Messstellenbetreiber nach Postleitzahl finden
Geben Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort ein. Die Suche zeigt Ihnen den Netzbetreiber Ihres Versorgungsgebiets – er ist in den allermeisten Fällen zugleich Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber und damit für Einbau, Betrieb und Wartung Ihres Stromzählers verantwortlich.
Messstellenbetreiber-Suche nach PLZ
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, um Ihren Netzbetreiber – in der Regel zugleich Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber – mit Schaltzeiten und Grundversorger anzuzeigen.
Stadt oder Postleitzahl*
Ergebnis für
Ihr Netzbetreiber
Schaltzeiten
| Tarifband | Uhrzeit | Wochentage | Saison |
|---|---|---|---|
Grundversorgung-Tarif (bei kWh/Jahr)
Arbeitspreis
/kWh
Grundpreis
Tarifname: . Preise inkl. Steuern und Abgaben, Stand .
Für diese Postleitzahl liegen uns aktuell noch keine Verzeichnisdaten vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice.*
Datenbasis: das Energiemarie-Netzverzeichnis mit allen 1.077 deutschen Versorgungsgebieten (Stand: Mai 2026).
Unsicher, ob das Ergebnis für Ihre Adresse stimmt? Rufen Sie uns unter 089 380 388 88 an – oder prüfen Sie den Eintrag direkt im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Was bedeutet das Ergebnis?
Das gefundene Unternehmen betreibt das Stromnetz in Ihrem Gebiet. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist der örtliche Netzbetreiber automatisch auch der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB), solange die Kommune diese Aufgabe nicht gesondert vergeben hat. Für Sie heißt das konkret:
- Dieses Unternehmen plant und terminiert den Einbau Ihres Smart Meters im Rahmen des gesetzlichen Rollouts;
- an dieses Unternehmen richten Sie Ihren Antrag, wenn Sie einen Smart Meter aktiv beantragen möchten;
- es stellt Ihnen das jährliche Entgelt für den Messstellenbetrieb in Rechnung – meist über Ihre Stromrechnung;
- für Ihren Stromtarif ist es dagegen nicht zuständig – den wählen Sie unabhängig davon über den Strompreisvergleich.
In wenigen Gebieten hat die Kommune die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb an ein anderes Unternehmen übertragen. Im Zweifel steht der zuständige Messstellenbetreiber auf Ihrer letzten Stromrechnung – dort ist er als eigener Posten ausgewiesen.
Grundzuständiger oder wettbewerblicher Messstellenbetreiber?
Sie müssen den Messstellenbetrieb nicht beim grundzuständigen Unternehmen belassen. Seit 2016 erlaubt das Messstellenbetriebsgesetz, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) zu beauftragen – etwa einen Anbieter, der den Smart-Meter-Einbau mit einem dynamischen Stromtarif kombiniert.
| Merkmal | Grundzuständig (gMSB) | Wettbewerblich (wMSB) |
|---|---|---|
| Wer ist es? | In der Regel Ihr örtlicher Netzbetreiber – an die PLZ gebunden. | Frei wählbares Unternehmen, oft kombiniert mit einem Stromtarif. |
| Muss ich aktiv werden? | Nein, er ist automatisch zuständig. | Ja, Sie schließen einen eigenen Vertrag über den Messstellenbetrieb. |
| Preisrahmen | Gesetzliche Preisobergrenzen des MsbG. | Frei vereinbart – Preisobergrenzen gelten hier nicht. |
| Typischer Anlass | Regulärer Rollout oder Einbau auf Antrag. | Schnellerer Einbau, z. B. für einen dynamischen Tarif oder die Steuerung von Wärmepumpe und Wallbox. |
Welche Variante für Sie sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, wie schnell Sie den intelligenten Zähler benötigen. Die Schritte für beide Wege beschreibt unser Ratgeber Smart Meter beantragen.
So geht es nach der Suche weiter
Mit dem Namen Ihres Messstellenbetreibers können Sie die nächsten Schritte gezielt angehen:
- 1 Rollout-Status prüfen: Ob Ihr Haushalt zu den Pflicht-Einbaufällen gehört und wie weit der Rollout ist, zeigt der Überblick zu den Smart-Meter-Rollout-Quoten.
- 2 Einbau anstoßen: Sie möchten nicht auf den regulären Rollout warten? Dann stellen Sie einen Antrag – wie das geht, steht im Ratgeber Smart Meter beantragen.
- 3 Tarif anpassen: Sobald der Smart Meter eingebaut ist, lohnt sich der Blick auf den dynamischen Strompreis – mit stündlichen Börsenpreisen sparen vor allem Haushalte, die ihren Verbrauch verschieben können.
Häufige Fragen zum Messstellenbetreiber
In den allermeisten Fällen ja: Das Messstellenbetriebsgesetz macht den örtlichen Netzbetreiber automatisch zum grundzuständigen Messstellenbetreiber. Ausnahmen entstehen, wenn eine Kommune die Grundzuständigkeit gesondert vergeben hat oder Sie selbst einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragt haben. Verbindlich steht das zuständige Unternehmen auf Ihrer Stromrechnung.
Der Messstellenbetrieb ist auf der Jahresrechnung als eigener Kostenposten ausgewiesen, meist im Abschnitt mit den Netz- und Messentgelten. Dort steht auch der Name des Unternehmens. Alternativ hilft Ihnen unsere PLZ-Suche oben auf dieser Seite oder das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Ja. Seit 2016 können Sie statt des grundzuständigen einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen, etwa um schneller einen Smart Meter zu erhalten. Dafür schließen Sie einen eigenen Vertrag; die gesetzlichen Preisobergrenzen gelten dann nicht. Ihr Stromliefervertrag bleibt davon unberührt.
Direkt nichts: Der Grundversorger liefert Strom, wenn Sie keinen eigenen Vertrag abgeschlossen haben – um den Zähler kümmert er sich nicht. Unsere Suche zeigt ihn trotzdem mit an, weil beide Informationen am selben Versorgungsgebiet hängen und viele Leserinnen und Leser beides zugleich klären möchten.