Gewerbeamt bestimmen und erfolgreich Gewerbe anmelden

Gewerbeamt ist die erste Anlaufstelle für zukünftige Gewerbetreibende. Jeder, der eine selbstständige Tätigkeit mit dem Ziel, Gewinn zu erwirtschaften, starten will - muss sein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Das zuständige Gewerbeamt ist in der Stadt, in der das Gewerbe seinen Standort hat. Je nach Stadt und Region sind Gewerbeämter an Bürgerämter oder Bürgercenter angeschlossen. Bestimmen Sie Gewerbeamt Berlin, Gewerbeamt Köln, Gewerbeamt Leipzig und Ihr Gewerbeamt mithilfe unserer Gewerbeamt Liste!
Zusammenfassung
GEWERBE STROM & GAS ANMELDEN ODER WECHSELN? 0891 20840 871 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr)
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Was ist ein Gewerbeamt?
Beim Gewerbeamt beginnt der Start einer gewerblichen Tätigkeit. Gewerbliche Gründerinnen oder Gründer müssen ihr Vorhaben zuerst beim Gewerbeamt anmelden. Die Erstellung eines Gewerbescheins vom Gewerbeamt berechtigt schließlich zum Start eines Gewerbes.
Ein Gewerbeamt, das oftmals auch abgekürzt als GA bezeichnet wird, ist für die Erteilung der Gewerbeanmeldung zuständig. Das Gewerbeamt überprüft, ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, und erstellt schließlich einen Gewerbeschein. Unter einem Gewerbeschein versteht man ein offizielles Dokument, das vom zuständigen Gewerbeamt ausgestellt wird.
Das Gewerbeamt nimmt überdies die Eintragung in das sogenannte Gewerberegister vor und versorgt Gründerinnen und Gründer mit hilfreichen Informationen und erforderlichen Anträgen.
Welche Dokumente benötigt das Gewerbeamt?
Das Gewerbeamt bearbeitet den Gewerbeantrag und erstellt beim Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und Dokumente den Gewerbeschein. Gewerbliche Gründerinnen und Gründerin können erst mit dem Gewerbeschein den Beginn ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten einläuten.
Die Gewerbeanmeldung ist übrigens Pflicht. Generell ist die Anmeldung eines Gewerbes unkompliziert und kann schnell erledigt werden - vorausgesetzt alle Unterlagen liegen vor.
Der Gang zum Gewerbeamt stellt die traditionelle Herangehensweise dar. Da viele Gewerbeämter mittlerweile die Online-Option anbieten, kann eine Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause und unabhängig von Öffnungszeiten des Gewerbeamtes umgesetzt werden.
- Gewerbeamt: Dokumenten-Liste
- Ausweispapiere: Personalausweis oder Reisepass
- Formular “Gewerbeanmeldung”: Vollständig ausgefüllt
- Sonderzulassungen: Je nach Tätigkeit entweder Erlaubnis oder Genehmigung
- Handelsregisterauszug: Für eingetragene Firmen
- Führungszeugnis: Nicht immer erforderlich
- Aufenthaltsgenehmigung: Für nicht deutsche Staatsbürger
- ggf. Zustimmungserklärung Gesellschafter
- Bearbeitungsgebühr für Gewerbeanmeldung einplanen
Welche Aufgaben hat das Gewerbeamt?
Neben der Gewerbeanmeldung übernimmt das Gewerbeamt viele weitere Aufgaben. Unter anderem ist das Gewerbeamt für die Einhaltung der Gewerbeordnung zuständig. Die Gewerbeordnung (GewO) ist übrigens ein deutsches Gesetz, welches die Gewerbefreiheit bestimmt und beschränkt.
Des Weiteren übernimmt das Gewerbeamt die Durchführung von Beratungsleistungen im Bereich Gewerbe und stellt Sonderzulassungen und Konzessionen aus. Beim Gewerbeamt kann man überdies seinen Gewerbeschein verlängern und Gewerbe abmelden und gegebenenfalls ummelden. Werden innerhalb von Kommunen Wochenmärkte oder Volksfeste organisiert, sind Gewerbeämter ebenfalls für diese Gegebenheiten zuständig.
Nach einer erfolgreichen Gewerbeanmeldung informieren Gewerbeämter Stellen wie Finanzämter, Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer und das Gewerbeaufsichtsamt, um Gewerbetreibende dort anzumelden - dies geschieht automatisch.
- Gewerbeamt informiert folgende Behörden
- Finanzamt
- Zuständige Berufsgenossenschaft
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Handwerkskammer (HWK)
- Amtsgericht (Handelsregister)
- Gewerbeaufsichtsamt (Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Welche Gebühr verlangt das Gewerbeamt?
Das Gewerbeamt bearbeitet die Gewerbeanmeldung und erstellt den Gewerbeschein. Für diesen Service verlangen Gewerbeämter eine sogenannte Bearbeitungsgebühr - oftmals spricht man auch von “Gewerbe anmelden” Kosten.
Der offizielle Anmeldevorgang der eigenen Geschäftsidee kann von jedem Gewerbeamt mit einer unterschiedlichen Bearbeitungsgebühr bearbeitet werden. Eine festgelegte und einheitliche Bearbeitungsgebühr gibt es bundesweit nicht, sodass je nach Stadt diese sich unterscheiden kann. Ganz allgemein, kann man mit einer Gebühr zwischen 15 € und 60 € rechnen.
Sogenannte elektronische Verfahren sind durchschnittlich kostengünstiger. Beispielsweise verlangt das Gewerbeamt Berlin eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 26 €, wenn gewerbliche Gründerinnen und Gründer den Gang zum Amt antreten. Dagegen verlangt das Gewerbeamt Berlin für die elektronische Gewerbeanmeldung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € .
Gewerbeamt | Kosten der Gewerbeanmeldung |
---|---|
Gewerbeamt Berlin | 26,00 € Je Einzel-Gewerbe |
Gewerbeamt Köln | 26,00 € Je Gewerbeanmeldung |
Gewerbeamt Leipzig | Zwischen 10,00 € und 60,00 € |
Gewerbeamt Frankfurt | 28,00 € Je Gewerbeanzeige |
Gewerbeamt Dresden | 40,00 € Natürliche Personen
50,00 € Juristische Personen |
Gewerbeamt Hannover | 40,00 € An- und Ummeldung |
Gewerbeamt München | Zwischen 47,00 € und 50,00 € |
Gewerbeamt Dortmund | 26,00 € An- und Ummeldung |
Gewerbeamt Hamburg | 20,00 € Je Gewerbeanzeige |
Was tun, bevor zum Gewerbeamt gehen?
Bevor Sie Ihre Gewerbeanmeldung umsetzen, sollten Sie sich gründlich darauf vorbereiten. Unter anderem sollte Ihnen klar sein, welches Unternehmen Sie gründen wollen. Wenn Sie beispielsweise ein Café gründen, so sollten Sie die Sitzmöglichkeiten bestimmen - sowohl innen als auch außen.
Je nach Gastronomie werden bestimmte Anforderungen gestellt. Um sich über alle Auflagen und Anforderungen ausführlich informieren zu können, gelten der jeweilige Branchenverband oder die Kammer als die besten Anlaufmöglichkeiten.
Klären Sie außerdem, ob Ihre selbstständige Tätigkeit eine besondere Erlaubnis benötigt. Generell werden Gewerbeanmeldungen in zwei Gruppen unterteilt - erlaubnisfreie Gewerbeanmeldung und überwachungsbedürftige Gewerbe. Für das letztere benötigen gewerbliche Gründerinnen und Gründer besondere Zulassungen. Beispielsweise benötigen Handwerksbetriebe den Nachweis über die Meisterprüfung und Reisebüros eine Reisegewerbekarte.
Branche | Branchenverband |
---|---|
Hotel- und Gaststätten | DEHOGA Bundesverband
223.000 Betriebe und 2,4 Millionen Beschäftigte in dieser Branche |
Handwerk | Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) |
Textileinzelhandel | Handelsverband Textil (BTE) |
Freie Berufe | Bundesverband der Freien Berufe
www freie-berufe de |
Tourismusbranche | Bundesverband der deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW) |
Versicherungsbranche | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) |
Sind alle Gewerbeämter einheitlich?
Da das Gewerbeamt den Ländern unterliegt, gibt es durchaus unterschiedliche Herangehensweisen in Bezug auf Gewerbeanmeldung und Bearbeitungsgebühr. Selbstverständlich halten sich alle Gewerbeämter an die geltende Gewerbeordnung, doch Unterschiede in der Organisation eines Gewerbeamtes können definitiv vorkommen.
Je nach Bundesland gibt es außerdem unterschiedliche Bezeichnungen für Gewerbeämter bzw. welche Behörde für die Gewerbeanmeldung zuständig ist. Beispielsweise gibt es in Hamburg kein sogenanntes “Gewerbeamt”. Gewerbeanmeldungen, Gewerbeabmeldungen und Gewerbeummeldungen werden entweder über Bezirksämter, Handelskammer Hamburg oder Handwerkskammer Hamburg entgegengenommen.
Des Weiteren gibt es Gewerbeämter bei denen eine online Gewerbeanmeldung zur Standard Option gehört. Wiederum kann man Gewerbeämter antreffen, die immer noch am persönlichen Erscheinen festhalten - Terminvereinbarung und der Gang zum Gewerbeamt sind demnach Pflicht.
Wie finde ich mein Gewerbeamt?
Gewerbliche Gründerinnen und Gründer wenden sich an das Gewerbeamt, in der das Gewerbe ausgeübt werden soll. Welche Behörde für die Gewerbeanmeldung zuständig ist, ist auf der offiziellen Website der jeweiligen Stadt bzw. Kommune zu finden. Außerdem werden Formulare “Gewerbeanmeldung” und die Kosten aufgeführt.
Eine andere Möglichkeit besteht in der Verwendung eines sogenannten Behördenfinders. Indem Sie im ersten Schritt “Gewerbe” auswählen und im zweiten Schritt den Ort Ihres Gewerbes eingeben, werden Ihnen passende Behörden Websites angezeigt.
Die Behördennummer 115 ist die erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen. Ganz gleich, welche Frage oder Unklarheit Sie haben, wählen Sie die Rufnummer 115 und erreichen Sie Service Mitarbeiter von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr. Diese Telefonnummer wurde ins Leben gerufen, um behördliche Fragen aller Bürger schnell und effizient klären zu können. Bereits 550 Kommunen aus allen Bundesländern bieten die 115 vor Ort an.
Gewerbeamt Liste
Gewerbeamt | Kontakt |
---|---|
Gewerbeamt Berlin | Bezirksämter Berlin |
Gewerbeamt Köln | Stadt Köln Stadthaus Deutz - Ostgebäude |
Gewerbeamt Leipzig | Gewerbebehörde - Ordnungsamt Leipzig |
Gewerbeamt Frankfurt | Stadt Frankfurt am Main - Ordnungsamt |
Gewerbeamt Dresden | Dresden Rathaus |
Gewerbeamt Hannover | Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Öffentliche Ordnung Gewerbeangelegenheiten |
Gewerbeamt München | Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat |
Gewerbeamt Dortmund | Rathaus Dortmund - Ordnungsamt |
Gewerbeamt Hamburg | Hamburg Bezirksamt |
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