Das Wichtigste in Kürze

  • Die PV-Anlage deckt den Wärmepumpenstrom im Sommerhalbjahr fast vollständig und im Winter kaum;
  • ein Batteriespeicher verschiebt Solarstrom um Stunden, nicht um Monate — für den Heizstrom bringt er wenig, für den Haushaltsstrom viel;
  • der günstigste Speicher für eine Wärmepumpe ist thermisch: Pufferspeicher, Warmwasserspeicher und die Gebäudemasse selbst;
  • § 14a EnWG ist bei Wärmepumpen über 4,2 kW Pflicht und bringt dauerhaft reduzierte Netzentgelte;
  • anders als bei der Wallbox kann bei Wärmepumpen auch Modul 2 mit separatem Zähler günstiger sein — das entscheidet Ihr Netzbetreiber-Preisblatt.

Das Zusammenspiel in Kürze

Vier Bausteine teilen sich die Aufgabe, und jeder hat eine klar abgegrenzte Rolle. Wer die Rollen kennt, erkennt schnell, welcher Baustein sich im eigenen Fall lohnt und welcher nur die Investitionssumme erhöht.

Die PV-Anlage erzeugt. Eine Dachanlage in Deutschland liefert je installiertem Kilowatt Leistung rund 950 bis 1.100 kWh im Jahr. Diese Menge fällt allerdings sehr ungleich an: Im Juni erzeugt dieselbe Anlage ein Mehrfaches des Dezember-Ertrags. Wie die Monatsverteilung für Ihr Dach aussieht, zeigt eine Ertragssimulation über PVGIS.

Der Speicher puffert. Ein Batteriespeicher hebt Solarstrom vom Mittag in den Abend. Das ist ein Zeitraum von Stunden — nicht von Monaten. Für die jahreszeitliche Lücke zwischen Sommerertrag und Winterbedarf ist er das falsche Werkzeug.

Die Wärmepumpe nutzt. Sie wandelt Strom in Wärme, mit einer Jahresarbeitszahl von typisch 3,0 bis 4,0 bei Luft-Wasser-Anlagen. Aus einer Kilowattstunde Strom werden so drei bis vier Kilowattstunden Wärme. Wie sich dieser Wert berechnet und verbessern lässt, steht im Ratgeber Wärmepumpe Stromverbrauch.

Das Netz ist das Backup. Es liefert genau dann, wenn PV und Speicher nicht können — im Winter, nachts, bei Dunkelflaute. Deshalb entscheidet der Netzbezug über Ihre Heizkosten, nicht der Eigenverbrauchsanteil. Und deshalb lohnt sich der Blick auf Netzentgelt-Modul und Tarif genauso wie auf die Anlagengröße.

Die häufigste Fehlannahme

Viele Angebote rechnen die Jahressumme gegen den Jahresverbrauch: 10.000 kWh Solarertrag gegen 4.400 kWh Wärmepumpenstrom, also rechnerisch autark. Diese Rechnung ignoriert die Zeitachse. Entscheidend ist nicht, ob über zwölf Monate genug Strom entsteht, sondern ob er in der Stunde entsteht, in der die Wärmepumpe ihn braucht.
Wärmepumpe-Stromkosten-Rechner
Was kostet Ihre Wärmepumpe im Jahr – und wie viel davon deckt Ihre PV-Anlage? Tragen Sie Wärmebedarf, Jahresarbeitszahl und Arbeitspreis ein. Sie brauchen nur Werte, die auf Ihrer Heizkostenabrechnung und im Anlagen-Datenblatt stehen.

Heizung und Warmwasser zusammen, in kWh. Als Orientierung: ein saniertes Einfamilienhaus mit 140 m² liegt bei rund 16.000 kWh.

kWh

Luft-Wasser-Wärmepumpen im Bestand erreichen typisch 3,0 bis 4,0, Erdwärmeanlagen 4,0 bis 5,0. Nicht den COP aus dem Datenblatt eintragen – dazu unten mehr.

Vorbelegt mit dem Neukunden-Referenzpreis von 37,00 ct/kWh (Stand: August 2026). Mit einem separaten Wärmepumpentarif liegt der Wert meist darunter.

ct/kWh

Wie viel des Wärmepumpenstroms kommt direkt vom Dach? Ohne Speicher sind 20 bis 30 % realistisch, mit Batteriespeicher etwas mehr.

Stromverbrauch
 kWh
Wärmebedarf ÷ JAZ, pro Jahr
Netzbezug
 kWh
Was Sie trotz PV einkaufen müssen
Stromkosten
 €
Netzbezug × Arbeitspreis, pro Jahr

Ohne PV-Anlage lägen die Stromkosten bei  €. Die  kWh vom eigenen Dach sind damit rund  € wert – gerechnet mit dem Netto-Vorteil von  ct je Kilowattstunde, weil jede selbst verbrauchte Kilowattstunde keine Einspeisevergütung mehr bringt.

Ein PV-Anteil über 35 % ist beim Heizstrom nur mit sehr großer Anlage, thermischem Puffer und konsequenter Steuerung zu erreichen. Der Wärmebedarf liegt im Dezember und Januar, der PV-Ertrag im Juni und Juli – diese Lücke schließt kein Batteriespeicher.

Über 50 % Eigendeckung beim Heizstrom ist ohne saisonalen Wärmespeicher praktisch nicht erreichbar. Das Ergebnis oben ist dann eine Rechenübung, keine Prognose.

Eine JAZ unter 2,8 deutet auf hohe Vorlauftemperaturen oder einen ungünstigen hydraulischen Abgleich hin. Wie sich die Jahresarbeitszahl verbessern lässt, steht im Ratgeber Wärmepumpe Stromverbrauch.

Dazu kommt die § 14a-Reduzierung: rund 110 bis 190 € pro Jahr

Wärmepumpen über 4,2 kW, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Die pauschale Netzentgeltreduzierung nach Modul 1 gibt es unabhängig vom Tarif obendrauf – sie gehört deshalb nicht in die Rechnung oben. Bei hohem Heizstromverbrauch kann Modul 2 günstiger sein; den Pauschalbetrag Ihres Netzgebiets zeigt das Netzverzeichnis.

Passt Ihr Tarif zum Wärmepumpenverbrauch?

Bei  kWh Netzbezug wirkt jeder Cent im Arbeitspreis. Wenn Ihr Ergebnis nicht zu Ihrer Abrechnung passt, rufen Sie uns an – wir gehen die Zahlen gemeinsam durch.

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Wie wir rechnen

Formel: Stromverbrauch = Wärmebedarf ÷ Jahresarbeitszahl. Der Netzbezug ist der Teil, den die PV-Anlage nicht deckt; multipliziert mit dem Arbeitspreis ergibt er die Jahreskosten. Der Wert des Eigenverbrauchs wird mit der Differenz aus Arbeitspreis und Einspeisevergütung angesetzt (7,70 ct/kWh für Überschusseinspeisung einer Dachanlage bis 10 kWp, Stand: Juli 2026), nicht mit dem vollen Arbeitspreis – sonst wäre der PV-Vorteil zu hoch gerechnet.

JAZ statt COP: Der COP (Leistungszahl) ist ein Prüfstandswert für einen einzelnen Betriebspunkt, die Jahresarbeitszahl der Mittelwert über ein ganzes Jahr inklusive kalter Tage, Warmwasserbereitung und Abtauzyklen. Sie liegt regelmäßig unter dem Datenblatt-COP. Wer mit dem COP rechnet, unterschätzt den Verbrauch. Bandbreiten in der Voreinstellung: Luft-Wasser 3,0 bis 4,0, Sole-Wasser 4,0 bis 5,0, gestützt auf die Feldmessungen des Fraunhofer ISE an Wärmepumpen im Gebäudebestand.

PV-Anteil: Der Wert ist eine Eingabe, keine Berechnung – er hängt von Anlagengröße, Ausrichtung, Speicher und Steuerung ab. Ohne Speicher liegt der PV-Anteil am Heizstrom typisch bei 20 bis 30 %, weil Wärmebedarf und Solarertrag jahreszeitlich gegenläufig sind. Einen belastbaren Wert für Ihr Dach liefert eine Ertragssimulation, etwa über PVGIS.

Genauigkeit: Das Ergebnis ist eine Schätzung mit etwa ±15 % Abweichung. Für eine belastbare Zahl brauchen Sie den tatsächlichen Zählerstand Ihrer Wärmepumpe über ein vollständiges Heizjahr. Nicht enthalten sind Grundpreis, Messstellenentgelt und der Haushaltsstrom.

Wann Sie dem Ergebnis nicht vertrauen sollten: im ersten Betriebsjahr einer neuen Anlage (Estrichtrocknung und Einregelung verzerren den Verbrauch), bei Heizstab-Betrieb als Hauptwärmequelle, bei Kühlung im Sommer über die gleiche Anlage, bei Warmwasser über einen separaten Durchlauferhitzer und bei Anlagen mit sehr hohen Vorlauftemperaturen über 55 °C. In diesen Fällen weicht die tatsächliche Jahresarbeitszahl deutlich ab.

Dimensionierung: PV-Größe und Speicher

Die Auslegung folgt einer unbequemen Reihenfolge: Erst steht der Wärmebedarf fest, dann die Wärmepumpe, dann die PV-Anlage — und der Speicher zuletzt, wenn überhaupt.

Wie groß muss die PV-Anlage sein?

Eine verbreitete Faustregel setzt ein Kilowatt Peak je 1.000 kWh erwarteten Jahresstromverbrauch an. Bei 4.400 kWh für die Wärmepumpe und 3.500 kWh Haushaltsstrom landet man so bei etwa 8 kWp. Diese Regel ist ein Startpunkt, kein Ergebnis.

In der Praxis begrenzt fast immer die nutzbare Dachfläche, nicht der Bedarf. Wenn Sie die Wahl haben, gilt: Belegen Sie die Fläche, die wirtschaftlich sinnvoll erschlossen werden kann, statt die Anlage auf den Wärmepumpenverbrauch zu rechnen. Eine größere Anlage erhöht den Winterertrag in absoluten Zahlen — und genau der ist knapp. Eine Ost-West-Ausrichtung liefert über den Tag verteilter als eine reine Südanlage, was dem Eigenverbrauch hilft. Details zur Auslegung und zu den Kosten stehen im Ratgeber Photovoltaik.

Wann sich ein Batteriespeicher rechnet

Für den Heizstrom allein trägt sich ein Batteriespeicher in der Regel nicht. Das lässt sich beziffern: Im Beispiel weiter unten hebt ein Speicher den PV-Anteil am Wärmepumpenstrom von 25 auf 32 % und bringt damit rund 88 € pro Jahr. Gegen die Investitionssumme eines Speichers ist das keine Begründung.

Anders sieht es für den gesamten Haushalt aus. Haushaltsstrom fällt ganzjährig und überwiegend morgens und abends an, also genau dann, wenn die PV-Anlage wenig oder nichts liefert. Dort hebt ein Speicher den Eigenverbrauch deutlich. Als Orientierung für die Größe dient ein Kilowattstunde Speicherkapazität je 1.000 kWh Haushaltsverbrauch; deutlich größere Speicher stehen im Sommer voll und im Winter leer.

Die Entscheidung lautet deshalb nicht „Speicher für die Wärmepumpe ja oder nein“, sondern: Rechnet sich der Speicher über den Haushaltsstrom? Wenn ja, profitiert die Wärmepumpe mit. Wenn nein, macht sie ihn nicht wirtschaftlich.

Der günstigere Speicher ist thermisch

Wärme lässt sich sehr viel billiger speichern als Strom. Ein Pufferspeicher, der Warmwasserspeicher und bei Fußbodenheizung die Gebäudemasse selbst nehmen Solarüberschuss auf, wenn er anfällt. Wer den Estrich mittags um ein Grad überheizt, verschiebt Heizenergie in den Abend, ohne eine Batterie dafür zu brauchen.

§ 14a EnWG für die Wärmepumpe: welches Modul passt?

Eine Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen ist, gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Im Gegenzug für das Recht des Netzbetreibers, die Leistung bei drohender Netzüberlastung abzusenken, erhalten Sie dauerhaft reduzierte Netzentgelte. Abgesenkt werden darf nie unter 4,2 kW, abgeschaltet nicht. Die vollständige Systematik steht im Ratgeber § 14a EnWG.

Drei Module stehen zur Wahl. Für Wärmepumpen fällt die Abwägung anders aus als für eine Wallbox, weil der Jahresverbrauch deutlich höher liegt.

Modul 1: die Pauschale ohne Aufwand

Eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts, je nach Netzbetreiber rund 110 bis 190 € pro Jahr (Stand: Juli 2026). Sie greift automatisch, sobald die Wärmepumpe angemeldet ist, verlangt keine Zusatztechnik und kein bestimmtes Verhalten. Für die meisten Haushalte ist Modul 1 die richtige Wahl.

Modul 2: der separate Zähler

Modul 2 senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 %, verlangt dafür aber einen separaten Zähler für den Wärmestrom, dessen Messstellenentgelt jedes Jahr anfällt. Bei einer Wallbox rechnet sich das selten. Bei einer Wärmepumpe mit mehreren Tausend Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt die Schwelle näher, denn der Rabatt wächst mit dem Verbrauch, das Messstellenentgelt bleibt konstant.

Ob Modul 2 in Ihrem Fall vorne liegt, hängt vom Netzentgelt-Arbeitspreis Ihres Netzbetreibers und vom Messstellenentgelt ab — beides steht im Preisblatt. Welcher Netzbetreiber zuständig ist, zeigt das Netzverzeichnis. Rechnen Sie beide Module gegeneinander, bevor Sie sich festlegen; ein Wechsel ist später möglich, aber mit Aufwand verbunden.

Modul 3: zeitvariable Netzentgelte

Modul 3 arbeitet mit Zeitfenstern: In der Niedriglaststufe zahlen Sie weniger, in der Hochlaststufe mehr. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, weil viertelstundengenau abgerechnet wird. Für eine Wärmepumpe mit Pufferspeicher passt das gut: Die Wärmeerzeugung lässt sich in die günstigen Stunden legen, ohne dass es im Wohnzimmer kälter wird.

Modul 3 wirkt in beide Richtungen

Zeitvariable Netzentgelte belohnen Verschieben und bestrafen Nichtverschieben. Eine Wärmepumpe, die ungesteuert am frühen Abend in die Hochlaststufe läuft, zahlt mehr als vorher. Modul 3 lohnt sich nur mit Pufferspeicher und einer Steuerung, die die Zeitfenster tatsächlich kennt.

Eigenverbrauch maximieren

Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen statt einzuspeisen, ist die Differenz zwischen Arbeitspreis und Einspeisevergütung wert — bei 37,00 ct/kWh (Stand: August 2026) und 7,70 ct/kWh Einspeisevergütung also rund 29,30 ct. Das ist der Hebel, an dem Steuerung ansetzt.

SG Ready: die Schnittstelle

SG Ready ist ein Label des Bundesverbands Wärmepumpe für eine Schnittstelle mit vier Betriebszuständen: Sperre, Normalbetrieb, verstärkter Betrieb als Empfehlung und Anlaufbefehl. Ihr Energiemanagement kann der Wärmepumpe damit sagen, dass gerade Überschuss vorhanden ist. Ohne diese Schnittstelle bleibt die Wärmepumpe für jede Steuerung eine Blackbox — prüfen Sie das vor dem Kauf, nicht danach.

Überschuss-Heizen statt Einspeisen

Liefert die PV-Anlage mehr, als das Haus gerade braucht, hebt die Steuerung die Vorlauftemperatur oder die Warmwassertemperatur an. Die Wärme landet im Puffer, im Warmwasserspeicher oder im Estrich und wird abends genutzt. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Höhere Vorlauftemperaturen senken die Arbeitszahl, und im Sommer ist außer Warmwasser kein Wärmebedarf vorhanden. Überschuss-Heizen ist deshalb vor allem in der Übergangszeit wirksam, also im März, April, Oktober und November.

Energiemanagement als Klammer

Ein Energiemanagementsystem sieht PV-Erzeugung, Speicherladung, Haushaltsverbrauch und Wärmepumpe gemeinsam und priorisiert. Sinnvoll ist die Reihenfolge: erst Haushaltsverbrauch decken, dann Warmwasser, dann Wärmeerzeugung, dann Batterie laden, dann einspeisen. Wer eine Wallbox betreibt, ordnet sie nach dem Warmwasser ein — Details dazu stehen im Ratgeber zum dynamischen Tarif fürs E-Auto.

Dynamischer Tarif als Ergänzung

Eigenverbrauch senkt die Menge, die Sie einkaufen. Ein dynamischer Tarif senkt den Preis für den Rest. Beide Hebel schließen sich nicht aus, sondern greifen nacheinander — und der zweite wird umso wichtiger, je größer der Netzbezug bleibt. Bei einer Wärmepumpe bleibt er groß, weil der Bedarf im Winter liegt.

Ein dynamischer Stromtarif folgt dem Börsenpreis stundenweise. Für eine Wärmepumpe mit Pufferspeicher ist das eine gute Kombination: Die Wärmeerzeugung lässt sich in die günstigen Nachtstunden legen, ohne den Komfort zu berühren. Wichtig ist die Erwartung: Ein dynamischer Tarif ist nicht der nackte Börsenpreis. Netzentgelte, Steuern und Umlagen fallen in jeder Stunde an, auch bei null Cent Börsenpreis.

Ob sich der Wechsel für Ihr Verbrauchsprofil rechnet, prüft der Spar-Check für dynamische Tarife. Wer ohne Steuerung wechselt, zahlt im Zweifel mehr, weil der Verbrauch dann in die teuren Abendstunden fällt.

Energy Sharing als weiterer Baustein

Seit dem 22. Dezember 2025 regelt § 42c EnWG das gemeinschaftliche Teilen von Strom, und seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing im eigenen Bilanzierungsgebiet nutzbar. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, weil die Zuordnung viertelstundengenau abgerechnet wird. Ab Juni 2028 soll das Teilen gebietsübergreifend innerhalb derselben Regelzone möglich sein.

Für Wärmepumpenbesitzer sind zwei Konstellationen interessant. Wer selbst keine geeignete Dachfläche hat, kann Anteil an einer fremden Anlage beziehen und damit einen Teil des Heizstroms aus geteiltem Solarstrom decken. Wer eine große Anlage betreibt, gibt den Sommerüberschuss an Nachbarn ab, statt ihn zur Einspeisevergütung abzugeben. Die jahreszeitliche Lücke im Winter schließt Energy Sharing allerdings nicht — die Nachbaranlage produziert im Dezember genauso wenig wie die eigene.

Beispiel-Setup durchgerechnet

Saniertes Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche, Wärmebedarf 16.000 kWh für Heizung und Warmwasser, Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,6, PV-Anlage mit 10 kWp und rund 10.000 kWh Jahresertrag, Haushaltsstrom 3.500 kWh. Gerechnet mit 37,00 ct/kWh Arbeitspreis (Stand: August 2026).

Szenario PV-Anteil Netzbezug Stromkosten Wärmepumpe
Ohne PV-Anlage 0 % 4.400 kWh 1.628 €
Mit PV, ohne Speicher 25 % 3.300 kWh 1.221 €
Mit PV und Batteriespeicher 32 % 3.000 kWh 1.110 €

Der Sprung von „ohne PV“ auf „mit PV“ bringt beim Heizstrom rund 407 € pro Jahr. Der zusätzliche Batteriespeicher bringt weitere 111 € — bewertet man den Eigenverbrauch korrekt mit dem Netto-Vorteil von 29,30 ct je Kilowattstunde statt mit dem vollen Arbeitspreis, bleiben rund 88 €. Das ist die ehrliche Größenordnung, mit der ein Speicher für die Wärmepumpe antritt.

Dazu kommt die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG mit 110 bis 190 € pro Jahr. Diese Position hängt nicht am Tarif und nicht an der PV-Anlage — sie steht Ihnen ohnehin zu und wird deshalb getrennt ausgewiesen.

4.400

Stromverbrauch

Wärmepumpe im Beispielhaus, pro Jahr

25–32

PV-Anteil

Realistische Deckung des Wärmepumpenstroms vom eigenen Dach

110–190

§ 14a-Pauschale

Reduzierte Netzentgelte pro Jahr, je nach Netzbetreiber (Stand: Juli 2026)

§ 14a-Ersparnis-Rechner: Was zahlt Ihr Netzbetreiber?
Ihre Wallbox lädt mit mehr als 4,2 kW? Dann haben Sie Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und sehen Sie, was Ihr Netzbetreiber zahlt.

Ihre Postleitzahl *

Die Pauschale legt Ihr örtlicher Netzbetreiber fest, deshalb brauchen wir den Ort.

Verschiebbare Strommenge pro Jahr

Vorbelegt je Gerätetyp (konservative Annahme), gern anpassen. Nur für das Modul-3-Potenzial relevant.

Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung (ab 4,2 kW)

Können Sie zeitgesteuert laden oder heizen (Timer, App, HEMS)?

Netzbetreiber wird ermittelt …

Ihren Anspruch nach § 14a EnWG haben Sie trotzdem: Die Anmeldung läuft über Ihren örtlichen Netzbetreiber, die Pauschale steht in dessen Preisblatt. Alle Netzgebiete führt unser Netzverzeichnis, die Grundlagen erklärt der § 14a-Ratgeber.

Ihr Netzbetreiber

Vertrauenssignal: Ihr Netzbetreiber hat bereits rund  % intelligente Messsysteme verbaut. Die Quote dient nur zur Einordnung, sie geht nicht in die Rechnung ein.

Diese Ersparnis steht Ihnen gesetzlich zu, viele holen sie nicht ab: Die Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist Pflicht, die reduzierten Netzentgelte sind der Gegenwert.

Modul-1-Pauschale (sichere Ersparnis)

Modul-3-Potenzial (zeitvariabel, zusätzlich)

Gesamt pro Jahr

Modul 2 (60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis, eigener Zähler nötig) lohnt sich nur in Sonderfällen mit sehr hohem Geräteverbrauch, Details im Modul-2-Ratgeber.

Nächster Schritt: Gerät anmelden und Rabatt sichern

Die Anmeldung läuft über Ihren Netzbetreiber. Unser Ratgeber führt Sie durch Modulwahl und Antrag.

Wie wir rechnen

Modul 1 (garantiert): Die Pauschale wird 1:1 aus dem offiziellen Preisblatt Ihres Netzbetreibers übernommen (brutto, €/Jahr), nie geschätzt. Fehlt der Wert in unserer Datenbank, zeigen wir das an, statt eine Zahl zu erfinden. Rechtsgrundlage: BNetzA-Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22-0010-A zu § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW, Inbetriebnahme ab 2024).

Modul 3 (Potenzial): verschobene Strommenge × (Netzentgelt-Arbeitspreis − Niedriglast-Satz). Als Arbeitspreis nutzen wir das kuratierte Preisblatt Ihres Netzbetreibers (), als Niedriglast-Satz eine Bandbreite von 5,0 ct (konservativ) bis 2,0 ct (optimistisch). Die genauen Zeitfenster und Stufenpreise Ihres Netzgebiets führt das Netzverzeichnis. Voraussetzung: intelligentes Messsystem und tatsächliche Lastverschiebung.

Default-Verschiebemengen (konservative Annahmen, anpassbar): E-Auto 2.500 kWh, Wärmepumpe 4.000 kWh, beides 6.500 kWh, Heimspeicher 2.000 kWh pro Jahr. Die Smart-Meter-Rollout-Quote ist ein reines Vertrauenssignal und geht nicht in die Rechnung ein. Alle Konstanten Stand: Juli 2026.

Alle Werte sind gerundete Modellrechnungen und keine Zusage. PLZ-Zuordnung und Netzbetreiber-Daten: eigenes Netzverzeichnis (1.077 Versorgungsgebiete) auf Basis von energy-core, BNetzA und den offiziellen Preisblättern der Netzbetreiber.

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Häufige Fragen zu Wärmepumpe, PV und Speicher

Über das Jahr gerechnet kann eine Dachanlage mehr Strom erzeugen, als die Wärmepumpe verbraucht. Zeitlich passt es trotzdem nicht zusammen: Der Wärmebedarf liegt im Dezember und Januar, der Solarertrag im Sommerhalbjahr. Realistisch deckt die PV-Anlage 20 bis 30 % des Wärmepumpenstroms direkt, mit Speicher und guter Steuerung etwas mehr. Den Rest kaufen Sie ein.

Für den Heizstrom allein selten. Ein Speicher verschiebt Solarstrom um Stunden, nicht um Monate — und im Winter fehlt der Überschuss, den er puffern könnte. Wirtschaftlich rechnet sich ein Speicher über den Haushaltsstrom, der ganzjährig anfällt. Die Wärmepumpe profitiert mit, ist aber nicht die Begründung für die Investition.

Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind, gelten verpflichtend als steuerbare Verbrauchseinrichtung und werden beim Netzbetreiber angemeldet. Ältere Anlagen fallen nicht automatisch darunter, können aber freiwillig wechseln und den Netzentgelt-Rabatt dann ebenfalls nutzen.

Nein. Der Netzbetreiber darf die Leistung bei drohender Netzüberlastung absenken, aber nie unter 4,2 kW — und nicht abschalten. Ein gut ausgelegter Pufferspeicher überbrückt solche Phasen ohne Komfortverlust. In der Praxis sind Eingriffe bisher selten.

SG Ready ist eine Schnittstelle, über die Ihr Energiemanagement der Wärmepumpe vier Betriebszustände vorgeben kann — von der Sperre bis zur angehobenen Leistung. Damit lässt sich die Wärmepumpe gezielt einschalten, wenn die PV-Anlage Überschuss liefert oder der Börsenpreis niedrig ist. Ohne diese Schnittstelle bleibt die Wärmepumpe für die Steuerung eine Blackbox.

Ja, und beide Hebel greifen an unterschiedlichen Stellen. Das Modul bestimmt, was Sie für das Netz zahlen, der Tarif bestimmt, was Sie für die Energie zahlen. Wer den Netzbezug der Wärmepumpe ohnehin in die Nachtstunden verschiebt, profitiert doppelt.