles (Kündigung + neuer Vertrag)
  3. 3 Keine Stromunterbrechung während des Wechsels
  4. 4 Schlussrechnung von EWR folgt innerhalb von 6 Wochen
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Über den neuen Anbieter

Wenn Sie den Anbieter wechseln

  1. 1 Wählen Sie Ihren neuen Strom- oder Gasanbieter
  2. 2 Schließen Sie den neuen Vertrag online ab (Zählernummer + IBAN)
  3. 3 Der neue Anbieter kündigt EWR fristgerecht für Sie
  4. 4 Schlussrechnung von EWR folgt innerhalb von 6 Wochen
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Brief oder Direktkontakt

Umzug oder Kündigung ohne Wechsel

  1. 1 Nutzen Sie das Kündigungsformular oder unsere Vorlage unten
  2. 2 Geben Sie Ihre Vertrags-/Kundennummer und das Wunschdatum an
  3. 3 Lesen Sie Ihren Zählerstand am Stichtag ab und dokumentieren ihn
  4. 4 Schlussrechnung folgt innerhalb von 4 bis 6 Wochen
Zur Kündigungsvorlage

Kostenlose Vorlage, vorausgefüllt

Folgende Angaben gehören in jede Kündigung. Haken Sie ab, was Sie schon bereit haben:

Kündigungsschreiben: kostenlose Vorlage

Füllen Sie das Formular aus, die Vorlage wird automatisch erstellt. Sie können das Schreiben kopieren, herunterladen oder direkt ausdrucken.

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Tipp: Versenden Sie die Vorlage am sichersten per Einschreiben mit Rückschein an die oben angegebene Postanschrift.

EWR kündigen bei Umzug

Bei einem Umzug unterstützt EWR Kundinnen und Kunden mit einem strukturierten Umzugsservice. Aufgrund aktueller gesetzlicher Regelungen können An- und Abmeldungen von Strom- und Gaszählern nur noch für die Zukunft wirksam erfolgen; rückwirkende Meldungen sind nicht mehr zulässig. Der Umzug sollte daher frühzeitig – idealerweise vier Wochen, spätestens aber 14 Tage vor dem Auszugstermin – gemeldet werden. Die Meldung kann per E-Mail, Post, WhatsApp, telefonisch oder über das Online-ServiceCenter erfolgen und umfasst sowohl die Abmeldung der alten als auch auf Wunsch die Anmeldung der neuen Verbrauchsstelle, sofern diese im Versorgungsgebiet von EWR liegt.

  1. 01

    Umzug frühzeitig planen und spätestens 14 Tage vor dem Auszugstermin die EWR über den geplanten Wohnungswechsel informieren, zum Beispiel über Kundenportal, Hotline oder schriftlich.

  2. 02

    Bei der Abmeldung der alten Adresse Namen, Kundennummer, bisherige Anschrift, Datum des Auszugs, Zählernummern und aktuelle Zählerstände (mit Ablesedatum) mitteilen und nach Möglichkeit mit Fotos dokumentieren.

  3. 03

    Für die neue Adresse angeben, ab wann die Versorgung beginnen soll, welche Sparten (Strom, Gas, Wasser, Wärme) benötigt werden und welche Tarife gewünscht sind; auf Wunsch unterbreitet EWR konkrete Produktvorschläge.

  4. 04

    Gegebenenfalls bestehende Sonderverträge prüfen und entscheiden, ob diese an der neuen Adresse fortgeführt, angepasst oder gekündigt werden sollen; bei Fortführung können bestehende Treue- und Bonusjahre im Regelfall übernommen werden.

  5. 05

    Am Umzugstag die Zählerstände an alter und neuer Verbrauchsstelle sorgfältig notieren und zeitnah an EWR übermitteln, damit die Schluss- und Startabrechnungen korrekt erstellt werden.

  6. 06

    Falls der Umzug nicht oder zu spät gemeldet wird, bleibt der Vertrag an der alten Adresse grundsätzlich bestehen, sodass dort weiter Kosten anfallen; daher ist eine rechtzeitige Mitteilung an EWR besonders wichtig.

Was passiert nach der EWR Kündigung?

In wenigen Schritten ist der Wechsel abgeschlossen. So sieht der typische Ablauf nach Eingang Ihrer Kündigung aus:

  1. T Kündigung Sie reichen Ihre Kündigung ein
  2. +3 Bestätigung EWR bestätigt das Vertragsende
  3. +21 Wechsel Neuer Anbieter übernimmt die Belieferung
  4. +30 Schlussablesung Zählerstand wird abgelesen
  5. +45 Schlussrechnung Endabrechnung kommt per Post

Richtwerte in Tagen ab Eingang der Kündigung. Konkrete Fristen variieren je nach Vertrag.

Nach Eingang der Kündigung bestätigt EWR schriftlich das Vertragsende. Sie sollten genau prüfen, ob das genannte Enddatum mit Ihren Erwartungen übereinstimmt; andernfalls widersprechen Sie umgehend.

Haben Sie keinen neuen Anbieter ausgewählt, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger, meist zu deutlich höheren Preisen. Wir empfehlen daher, vor der Kündigung bereits einen neuen Vertrag abzuschließen.

Vergessen Sie nicht, Ihren Zählerstand am Stichtag abzulesen und zu dokumentieren. So schützen Sie sich vor falschen Endabrechnungen.

Wie waren Ihre Erfahrungen mit EWR?

Helfen Sie anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Anbieterwahl: Bewerten Sie EWR mit einem Klick: Service, Preis, Vertragsabwicklung. Ihre Bewertung erscheint anonym auf der EWR Bewertungsseite.

EWR Logo

Bewerten Sie Ihre Erfahrung mit EWR

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EWR Kündigungsadresse und Kontakt

Hier finden Sie alle Kontaktdaten, an die Sie Ihre Kündigung richten können:

EWR Kündigungsadresse und Kontaktdaten
EWR Logo
Postanschrift Neuenkamper Straße 81-87, 42855 Remscheid
E-Mail-Adresse [email protected]
Fax 02191 16 52 01
Telefon (für Rückfragen) 0800 0 164 164
Telefon-Hotline 0800 0 164 164: Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr
Online-Kontaktformular Über EWR Webseite
Kundenportal EWR Kundenportal öffnen

Nach der Kündigung: Neuen Anbieter finden

Vermeiden Sie die teure Grundversorgung, indem Sie rechtzeitig einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch ein, um die günstigsten Tarife für Ihre Adresse zu sehen.

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Aktuelle Strom- und Gastarife in Deutschland

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Mehr Tipps zum Anbieterwechsel finden Sie in unserem Ratgeber Strom kündigen sowie auf der Übersicht aller Stromanbieter.

Stromausfall? Nicht EWR, sondern Ihr Netzbetreiber hilft

Bei einem Stromausfall ist nicht der Lieferant EWR zuständig, sondern Ihr örtlicher Netzbetreiber. Dessen Störungshotline sowie den für Ihre Adresse zuständigen Netzbetreiber finden Sie hier:

Netzbetreiber-Störung

Strom/Wasser/Wärme/Straßenbeleuchtung: 0800 0 16 99 99
Gas: 0800 0 16 99 93

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

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Häufige Fragen zur EWR Kündigung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Frist, Kosten, Sonderkündigung und Anbieterwechsel.

Eine Kündigung bei EWR ist immer kostenlos, unabhängig davon, ob Sie online, per E-Mail oder per Brief kündigen. Auch beim regulären Anbieterwechsel entstehen für Sie keine Kosten: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung gratis.

Bei Sonderverträgen mit fester Laufzeit beträgt die Frist üblicherweise 1 Monat zum Vertragsende. Verlängerte Verträge sind seit März 2022 jederzeit mit 1 Monat Frist kündbar. In der Grundversorgung gilt eine 2-wöchige Frist.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie vor allem bei einer Preiserhöhung (in der Regel 2 Wochen ab Ankündigung), bei einem Umzug, wenn EWR am neuen Wohnort nicht liefert, sowie bei einseitigen Änderungen der AGB durch den Versorger.

Ja. Die meisten Anbieter bieten ein Online-Kündigungsformular an. Alternativ können Sie eine E-Mail an den Kundenservice schicken oder die Kündigung im Kundenportal einreichen. Wichtig ist nur die Textform; eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

Nein. In Deutschland ist der Grundversorger gesetzlich verpflichtet, Sie automatisch zu beliefern, sobald Ihr aktueller Vertrag endet, ohne Stromunterbrechung. Wir empfehlen jedoch, rechtzeitig einen neuen Vertrag abzuschließen, da die Grundversorgung meist deutlich teurer ist.

Die Schlussrechnung muss spätestens 6 Wochen nach Vertragsende bei Ihnen eintreffen. Grundlage ist der abgelesene Zählerstand am Stichtag; dokumentieren Sie diesen unbedingt selbst, um falsche Endabrechnungen zu vermeiden.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands läuft Ihr Vertrag in der Regel an der neuen Adresse weiter, sofern EWR dort liefert. Liefert EWR am neuen Wohnort nicht oder nur zu anderen Konditionen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Kündigung beendet einen laufenden Vertrag zum nächsten möglichen Termin. Ein Widerruf hingegen ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich, wenn der Vertrag online oder telefonisch geschlossen wurde, und gilt rechtlich so, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen.