Was das Wärmeplanungsgesetz verlangt

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gilt seit dem 1. Januar 2024 und verpflichtet erstmals bundesweit alle Kommunen, eine Wärmeplanung aufzustellen. Der Zeitplan ist zweistufig: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten bis zum 30. Juni 2026 liefern, alle übrigen Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

Der Fortschritt war lange schleppend. Ende 2025 hatten nach Auswertungen der Branche erst rund 1.359 Kommunen einen fertigen Plan, das entspricht etwa 13 % aller Gemeinden, in denen aber bereits 29 % der Bevölkerung leben. Von den 83 Großstädten waren zu diesem Zeitpunkt 38 fertig. Zum Stichtag Ende Juni 2026 hat die große Mehrheit dann doch geliefert.

Ein Wärmeplan ist kein Bebauungsplan und keine Baugenehmigung. Er ist ein strategisches Dokument, das der Gemeinderat beschließt und das zeigt, wie die Wärmeversorgung im Stadtgebiet bis 2045 aussehen soll. Rechtlich verpflichtet er zunächst die Kommune, nicht den einzelnen Hausbesitzer.

Warum der Plan trotzdem Ihre Heizung betrifft

Die Verbindung zum einzelnen Haushalt läuft über das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dessen bekannte Regel, dass eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden muss, greift in Bestandsgebäuden nicht sofort, sondern gekoppelt an die Wärmeplanungsfrist der jeweiligen Kommune.

Das bedeutet konkret: In Städten über 100.000 Einwohnern ist diese Frist abgelaufen. Wer dort jetzt eine Heizung neu einbaut, fällt unter die 65-Prozent-Anforderung. In kleineren Gemeinden gilt sie erst nach dem 30. Juni 2028, sofern die Kommune nicht früher ein Gebiet ausweist. Für eine bestehende, funktionierende Heizung ändert sich dadurch nichts: Sie darf weiter betrieben und repariert werden.

Der Wärmeplan selbst teilt das Stadtgebiet in Zonen ein. Vereinfacht gesagt gibt es Gebiete, die ein Wärmenetz bekommen sollen, Gebiete, die dezentral bleiben und in denen Wärmepumpe oder Pelletheizung die naheliegende Lösung sind, und Gebiete, die noch geprüft werden. In welcher Zone Ihre Straße liegt, ist die für Sie wichtigste Information des gesamten Dokuments.

Was Eigentümer jetzt tun können

Die Wärmeplanung ist kein Grund zur Eile, aber ein guter Anlass, die eigene Lage einmal zu klären. Vier Schritte reichen für den Anfang.

  1. Den Plan Ihrer Kommune suchen. Die meisten Städte veröffentlichen ihn auf der eigenen Website, oft als Kartenanwendung. Suchen Sie Ihre Adresse und notieren Sie die Gebietskategorie.
  2. Die Aussage richtig einordnen. Ein ausgewiesenes Wärmenetzgebiet ist eine Absichtserklärung, kein Anschlussversprechen und kein Anschlusstermin. Verlassen Sie sich für eine Heizungsentscheidung in den nächsten Jahren nicht allein darauf.
  3. Das Alter der eigenen Heizung prüfen. Die Frage, ob Sie ohnehin in den nächsten fünf Jahren tauschen müssen, entscheidet mehr über Ihr Vorgehen als die Gebietskategorie.
  4. Förderung vor dem Auftrag klären. Die Zuschüsse für den Heizungstausch werden vor Vertragsabschluss beantragt, nicht danach. Wer die Reihenfolge vertauscht, verliert den Anspruch.

Wer gerade vor einem Heizungstausch steht, findet die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes in unserem Ratgeber zum Heizungsgesetz zusammengefasst. Die Fördersätze für eine Wärmepumpe behandeln wir gesondert unter Wärmepumpe Förderung.

Quellen und Stand

Fristen und Pflichten regelt das Wärmeplanungsgesetz, die Anforderungen an neue Heizungen das Gebäudeenergiegesetz. Eine verbraucherseitige Einordnung bietet die Verbraucherzentrale. Stand: September 2026.