Die Strompreise sind 2026 vor allem aus einem Grund gesunken: Der Bund hat die Kosten der Übertragungsnetze mit Milliarden gestützt. Für 2027 plant die Bundesregierung diesen Zuschuss kleiner. Das ist noch keine beschlossene Sache, aber die Richtung steht im Regierungsentwurf, und sie zeigt nach oben.
Was sich 2027 bei den Netzentgelten ändert
Im Regierungsentwurf zum Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind für 2027 rund 5,53 Milliarden Euro als Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten vorgesehen. 2026 waren es 6,5 Milliarden Euro. Es fehlen also knapp 970 Millionen Euro, ein Minus von rund 15 % (Stand: 15. Juli 2026).
Der Zuschuss bleibt damit der größte Einzelposten der Energiepreis-Entlastungen, die im KTF für 2027 insgesamt 13,25 Milliarden Euro umfassen. Das berichtet die Fachzeitschrift ZfK auf Basis des Regierungsentwurfs. Zum Vergleich: Für die Strompreiskompensation der Industrie sind 5 Milliarden Euro eingeplant, für den Industriestrompreis 2,4 Milliarden Euro.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten sinkt 2027 im Regierungsentwurf auf 5,53 Milliarden Euro, nach 6,5 Milliarden Euro 2026;
- das sind knapp 970 Millionen Euro weniger, ein Minus von rund 15 % (Stand: 15. Juli 2026);
- nach der Faustformel des Ministeriums senkt jede Milliarde Euro die Netzkosten für Haushalte um etwa 0,3 ct/kWh;
- für einen Haushalt mit 3.500 kWh bedeutet der kleinere Zuschuss rund 10 Euro netto oder etwa 12 Euro brutto mehr im Jahr;
- der Haushalt 2027 ist noch nicht beschlossen, die Zahl kann sich im parlamentarischen Verfahren ändern.
Warum der Zuschuss überhaupt existiert und jetzt schrumpft
Die Übertragungsnetze werden für die Energiewende ausgebaut, und diese Kosten landen über die Netzentgelte auf den Stromrechnungen. Um das zu dämpfen, hat der Bund 2026 erstmals direkt zugeschossen. Die Bundesregierung beschreibt die Wirkung so: Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber erhielten 2026 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem KTF, wodurch die Entlastung für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch rechnerisch etwa 100 Euro betragen konnte (Stand: 22. Dezember 2025).
Schon damals war der Zuschuss ausdrücklich nur für 2026 zugesagt. Die Bundesregierung hielt lediglich fest, weitere zielgerichtete Entlastungen über 2026 hinaus zu prüfen. Genau diese Prüfung mündet nun in einen kleineren Betrag. Der Netzausbau selbst wird dadurch nicht günstiger: Wie stark die Netzentgelte am Ende steigen, hängt zusätzlich von den Kosten der Netzbetreiber ab, die die Bundesnetzagentur separat prüft. Was hinter diesen Posten steckt, erklärt unser Ratgeber zu den Netzentgelten und zum Netzausbau in Deutschland.
Was das für Ihre Stromrechnung bedeutet
Rechnen Sie mit einer kleinen, aber spürbaren Gegenbewegung. Das Ministerium nennt als Faustformel, dass eine Milliarde Euro Zuschuss die Netzkosten für Haushaltskunden im Durchschnitt um etwa 0,3 ct/kWh senkt. Fehlen rund 970 Millionen Euro, fällt die Entlastung also um knapp 0,3 ct/kWh geringer aus als 2026.
Für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch sind das etwa 10 Euro netto, mit 19 % Umsatzsteuer rund 12 Euro brutto im Jahr. Eine Familie mit 4.000 kWh liegt bei knapp 12 Euro netto, also etwa 14 Euro brutto. Gemessen an der Entlastung von rechnerisch rund 100 Euro im Jahr 2026 bleibt der größere Teil der Wirkung damit erhalten.
Zwei Dinge sollten Sie dabei auseinanderhalten. Erstens ist das nur der Effekt des kleineren Zuschusses, nicht die gesamte Veränderung Ihres Netzentgelts: Steigen zugleich die Kosten Ihres Netzbetreibers, kommt das obendrauf. Zweitens zahlt jeder Haushalt ein anderes Netzentgelt, weil es regional festgelegt wird. Welcher Betreiber für Ihre Adresse zuständig ist, finden Sie über unseren Ratgeber zum Netzbetreiber; wie sich der Gesamtpreis zusammensetzt, zeigt die Preiszusammensetzung. Den aktuellen Börsenpreis für heute finden Sie in der Strompreisübersicht vom 31. Juli 2026.
Wer den Anbieterpreis gegenrechnen möchte: Der Arbeitspreis Ihres Tarifs ist der Teil der Rechnung, den Sie selbst beeinflussen können. Welche Tarife in Ihrem Postleitzahlgebiet verfügbar sind, zeigt der Strompreisvergleich.
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Was Sie am Netzentgelt selbst senken können
Ein Teil des Netzentgelts ist verhandelbar, wenn Sie ein steuerbares Gerät betreiben. Wer eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen Stromspeicher beim Netzbetreiber anmeldet, kann nach § 14a EnWG ein reduziertes Netzentgelt erhalten. Modul 1 ist dabei eine pauschale Gutschrift, die je Netzbetreiber unterschiedlich hoch ausfällt.
Das wirkt in die Gegenrichtung des schrumpfenden Zuschusses und ist unabhängig vom Haushalt 2027 bereits heute verfügbar. Der folgende Rechner zeigt Ihnen die Pauschale Ihres Netzbetreibers:
Ihre Postleitzahl *
Die Pauschale legt Ihr örtlicher Netzbetreiber fest, deshalb brauchen wir den Ort.Verschiebbare Strommenge pro Jahr
Vorbelegt je Gerätetyp (konservative Annahme), gern anpassen. Nur für das Modul-3-Potenzial relevant.Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung (ab 4,2 kW)
Können Sie zeitgesteuert laden oder heizen (Timer, App, HEMS)?
Ihren Anspruch nach § 14a EnWG haben Sie trotzdem: Die Anmeldung läuft über Ihren örtlichen Netzbetreiber, die Pauschale steht in dessen Preisblatt. Alle Netzgebiete führt unser Netzverzeichnis, die Grundlagen erklärt der § 14a-Ratgeber.
Ihr Netzbetreiber
Diese Ersparnis steht Ihnen gesetzlich zu, viele holen sie nicht ab: Die Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist Pflicht, die reduzierten Netzentgelte sind der Gegenwert.
Modul-1-Pauschale (sichere Ersparnis)
€/Jahr
Fester Jahresbetrag Ihres Netzbetreibers laut Preisblatt, automatisch mit der Anmeldung. Details: Modul 1.
Für Ihren Netzbetreiber liegt uns die Pauschale noch nicht vor.
Den Anspruch haben Sie trotzdem: Der Betrag steht im Preisblatt Ihres Netzbetreibers (Modul 1, § 14a EnWG). Wir ergänzen die Werte laufend. Grundlagen: Modul 1.
Modul-3-Potenzial (zeitvariabel, zusätzlich)
bis €/Jahr
Bandbreite für kWh verschobene Menge, wenn ein Smart Meter vorhanden ist und das Laden ins Niedriglast-Fenster wandert. Kombinierbar mit Modul 1. Details: Modul 3.
Ohne zeitgesteuertes Laden bleibt vor allem die Modul-1-Pauschale.
Das Modul-3-Potenzial entsteht erst, wenn Timer, App oder Energiemanagement den Verbrauch in günstige Netzzeiten verschieben. Wir rechnen es deshalb nicht in Ihre Summe.
Gesamt pro Jahr
bis € €
Modul 2 (60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis, eigener Zähler nötig) lohnt sich nur in Sonderfällen mit sehr hohem Geräteverbrauch, Details im Modul-2-Ratgeber.
Nächster Schritt: Gerät anmelden und Rabatt sichern
Die Anmeldung läuft über Ihren Netzbetreiber. Unser Ratgeber führt Sie durch Modulwahl und Antrag.
Wie wir rechnen
Modul 1 (garantiert): Die Pauschale wird 1:1 aus dem offiziellen Preisblatt Ihres Netzbetreibers übernommen (brutto, €/Jahr), nie geschätzt. Fehlt der Wert in unserer Datenbank, zeigen wir das an, statt eine Zahl zu erfinden. Rechtsgrundlage: BNetzA-Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22-0010-A zu § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW, Inbetriebnahme ab 2024).
Modul 3 (Potenzial): verschobene Strommenge × (Netzentgelt-Arbeitspreis − Niedriglast-Satz). Als Arbeitspreis nutzen wir das kuratierte Preisblatt Ihres Netzbetreibers (), als Niedriglast-Satz eine Bandbreite von 5,0 ct (konservativ) bis 2,0 ct (optimistisch). Die genauen Zeitfenster und Stufenpreise Ihres Netzgebiets führt das Netzverzeichnis. Voraussetzung: intelligentes Messsystem und tatsächliche Lastverschiebung.
Default-Verschiebemengen (konservative Annahmen, anpassbar): E-Auto 2.500 kWh, Wärmepumpe 4.000 kWh, beides 6.500 kWh, Heimspeicher 2.000 kWh pro Jahr. Die Smart-Meter-Rollout-Quote ist ein reines Vertrauenssignal und geht nicht in die Rechnung ein. Alle Konstanten Stand: Juli 2026.
Alle Werte sind gerundete Modellrechnungen und keine Zusage. PLZ-Zuordnung und Netzbetreiber-Daten: eigenes Netzverzeichnis (1.077 Versorgungsgebiete) auf Basis von energy-core, BNetzA und den offiziellen Preisblättern der Netzbetreiber.
Die Einzelheiten zu Modulwahl und Anmeldung stehen im Ratgeber zu § 14a EnWG. Wer wissen möchte, wer die großen Netze überhaupt betreibt, findet die Einordnung bei den Übertragungsnetzbetreibern.
Häufige Fragen
Steht die Kürzung des Netzzuschusses schon fest?
Nein. Die 5,53 Milliarden Euro stehen im Regierungsentwurf zum KTF-Wirtschaftsplan. Über den Haushalt entscheidet der Bundestag, sodass sich der Betrag im parlamentarischen Verfahren noch ändern kann. Die Größenordnung gibt aber die Planungsrichtung vor.
Um wie viel steigt mein Netzentgelt 2027?
Das lässt sich heute nicht exakt sagen. Aus dem kleineren Zuschuss allein ergibt sich eine um knapp 0,3 ct/kWh geringere Entlastung. Hinzu kommt die Kostenentwicklung Ihres eigenen Netzbetreibers, die die Bundesnetzagentur separat prüft und die regional stark abweicht. Ihr konkretes Netzentgelt für 2027 veröffentlicht Ihr Netzbetreiber üblicherweise im Laufe des Vorjahres.
Kann ich dem höheren Netzentgelt ausweichen?
Dem Netzentgelt selbst nicht, denn es gilt für alle Kunden im jeweiligen Netzgebiet unabhängig vom Anbieter. Senken können Sie es nur über ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG für steuerbare Geräte. Beeinflussbar bleibt daneben der Arbeitspreis Ihres Tarifs, also die Anbieterseite Ihrer Rechnung.