Strom werde bald fast nichts mehr kosten: Diese These begleitet den Ausbau von Solar- und Windkraft seit Jahren und taucht bei jedem neuen Erzeugungsrekord wieder auf. Für das Stromsystem ist das Szenario nachvollziehbar. Für die Rechnung eines deutschen Haushalts gilt es in dieser Form nicht, denn der Börsenpreis macht davon nur ein Fünftel aus.

Was hinter der These vom fast kostenlosen Strom steckt

Das Argument geht so: Solar- und Windkraft liefern dezentral so viel Strom, dass Energie kein Engpass mehr ist. Millionen kleiner Erzeuger, Heimspeicher und Elektroautos werden zu virtuellen Kraftwerken verschaltet; überschüssiger Strom wird mittags gespeichert und abends zurückgespeist. Die Primärenergie aus Sonne und Wind kostet nichts, also, so der Schluss, wird auch der Strom fast nichts kosten. Der erste Teil dieser Kette stimmt. Der Schluss auf Ihre Rechnung stimmt nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rund 79 % eines deutschen Haushaltsstrompreises bestehen aus Netzentgelten, Steuern, Abgaben, Umlagen und Vertriebskosten und bewegen sich nicht mit dem Börsenpreis (Stand: Juni 2026);
  • nur etwa 21 % oder 5,27 ct/kWh folgen dem Marktpreis, bei einem Arbeitspreis von 25,10 ct/kWh;
  • selbst bei einem Börsenpreis von null blieben für einen Vier-Personen-Haushalt mit 4.000 kWh rund 793 € im Jahr statt 1.004 €;
  • billige Stunden gibt es längst: Bis Anfang Mai 2026 zählte Deutschland 187 Stunden mit negativen Börsenpreisen, ohne dass die Rechnungen gefallen sind;
  • die Netzentgelte, also der größte fixe Block, steigen zum Jahr 2027 tendenziell weiter.

Warum 79 Prozent Ihrer Rechnung nicht am Markt hängen

Ein deutscher Haushaltsstrompreis besteht nur zu einem kleinen Teil aus dem, was der Strom an der Börse kostet. Der Rest sind Netzentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen, Mehrwertsteuer und die Vertriebskosten des Anbieters. Beim Neukunden-Durchschnitt von 25,10 ct/kWh entfallen 19,83 ct/kWh auf diesen festen Block, das sind 79 % (Stand: Juni 2026). Wie sich der Preis im Detail aufteilt, zeigt unsere Seite zur Zusammensetzung des Strompreises.

Rechnen wir die These bis zum Extrem durch. Ein Vier-Personen-Haushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch zahlt derzeit rund 1.004 € im Jahr. Würde der Börsenpreis dauerhaft auf null fallen und der Anbieter das vollständig weitergeben, blieben rund 793 €. Die Ersparnis läge bei etwa 211 € im Jahr. Das ist viel Geld, aber es ist eben nicht „fast nichts“.

Der feste Block wird zudem nicht kleiner. Die Netzentgelte tragen den Ausbau der Netze, und dieser Ausbau ist die Voraussetzung für genau das dezentrale System, auf das die These setzt. Für 2027 sinkt der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten auf 5,53 Milliarden Euro, was den Druck auf diesen Posten erhöht statt verringert.

Der Praxistest läuft längst

Man muss nicht bis 2040 warten, um die These zu prüfen. Billiger Strom im Großhandel ist in Deutschland schon Alltag: Bis Anfang Mai 2026 summierten sich 187 Stunden mit negativen Börsenpreisen. Auf den Jahresrechnungen der Haushalte ist davon fast nichts angekommen, weil der feste Block eben fest ist.

Dazu kommt die andere Seite derselben Medaille. Im zweiten Quartal 2026 stiegen die deutschen Börsenpreise am Abend zeitweise über 600 €/MWh, wenn die Solareinspeisung wegfiel. Und in einer Dunkelflaute, also bei wenig Wind und wenig Sonne, dreht sich das Bild vollständig. Überschuss und Knappheit liegen im neuen System nicht Jahre, sondern Stunden auseinander. Wie stark das schwankt, zeigt unser Strompreistracker mit den Börsenpreisen des Tages.

Was an der These stimmt

Der technische Teil der These ist belegbar. Das Kraftfahrt-Bundesamt zählte zum 1. Januar 2026 erstmals mehr als zwei Millionen reine Elektroautos, rund 4 % des Pkw-Bestands; im ersten Halbjahr 2026 war fast jeder vierte Neuwagen batterieelektrisch. Und die Speicher wachsen schnell: Der Bundesverband Solarwirtschaft meldet, dass sich die Batteriespeicherkapazität binnen fünf Jahren verfünffacht hat, der größte Teil davon in Heimspeichern neben privaten Solaranlagen.

Auch die Richtung ist plausibel: Wenn Solaranlagen, Speicher und flexible Verbraucher zusammenwirken, sinken die Beschaffungskosten in vielen Stunden. Nur setzt die Vorstellung einer Flotte von Elektroautos als Schwarmbatterie zweierlei voraus: sehr viel mehr Fahrzeuge als heute und bidirektionales Laden als Serienausstattung. Beides gibt es derzeit nicht. Dazu kommen die bekannten Bremsen im deutschen Markt: langsame Netzanschlussprozesse, fehlende Smart Meter und schwache Anreize, bestehende Anlagen zu flexibilisieren.

Was Sie heute schon davon haben

Die 21 % Marktanteil am Preis lassen sich tatsächlich abschöpfen, wenn Sie Verbrauch in günstige Stunden verschieben. Voraussetzung ist ein dynamischer Tarif und ein Smart Meter, denn ohne Viertelstundenmessung gibt es keine stundenabhängige Abrechnung.

Beim festen Block gibt es genau einen legalen Hebel: Wer eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen Speicher steuerbar anmeldet, erhält nach § 14a EnWG reduzierte Netzentgelte. Wie viel das bei Ihrem Netzbetreiber ausmacht, rechnet dieses Tool aus:

§ 14a-Ersparnis-Rechner: Was zahlt Ihr Netzbetreiber?
Ihre Wallbox lädt mit mehr als 4,2 kW? Dann haben Sie Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und sehen Sie, was Ihr Netzbetreiber zahlt.

Ihre Postleitzahl *

Die Pauschale legt Ihr örtlicher Netzbetreiber fest, deshalb brauchen wir den Ort.

Verschiebbare Strommenge pro Jahr

Vorbelegt je Gerätetyp (konservative Annahme), gern anpassen. Nur für das Modul-3-Potenzial relevant.

Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung (ab 4,2 kW)

Können Sie zeitgesteuert laden oder heizen (Timer, App, HEMS)?

Netzbetreiber wird ermittelt …

Ihren Anspruch nach § 14a EnWG haben Sie trotzdem: Die Anmeldung läuft über Ihren örtlichen Netzbetreiber, die Pauschale steht in dessen Preisblatt. Alle Netzgebiete führt unser Netzverzeichnis, die Grundlagen erklärt der § 14a-Ratgeber.

Ihr Netzbetreiber

Vertrauenssignal: Ihr Netzbetreiber hat bereits rund  % intelligente Messsysteme verbaut. Die Quote dient nur zur Einordnung, sie geht nicht in die Rechnung ein.

Diese Ersparnis steht Ihnen gesetzlich zu, viele holen sie nicht ab: Die Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist Pflicht, die reduzierten Netzentgelte sind der Gegenwert.

Modul-1-Pauschale (sichere Ersparnis)

Modul-3-Potenzial (zeitvariabel, zusätzlich)

Gesamt pro Jahr

Modul 2 (60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis, eigener Zähler nötig) lohnt sich nur in Sonderfällen mit sehr hohem Geräteverbrauch, Details im Modul-2-Ratgeber.

Nächster Schritt: Gerät anmelden und Rabatt sichern

Die Anmeldung läuft über Ihren Netzbetreiber. Unser Ratgeber führt Sie durch Modulwahl und Antrag.

Wie wir rechnen

Modul 1 (garantiert): Die Pauschale wird 1:1 aus dem offiziellen Preisblatt Ihres Netzbetreibers übernommen (brutto, €/Jahr), nie geschätzt. Fehlt der Wert in unserer Datenbank, zeigen wir das an, statt eine Zahl zu erfinden. Rechtsgrundlage: BNetzA-Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22-0010-A zu § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW, Inbetriebnahme ab 2024).

Modul 3 (Potenzial): verschobene Strommenge × (Netzentgelt-Arbeitspreis − Niedriglast-Satz). Als Arbeitspreis nutzen wir das kuratierte Preisblatt Ihres Netzbetreibers (), als Niedriglast-Satz eine Bandbreite von 5,0 ct (konservativ) bis 2,0 ct (optimistisch). Die genauen Zeitfenster und Stufenpreise Ihres Netzgebiets führt das Netzverzeichnis. Voraussetzung: intelligentes Messsystem und tatsächliche Lastverschiebung.

Default-Verschiebemengen (konservative Annahmen, anpassbar): E-Auto 2.500 kWh, Wärmepumpe 4.000 kWh, beides 6.500 kWh, Heimspeicher 2.000 kWh pro Jahr. Die Smart-Meter-Rollout-Quote ist ein reines Vertrauenssignal und geht nicht in die Rechnung ein. Alle Konstanten Stand: Juli 2026.

Alle Werte sind gerundete Modellrechnungen und keine Zusage. PLZ-Zuordnung und Netzbetreiber-Daten: eigenes Netzverzeichnis (1.077 Versorgungsgebiete) auf Basis von energy-core, BNetzA und den offiziellen Preisblättern der Netzbetreiber.

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Häufige Fragen

Wird Strom in Deutschland tatsächlich billiger?

Der Börsenpreis hat sich seit der Krise deutlich beruhigt, und es gibt immer mehr Stunden mit sehr niedrigen oder negativen Preisen. Der Haushaltspreis folgt dem nur gedämpft, weil rund 79 % aus Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen bestehen. Eine Verdopplung des Solarausbaus halbiert deshalb keine Stromrechnung.

Warum profitieren Haushalte nicht von negativen Börsenpreisen?

In einem klassischen Festpreistarif kaufen Anbieter den Strom im Voraus über längere Zeiträume ein und geben einen Mischpreis weiter. Einzelne negative Stunden erreichen die Rechnung dort nicht. Nur in einem dynamischen Tarif mit Smart Meter zahlen Sie den stündlichen Börsenpreis plus den festen Block.

Lohnt sich ein dynamischer Tarif deshalb immer?

Nein. Er lohnt sich, wenn Sie Verbrauch verschieben können, etwa mit Wärmepumpe, Elektroauto oder Speicher. Wer täglich zu festen Zeiten kocht, wäscht und heizt, trägt vor allem das Risiko der Abendspitzen. Prüfen Sie deshalb Ihr eigenes Lastprofil, bevor Sie wechseln, und vergleichen Sie beide Tarifarten im Strompreisvergleich.