Seit dem 13. Juli 2026 steht die Reform der EU-Fluggastrechte endgültig. In vielen Meldungen klang das nach einem kostenlosen Handgepäckstück für alle. Der beschlossene Text sagt etwas anderes: Garantiert gratis ist der kleine persönliche Gegenstand, der unter den Vordersitz passt. Der Kabinentrolley bleibt ein Zusatzprodukt, das die Airlines weiter verkaufen dürfen.

Was die EU beschlossen hat

Das Europäische Parlament hat die überarbeiteten Fluggastrechte am 7. Juli 2026 mit 646 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der Rat der EU erteilte am 13. Juli 2026 die endgültige Zustimmung. Damit wird die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nach über 20 Jahren überarbeitet.

Die neuen Regeln greifen nicht sofort. Sie gelten 12 Monate und 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, praktisch also im Laufe des Jahres 2027. Für die Reisesaison 2026 gilt weiter das alte Recht, und es gilt weiter der Tarif, den Sie gebucht haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenlos garantiert ist ein persönlicher Gegenstand bis 40 × 30 × 15 cm, nicht der Kabinentrolley (Stand: 13. Juli 2026);
  • Airlines und Buchungsportale müssen den Flugpreis von Beginn der Buchung an inklusive der Gepäckkonditionen anzeigen;
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen ohne Sitzplatzaufpreis neben ihrer Begleitperson sitzen;
  • die Entschädigung bleibt bei 250 bis 600 € ab drei Stunden Verspätung;
  • ein Rückflug darf nicht mehr storniert werden, nur weil der Hinflug nicht angetreten wurde.

Handgepäck: was wirklich kostenlos bleibt

Die Verordnung verpflichtet Airlines nicht dazu, einen Kabinentrolley gratis mitzunehmen. Kostenfrei garantiert ist ein persönlicher Gegenstand bis 40 × 30 × 15 cm, also Handtasche, Rucksack oder Laptoptasche, die unter den Vordersitz passt. Alles Größere bleibt Teil der Tarifgestaltung der Fluggesellschaft.

Für deutsche Reisende ändert das an der Bordkabine wenig, denn die drei hier meistgenutzten Anbieter erfüllen dieses Minimum schon heute. Nach ihren eigenen Gepäckbestimmungen sieht das so aus (Stand: August 2026):

Airline und Tarifkostenlos enthaltenKabinentrolley
Lufthansa Economy Basicpersönlicher Gegenstand 40 × 30 × 15 cmnur gegen Aufpreis
Eurowings BASICkleines Gepäckstück 40 × 30 × 25 cmerst ab Tarif SMART
Ryanair Basickleines Gepäckstück 40 × 30 × 20 cmnur mit Priority-Option

Die eigentliche Neuerung ist deshalb nicht das Gepäckstück, sondern der Preis, der Ihnen zuerst angezeigt wird. Ein Basistarif, der auf der ersten Seite günstig aussieht und im Buchungsprozess um Gebühren für Trolley, Sitzplatz und Gepäckaufgabe wächst, wird mit der Reform schwieriger. Wer sein Gepäck sortiert hat, bevor er vergleicht, zahlt am Ende weniger.

Vor der nächsten Buchung

Messen Sie Ihre Tasche einmal nach, bevor Sie sie als persönlichen Gegenstand einplanen. Die Grenze von 40 × 30 × 15 cm ist niedriger, als die meisten Kabinenrucksäcke bauen. Am Gate kostet ein zu großes Stück deutlich mehr als die vorab gebuchte Option.

Was sich für Familien und bei Verspätungen ändert

Zwei Punkte helfen Haushalten unmittelbar. Kinder unter 14 Jahren dürfen künftig ohne zusätzliche Sitzplatzgebühr neben ihrer Begleitperson sitzen. Und Airlines dürfen den Rückflug nicht mehr streichen, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde, ein Vorgehen, das bisher eine teure Neubuchung zum Tagespreis erzwingen konnte.

Bei der Entschädigung bleibt es beim bisherigen Niveau: 250 bis 600 € je nach Flugdistanz, ab drei Stunden Verspätung. Der Rat der EU hatte zeitweise vorgeschlagen, diese Schwelle auf vier Stunden anzuheben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte davor gewarnt, dass Millionen Passagiere damit ihren Anspruch verloren hätten. Diese Anhebung ist nicht gekommen.

Neu geregelt ist vor allem der Weg zum Geld: ein EU-weit einheitliches Formular, eine Frist von neun Monaten, um den Anspruch anzumelden, und eine feste Frist, innerhalb der die Airline antworten muss. Das ist der Teil der Reform, der in der Praxis am meisten verändern dürfte, denn bisher scheitern Ansprüche oft nicht am Recht, sondern am Verfahren.

Wohin Sie sich in Deutschland wenden können

Wenn eine Airline nicht reagiert, sind Sie in Deutschland nicht auf einen Anwalt angewiesen. Zuständig für die Durchsetzung der Fluggastrechte ist das Luftfahrt-Bundesamt als nationale Durchsetzungs- und Beschwerdestelle. Für die Schlichtung im Einzelfall gibt es die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr für Airlines, die dort Mitglied sind, und die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz für alle übrigen.

Beide Wege sind für Reisende kostenfrei. Dass sie gebraucht werden, zeigt das Volumen: 2023 gingen bei der damaligen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr rund 40.000 Anträge ein, 84 % davon betrafen den Luftverkehr.

Der gleiche Mechanismus wie bei Stromtarifen

Warum eine Energie-Redaktion darüber schreibt, hat einen sachlichen Grund: Der Kern der Reform ist eine Transparenzpflicht, und genau daran scheitern Haushalte auch bei Energieverträgen. Der zuerst angezeigte Preis ist nicht der Preis, den Sie am Ende zahlen. Beim Flug sind es Trolley und Sitzplatz, beim Stromvertrag sind es der Grundpreis, ein einmaliger Neukundenbonus und die regional unterschiedlichen Netzentgelte.

Die Gegenmittel sind dieselben. Prüfen Sie, welche Bestandteile im angezeigten Preis stecken, statt nur auf die Endsumme zu schauen: Unsere Übersicht zur Zusammensetzung des Strompreises zeigt, welche Posten fix sind und welche der Anbieter setzt. Wie Sie einen Tarifrechner so bedienen, dass er den Gesamtpreis für Ihren Verbrauch statt einen Lockpreis ausgibt, steht im Ratgeber Tarifrechner richtig nutzen. Und wenn eine Abrechnung nicht zum Vertrag passt, hilft die Anleitung zum Prüfen der Energierechnung.

Auch die Frist-Logik kennen Sie aus dem Energiebereich: Bei einem online abgeschlossenen Stromvertrag haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht, bei einem Entschädigungsanspruch nach der neuen Verordnung neun Monate. In beiden Fällen entscheidet nicht der gute Wille des Anbieters, sondern dass Sie die Frist kennen. Wer seinen Stromtarif ohnehin überprüfen will, findet die aktuellen Angebote im Strompreisvergleich.

Wer die Klimawirkung der Reise mitdenken möchte, findet in unserem Vergleich der CO₂-Emissionen nach Verkehrsmittel die Einordnung von Flugzeug, Bahn und Auto pro Personenkilometer.

Häufige Fragen

Ist der Kabinentrolley ab 2027 kostenlos?

Nein. Kostenfrei garantiert ist nur ein persönlicher Gegenstand bis 40 × 30 × 15 cm. Ein Trolley mit den üblichen 55 × 40 × 23 cm bleibt eine Zusatzleistung, die Airlines gesondert berechnen dürfen.

Ab wann gelten die neuen Fluggastrechte?

Die Regeln greifen 12 Monate und 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, also im Laufe des Jahres 2027. Für Flüge davor gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in ihrer bisherigen Fassung.

Bleibt die Entschädigung ab drei Stunden Verspätung bestehen?

Ja. Die Schwelle von drei Stunden und die Beträge von 250 bis 600 € je nach Flugdistanz bleiben unverändert. Neu sind das einheitliche Formular, die Frist von neun Monaten für die Anmeldung und eine verbindliche Antwortfrist für die Airline.

Was gilt, wenn ich den Hinflug verpasse?

Mit der Reform darf die Airline den gebuchten Rückflug nicht mehr allein deshalb stornieren. Sogenannte No-Show-Klauseln, die bisher eine Neubuchung zum aktuellen Tagespreis erzwangen, sind künftig untersagt.