Wann Ihre Förderung genau endet
Die EEG-Förderdauer beträgt das Jahr der Inbetriebnahme plus 20 volle Kalenderjahre. Für eine Anlage, die im Mai 2006 ans Netz ging, endet die Vergütung also nicht im Mai 2026, sondern erst am 31. Dezember 2026. Dieses Enddatum steht seit der Inbetriebnahme fest und verschiebt sich nicht.
Betroffen ist in diesem Jahrgang vor allem eine Gruppe, die es zahlenmäßig in sich hat: 2006 lag die Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen noch bei über 50 ct/kWh. Diese Anlagen haben ihre Investition längst zurückverdient, und genau deshalb ist die Entscheidung jetzt keine Frage des Überlebens, sondern eine Rechenaufgabe. Die Technik ist meist noch gut: Module verlieren pro Jahr grob 0,5 % Leistung, eine 20 Jahre alte Anlage liefert also typischerweise noch rund 85 bis 90 % ihrer ursprünglichen Nennleistung.
Der Wechselrichter ist das Bauteil, das in diesem Alter häufiger ausfällt als die Module selbst. Bevor Sie über Vergütungsmodelle nachdenken, lohnt ein Blick auf sein Baujahr und darauf, ob für ihn noch Ersatzteile verfügbar sind.
Was Sie nach dem Förderende je Kilowattstunde bekommen
Nach dem Förderende haben Betreiber keinen Anspruch mehr auf den alten festen Satz. Wer einfach weiter einspeist, fällt in die gesetzliche Anschlussregelung: Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiterhin ab und vergütet ihn mit dem sogenannten Jahresmarktwert Solar, abzüglich seiner Vermarktungskosten.
Zwei Eigenschaften dieser Regelung sind für die Haushaltskasse entscheidend. Erstens ist der Betrag nicht mehr für 20 Jahre garantiert, sondern ändert sich jedes Jahr mit dem Börsenstrompreis. Zweitens steht er erst im Nachhinein fest: Der Jahresmarktwert Solar für ein Kalenderjahr wird erst Mitte Januar des Folgejahres veröffentlicht. Sie wissen also während des laufenden Jahres nicht, was Ihre Einspeisung am Ende einbringt.
Nach oben ist die Anschlussvergütung bei 10 ct/kWh gedeckelt. Diese Übergangsregelung für ausgeförderte Anlagen gilt vorläufig bis zum 31. Dezember 2032. Zum Vergleich: Für jede Kilowattstunde, die Sie stattdessen selbst verbrauchen, sparen Sie den vollen Bezugspreis. Bei unserem Referenzwert für Neukunden von 37,00 ct/kWh (Stand: August 2026) ist eine selbst genutzte Kilowattstunde damit rund das Vierfache einer eingespeisten wert. Diese Lücke ist der eigentliche Grund, warum sich nach dem Förderende fast alles um den Eigenverbrauch dreht.
Drei Optionen, zwischen denen Sie wählen können
Für eine typische Dachanlage aus 2006 stehen drei Wege offen. Sie schließen sich nicht vollständig aus, unterscheiden sich aber deutlich im Aufwand.
- Weiter einspeisen wie bisher. Sie müssen nichts tun, der Netzbetreiber nimmt den Strom ab und zahlt den Jahresmarktwert. Das ist der bequemste Weg und zugleich der finanziell schwächste. Er ist sinnvoll, wenn Sie tagsüber kaum zu Hause sind und eine Umrüstung sich nicht rechnet.
- Auf Eigenverbrauch umstellen. Sie nutzen möglichst viel des erzeugten Stroms selbst und speisen nur den Überschuss ein. Dafür braucht es in der Regel einen Zweirichtungszähler und je nach Anlage eine Anpassung der Messkonzeption. Ohne Batteriespeicher liegt die Eigenverbrauchsquote eines Haushalts meist bei 25 bis 35 %, mit Speicher deutlich höher. Wärmepumpe, Warmwasserspeicher und Elektroauto sind die drei Verbraucher, die diese Quote am stärksten heben.
- In die Direktvermarktung wechseln. Ein Dienstleister vermarktet Ihren Strom an der Börse. Das lohnt sich erst ab einer gewissen Anlagengröße, weil die Gebühren sonst den Mehrerlös auffressen. Für die typische Anlage mit wenigen Kilowatt Leistung auf einem Einfamilienhaus ist diese Option meist zu teuer.
Eine Sorge lässt sich ausräumen: Ihre Anlage wird nicht automatisch abgeschaltet, wenn die Förderung endet. Der Netzbetreiber darf die Abnahme nur verweigern, wenn die Anlage technisch nicht mehr sicher betrieben werden kann. Eine gewartete, funktionierende Anlage bleibt am Netz.
Wer jetzt entscheidet, sollte zwei Termine im Blick behalten: den Zählerwechsel, der je nach Messstellenbetreiber einige Wochen Vorlauf braucht, und eine mögliche Anmeldung des Eigenverbrauchs. Details zu den Vergütungssätzen und zur Anmeldung finden Sie in unserem Ratgeber zur Einspeisevergütung.
Quellen und Stand
Die Förderdauer von 20 Jahren und die Anschlussregelung für ausgeförderte Anlagen stehen im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die jährlichen Marktwerte veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber auf netztransparenz.de. Eine verbraucherseitige Einordnung der Optionen bietet die Verbraucherzentrale. Stand: September 2026.