Das Wichtigste in Kürze
- Was: ein geplantes vereinfachtes, günstiges und cybersicheres Messgerät für Haushalte ohne Smart-Meter-Pflicht;
- Stand: politische Absichtserklärung des Koalitionsausschusses von Anfang Juli 2026 – noch kein Gesetz, noch kein zertifiziertes Gerät;
- Technik (diskutiert): ein reiner Sende-Zähler, der Verbrauchsdaten alle 15 Minuten übermittelt (per LTE, WLAN oder Ethernet), aber keine Steuerbefehle empfängt – ohne das aufwendig zertifizierte Smart-Meter-Gateway;
- Zielgruppe: Haushalte unter 6.000 kWh ohne § 14a-Gerät und ohne große Photovoltaik – die Mehrheit, die bislang faktisch vom dynamischen Tarif ausgeschlossen war;
- Kosten: als günstig angekündigt, aber noch nicht beziffert;
- Heute schon möglich: der Wunscheinbau eines vollen intelligenten Messsystems, einmalig bis zu 100 € zuzüglich laufender Gebühr.
Was ist der Smart Meter Light?
Smart Meter Light ist der Arbeitstitel für eine geplante, abgespeckte Variante des intelligenten Messsystems. Um sie einzuordnen, hilft der Blick auf die drei Zählertypen im deutschen Stromnetz:
- Moderne Messeinrichtung (mME): ein digitaler Zähler mit Display, aber ohne Kommunikationsmodul. Er zeigt den Verbrauch an, überträgt aber keine Daten;
- Intelligentes Messsystem (iMSys): eine moderne Messeinrichtung plus Smart-Meter-Gateway. Erst dieses Gateway macht den Zähler zum echten Smart Meter – mit Fernauslesung und viertelstundengenauen Werten;
- Smart Meter Light (geplant): ein vereinfachtes, günstigeres Gerät, das Haushalten ohne Pflicht den Zugang zu dynamischen Tarifen öffnen soll.
Wichtig ist dabei ein verbreitetes Missverständnis: Ein digitales Display allein macht noch keinen Smart Meter. Viele Haushalte haben längst eine moderne Messeinrichtung, halten sie für einen „Smart Meter“ – und wundern sich, dass ein dynamischer Tarif trotzdem nicht funktioniert. Der Unterschied liegt im Kommunikationsmodul. Worin genau, erklärt der Vergleich iMSys und moderne Messeinrichtung.
Smart Meter Light vs. Smart Meter: der entscheidende Unterschied
Wie das Light-Gerät technisch aussehen soll, ist gesetzlich noch nicht definiert – die Grundidee zeichnet sich aber bereits ab. Der Unterschied lässt sich auf eine Formel bringen: Der Smart Meter Light sendet nur, der vollwertige Smart Meter sendet und empfängt.
Vollwertiger Smart Meter (iMSys)
- Sendet Verbrauchsdaten viertelstundengenau;
- Empfängt Steuerbefehle über den Rückkanal;
- BSI-zertifiziertes Smart-Meter-Gateway mit verschlüsselter Übertragung;
- Steuert Wärmepumpe, Wallbox und PV-Anlage nach § 14a EnWG.
Smart Meter Light (geplant)
- Sendet Verbrauchsdaten alle 15 Minuten an Netzbetreiber und Stromanbieter – diskutiert werden LTE, WLAN oder Ethernet;
- Empfängt keine Steuerbefehle – der Rückkanal fehlt;
- Kein Smart-Meter-Gateway – und damit keine aufwendige Zertifizierung;
- Keine Steuerung nach § 14a EnWG.
Genau dieser Verzicht auf Gateway und Rückkanal macht die Technik einfacher, günstiger und potenziell schneller in der Fläche verfügbar. Alle Angaben zum Light-Gerät sind dabei noch nicht final – sie beschreiben das derzeit diskutierte Konzept, kein fertiges Produkt.
So könnte die Technik umgesetzt werden
Ein komplett neues Gerät muss dafür womöglich gar nicht entwickelt werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschreibt den Smart Meter Light als „kluge Nutzung vorhandener Technik“ statt einer Neuentwicklung. Diskutiert werden vor allem zwei Wege:
- Geteiltes Gateway im Mehrfamilienhaus: Ein einziges Smart-Meter-Gateway versorgt mehrere Wohnungen im selben Gebäude – die Kosten pro Haushalt sinken deutlich;
- Nachrüstmodul („Gateway light“) auf der modernen Messeinrichtung: Ein aufgesetztes Zusatzgerät – etwa ein optischer Lesekopf – liest den vorhandenen digitalen Zähler aus und überträgt die Werte verschlüsselt; der Zähler selbst bleibt, wo er ist.
Auch bei Übertragung und Sicherheit zeichnet sich ein pragmatischer Ansatz ab: Die Verbrauchsdaten könnten per LTE, WLAN oder Ethernet übermittelt werden – die aufwendige VPN-Anbindung des vollwertigen Smart-Meter-Gateways entfiele. Statt der strengen BSI-Zertifizierung sollen zudem Mindeststandards der Bundesnetzagentur gelten. Beides würde Einbau und Betrieb spürbar vereinfachen (Quelle: chip.de, Stand: Juli 2026).
Eine Idee aus der Community
Die Idee stammt übrigens nicht aus einem Ministerium, sondern aus der Community: Eine Petition des YouTubers Andreas Schmitz („Akkudoktor“) und des Energiewende-Aktivisten Christian Ofenheusle sammelte rund 350.000 Unterschriften. Ihr Ziel: Auch kleine Heimspeicher und E-Auto-Akkus sollen netzdienlich arbeiten können – also Strom speichern, wenn Wind- und Solarstrom im Überfluss vorhanden sind. Über den Umweg dieser Petition fand der Smart Meter Light seinen Weg in das Reformpaket der Bundesregierung. Ofenheusle, heute Senior Inhouse Consultant beim Balkonkraftwerk-Anbieter kleines kraftwerk, beschreibt die Lücke gegenüber chip.de so: „Für Millionen Haushalte mit Balkonkraftwerk, Kleinspeicher oder einfachem Energiemanagement war diese Infrastruktur dagegen bislang faktisch unzugänglich. Dabei liegt genau dort ein enormes Potenzial.“
Ob für Ihren Haushalt die Pflicht gilt oder ob ein Smart Meter freiwillig bleibt, können Sie direkt hier prüfen:
Welcher Zähler gilt für Sie?
Prüfen Sie in 30 Sekunden, ob für Ihren Haushalt die Smart-Meter-Pflicht greift oder ob ein Smart Meter freiwillig bleibt.
Liegt Ihr Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh?
Den Wert finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Ein typischer Haushalt liegt darunter.
Betreiben Sie eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen Batteriespeicher (§ 14a EnWG)?
Haben Sie eine Erzeugungsanlage (z. B. Photovoltaik) über 7 kW Leistung?
Für Sie gilt die Smart-Meter-Pflicht.
Sie erhalten ein intelligentes Messsystem (iMSys) – den vollwertigen Smart Meter. Was das technisch bedeutet, lesen Sie unter iMSys und moderne Messeinrichtung. Wie Sie den Einbau anstoßen, steht im Ratgeber Smart Meter beantragen.
Sie haben keine Einbaupflicht.
Sie bekommen eine moderne Messeinrichtung; ein Smart Meter bleibt freiwillig. Damit gehören Sie zur Zielgruppe für ein künftiges Smart Meter Light. Möchten Sie schon heute einen dynamischen Tarif nutzen, können Sie einen Smart Meter auf Wunsch einbauen lassen – siehe Smart Meter beantragen.
Was hat die Koalition im Juli 2026 beschlossen?
Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 zwei Punkte zum Smart Meter festgehalten:
- Schnellerer Rollout: Bis Ende 2030 sollen über 90 % der Pflichteinbaufälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein – zwei Jahre früher als die gesetzliche Frist Ende 2032 und deutlich mehr als das zuvor genannte Zwischenziel von rund 50 % bis 2030;
- Günstige Light-Variante: ein kostengünstiges Gerät für Haushalte ohne Einbaupflicht, damit auch sie einen dynamischen Tarif nutzen können.
Beides ist Teil eines „Verteilnetzpakets“, das die Regierung bis Ende 2026 vorlegen will. Es handelt sich um eine Absichtserklärung, nicht um geltendes Recht: Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor, technische Vorgaben fehlen, und ein zugelassenes Gerät gibt es noch nicht. Der Weg dorthin ist mehrstufig: Zuerst muss das Bundeswirtschaftsministerium die Eckpunkte im Messstellenbetriebsgesetz verankern, dann definiert das BSI die Sicherheitsprofile, und schließlich schreibt der Netzbetreiber-Verband VDE FNN die technischen Spezifikationen – erst danach können Hersteller Geräte entwickeln und zertifizieren lassen.
Vom Beschluss zum Zähler: der Weg des Smart Meter Light
- Koalitionsbeschluss 2. Juli 2026: politische Absichtserklärung – der Startschuss
- 2 Verteilnetzpaket Bis Ende 2026 angekündigt: Gesetzentwurf, Eckpunkte im MsbG
- 3 Technische Regeln BSI-Sicherheitsprofile und VDE-FNN-Spezifikationen – Zeitplan offen
- 4 Geräte & Zertifizierung Hersteller entwickeln, testen und zertifizieren – Zeitplan offen
- 5 Rollout-Ziel 2030 Über 90 % der Pflichtfälle mit intelligentem Messsystem
Nur Schritt 1 ist erledigt – alle weiteren Schritte sind angekündigt oder offen (Stand: Juli 2026).
Der Handlungsdruck ist real: Der Smart-Meter-Rollout kommt bislang nur schleppend voran. Ende 2025 verfügten nach Branchenangaben erst rund 3,1 Millionen Haushalte über ein intelligentes Messsystem – die bestehende Technik gilt als relativ teuer und komplex. Mit der Light-Variante will die Regierung gezielt die Haushalte erreichen, die nicht unter die Einbaupflicht fallen, damit auch sie ihren Verbrauch an günstige Börsenpreise anpassen können. Das ist die große Mehrheit: Verpflichtend ist der Einbau nur für rund ein Drittel aller Haushalte – wegen steuerbarer Geräte wie Wärmepumpe oder Wallbox, einer Photovoltaikanlage ab 7 kW oder eines Jahresverbrauchs über 6.000 kWh.
In der Branche ist das Vorhaben umstritten. Anbieter dynamischer Tarife wie Octopus Energy begrüßen einen günstigen Einstiegszähler. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) kritisiert dagegen, dass das geplante Verteilnetzpaket private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen bei den Netzanschluss-Garantien außen vor lasse und so einen Ausbau in der Fläche bremse. Messgeräte-Hersteller und der Branchenverband ZVEI wiederum warnen vor Doppelstrukturen und verweisen auf bereits vorhandene technische Lösungen – ob eine eigene neue Geräteklasse überhaupt nötig ist, gilt als offen. Der Netzbetreiber-Verband VDE FNN mahnt, ohne klare Regeln drohe ein Nebeneinander paralleler Systeme – Entwicklung und Zertifizierung neuer Geräte könnten Jahre dauern. Und die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) bezweifelt, dass eine Light-Version den Rollout tatsächlich beschleunigt: Sie könnte den Einbau vollwertiger Systeme sogar ausbremsen.
Quellen: pv magazine (2. Juli 2026) zum Koalitionsbeschluss, die Deutsche Handwerks Zeitung zu den nachgeschärften Ausbauzielen die Zeitung für kommunale Wirtschaft zur Kritik der Branche sowie chip.de zur Reichweite der Einbaupflicht (Stand: Juli 2026). Wie der gesetzliche Rollout gestaffelt ist, lesen Sie unter Smart-Meter-Rollout-Quoten.
Smart Meter Light vs. vollwertiges iMSys
Die folgende Übersicht stellt das geplante Gerät dem vollständigen intelligenten Messsystem gegenüber. Alle Angaben zu Smart Meter Light sind noch nicht final, weil weder Gesetz noch technische Vorgaben vorliegen:
| Merkmal | Smart Meter Light (geplant) | Vollwertiges iMSys |
|---|---|---|
| Kosten pro Jahr | Als günstig angekündigt, noch nicht beziffert (noch nicht final). | Im Pflichtfall Haushalt höchstens 40 €; Wunscheinbau einmalig bis zu 100 € plus laufende Gebühr. |
| Funktionsumfang | Misst und sendet Verbrauchsdaten alle 15 Minuten (diskutiert per LTE, WLAN oder Ethernet); kein Empfang von Steuerbefehlen (noch nicht final). | Voll: Fernauslesung, viertelstundengenaue Werte, Steuerung. |
| Smart-Meter-Gateway | Voraussichtlich nein – diskutiert werden Alternativen wie ein geteiltes Gateway pro Gebäude oder ein Nachrüstmodul („Gateway light“); statt BSI-Zertifizierung sollen Mindeststandards der Bundesnetzagentur gelten (noch nicht final). | Ja, BSI-zertifiziertes Gateway mit verschlüsselter Übertragung. |
| Dynamischer Tarif | Ziel: ja – genau dafür ist das Gerät gedacht. | Ja. |
| Steuerung nach § 14a (Wärmepumpe, Wallbox) | Voraussichtlich nein – ohne Empfangskanal keine Steuerung (noch nicht final). | Ja. |
| Energy Sharing | Offen (noch nicht final). | Ja. |
| Verfügbarkeit | Noch nicht am Markt. | Im Rollout, heute auch auf Wunsch. |
Für Haushalte mit Wärmepumpe, Wallbox oder Interesse an Energy Sharing spricht damit vieles für das volle iMSys – die reduzierte Light-Variante wäre in diesen Fällen voraussichtlich zu knapp ausgelegt. Was ein vollständiger Smart Meter beim gemeinsamen Nutzen von Solarstrom leistet, zeigt der Artikel Energy Sharing.
Für wen lohnt sich der Smart Meter Light?
Ob sich das Warten auf Smart Meter Light lohnt oder ein anderer Weg sinnvoller ist, hängt stark von Ihrer Situation ab. Drei typische Fälle:
Mieterin oder Mieter ohne Photovoltaik
Für einen kleinen Haushalt ohne flexible Großverbraucher reicht heute die moderne Messeinrichtung, die ohnehin bis Ende 2032 kommt. Wenn Sie mit einem dynamischen Tarif liebäugeln, aber Ihren Verbrauch kaum verschieben können, ist Smart Meter Light das passende künftige Angebot – ein Grund zur Eile besteht hier selten.
Kleiner Haushalt mit Sparinteresse
Wer wenig verbraucht, aber gezielt in günstige Stunden verlagern kann und nicht auf das Light-Gerät warten möchte, kann schon heute einen vollwertigen Smart Meter auf Wunsch einbauen lassen. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie viel Verbrauch Sie tatsächlich verschieben – bei sehr kleinem Verbrauch kann die jährliche Gebühr die Ersparnis auffressen.
Haushalt mit E-Auto oder Wärmepumpe
Hier ist die Empfehlung eindeutig: Warten Sie nicht auf Smart Meter Light. Wer ein E-Auto lädt oder eine Wärmepumpe betreibt, profitiert am stärksten von günstigen Börsenstunden – und fällt häufig ohnehin unter die Pflicht nach § 14a EnWG. Das volle intelligente Messsystem ist hier der richtige Weg, und Sie können es heute schon beantragen. Die Schritte dazu stehen im Ratgeber Smart Meter beantragen.
Nicht warten wollen? Mit einem vollwertigen Smart Meter geht der dynamische Tarif heute schon.
Dynamischer Tarif statt Festpreis?
- Günstige Stunden nutzen: E-Auto, Wärmepumpe & Co. laufen, wenn Börsenstrom billig ist – teils sogar bei negativen Preisen.
- Voller Durchblick: Sie zahlen den echten Börsenpreis plus transparenten Aufschlag – keine versteckten Margen, keine Lockangebote.
- Keine Bindung: Monatlich kündbar. Passt es nicht, wechseln Sie einfach zurück in einen Festpreistarif.
Ist das etwas für mich?
Geeignet, wenn Sie Verbrauch verschieben können – typisch mit E-Auto, Wärmepumpe oder Speicher – und einen Smart Meter haben oder bekommen. Bei konstantem Verbrauch ohne Flexibilität bleibt ein Festpreistarif meist die bessere Wahl.
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Warum Rabot Energy?
- Transparentes Preismodell: Der Börsenpreis wird weitergegeben, Grundgebühr und Aufschlag sind offen ausgewiesen – Sie sehen jederzeit, was Sie zahlen.
- Monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit: Sie testen ohne Risiko und wechseln jederzeit zurück.
- Hilft beim Smart Meter: Rabot Energy unterstützt aktiv beim Einbau des intelligenten Zählers – oft der schnellste Weg zum Smart Meter.
Was kostet der Smart Meter Light?
Einen Preis für Smart Meter Light gibt es noch nicht. Die Koalition beschreibt das Gerät als günstig, hat aber weder einen Betrag noch eine Preisobergrenze genannt. Alles Weitere wäre Spekulation. Als Orientierung dienen die heute geltenden gesetzlichen Obergrenzen für die anderen Zählertypen:
- Moderne Messeinrichtung: höchstens 25 € pro Jahr, unabhängig vom Verbrauch;
- Vollwertiges iMSys im Pflichtfall (Haushalt): höchstens 40 € pro Jahr;
- Wunscheinbau eines iMSys unter 6.000 kWh: einmalig bis zu 100 € zuzüglich laufender Gebühr;
- Smart Meter Light: Preis noch offen – wir tragen ihn nach, sobald er feststeht.
Warum eine günstige Variante überhaupt einen Unterschied macht, zeigt der Blick hinter die Kulissen: Ein vollwertiges intelligentes Messsystem kostet in der Anschaffung nach Branchenschätzungen rund 600 bis 900 € pro Gerät – zuzüglich Gateway. Diese Kosten tragen zunächst die Messstellenbetreiber; der gesamte Rollout schlägt bei den Netzbetreibern mit etwa 2,3 Milliarden € pro Jahr zu Buche und wird über die Netzentgelte auf alle Stromkunden umgelegt. Eine breit eingesetzte, deutlich billigere Light-Technik könnte diesen Kostenblock dämpfen (Quelle: t-online, Stand: Juli 2026).
Wie groß der Spielraum nach unten ist, zeigt der Blick nach Frankreich: Dort zahlen Haushalte für ihren Smart Meter nur rund 22 € pro Jahr. In Deutschland reichen die nach Verbrauch gestaffelten Obergrenzen dagegen von 30 bis 140 € pro Jahr; wer steuerbare Anlagen wie eine Wärmepumpe oder eine Wallbox betreibt, zahlt bis zu 50 € zusätzlich (Quelle: chip.de, Stand: Juli 2026).
Quellen: Preisobergrenzen nach § 30 MsbG sowie Bundesnetzagentur (Kosten-Übersicht, Stand: Juli 2026). Die vollständige Kostenstaffel erklärt der Überblick Smart Meter: Pflicht, Kosten und Vorteile.
Wie und wann kann ich ihn beantragen?
Smart Meter Light lässt sich heute noch nicht beantragen – das Gerät existiert bislang nur als politischer Plan. Wer aber jetzt schon einen dynamischen Tarif nutzen möchte, hat drei Wege zu einem vollwertigen Smart Meter:
- 1 iMSys auf Wunsch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber: Seit dem 1. Januar 2025 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau innerhalb von vier Monaten (§ 34 MsbG), einmalig bis zu 100 €. Den Ablauf beschreibt Smart Meter beantragen.
- 2 Wettbewerblicher Messstellenbetreiber: Statt des grundzuständigen Betreibers können Sie einen wettbewerblichen Anbieter beauftragen (etwa metrify oder inexogy). Hier gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen nicht – dafür ist der Einbau oft schneller.
- 3 Über den Stromanbieter: Manche Anbieter dynamischer Tarife – zum Beispiel Tibber, Octopus Energy oder Rabot Energy – organisieren den Smart-Meter-Einbau direkt mit dem Tarif. Das ist häufig der schnellste Weg zum intelligenten Zähler.
Welcher Messstellenbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist, finden Sie über das PLZ-Verzeichnis der Messstellenbetreiber.
Bekomme ich mit Smart Meter Light die Netzentgelt-Rabatte nach § 14a EnWG?
Die kurze Antwort: Nein – keines der drei Module. Die Rabatte nach § 14a EnWG belohnen ausschließlich den Betrieb einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung – also einer Wärmepumpe, einer Wallbox, eines Batteriespeichers oder eines Klimageräts mit mehr als 4,2 kW, in Betrieb genommen ab dem 1. Januar 2024. Smart Meter Light richtet sich per Definition an Haushalte ohne solche Geräte. Der Ausschluss wirkt dabei gleich doppelt:
- Rechtlich: Ohne steuerbare Verbrauchseinrichtung gibt es keinen Zugang zu § 14a – und wer eine anschafft, wird zum Pflichteinbaufall und erhält ohnehin das vollwertige intelligente Messsystem samt Steuerbox;
- Technisch: Die Gegenleistung für den Rabatt ist die netzdienliche Steuerung – der Netzbetreiber muss das Gerät im Engpassfall auf 4,2 kW dimmen können. Dafür braucht es genau den Rückkanal, auf den Smart Meter Light verzichtet.
| Modul | Was Sie bekommen | Woran es mit Smart Meter Light scheitert |
|---|---|---|
| Modul 1 | Pauschaler jährlicher Netzentgelt-Rabatt (Höhe je nach Netzbetreiber). | Nicht am Zähler – Modul 1 braucht keinen Smart Meter, wohl aber ein steuerbares Gerät, das dem Light-Haushalt fehlt. |
| Modul 2 | 60 % Rabatt auf den Arbeitspreis des Netzentgelts. | Braucht zusätzlich einen separaten Zählpunkt für das steuerbare Gerät – der Light-Haushalt hat weder das eine noch das andere. |
| Modul 3 | Zeitvariable Netzentgelte (HT/ST/NT), seit April 2025 in Kombination mit Modul 1. | Das einzige Modul, an dem der Zähler selbst scheitert: Es setzt zwingend ein vollwertiges iMSys mit viertelstundengenauer Messung voraus. |
Verwechseln Sie dabei zwei Dinge nicht: Ein dynamischer Stromtarif und Modul 3 klingen ähnlich, liegen aber auf verschiedenen Ebenen. Modul 3 variiert das Netzentgelt (Netzbetreiber-Seite), der dynamische Tarif den Strompreis (Lieferanten-Seite). Smart Meter Light öffnet nur die Lieferanten-Seite – ein Haushalt mit vollem iMSys und § 14a-Gerät kann dagegen beide Hebel kombinieren.
Eine gewisse Ironie steckt auch im Ursprung des Konzepts: Die Petition, die Smart Meter Light angestoßen hat, wollte gerade kleine Heimspeicher netzdienlich einbinden. Netzdienliches Steuern setzt aber exakt den Rückkanal voraus, den die Light-Variante weglässt. Wer seinen Speicher, seine Wärmepumpe oder seine Wallbox netzdienlich betreiben will, kommt am vollwertigen intelligenten Messsystem nicht vorbei – alle Details zu den drei Modulen bündelt der Überblick § 14a EnWG: Modul 1, 2 & 3 einfach erklärt.
Häufige Fragen zu Smart Meter Light
Genau das ist das erklärte Ziel. Ein dynamischer Tarif braucht viertelstundengenaue Messwerte; heute liefert die nur ein vollständiges intelligentes Messsystem. Smart Meter Light soll diesen Zugang für Haushalte ohne Pflicht verbilligen. Solange das Gerät nicht verfügbar ist, bleibt der Wunscheinbau eines vollen iMSys der einzige Weg, einen dynamischen Strompreis vollständig zu nutzen.
Nach dem bisher diskutierten Konzept nein. Der Smart Meter Light soll Verbrauchsdaten nur senden – der Rückkanal zum Empfang von Steuerbefehlen fehlt. Wer eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder eine größere Photovoltaikanlage steuerbar betreiben will (Stichwort § 14a EnWG), braucht weiterhin das vollwertige intelligente Messsystem mit Smart-Meter-Gateway.
Nein. Das Gerät ist ausdrücklich für Haushalte ohne Einbaupflicht gedacht, also in der Regel mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh. Es wäre ein freiwilliges Angebot, kein Zwang. Eine Pflicht zum intelligenten Messsystem besteht nur über 6.000 kWh sowie in Fällen nach § 14a EnWG.
Bei einem freiwilligen Gerät entscheiden Sie selbst, ob Sie es möchten. Anders ist es, wenn für Ihren Anschluss die Smart-Meter-Pflicht greift: Dann besteht kein Widerspruchsrecht. Was das konkret bedeutet, lesen Sie im Ratgeber Smart Meter verweigern.
Grundsätzlich ja. Der Messstellenbetrieb hängt am Zählpunkt Ihrer Wohnung, nicht am Eigentum. Den Zähler tauscht der Messstellenbetreiber aus; für den reinen Zählertausch ist in der Regel keine Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters nötig. Als Mieterin oder Mieter können Sie einen Smart Meter auf Wunsch anfragen – wie das geht, steht unter Smart Meter beantragen.
Der Messstellenbetreiber baut den bisherigen Zähler aus und den neuen ein. Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand und keine gesonderte Rechnung für das Gerät selbst – abgerechnet wird über die jährliche Gebühr für den Messstellenbetrieb.