Kündigungskosten

0 €

Kostenlos, unabhängig von der Methode

Kündigungsfrist

1 Monat

Bei Sonderverträgen, 2 Wochen in der Grundversorgung

Stromunterbrechung

Nein

Grundversorger übernimmt nahtlos

Widerrufsrecht

14 Tage

Bei Online- oder Telefonabschluss

ESWE kündigen: typische Gründe

Diese Seite erklärt ausschließlich die ESWE Kündigung. Tarife, Login, Zählerstand und Erfahrungen von ESWE finden Sie in unserer Übersicht.

Eine Kündigung bei ESWE kommt aus verschiedenen Gründen in Frage:

  • Preiserhöhung: bei einer Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht;
  • Umzug: falls ESWE an Ihrem neuen Wohnort nicht liefert;
  • Besseres Angebot bei einem anderen Anbieter;
  • Unzufriedenheit mit dem Kundenservice oder den Vertragsbedingungen;
  • Vertragsende bei Erstvertrag mit fester Laufzeit.

Bevor Sie kündigen, sollten Sie bereits einen Tarifvergleich durchgeführt und einen neuen Anbieter ausgewählt haben; dieser übernimmt in den meisten Fällen die Kündigung für Sie.

Kündigungsfrist bei ESWE

Die Vertragslaufzeiten bei ESWE hängen stark vom gewählten Tarif ab. In der Grundversorgung, die in Wiesbaden und Taunusstein automatisch greift, wenn kein anderer Strom- oder Gasvertrag besteht, handelt es sich um unbefristete Verträge mit kurzer Kündigungsfrist (typischerweise zwei Wochen), was maximale Flexibilität bietet, aber meist mit höheren Preisen verbunden ist. Sondertarife wie ESWE Natur STROM oder ESWE Klima Fair Gas werden dagegen mit festen Erstlaufzeiten von in der Regel 12 Monaten angeboten; daneben existieren besonders flexible Varianten mit einer Erstlaufzeit von nur einem Monat. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängern sich die meisten Tarife automatisch, jedoch meist nur noch monatsweise, so dass Kundinnen und Kunden ihre Verträge mit einer Frist von in der Regel einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen können.

  • Grundversorgung: Unbefristeter Vertrag ohne Mindestlaufzeit, mit sehr kurzer Kündigungsfrist (etwa zwei Wochen). Geeignet für Haushalte, die maximale Flexibilität benötigen, z. B. bei kurzfristigen Wohnsituationen, allerdings oft mit höheren Arbeitspreisen.
  • Sondertarife mit 12 Monaten Erstlaufzeit (z. B. ESWE Natur STROM, ESWE Klima Fair Gas): Bieten Preisgarantien bis mindestens zum Ende des Kalenderjahres, häufig kombiniert mit Neukundenbonus; sinnvoll für Kundinnen und Kunden mit stabilem Verbrauch, die Planungssicherheit wünschen.
  • Flexible Tarife mit 1 Monat Erstlaufzeit (z. B. „Flex“-Varianten): Eignen sich für Personen, die jederzeit kurzfristig wechseln möchten, etwa bei unsicheren Wohn- oder Verbrauchssituationen; sie kombinieren Ökostrom- oder Klimagasprofil mit hoher Flexibilität, allerdings meist ohne oder mit begrenzten Neukundenboni.
  • Vertragsverlängerung: Nach der Erstlaufzeit erfolgt bei vielen Sondertarifen nur noch eine monatliche Verlängerung mit einmonatiger Kündigungsfrist, so dass längerfristige Bindungen über mehrere Jahre ohne aktive Zustimmung der Kunden kaum mehr vorkommen.

Den genauen Vertragsbeginn und das Vertragsende finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder in Ihrem Kundenportal.

Sonderkündigungsrecht bei ESWE

In bestimmten Situationen können Sie ESWE außerordentlich kündigen, also vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit:

  • Preiserhöhung: Sie haben ab dem Datum der Ankündigung in der Regel 2 Wochen Zeit für eine Sonderkündigung;
  • Umzug: Liefert ESWE am neuen Wohnort nicht oder zu anderen Konditionen, dürfen Sie kündigen;
  • Vertragsanpassung: Bei einseitigen Änderungen der AGB durch ESWE.
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Die 3 Methoden, um ESWE zu kündigen

Wählen Sie die Methode, die zu Ihrer Situation passt. Am schnellsten geht es mit einem Anruf bei unserem Energieberater; er übernimmt sowohl die Kündigung als auch den neuen Vertrag in wenigen Minuten.

Empfohlen
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Kündigung + neuer Vertrag in 5 Minuten

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  2. 2 Ein Berater übernimmt alles (Kündigung + neuer Vertrag)
  3. 3 Keine Stromunterbrechung während des Wechsels
  4. 4 Schlussrechnung von ESWE folgt innerhalb von 6 Wochen
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Wenn Sie den Anbieter wechseln

  1. 1 Wählen Sie Ihren neuen Strom- oder Gasanbieter
  2. 2 Schließen Sie den neuen Vertrag online ab (Zählernummer + IBAN)
  3. 3 Der neue Anbieter kündigt ESWE fristgerecht für Sie
  4. 4 Schlussrechnung von ESWE folgt innerhalb von 6 Wochen
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Brief oder Direktkontakt

Umzug oder Kündigung ohne Wechsel

  1. 1 Nutzen Sie das Kündigungsformular oder unsere Vorlage unten
  2. 2 Geben Sie Ihre Vertrags-/Kundennummer und das Wunschdatum an
  3. 3 Lesen Sie Ihren Zählerstand am Stichtag ab und dokumentieren ihn
  4. 4 Schlussrechnung folgt innerhalb von 4 bis 6 Wochen
Zur Kündigungsvorlage

Kostenlose Vorlage, vorausgefüllt

Folgende Angaben gehören in jede Kündigung. Haken Sie ab, was Sie schon bereit haben:

Kündigungsschreiben: kostenlose Vorlage

Füllen Sie das Formular aus, die Vorlage wird automatisch erstellt. Sie können das Schreiben kopieren, herunterladen oder direkt ausdrucken.

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Tipp: Versenden Sie die Vorlage am sichersten per Einschreiben mit Rückschein an die oben angegebene Postanschrift.

ESWE kündigen bei Umzug

Bei einem Umzug mit ESWE sollten Kundinnen und Kunden rechtzeitig planen, damit die Energieversorgung nahtlos weiterläuft und korrekte Schluss- und Anfangsabrechnungen erstellt werden können. Grundsätzlich muss die alte Lieferstelle mit einem Auszugszählerstand abgemeldet und – falls gewünscht – die neue Adresse mit einem neuen Vertrag angemeldet werden. Innerhalb des ESWE-Versorgungsgebietes kann oft einfach auf die neue Lieferstelle umgezogen werden; bei einem Umzug außerhalb des Versorgungsgebiets besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Empfehlenswert ist es, ESWE mindestens zwei bis vier Wochen vor dem Umzugstermin zu informieren, damit Kündigungsfristen und Anmeldefristen für die neue Wohnung eingehalten werden können.

  1. 01

    Frühzeitige Meldung des Umzugs an ESWE (telefonisch, online oder schriftlich) mit Angaben zum alten und neuen Wohnort, geplanten Umzugstermin und gewünschter weiterer Belieferung.

  2. 02

    Ablesen und Dokumentieren der Zählerstände in der alten Wohnung am Tag des Auszugs (möglichst mit Foto), damit eine korrekte Schlussrechnung erstellt werden kann.

  3. 03

    Abschluss eines neuen Liefervertrags für die neue Wohnung, entweder online über den Tarifrechner oder über den Kundenservice; hierfür werden Zählernummer, Adresse, Einzugsdatum, geschätzter Verbrauch und Bankdaten benötigt.

  4. 04

    Prüfung von Kündigungsfristen: In der Grundversorgung besteht meist eine sehr kurze Kündigungsfrist, in Sondertarifen gelten typischerweise einmonatige Fristen zum Laufzeitende; bei Umzug außerhalb des Netzgebiets greift häufig ein Sonderkündigungsrecht.

  5. 05

    Überwachung der Schluss- und Anfangsabrechnung: Nach dem Umzug sollten Kundinnen und Kunden die Endabrechnung der alten Wohnung und die erste Rechnung für die neue Lieferstelle prüfen und bei Unstimmigkeiten zeitnah den Kundenservice kontaktieren.

Was passiert nach der ESWE Kündigung?

In wenigen Schritten ist der Wechsel abgeschlossen. So sieht der typische Ablauf nach Eingang Ihrer Kündigung aus:

  1. T Kündigung Sie reichen Ihre Kündigung ein
  2. +3 Bestätigung ESWE bestätigt das Vertragsende
  3. +21 Wechsel Neuer Anbieter übernimmt die Belieferung
  4. +30 Schlussablesung Zählerstand wird abgelesen
  5. +45 Schlussrechnung Endabrechnung kommt per Post

Richtwerte in Tagen ab Eingang der Kündigung. Konkrete Fristen variieren je nach Vertrag.

Nach Eingang der Kündigung bestätigt ESWE schriftlich das Vertragsende. Sie sollten genau prüfen, ob das genannte Enddatum mit Ihren Erwartungen übereinstimmt; andernfalls widersprechen Sie umgehend.

Haben Sie keinen neuen Anbieter ausgewählt, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger, meist zu deutlich höheren Preisen. Wir empfehlen daher, vor der Kündigung bereits einen neuen Vertrag abzuschließen.

Vergessen Sie nicht, Ihren Zählerstand am Stichtag abzulesen und zu dokumentieren. So schützen Sie sich vor falschen Endabrechnungen.

Wie waren Ihre Erfahrungen mit ESWE?

Helfen Sie anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Anbieterwahl: Bewerten Sie ESWE mit einem Klick: Service, Preis, Vertragsabwicklung. Ihre Bewertung erscheint anonym auf der ESWE Bewertungsseite.

ESWE Logo

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ESWE Kündigungsadresse und Kontakt

Hier finden Sie alle Kontaktdaten, an die Sie Ihre Kündigung richten können:

ESWE Kündigungsadresse und Kontaktdaten
ESWE Logo
Postanschrift Konradinerallee 25, 65189 Wiesbaden, Deutschland
E-Mail-Adresse [email protected]
Fax 0611 780-2320
Telefon (für Rückfragen) 0800 780-2200
Telefonischer Kundenservice unter 0800 780-2200: 24 Stunden, 7 Tage die Woche erreichbar
Online-Kontaktformular Über ESWE Webseite
Kundenportal ESWE Kundenportal öffnen

Nach der Kündigung: Neuen Anbieter finden

Vermeiden Sie die teure Grundversorgung, indem Sie rechtzeitig einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch ein, um die günstigsten Tarife für Ihre Adresse zu sehen.

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Aktuelle Strom- und Gastarife in Deutschland

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Mehr Tipps zum Anbieterwechsel finden Sie in unserem Ratgeber Strom kündigen sowie auf der Übersicht aller Stromanbieter.

Stromausfall? Nicht ESWE, sondern Ihr Netzbetreiber hilft

Bei einem Stromausfall ist nicht der Lieferant ESWE zuständig, sondern Ihr örtlicher Netzbetreiber. Dessen Störungshotline sowie den für Ihre Adresse zuständigen Netzbetreiber finden Sie hier:

Netzbetreiber-Störung

Gas-, Wasser- und Fernwärmestörungen: 0800 780-2201
Stromstörung (sw netz): 0800 145-3201

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Stromausfall melden

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Häufige Fragen zur ESWE Kündigung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Frist, Kosten, Sonderkündigung und Anbieterwechsel.

Eine Kündigung bei ESWE ist immer kostenlos, unabhängig davon, ob Sie online, per E-Mail oder per Brief kündigen. Auch beim regulären Anbieterwechsel entstehen für Sie keine Kosten: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung gratis.

Bei Sonderverträgen mit fester Laufzeit beträgt die Frist üblicherweise 1 Monat zum Vertragsende. Verlängerte Verträge sind seit März 2022 jederzeit mit 1 Monat Frist kündbar. In der Grundversorgung gilt eine 2-wöchige Frist.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie vor allem bei einer Preiserhöhung (in der Regel 2 Wochen ab Ankündigung), bei einem Umzug, wenn ESWE am neuen Wohnort nicht liefert, sowie bei einseitigen Änderungen der AGB durch den Versorger.

Ja. Die meisten Anbieter bieten ein Online-Kündigungsformular an. Alternativ können Sie eine E-Mail an den Kundenservice schicken oder die Kündigung im Kundenportal einreichen. Wichtig ist nur die Textform; eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

Nein. In Deutschland ist der Grundversorger gesetzlich verpflichtet, Sie automatisch zu beliefern, sobald Ihr aktueller Vertrag endet, ohne Stromunterbrechung. Wir empfehlen jedoch, rechtzeitig einen neuen Vertrag abzuschließen, da die Grundversorgung meist deutlich teurer ist.

Die Schlussrechnung muss spätestens 6 Wochen nach Vertragsende bei Ihnen eintreffen. Grundlage ist der abgelesene Zählerstand am Stichtag; dokumentieren Sie diesen unbedingt selbst, um falsche Endabrechnungen zu vermeiden.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands läuft Ihr Vertrag in der Regel an der neuen Adresse weiter, sofern ESWE dort liefert. Liefert ESWE am neuen Wohnort nicht oder nur zu anderen Konditionen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Kündigung beendet einen laufenden Vertrag zum nächsten möglichen Termin. Ein Widerruf hingegen ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich, wenn der Vertrag online oder telefonisch geschlossen wurde, und gilt rechtlich so, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen.