Das Wichtigste in Kürze

  • Schaltzeiten steuern die Umschaltung zwischen Hochtarif (HT, tagsüber) und Niedertarif (NT, nachts) – meist über einen Zweitarifzähler;
  • festgelegt und technisch umgesetzt werden sie vom Netzbetreiber, nicht vom Stromanbieter;
  • die verbreitetste Nachtstrom-Freigabe läuft von 22 bis 6 Uhr – in unserer Auswertung der Netzbetreiber-Schaltzeiten weicht aber fast ein Drittel davon ab;
  • bei Wärmepumpen unterscheidet man Schaltzeiten (Tarifwechsel) und Sperrzeiten (kurze Versorgungsunterbrechung);
  • seit 1. Januar 2024 ersetzt bei neuen steuerbaren Geräten die netzorientierte Steuerung nach §14a EnWG zunehmend die festen Schaltzeiten;
  • die Zeitfenster zeitvariabler Netzentgelte (Modul 3 nach §14a) sind keine Schaltzeiten: Dort variiert nur das Netzentgelt, und statt einer Umschaltung zählt die viertelstundengenaue Abrechnung.

Schaltzeit, Sperrzeit oder §14a: Welches System betrifft mich?

Vier Begriffe, die ständig verwechselt werden – dabei entscheiden nur drei Dinge darüber, welches System für Sie gilt: Ihr Gerät, das Anschlussjahr und Ihr Zähler. Der Schnell-Check ordnet Sie in maximal zwei Fragen ein.

Welches System betrifft mich?

Welche Situation beschreibt Ihren Haushalt am besten?

Wann wurde die Nachtspeicherheizung angeschlossen?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für neu angeschlossene steuerbare Geräte die Regeln nach § 14a EnWG.

Wann wurde die Wärmepumpe angeschlossen?

Ältere Anlagen laufen meist über einen klassischen Wärmestromtarif mit Sperrzeiten, neue über § 14a EnWG.

Wann wurde das Gerät angeschlossen?

Für Anschlüsse ab dem 1. Januar 2024 ist die Teilnahme an § 14a EnWG verpflichtend; Bestandsanlagen können bis Ende 2028 in ihrem bisherigen Modell bleiben.

Welchen Stromzähler haben Sie?

Ein Zweitarifzähler weist auf der Rechnung zwei Verbrauchswerte aus: HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif).

Haben Sie bereits ein intelligentes Messsystem (Smart Meter)?

Nur mit Smart Meter kommt zusätzlich Modul 3 (zeitvariable Netzentgelte) infrage — es rechnet viertelstundengenau ab.

Ihr System: feste Schaltzeiten

Ihr Zähler schaltet zu festen Uhrzeiten zwischen Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) um — gesteuert vom Netzbetreiber, meist nachts. Der komplette Arbeitspreis Ihres Tarifs wechselt mit.

Ihre konkreten Zeiten finden Sie mit dem Schaltzeiten-Finder unten auf dieser Seite. Ob sich der Doppeltarif für Sie noch rechnet, zeigt der Doppeltarif-Rechner.

Ihr System: Sperrzeiten

Beim klassischen Wärmestromtarif darf der Netzbetreiber Ihre Wärmepumpe in Spitzenlastzeiten kurz vom Netz nehmen — üblich sind bis zu drei Sperrzeiten pro Tag von je maximal zwei Stunden. Der Wärmespeicher überbrückt diese Pausen.

Details lesen Sie im Abschnitt Wärmepumpe und Nachtspeicherheizung sowie im Ratgeber Heizstrom.

Ihr System: netzorientierte Steuerung (§ 14a EnWG)

Statt fester Uhrzeiten gilt: Der Netzbetreiber darf die Leistung Ihres Geräts nur bei tatsächlicher Netzüberlastung vorübergehend auf 4,2 kW drosseln — abschalten darf er es nicht. Im Gegenzug zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt (Modul 1 oder Modul 2).

Mehr dazu im Abschnitt § 14a EnWG und im Ratgeber § 14a EnWG im Überblick.

Ihr System: § 14a — mit Option auf Modul 3

Für Ihr Gerät gilt die netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG. Mit Ihrem Smart Meter können Sie zusätzlich Modul 3 wählen: zeitvariable Netzentgelte mit drei Preisstufen (HT/ST/NT). Wichtig: Dabei variiert nur das Netzentgelt — rund ein Viertel des Strompreises —, nicht der ganze Tarif.

Was das in Euro bringt, zeigt der Modul-3-Sparpotenzial-Schätzer unten auf dieser Seite; die Details stehen im Ratgeber Modul 3 und zeitvariable Netzentgelte.

Ihr System: bisheriges Modell (Bestandsschutz)

Ihr Gerät wurde vor 2024 angeschlossen und bleibt bis Ende 2028 in seinem bisherigen Modell — je nach Vereinbarung mit dem Netzbetreiber sind das feste Freigabezeiten oder eine Sperrzeit-Regelung. Danach wechselt es in die netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG.

Was dann gilt, lesen Sie im Abschnitt § 14a EnWG.

Ihr System: keine Schaltzeiten

Mit einem normalen Eintarifzähler zahlen Sie rund um die Uhr denselben Arbeitspreis — Schaltzeiten betreffen Sie nicht. Sie müssen nichts unternehmen.

Wenn Sie Verbrauch gezielt in günstige Stunden verlagern möchten, ist ein dynamischer Stromtarif die modernere Alternative zum Doppeltarif.

Vereinfachte Einordnung nach der BNetzA-Festlegung zu § 14a EnWG (Stand: Juli 2026). Maßgeblich sind die Vereinbarungen mit Ihrem Netzbetreiber.

Was sind Schaltzeiten beim Strom?

Schaltzeiten sind feste Zeitfenster, in denen Ihr Stromzähler von einem Tarif auf einen anderen umschaltet. Das betrifft vor allem Haushalte mit einem Zweitarifzähler (auch Doppeltarifzähler genannt), der den Verbrauch getrennt nach Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) erfasst.

Während der Niedertarif-Schaltzeit – in der Regel nachts – ist der Strompreis niedriger. Der Gedanke dahinter: Nachts wird im Netz weniger Strom verbraucht, und ein günstiger Tarif soll den Verbrauch in diese Schwachlastzeiten verlagern. Wie das im Detail funktioniert, lesen Sie im Ratgeber zum Nachtstrom.

Die Umschaltung übernimmt ein Rundsteuerempfänger oder eine eingebaute Schaltuhr am Zähler. Beim Rundsteuerverfahren sendet der Netzbetreiber ein Signal über das Stromnetz, das die Zähler einer ganzen Region gleichzeitig umschaltet. Sie selbst müssen nichts tun – der Wechsel zwischen HT und NT läuft automatisch.

So schaltet der Netzbetreiber eine ganze Region um

Das Rundsteuersignal reist über die normalen Stromleitungen — Ihr Zähler „hört mit" und wechselt den Tarif automatisch.

Schaltzentrale des Netzbetreibers

Um 22:00 Uhr sendet sie das Rundsteuersignal für die Region.

Signal im Stromnetz

Der Impuls reist als Tonfrequenz über dieselben Leitungen, die auch den Strom liefern — ohne Funk, ohne Internet.

Alle Zähler schalten gleichzeitig

Jeder Rundsteuerempfänger der Region wechselt im selben Moment: HT NT

Vereinfachte Darstellung des Rundsteuerverfahrens; die Uhrzeit ist beispielhaft. Alternativ übernimmt eine Schaltuhr am Zähler oder — bei neueren Anlagen — ein intelligentes Messsystem die Umschaltung. Sie selbst müssen nichts tun.

Wie sich ein Tag mit klassischen Schaltzeiten von einem Tag mit Modul-3-Zeitfenstern unterscheidet, zeigt der direkte Vergleich auf einer gemeinsamen Uhr:

Zwei Systeme, eine Uhr: Schaltzeiten und Modul-3-Fenster im Tagesverlauf

Beispieltage — oben schaltet der Zähler wirklich um, unten ändert sich nur das Netzentgelt.

Klassische Schaltzeiten — der ganze Arbeitspreis wechselt

Modul 3 (§ 14a EnWG) — nur das Netzentgelt ist gestaffelt

NT = Niedertarif (günstig) HT = Hochtarif (teuer) ST = Standardtarif (nur Modul 3)

Vereinfachte Beispieltage — die realen Zeitfenster legt Ihr Netzbetreiber fest. Die ausführliche Gegenüberstellung der beiden Systeme finden Sie im Abschnitt Modul-3-Zeitfenster.

Schaltzeit ist nicht gleich Sperrzeit

Eine Schaltzeit wechselt nur den Tarif – der Strom fließt weiter. Eine Sperrzeit unterbricht die Versorgung eines steuerbaren Geräts kurzzeitig. Der Schnell-Check oben zeigt, welches der beiden Systeme Sie betrifft.

Wer legt die Schaltzeiten fest?

Die Schaltzeiten bestimmt Ihr Netzbetreiber – also das Unternehmen, das die Stromnetze in Ihrer Region betreibt. Das ist ein häufiges Missverständnis: Nicht der frei wählbare Stromanbieter entscheidet über die Zeiten, sondern der ortsgebundene Netzbetreiber.

Der Grund liegt in der Netzsteuerung: Der Netzbetreiber kennt die Lastsituation in seinem Gebiet und legt die Schaltzeiten so fest, dass die Schwachlastzeiten möglichst gut abgedeckt werden. Deshalb können die Zeiten in Hamburg anders aussehen als in München.

Welche Schaltzeiten in Ihrem Netzgebiet gelten, ist im Netzverzeichnis aller Versorgungsgebiete hinterlegt. Dort finden Sie zu jedem Netzbetreiber die regional gültigen Schaltzeiten sowie den zuständigen Grundversorger.

Welche Schaltzeiten sind üblich? Unsere Auswertung aller Netzbetreiber

Es gibt keine bundesweit einheitlichen Schaltzeiten – aber es gibt Daten. Für diese Auswertung haben wir die im Netzverzeichnis von Energiemarie hinterlegten Schaltzeiten sämtlicher deutscher Netzbetreiber ausgewertet: wann der Niedertarif beginnt, wie lang das Fenster ist und wie sich die Bundesländer unterscheiden.

Ausgewertete Netzbetreiber

776

in 1.128 Netzgebieten

bieten HT/NT-Schaltzeiten an

93,0 %

722 Netzbetreiber mit hinterlegten Zeiten

Niedertarif pro Nacht (Median)

8 Stunden

Spannweite 6–13 Stunden

Wann beginnt der Niedertarif? Startzeiten von 715 Netzbetreibern

22 Uhr ist mit 69 % die häufigste Startzeit — rund 31 % der Netzbetreiber schalten jedoch früher oder später um.

18 Uhr
19 Uhr
20 Uhr
21 Uhr
22 Uhr
23 Uhr
0 Uhr

Durchschnittliche Niedertarif-Dauer pro Tag nach Bundesland

Je länger das NT-Fenster, desto mehr Verbrauch lässt sich in die günstige Zeit verlagern. Gezählt werden Netzbetreiber mit mindestens einem Netzgebiet im jeweiligen Land.

Schleswig-Holstein (26)
Hamburg (23)
Saarland (13)
Hessen (54)
Bremen (3)
Thüringen (30)
Baden-Württemberg (103)
Bayern (200)
Niedersachsen (51)
Brandenburg (27)
Rheinland-Pfalz (47)
Sachsen-Anhalt (22)
Nordrhein-Westfalen (80)
Sachsen (37)
Berlin (2)
Mecklenburg-Vorpommern (14)

In Klammern: Anzahl der Netzbetreiber mit Schaltzeiten im Land. Kleine Länder (Berlin, Bremen) haben entsprechend wenige Netzbetreiber — die Werte dort sind weniger belastbar.

Überraschender Befund: Die Mittagsnachladung ist die Ausnahme, nicht die Regel

In vielen Ratgebern gilt ein zusätzliches Mittagsfenster für Nachtspeicherheizungen als üblich. In den strukturierten Schaltzeit-Daten findet es sich jedoch nur bei 5 von 722 Netzbetreibern (0,7 %).

Möglich ist, dass einzelne Netzbetreiber Mittagsfreigaben nur situativ per Rundsteuersignal schalten, ohne sie als festes Zeitfenster zu veröffentlichen. Wer auf die Nachladung angewiesen ist, sollte sie sich vom Netzbetreiber schriftlich bestätigen lassen.

Energiemarie-Auswertung der im Netzverzeichnis hinterlegten Schaltzeiten von 776 Netzbetreibern (1.128 Netzgebiete), Stand: Juli 2026. Referenztag ist ein Montag; Feiertagsregelungen und saisonale Sonderfenster sind nicht berücksichtigt. 50 Netzbetreiber ohne hinterlegte Schaltzeiten (in der Regel reine Eintarif-Gebiete) fließen in die Anteils-, nicht in die Zeitauswertung ein. Maßgeblich sind die Angaben des jeweiligen Netzbetreibers.

Schaltzeiten bei Wärmepumpe und Nachtspeicherheizung

Wer eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung betreibt, bezieht den Strom oft über einen vergünstigten Heizstromtarif. Im Gegenzug räumt der Haushalt dem Netzbetreiber das Recht ein, das Gerät in bestimmten Zeitfenstern zu steuern.

Sperrzeiten bei der Wärmepumpe

Bei klassischen Wärmestromtarifen darf der Netzbetreiber die Wärmepumpe in Spitzenlastzeiten kurz vom Netz nehmen. Üblich sind bis zu drei Sperrzeiten pro Tag von jeweils maximal zwei Stunden. Eine richtig ausgelegte Wärmepumpe überbrückt diese Zeiten über den Wärmespeicher des Heizsystems, sodass die Raumtemperatur nicht spürbar absinkt.

Schaltzeiten bei der Nachtspeicherheizung

Die Nachtspeicherheizung lädt während der Niedertarif-Schaltzeit auf und gibt die gespeicherte Wärme über den Tag wieder ab. Einige Netzbetreiber schalten zusätzlich mittags für eine Nachladung frei – als fest veröffentlichtes Zeitfenster ist das laut unserer Auswertung allerdings die Ausnahme. Wenn Ihre Heizung an kalten Tagen auf die Mittagsfreigabe angewiesen ist, lassen Sie sich diese vom Netzbetreiber schriftlich bestätigen.

§14a EnWG: Was sich seit 2024 geändert hat

Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Sie regelt neu, wie Netzbetreiber sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen ansteuern dürfen. Dazu zählen neue Wärmepumpen, private Ladeeinrichtungen (Wallboxen), Klimaanlagen und Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung.

Anstelle fester Schaltzeiten tritt hier die netzorientierte Steuerung: Der Netzbetreiber darf die Leistung nur dann vorübergehend drosseln, wenn das Netz tatsächlich überlastet ist – und höchstens auf 4,2 kW. Eine vollständige Abschaltung ist nicht erlaubt. Diese 4,2 kW genügen, um eine Wärmepumpe weiter zu betreiben oder ein Elektroauto in rund zwei Stunden für etwa 50 km nachzuladen.

Im Gegenzug erhalten betroffene Haushalte ein reduziertes Netzentgelt. Zur Wahl stehen eine pauschale Reduzierung (Modul 1), eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises (Modul 2) oder seit 2025 zeitvariable Netzentgelte (Modul 3). Bestandsanlagen, die vor 2024 installiert wurden, können bis Ende 2028 in ihrem bisherigen Modell bleiben (Stand: Juni 2026, Quelle: Bundesnetzagentur).

Feste Schaltzeit oder netzorientierte Steuerung?

Feste Schaltzeiten greifen nach einem starren Zeitplan, die §14a-Steuerung nur bei tatsächlicher Netzüberlastung – dafür potenziell zu jeder Tageszeit. Welches Modell für Sie gilt, zeigt der Schnell-Check oben anhand von Gerät und Anschlussjahr.

Sind Modul-3-Zeitfenster dasselbe wie Schaltzeiten?

Nein – auch wenn die Verwechslung nahe liegt. Netzbetreiber müssen seit dem 1. April 2025 zeitvariable Netzentgelte anbieten – das ist Modul 3 nach §14a EnWG (Stand: Juli 2026, Quelle: Bundesnetzagentur). Deshalb veröffentlichen sie erneut Uhrzeittabellen mit den vertrauten Kürzeln HT und NT. Absender und Optik erinnern an klassische Schaltzeiten – dahinter steckt jedoch ein anderes System.

Der wichtigste Unterschied liegt in der Technik: Bei Schaltzeiten schaltet der Zähler tatsächlich um. Der Rundsteuerempfänger wechselt das Zählwerk, und mit ihm wechselt der komplette Arbeitspreis Ihres Tarifs. Bei Modul 3 wird nichts geschaltet: Das intelligente Messsystem zeichnet Ihren Verbrauch viertelstundengenau auf, und erst in der Abrechnung erhält jede Viertelstunde die Preisstufe des jeweiligen Zeitfensters. Teurer oder günstiger wird dabei nur das Netzentgelt – rund ein Viertel des Strompreises –, während Beschaffungskosten und Steuern unverändert bleiben.

Auch der Aufbau unterscheidet sich: Modul 3 kennt drei Stufen (Hochtarif, Standardtarif, Niedertarif) statt zwei, die Bundesnetzagentur begrenzt die Preisspannen, und die Zeitfenster werden quartalsweise vorab veröffentlicht. Vor allem aber ist Modul 3 ein Wahlmodell: Es gilt nur für Haushalte mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung, die es aktiv zusätzlich zu Modul 1 beantragen – klassische Schaltzeiten dagegen greifen automatisch, sobald Zweitarifzähler und passender Tarif vorhanden sind.

Klassische Schaltzeiten und Modul-3-Zeitfenster im Vergleich

Gleiche Kürzel, zwei verschiedene Systeme

Klassische Schaltzeiten

Der Zähler schaltet um – der ganze Arbeitspreis wechselt.

Beispieltag: zwei Stufen – Niedertarif nachts (ca. 22–6 Uhr), sonst Hochtarif.

Welcher Teil des Strompreises wechselt?

Mit dem Tarifwechsel ändert sich der volle kWh-Preis Ihres HT/NT-Tarifs.

  • 2 Tarifstufen: Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT);
  • Umschaltung per Rundsteuersignal oder Schaltuhr am Zähler;
  • Zweitarifzähler genügt, kein Smart Meter nötig;
  • gilt automatisch, sobald Zähler und HT/NT-Tarif vorhanden sind.

Modul 3 (§ 14a EnWG)

Nichts schaltet – nur das Netzentgelt wird zeitlich gestaffelt.

Beispieltag: drei Stufen – Hochlastfenster morgens und abends, Standardtarif dazwischen, Niedertarif nachts.

Welcher Teil des Strompreises wechselt?

Nur das Netzentgelt (24,8 % des Strompreises) variiert – Beschaffung und Steuern bleiben unberührt.

  • 3 Preisstufen: Hochtarif (HT), Standardtarif (ST) und Niedertarif (NT);
  • keine Umschaltung – viertelstundengenaue Abrechnung der Zeitfenster;
  • intelligentes Messsystem (Smart Meter) ist Pflicht;
  • Wahlmodell für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, nur zusammen mit Modul 1.

Vereinfachte Darstellung; Zeitfenster beispielhaft – verbindlich sind allein die Angaben Ihres Netzbetreibers. Strompreisanteile 2026: Beschaffung & Vertrieb 41,3 %, Netzentgelte 24,8 %, Steuern & Abgaben 33,9 % (Quelle: Strom Report, Stand: April 2026).

Was heißt das in Euro? Da Modul 3 nur das Netzentgelt staffelt, bleibt die Ersparnis immer ein Bruchteil der Gesamtrechnung – wie groß dieser Bruchteil bei Ihren Zahlen ist, schätzt das folgende Tool:

Modul-3-Sparpotenzial-Schätzer

Jahresverbrauch des steuerbaren Geräts Nur der Verbrauch des steuerbaren Geräts zählt — z. B. rund 5.000 kWh für eine Wärmepumpe oder 2.500 kWh für ein E-Auto mit 15.000 km im Jahr.

Netzentgelt-Arbeitspreis Den Netzentgelt-Arbeitspreis Ihres Netzgebiets finden Sie im Preisblatt Ihres Netzbetreibers oder auf Ihrer Rechnung; üblich sind 6 bis 12 ct/kWh.

Wie stark das Netzentgelt im günstigen Zeitfenster reduziert ist. Die Bundesnetzagentur begrenzt die Preisspannen; die Stufen legt Ihr Netzbetreiber fest.

Wie viel Verbrauch Sie tatsächlich in die NT-Fenster schieben können — bei einem E-Auto mit Nachtladung viel, bei einer Wärmepumpe im Winter deutlich weniger.

Geschätzte Ersparnis

 €

pro Jahr beim Netzentgelt

Anteil an der Stromrechnung

 %

der geschätzten Gesamtrechnung des Geräts (rund  €)

Warum der Prozentwert klein bleibt: Nur das Netzentgelt ist gestaffelt

Modul 3 staffelt ausschließlich das Netzentgelt (24,8 % des Strompreises) — Beschaffung und Steuern bleiben unverändert. Strompreisanteile 2026: Strom Report, Stand: April 2026.

Netzentgelt-Anteil am Strompreis: 24,8 % (Strom Report, Stand: April 2026).

So funktioniert die Berechnung

Formel: Ersparnis = Geräteverbrauch × verlagerbarer Anteil × Netzentgelt-Arbeitspreis × Rabatt. Die Gesamtrechnung des Geräts wird aus dem Netzentgelt hochgerechnet (Netzentgelt ÷ 0,248), weil Netzentgelte 24,8 % des Strompreises ausmachen (Strom Report, Stand: April 2026).

Annahmen: Der Rabatt gilt vereinfacht für den gesamten verlagerten Verbrauch; reale Modul-3-Preisblätter haben drei Stufen (HT/ST/NT) mit von der Bundesnetzagentur begrenzten Spannen. Mehrkosten durch Verbrauch in Hochtarif-Fenstern sind nicht eingerechnet — der Wert ist eine Obergrenze für gut planbare Lasten.

Genauigkeit: Eine Schätzung zur Größenordnung, keine Abrechnung. Die tatsächliche Ersparnis hängt vom Preisblatt Ihres Netzbetreibers und Ihrem realen Lastprofil ab; rechnen Sie mit deutlichen Abweichungen nach unten, wenn Sie wenig verlagern können.

Wann sollten Sie dem Ergebnis nicht vertrauen? Wenn Ihr Gerät ohne Steuerung durch Sie läuft (z. B. Wärmepumpe bei Dauerfrost), wenn Ihr Netzbetreiber untypische Zeitfenster veröffentlicht oder wenn Sie kein intelligentes Messsystem haben — ohne Smart Meter ist Modul 3 nicht möglich.

Sie sind unsicher? Das Team von Energiemarie by Selectra rechnet Ihr Szenario kostenlos am Telefon mit Ihnen durch. Alternativ finden Sie die Modul-3-Preisstufen im aktuellen Preisblatt auf der Website Ihres Netzbetreibers.

Wie Sie Modul 3 beantragen und mit welchem Modul es kombinierbar ist, erklärt der Ratgeber zu zeitvariablen Netzentgelten.

Zum Modul-3-Ratgeber

Wie die drei Preisstufen im Detail funktionieren, welche Grenzen die Bundesnetzagentur setzt und für wen sich das Modell rechnet, lesen Sie im Ratgeber zu Modul 3 und zeitvariablen Netzentgelten.

Wie finde ich meine Schaltzeiten heraus?

Ihre konkreten Schaltzeiten sind regional festgelegt. Am schnellsten finden Sie sie mit dem Tool unten: Wählen Sie Ihr Bundesland, geben Sie Ihre Postleitzahl ein, und Sie sehen Ihren Netzbetreiber mit seinen Hochtarif- (HT) und Niedertarif-Zeiten (NT) sowie den Link zur passenden Netzverzeichnis-Seite.

Es werden nur Postleitzahlen in vorgeschlagen.

Schaltzeiten werden geladen …

Ergebnis für

Datenquelle: Netzverzeichnis von Energiemarie auf Basis der Netzbetreiber-Angaben (Stand: Juni 2026). Schaltzeiten können sich ändern – maßgeblich sind die Angaben Ihres Netzbetreibers.

Für diese Postleitzahl liegen uns aktuell noch keine Schaltzeiten vor.

Sie erhalten die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice. Oder Sie fragen die Schaltzeiten direkt bei Ihrem Netzbetreiber an.*

Alternativ kommen Sie auf diesen Wegen an die für Sie gültigen Zeiten:

  1. im Netzverzeichnis nach Ihrem Netzgebiet suchen – dort sind die Schaltzeiten je Netzbetreiber hinterlegt;
  2. direkt beim Netzbetreiber nachfragen, dessen Namen Sie auf Ihrer Stromrechnung finden;
  3. auf der Stromrechnung selbst nachsehen – Doppeltarifabrechnungen weisen HT- und NT-Mengen getrennt aus;
  4. am Zähler prüfen, ob ein Zweitarifzähler mit Rundsteuerempfänger verbaut ist.

Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Heizstrom- oder Nachtstromtarif für Ihren Haushalt lohnt, hilft ein Blick auf die jährlichen Gesamtkosten: Der Rechner im nächsten Abschnitt vergleicht Ein- und Doppeltarif mit Ihren Zahlen, und im Strompreisvergleich prüfen Sie konkrete Tarife für Ihre Postleitzahl.

Lohnt sich der Doppeltarif noch? Rechnen Sie es aus

Ob sich ein Doppeltarif für Sie rechnet, hängt an einer einzigen Größe: dem Anteil Ihres Verbrauchs, der in die Niedertarif-Zeit fällt. Haushalte mit Nachtspeicherheizung oder nächtlich ladendem Elektroauto erreichen hohe Anteile – reine Haushalte ohne solche Geräte selten mehr als ein Drittel, und dann frisst der höhere Grundpreis den NT-Vorteil oft auf.

Der Rechner vergleicht beide Modelle mit Ihren Zahlen und zeigt Ihre persönliche NT-Schwelle – den Nachtstrom-Anteil, ab dem der Doppeltarif gewinnt. Ihren tatsächlichen Anteil lesen Sie aus den getrennt ausgewiesenen HT- und NT-Mengen Ihrer letzten Jahresabrechnung ab.

Doppeltarif-Rechner: Lohnt sich HT/NT für Sie?

Jahresverbrauch Ihren Jahresverbrauch finden Sie auf der letzten Stromrechnung. Haushalte mit Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe liegen oft bei 4.000 bis 12.000 kWh.

Nachtspeicherheizungen erreichen oft 70–90 %, Haushalte ohne Speicherheizung selten mehr als 30 %.

Eintarif-Arbeitspreis Der Arbeitspreis eines normalen Tarifs mit einem einzigen Preis rund um die Uhr. Vorbelegt mit dem aktuellen Neukunden-Durchschnitt.

Grundpreis-Aufschlag Doppeltarif Doppeltarife haben meist einen höheren Grundpreis, unter anderem für Messung und Abrechnung von zwei Zählwerken. Tragen Sie die Differenz der Grundpreise pro Jahr ein.

Hochtarif (HT) Der Arbeitspreis des Doppeltarifs tagsüber. Er liegt oft leicht über dem Eintarif-Preis.

Niedertarif (NT) Der Arbeitspreis des Doppeltarifs während der Schaltzeiten, in der Regel nachts.

Der Hochtarif muss über dem Niedertarif liegen, damit der Vergleich rechnerisch sinnvoll ist. Bitte prüfen Sie die beiden Preise.

Eintarif

 €

Arbeitspreis pro Jahr

Doppeltarif (HT/NT)

 €

Arbeitspreis + Aufschlag pro Jahr

Ihre NT-Schwelle

Eintarif vorbelegt mit dem Neukunden-Durchschnitt. Stand: August 2026.

So funktioniert die Berechnung

Formel: Eintarif-Kosten = Jahresverbrauch × Eintarif-Preis. Doppeltarif-Kosten = NT-Anteil × Verbrauch × NT-Preis + restlicher Verbrauch × HT-Preis + Grundpreis-Aufschlag. Die NT-Schwelle ist der Nachtstrom-Anteil, bei dem beide Summen gleich sind.

Annahmen: Verglichen werden nur Arbeitspreise plus die Grundpreis-Differenz — der gemeinsame Grundpreis-Sockel kürzt sich heraus. Alle Preise brutto. Der Eintarif ist mit dem Neukunden-Durchschnitt von Energiemarie vorbelegt (37,00 ct/kWh, Stand: August 2026); HT-, NT-Preis und Aufschlag tragen Sie aus einem konkreten Angebot ein, denn sie unterscheiden sich stark je nach Netzgebiet und Anbieter.

Genauigkeit: Das Ergebnis ist eine Schätzung — die reale Ersparnis hängt davon ab, wie genau Sie Ihren NT-Anteil kennen. Wenn Sie bereits einen Zweitarifzähler haben, lesen Sie den echten Anteil aus den HT-/NT-Mengen Ihrer letzten Jahresabrechnung ab.

Wann sollten Sie dem Ergebnis nicht vertrauen? Bei Wärmepumpen mit eigenem Zähler (dort gelten Wärmestromtarife mit anderen Konditionen), bei saisonal stark schwankendem Verbrauch und bei Tarifen mit Neukundenbonus im ersten Jahr. Auch die einmaligen Kosten für den Einbau eines Zweitarifzählers sind nicht eingerechnet.

Sie sind unsicher? Das Team von Energiemarie by Selectra prüft Ihre Zahlen kostenlos am Telefon mit Ihnen. Alternativ finden Sie Ihre HT- und NT-Mengen schwarz auf weiß auf der letzten Jahresabrechnung.

Ob Ein- oder Doppeltarif: Entscheidend sind am Ende die Gesamtkosten Ihres konkreten Tarifs. Vergleichen Sie beide Modelle für Ihre Postleitzahl.

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Ihre wichtigsten Fragen zu Schaltzeiten

HT steht für Hochtarif (Tagstrom), NT für Niedertarif (Nachtstrom). Bei einem Zweitarifzähler werden beide Mengen getrennt erfasst und auf der Rechnung getrennt ausgewiesen. Der Niedertarif gilt während der nächtlichen Schaltzeit und ist in der Regel günstiger.

In unserer Auswertung der im Netzverzeichnis hinterlegten Schaltzeiten von 776 Netzbetreibern beginnt der Niedertarif bei rund 70 % um 22 Uhr; die übrigen starten überwiegend zwischen 18 und 23 Uhr. Das Fenster endet fast immer um 6 Uhr, der Median liegt bei 8 Stunden Niedertarif pro Nacht (Stand: Juli 2026). Ihre regionalen Zeiten zeigt der Schaltzeiten-Finder oben.

Nein. Die Schaltzeiten werden vom Netzbetreiber festgelegt und über den Rundsteuerempfänger zentral gesteuert. Als Haushalt können Sie die Zeiten nicht selbst verschieben. Sie können aber Ihren Verbrauch an die vorgegebenen Niedertarif-Zeiten anpassen.

Das hängt vom Netzbetreiber ab. Viele Netzbetreiber dehnen die Niedertarif-Zeiten am Wochenende aus, etwa samstags ab dem frühen Nachmittag. Die genauen Zeiten finden Sie im Netzverzeichnis oder direkt bei Ihrem Netzbetreiber.

Nein, dahinter steckt Modul 3 nach §14a EnWG: zeitvariable Netzentgelte mit drei Preisstufen. Ihr Zähler schaltet dabei nicht um – ein Smart Meter erfasst den Verbrauch in Viertelstundenwerten, und die Stufen fließen nur in das Netzentgelt ein, nicht in den übrigen Strompreis. Das Modell ist freiwillig und setzt eine steuerbare Verbrauchseinrichtung samt Modul 1 voraus.

Das lohnt sich vor allem dann, wenn Sie einen großen Teil Ihres Verbrauchs in die Niedertarif-Zeiten verlagern können – etwa mit einer Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe. Reine Haushalte ohne solche Geräte fahren mit einem Eintarif heute oft günstiger, weil Doppeltarife meist einen höheren Grundpreis haben. Mit dem Doppeltarif-Rechner weiter oben prüfen Sie in einer Minute, wo Ihre persönliche NT-Schwelle liegt.