Das Wichtigste in Kürze
- Wallbox über 4,2 kW und Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2024: § 14a EnWG gilt verpflichtend;
- Modul 1 greift automatisch: pauschal rund 110 bis 190 € Netzentgelt-Rabatt pro Jahr, ohne eigenen Zähler (Stand: Juli 2026);
- Modul 3 kommt zusätzlich infrage, wenn Sie das Laden zeitlich verschieben können, setzt aber ein intelligentes Messsystem voraus;
- gedrosselt wird nie unter 4,2 kW, und der Haushaltsstrom bleibt von der Steuerung unberührt;
- die Anmeldung läuft über Ihren Netzbetreiber und wird in der Regel vom Elektrofachbetrieb erledigt.
Kurzantwort: Wem der Netzentgelt-Rabatt zusteht
Wer eine Wallbox mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung betreibt und sie ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen hat, hat Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Grundlage ist der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes in der Ausgestaltung der BNetzA-Festlegung BK6-22-300 vom 27. November 2023.
Der Handel dahinter ist einfach: Der Netzbetreiber darf die Ladeleistung Ihrer Wallbox in seltenen Engpasssituationen kurz absenken. Dafür zahlen Sie dauerhaft weniger Netzentgelt, also weniger für den Transport des Stroms bis zu Ihrem Hausanschluss.
Der Rabatt ist kein Bonus, den Sie sich verdienen müssen, sondern eine gesetzliche Gegenleistung. Wie die Regelung im Detail funktioniert und welche Geräte sonst noch darunterfallen, erklärt unser Ratgeber zum § 14a EnWG mit allen drei Modulen.
4,2
Leistungsgrenze
Ab dieser Anschlussleistung gilt die Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung
110–190
Modul-1-Pauschale
Netzentgelt-Rabatt pro Jahr, je nach Netzbetreiber (Stand: Juli 2026)
1. Jan. 2024
Stichtag
Ab diesem Datum in Betrieb genommene Geräte fallen verpflichtend unter § 14a EnWG
Bin ich betroffen? Die drei Kriterien
Ob § 14a EnWG für Ihre Ladeeinrichtung gilt, entscheidet sich an drei Punkten. Erst wenn alle drei zutreffen, ist die Wallbox eine steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne der Regelung.
1. Anschlussleistung über 4,2 kW
Maßgeblich ist die Anschlussleistung der Wallbox, nicht die Ladeleistung, die Ihr Fahrzeug tatsächlich abruft. Praktisch heißt das: Jede übliche 11-kW- oder 22-kW-Wallbox liegt darüber. Nur die kleinen Ladeziegel für die Haushaltssteckdose mit 2,3 kW bleiben außen vor.
Mehrere steuerbare Geräte im Haushalt werden übrigens gemeinsam betrachtet. Wer neben der Wallbox eine Wärmepumpe oder einen Heimspeicher betreibt, meldet alle Geräte an und erhält die Pauschale nach Modul 1 dennoch nur einmal pro Netzanschluss.
2. Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2024
Für Geräte, die ab diesem Stichtag erstmals ans Netz gegangen sind, gilt die Regelung verpflichtend. Wallboxen aus der Zeit davor sind nicht automatisch erfasst.
Wer eine ältere Wallbox besitzt, geht trotzdem nicht leer aus: Ein freiwilliger Wechsel in die § 14a-Regelung ist möglich und bringt denselben Netzentgelt-Rabatt. Bestandsanlagen mit einer alten vereinbarten Steuerung, etwa einem separaten Nachtstromzähler, laufen zudem nur noch bis Ende 2028 unter ihrer bisherigen Vereinbarung.
3. Anmeldung beim Netzbetreiber
Eine Wallbox ist immer anmeldepflichtig, unabhängig von § 14a EnWG. Ab 12 kVA Anschlussleistung braucht sie zusätzlich die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers (§ 19 NAV). Beides erledigt üblicherweise der Elektrofachbetrieb, der die Wallbox installiert.
Ohne diese Anmeldung gibt es keinen Rabatt, weil der Netzbetreiber das Gerät schlicht nicht kennt. Genau hier verlieren viele Haushalte Geld: Die Wallbox hängt an der Wand, die Anmeldung ist erfolgt, aber die Zuordnung als steuerbare Verbrauchseinrichtung wurde nie sauber gesetzt.
Prüfen Sie Ihre letzte Jahresrechnung
Auf der Stromrechnung erscheint der Rabatt als eigener Posten, meist als „Reduzierung Netzentgelt § 14a EnWG“ oder als negative Position bei den Netznutzungsentgelten. Fehlt er, obwohl Ihre Wallbox die Kriterien erfüllt, fragen Sie beim Netzbetreiber nach. Welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist, zeigt unser Netzverzeichnis.Welches Modul passt zu einer Wallbox?
§ 14a EnWG kennt drei Module. Für Wallbox-Besitzer ist die Entscheidung in den meisten Fällen schnell getroffen, weil zwei davon an Voraussetzungen hängen, die selten erfüllt sind.
| Modul | Vorteil | Voraussetzung | Für Wallbox-Besitzer |
|---|---|---|---|
| Modul 1 | Pauschaler Jahresrabatt, rund 110 bis 190 € | Nur die Anmeldung | Standardfall, greift automatisch |
| Modul 2 | 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis des Ladestroms | Separater Zähler für die Wallbox | Selten lohnend, Zählerkosten fressen den Vorteil |
| Modul 3 | Zeitvariables Netzentgelt, zusätzlich zu Modul 1 | Intelligentes Messsystem und verschiebbares Laden | Lohnt bei programmiertem Nachtladen |
Rabatthöhe je nach Netzbetreiber, Stand: Juli 2026. Quellen: BNetzA-Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22-0010-A.
Modul 1 ist die Grundeinstellung. Sobald die Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet ist, zieht der Netzbetreiber die Pauschale von Ihrem Netzentgelt ab. Sie brauchen keinen zusätzlichen Zähler, keine App und keine Verhaltensänderung.
Modul 2 rechnet sich nur bei sehr hohem Ladeverbrauch. Der separate Zähler kostet jedes Jahr Messstellenentgelt, und der Rabatt greift ausschließlich auf den dort gemessenen Ladestrom. Bei einer Fahrleistung von 15.000 km im Jahr liegt der Vorteil in der Regel unter dem, was Modul 1 pauschal bringt.
Modul 3 ist der interessante Fall fürs E-Auto. Es kommt zu Modul 1 hinzu und macht das Netzentgelt tageszeitabhängig: nachts günstig, in den Spitzenzeiten am Morgen und am Abend teuer. Wer ohnehin über Nacht lädt, verschiebt genau die Strommenge in das günstige Fenster, um die es geht. Wählbar ist Modul 3 seit dem 1. April 2025 und es setzt einen Smart Meter voraus.
Modul 3 kann auch nach hinten losgehen
Zeitvariable Netzentgelte wirken in beide Richtungen. Wer regelmäßig zwischen 17 und 20 Uhr lädt, weil das Auto dann in der Garage steht, zahlt in der Hochlaststufe mehr als vorher. Modul 3 lohnt sich nur, wenn Sie den Ladevorgang tatsächlich per Timer, App oder Energiemanagement verschieben.Was „steuerbar“ konkret fürs Laden bedeutet
Die häufigste Sorge vor der Anmeldung: Steht das Auto morgens halb leer in der Garage, weil der Netzbetreiber dazwischenfunkt? Die Antwort ist in der Regel nein, und dafür gibt es klare rechtliche Grenzen.
- gedrosselt wird nie unter 4,2 kW, das entspricht rund 20 kWh in vier Stunden oder etwa 100 km Reichweite pro Nacht;
- eingegriffen wird nur bei drohender Überlastung des örtlichen Verteilnetzes, nicht nach Belieben;
- solche Situationen treten vor allem in den Abendstunden auf und dauern typischerweise Minuten, nicht Stunden;
- Ihr übriger Haushaltsstrom ist von der Steuerung ausgenommen: Licht, Herd, Waschmaschine und Wärmepumpenheizung im Bestand bleiben unberührt;
- der Netzbetreiber muss jeden Eingriff dokumentieren und auf Nachfrage nachweisen.
Rechnerisch bedeutet die Untergrenze von 4,2 kW: Selbst wenn Ihre 11-kW-Wallbox eine ganze Nacht lang gedrosselt liefe, wären nach acht Stunden noch rund 34 kWh im Akku. Für den durchschnittlichen deutschen Pendelweg reicht das mehrfach.
Wie sich Ladekosten zu Hause und unterwegs insgesamt zusammensetzen, haben wir im Ratgeber zum Laden des Elektroautos aufgeschlüsselt.
So melden Sie an und wählen das Modul
Der Weg zum Rabatt führt immer über den Netzbetreiber, nicht über Ihren Stromanbieter. Vier Schritte reichen.
Netzbetreiber ermitteln
Die Höhe der Pauschale und die Zeitfenster für Modul 3 legt Ihr örtlicher Netzbetreiber fest, nicht der Gesetzgeber. Wer für Ihre Adresse zuständig ist, finden Sie über die Postleitzahl im Netzverzeichnis.
Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden
Das Formular stellt der Netzbetreiber bereit, ausgefüllt wird es normalerweise vom Elektrofachbetrieb im Zuge der Installation. Wichtig ist, dass die Wallbox dabei ausdrücklich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG geführt wird. Ab 12 kVA kommt die Zustimmung des Netzbetreibers hinzu.
Modul wählen
Modul 1 greift ohne weiteres Zutun. Wollen Sie stattdessen Modul 2 oder ergänzend Modul 3, teilen Sie das dem Netzbetreiber aktiv mit. Für Modul 3 brauchen Sie ein intelligentes Messsystem; fehlt es noch, können Sie den Smart Meter selbst beantragen. Die Modulwahl ist nicht endgültig, ein späterer Wechsel ist möglich.
Rabatt auf der Jahresrechnung prüfen
Auf der nächsten Jahresabrechnung muss die Reduzierung als eigener Posten auftauchen. Fehlt sie, haken Sie schriftlich beim Netzbetreiber nach. Bleibt das erfolglos, prüfen die Schlichtungsstelle Energie und der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur den Fall kostenfrei.
Rechenbeispiel: Ersparnis pro Jahr
Angenommen, Sie fahren 15.000 km im Jahr und laden das Auto überwiegend zu Hause. Bei einem Verbrauch von rund 17 kWh pro 100 km sind das etwa 2.500 kWh Ladestrom im Jahr, die sich zeitlich verschieben lassen.
| Baustein | Ersparnis pro Jahr | Sicherheit |
|---|---|---|
| Modul 1 (Pauschale) | 110 bis 190 € | Fester Betrag laut Preisblatt des Netzbetreibers |
| Modul 3 (zeitvariabel, zusätzlich) | 100 bis 175 € | Potenzial, abhängig von tatsächlicher Lastverschiebung |
| Zusammen | 210 bis 365 € | Gemischt: gesicherte Pauschale plus Potenzial |
Modellrechnung, keine Zusage. Annahmen für Modul 3: 2.500 kWh verschobene Strommenge, Netzentgelt-Arbeitspreis 9 ct/kWh im Bundesdurchschnitt, Niedriglast-Satz 5 ct/kWh (konservativ) bis 2 ct/kWh (optimistisch). Modul-1-Spanne je nach Netzbetreiber. Stand: Juli 2026. Die genauen Werte Ihres Netzgebiets liefert der Rechner weiter unten.
Zwei Punkte sind an dieser Rechnung wichtig. Erstens ist nur die Modul-1-Zeile ein garantierter Betrag: Sie steht im Preisblatt Ihres Netzbetreibers und fließt unabhängig von Ihrem Verhalten. Zweitens entsteht das Modul-3-Potenzial ausschließlich durch verschobenes Laden. Wer nicht verschiebt, bekommt es nicht.
Der § 14a EnWG betrifft außerdem nur einen Teil Ihres Strompreises. Bei einem Haushalt mit E-Auto und entsprechend hohem Jahresverbrauch bleibt der Arbeitspreis des Tarifs der größere Hebel. Ein dynamischer Stromtarif greift genau in denselben Nachtstunden, in denen auch das Netzentgelt nach Modul 3 niedrig ist. Ob sich das für Ihre Fahrleistung rechnet, haben wir im Ratgeber dynamischer Stromtarif fürs E-Auto mit echten Börsendaten durchgerechnet.
Was zahlt Ihr Netzbetreiber?
Die Pauschale unterscheidet sich von Netzgebiet zu Netzgebiet deutlich. Der folgende Rechner liest den Wert Ihres Netzbetreibers aus dem Netzverzeichnis aus und stellt ihm das Modul-3-Potenzial für Ihre verschiebbare Strommenge gegenüber.
Ihre Postleitzahl *
Die Pauschale legt Ihr örtlicher Netzbetreiber fest, deshalb brauchen wir den Ort.Verschiebbare Strommenge pro Jahr
Vorbelegt je Gerätetyp (konservative Annahme), gern anpassen. Nur für das Modul-3-Potenzial relevant.Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung (ab 4,2 kW)
Können Sie zeitgesteuert laden oder heizen (Timer, App, HEMS)?
Ihren Anspruch nach § 14a EnWG haben Sie trotzdem: Die Anmeldung läuft über Ihren örtlichen Netzbetreiber, die Pauschale steht in dessen Preisblatt. Alle Netzgebiete führt unser Netzverzeichnis, die Grundlagen erklärt der § 14a-Ratgeber.
Ihr Netzbetreiber
Diese Ersparnis steht Ihnen gesetzlich zu, viele holen sie nicht ab: Die Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist Pflicht, die reduzierten Netzentgelte sind der Gegenwert.
Modul-1-Pauschale (sichere Ersparnis)
€/Jahr
Fester Jahresbetrag Ihres Netzbetreibers laut Preisblatt, automatisch mit der Anmeldung. Details: Modul 1.
Für Ihren Netzbetreiber liegt uns die Pauschale noch nicht vor.
Den Anspruch haben Sie trotzdem: Der Betrag steht im Preisblatt Ihres Netzbetreibers (Modul 1, § 14a EnWG). Wir ergänzen die Werte laufend. Grundlagen: Modul 1.
Modul-3-Potenzial (zeitvariabel, zusätzlich)
bis €/Jahr
Bandbreite für kWh verschobene Menge, wenn ein Smart Meter vorhanden ist und das Laden ins Niedriglast-Fenster wandert. Kombinierbar mit Modul 1. Details: Modul 3.
Ohne zeitgesteuertes Laden bleibt vor allem die Modul-1-Pauschale.
Das Modul-3-Potenzial entsteht erst, wenn Timer, App oder Energiemanagement den Verbrauch in günstige Netzzeiten verschieben. Wir rechnen es deshalb nicht in Ihre Summe.
Gesamt pro Jahr
bis € €
Modul 2 (60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis, eigener Zähler nötig) lohnt sich nur in Sonderfällen mit sehr hohem Geräteverbrauch, Details im Modul-2-Ratgeber.
Nächster Schritt: Gerät anmelden und Rabatt sichern
Die Anmeldung läuft über Ihren Netzbetreiber. Unser Ratgeber führt Sie durch Modulwahl und Antrag.
Wie wir rechnen
Modul 1 (garantiert): Die Pauschale wird 1:1 aus dem offiziellen Preisblatt Ihres Netzbetreibers übernommen (brutto, €/Jahr), nie geschätzt. Fehlt der Wert in unserer Datenbank, zeigen wir das an, statt eine Zahl zu erfinden. Rechtsgrundlage: BNetzA-Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22-0010-A zu § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW, Inbetriebnahme ab 2024).
Modul 3 (Potenzial): verschobene Strommenge × (Netzentgelt-Arbeitspreis − Niedriglast-Satz). Als Arbeitspreis nutzen wir das kuratierte Preisblatt Ihres Netzbetreibers (), als Niedriglast-Satz eine Bandbreite von 5,0 ct (konservativ) bis 2,0 ct (optimistisch). Die genauen Zeitfenster und Stufenpreise Ihres Netzgebiets führt das Netzverzeichnis. Voraussetzung: intelligentes Messsystem und tatsächliche Lastverschiebung.
Default-Verschiebemengen (konservative Annahmen, anpassbar): E-Auto 2.500 kWh, Wärmepumpe 4.000 kWh, beides 6.500 kWh, Heimspeicher 2.000 kWh pro Jahr. Die Smart-Meter-Rollout-Quote ist ein reines Vertrauenssignal und geht nicht in die Rechnung ein. Alle Konstanten Stand: Juli 2026.
Alle Werte sind gerundete Modellrechnungen und keine Zusage. PLZ-Zuordnung und Netzbetreiber-Daten: eigenes Netzverzeichnis (1.077 Versorgungsgebiete) auf Basis von energy-core, BNetzA und den offiziellen Preisblättern der Netzbetreiber.
Häufige Fragen zu § 14a EnWG und Wallbox
Verpflichtend gilt die Regelung nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind. Ältere Wallboxen fallen nicht automatisch darunter. Sie können aber freiwillig in die § 14a-Regelung wechseln und den Netzentgelt-Rabatt dann ebenfalls nutzen. Die Umstellung beantragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
In der Praxis kaum. Der Netzbetreiber darf die Ladeleistung nur bei drohender Netzüberlastung absenken und nie unter 4,2 kW. Selbst im gedrosselten Zustand laden Sie damit rund 20 kWh in vier Stunden. Wer über Nacht lädt, merkt von einem solchen Eingriff normalerweise nichts.
Der Rabatt setzt voraus, dass die Wallbox beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet ist. Ist das erledigt, greift Modul 1 automatisch, ohne weiteren Antrag. Modul 2 und Modul 3 müssen Sie dagegen aktiv beim Netzbetreiber wählen.
Bei üblicher Fahrleistung selten. Modul 2 senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 %, verlangt dafür aber einen separaten Zähler für den Ladestrom, dessen Messstellenentgelt jedes Jahr anfällt. Das rechnet sich erst bei sehr hohem Ladestromverbrauch. Für die meisten Haushalte bleibt Modul 1 die bessere Wahl.
Ja. Zeitvariable Netzentgelte müssen viertelstundengenau abgerechnet werden, das leistet nur ein intelligentes Messsystem. Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist der Einbau ohnehin vorgesehen; beantragen können Sie ihn auch selbst.
Ja, und genau darin liegt der größte Hebel. Das Modul bestimmt, was Sie fürs Netz zahlen, der Tarif bestimmt, was Sie für die Energie zahlen. Wer nachts lädt, profitiert mit Modul 3 von einem niedrigeren Netzentgelt und mit einem dynamischen Tarif zusätzlich von einem niedrigeren Börsenpreis.
Mehr sparen mit dynamischem Tarif und Modul 3
Das reduzierte Netzentgelt ist der eine Hebel, der Arbeitspreis der andere. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Tarif zu Ihrem Ladeverhalten passt.
Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr