Warum die Haustür besonders geschützt ist
Das Gesetz behandelt Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, bewusst anders als einen Kauf im Laden. Der Grund ist die Überrumpelungsgefahr: Wer unangekündigt an der Tür steht, schafft eine Situation, in der niemand in Ruhe vergleichen, nachrechnen oder Rücksprache halten kann.
Deshalb gilt hier ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, ohne dass Sie einen Grund nennen müssen. Bei Verträgen über die Lieferung von Strom, Gas oder Wasser in nicht begrenzter Menge beginnt diese Frist mit dem Vertragsschluss, nicht erst mit einer Lieferung.
Der Widerruf ist kein Sonderfall und kein Streitfall. Er ist ein normales Gestaltungsrecht, das Sie ausüben dürfen, ohne sich rechtfertigen zu müssen, und der Anbieter muss ihn hinnehmen.
Der Fehler, der die Frist auf ein Jahr streckt
Die 14 Tage beginnen nicht automatisch mit der Unterschrift. Sie beginnen erst, wenn der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht unterrichtet hat. Diese Belehrung muss inhaltlich korrekt und verständlich sein, und sie muss Sie tatsächlich erreichen.
Fehlt sie ganz oder ist sie fehlerhaft, beginnt die Frist gar nicht erst zu laufen. Das Widerrufsrecht erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Zeitpunkt, an dem die reguläre Frist begonnen hätte. Praktisch heißt das: Wer im September einen Vertrag an der Tür geschlossen hat und keine ordentliche Belehrung bekam, kann unter Umständen im folgenden Sommer noch widerrufen.
Prüfen Sie deshalb Ihre Unterlagen auf drei Dinge: ob eine Widerrufsbelehrung überhaupt dabei ist, ob sie eine vollständige Anschrift des Unternehmens für den Widerruf nennt und ob der Fristbeginn korrekt beschrieben ist. Fehlt eines davon, lohnt eine rechtliche Einschätzung, etwa durch die Verbraucherzentrale.
So widerrufen Sie richtig
Der Widerruf ist formlos wirksam, beweisbar sollte er trotzdem sein. Vier Punkte reichen.
- Eindeutig erklären. Schreiben Sie, dass Sie den Vertrag widerrufen, und nennen Sie Vertrags- oder Kundennummer sowie das Datum des Vertragsschlusses. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
- Nachweisbar versenden. E-Mail mit Lesebestätigung, Fax-Protokoll oder Einwurfeinschreiben. Bewahren Sie den Nachweis auf, bis die Sache erledigt ist.
- Den bisherigen Anbieter informieren. Wenn der Wechsel noch nicht vollzogen ist, lässt er sich meist stoppen, bevor überhaupt umgestellt wird.
- Die Versorgung nicht fürchten. Ihnen wird der Strom nicht abgestellt. Ohne wirksamen Sondervertrag greift die Grundversorgung, bis Sie einen neuen Vertrag schließen.
Ein Punkt gehört zur Ehrlichkeit dazu: Strom, den Sie bis zum Widerruf tatsächlich verbraucht haben, ist in der Regel zu bezahlen. Der Widerruf befreit Sie von der Vertragsbindung, nicht rückwirkend von den Kosten der bereits gelieferten Energie. Die Fristen und Formulierungen im Detail behandelt unser Ratgeber zum Widerrufsrecht.
Quellen und Stand
Maßgeblich sind § 355 BGB und § 356 BGB. Musterschreiben und eine Einschätzung im Einzelfall bietet die Verbraucherzentrale, kostenfreie Streitbeilegung die Schlichtungsstelle Energie. Stand: September 2026.