Gibt es in Deutschland ein Wasserverbot wie in Frankreich?

Nein. In Frankreich koordinieren die Präfekturen bei Trockenheit landesweit gestufte Verbote, die bis zum Leitungswasser reichen können. In Deutschland gibt es ein solches zentrales System nicht. Zuständig sind die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der jeweiligen Landeswassergesetze können sie per Allgemeinverfügung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – also aus Flüssen, Bächen, Teichen und Seen – zeitweise einschränken oder verbieten.

Das betrifft in erster Linie, wer mit der Gießkanne oder Pumpe direkt aus dem Bach Wasser holt, etwa für Garten oder Landwirtschaft. Das Trinkwasser aus der Leitung ist davon in aller Regel nicht betroffen: Die öffentliche Trinkwasserversorgung in Deutschland gilt als sehr sicher. Appelle zum sparsamen Umgang sind in Hitzeperioden dennoch üblich, weil der Verbrauch an heißen Tagen stark ansteigt.

Wie trocken ist es gerade? Der Dürremonitor zeigt es

Ob Ihre Region tatsächlich unter Trockenheit leidet, lässt sich tagesaktuell nachsehen. Der Dürremonitor des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) bildet die Bodenfeuchte für ganz Deutschland auf einem 1-km-Raster ab – berechnet aus den Daten von rund 2.500 Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes. Die Karten zeigen sowohl den Oberboden, der schnell auf Regen reagiert, als auch den Gesamtboden.

Trotz der außergewöhnlichen Junihitze war die Lage zuletzt weniger dramatisch, als viele vermuten: Die Bodenfeuchte lag überwiegend im für die Jahreszeit üblichen Bereich (Stand: 29. Juni 2026, Quelle: UFZ-Dürremonitor Deutschland). Das kann sich mit jeder weiteren trockenen Hitzeperiode aber rasch ändern – vor allem im Oberboden. Ein Blick auf die Karte Ihres Bundeslandes lohnt sich deshalb gerade jetzt.

Was bei einem Wasserentnahmeverbot verboten ist

Erlässt ein Landkreis ein Entnahmeverbot, gilt es zeitlich befristet und oft nur für bestimmte Stunden – häufig ist die Entnahme tagsüber untersagt und in den kühlen Abend- und Nachtstunden gelockert. Typisch eingeschränkt sind:

  • das Entnehmen von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen mit Pumpen oder Gefäßen;
  • das großflächige Bewässern von Rasen, Grünflächen und Sportanlagen aus diesen Gewässern;
  • das Befüllen von Pools und Gartenteichen aus oberirdischen Gewässern.

Verstöße gegen eine solche Allgemeinverfügung sind eine Ordnungswidrigkeit und können je nach Landeswassergesetz mit Bußgeldern geahndet werden. Was konkret gilt, veröffentlicht Ihr Landkreis oder Ihre Gemeinde – ein kurzer Blick auf deren Website oder ins Amtsblatt schafft im Zweifel Klarheit. Wer für Garten und Pool ohnehin Regenwasser aus der Tonne nutzt, ist von Entnahmeverboten aus Gewässern nicht betroffen.

Wasser sparen spart auch Energie

Beim Wassersparen wird ein Punkt oft übersehen: Ein großer Teil der Haushaltskosten für Wasser entsteht nicht durch das kalte Wasser selbst, sondern durch das Erwärmen. Warmwasser für Dusche, Bad und Spüle gehört nach der Heizung zu den größten Energieposten im Haushalt. Wer warmes Wasser spart, senkt also gleich zwei Rechnungen – die Wasser- und die Energierechnung.

Am meisten bringt eine kürzere Dusche und ein wassersparender Duschkopf; auch Wasch- und Spülmaschine sollten nur voll beladen laufen. Wird das Warmwasser elektrisch bereitet, macht sich jede eingesparte Kilowattstunde direkt auf der Stromrechnung bemerkbar. Wie ein kleines Steuergerät den Stromverbrauch der Warmwasserbereitung senken kann, zeigt unser Beitrag Steuergerät senkt den Warmwasser-Stromverbrauch.

Und unabhängig vom Verbrauch lohnt der Blick auf den Tarif: Wer noch in der teuren Grundversorgung steckt, zahlt für jede erwärmte Kilowattstunde mehr als nötig. Ein Vergleich der Stromtarife zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Wechsel rechnet.