Monitoringbericht: Überblick zum Strommarkt Deutschland 2020

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Monitoringbericht

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben den Auftrag, jährlich einen Monitoringbericht in den Bereichen Strom und Gas zu veröffentlichen. Der Monitoringbericht dient der Beobachtung und der Analyse der Energiemärkte und deren Entwicklung, damit die Regulierungsaufgaben der Bundesnetzagentur besser wahrgenommen und Markttransparenz hergestellt werden kann. Lesen Sie weiter, um mehr über den Inhalt des Monitoringberichtes 2020 zu erfahren und damit einen wichtigen Einblick in die aktuelle Klimapolitik zu erhalten. Außerdem: Der Bericht als PDF zum Download.

Wissenswerte Fakten & Energietipps

Der Zweck und Inhalt des Monitoringberichtes

Monitoringbericht Zweck & Inhalt

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt veröffentlichen jedes Jahr seit 2013 einen sogenannten Monitoringbericht. Darin werden die Entwicklungen und der Umfang des Wettbewerbs auf der deutschen Großhandels- und Endkundenebene, auf den Strom- und Gasmärkten, sowie an den Elektrizitäts- und Gasbörsen beobachtet und analysiert.

Die Aufgabe der Bundesnetzagentur stützt sich auf § 35 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), indem auf ihre Regulierungsaufgaben in den Bereichen Strom und Gas und auf die Herstellung von Markttransparenz appelliert wird.

Das Bundeskartellamt richtet sich hingegen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und ist gemäß § 48 für den Grad der Transparenz, unter anderem der Großhandelspreise, sowie für den Grad und die Wirksamkeit der Marktöffnung zuständig.

Der vom Bundeskartellamt zu erstellende Bericht ist Teil des gemeinsamen Monitoringberichts der Bundesnetzagentur.

Mit dem Monitoringbericht 2020 veröffentlicht die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt den achten gemeinsamen Bericht über die Entwicklungen auf den deutschen Strom- und Gasmärkten. Lesen Sie weiter, um sich in den nächsten Kapiteln des Artikels über die Kernaussagen des Monitoringberichtes 2020 zu informieren.

Die Datenerhebung für den Monitoringbericht des Jahres 2021 wurde im Zeitraum vom 17. März bis zum 21. April 2021 erhoben. Sie sind ein Unternehmen und möchten Teil des nächsten Monitoringberichts sein? Die Antragsstellung für Unternehmen und die Datenübermittlung findet über das Energiedaten-Portal statt. Zugriff dazu erhalten Sie hier:

Energieportal Bundesnetzagentur.

Wie werden die Daten des Monitoringberichtes erhoben?

Der Monitoring-Prozess der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes sind beide aufeinander abgestimmt. Das bedeutet, dass beide Behörden bei der Vorbereitung wie auch bei der Erstellung des Berichtes eng zusammenarbeiten, wodurch sich Synergien erzielen lassen und der Verwaltungsaufwand für die teilnehmenden Unternehmen reduziert wird. So werden für die Datenerhebung beispielsweite Fragebögen genutzt, die beide Behörden zusammen erstellt haben. Die Datenabfrage selbst richtet sich an Unternehmen aus verschiedenen Bereichen:

  • Erzeugung
  • Speicherung
  • Netzbetrieb
  • Messstellenbetrieb
  • Handel
  • Vertrieb
  • etc.

Die in den Fragebögen vorgenommenen Angaben beziehen sich jeweils nur auf das jeweilige Unternehmen und nicht auf allfällig weitere beteiligte Unternehmen. Des Weiteren sind nur Fragen zu beantworten, die für das jeweilige Unternehmen relevant sind. Schließlich werden alle Angaben im Monitoringbericht in zusammenfassender Form veröffentlicht, damit Geschäftsgeheimnisse bewahrt bleiben.

Der veröffentlichte Monitoringbericht steht der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung und kann online heruntergeladen und gespeichert werden. Zum Beispiel hier: Monitoringbericht Energie 2020.

Monitoringbericht: Erzeugung und Versorgungssicherheit

Wie bereits erwähnt, weist der Monitoringbericht 2020 umfassende Informationen über den deutschen Strom- und Gasmarkt auf. In Bezug auf die Erzeugung und Versorgungssicherheit im Strommarkt wurden folgende Kernaussagen festgehalten:

  Am 14. August 2020 ist das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) in Kraft getreten, welches den Ausstieg der Kohleverstromung bis spätestens 2038 vorsieht. Damit wurden gesetzliche Abschalttermine von Braunkohleanlagen, wie auch für Steinkohleanlagen definiert.

 2019 ist der Anteil der Erzeugung aus erneuerbarer Energien im Vergleich zu 2018 um 8,6 % auf ingesamt 228,9 TWh angestiegen und betrug damit ganze 42 Prozent. Auch in Bezug auf die Kapazität der erneuerbaren Energien wurde ein Zuwachs festgestellt, nämlich einer von 6,2 GW - der größte Anteil davon mit + 3,9 GW in der Sonnenenergie. Innerhalb der Gesamterzeugungskapazitäten von 226,4 GW, machten die erneuerbaren Energien 124,4 GW aus.

Netzausbau, Systemsicherheit & Netzentgelte gemäß Monitoringbericht

 Die Gesamtlänge der Leitungen, die sich aus dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) ergeben, beträgt 1.831 km. Davon wurden insgesamt 558 km genehmigt und 994 km fertiggestellt; der Rest befindet sich noch im Raumordnungsverfahren oder im Planfeststellungsverfahren. Die Gesamtlänge der Leitungen, die sich aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) ergibt, liegt bei 5.868 km (Stand der Informationen: 3. Quartal 2020).

  • 3.542 km davon fallen auf länderübergreifende Vorhaben
  • 254 km wurden genehmigt und befinden sich vor dem Bau
  • Bei 1.710 km werden die Raumordnungs - oder das Bundesfachplanungsverfahren durchgeführt
  • 2.724 km befinden sich vor oder im Planfeststellungs - oder Anzeigeverfahren.
  • Fertiggestellt sind 511 km
  • Der Rest ist im Genehmigungsverfahren oder wurde vom Bundesamt für Seeschiffahrt genehmigt

  Die Gesamtkosten für die Umsetzung von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen lagen 2019 bei rund 1,28 Mrd. Euro, was weniger ist als die 1,48 Mrd. € des Vorjahres. Auch in Bezug auf das Maßnahmenvolumen wurde eine Reduzierung festgestellt. Für die ersten drei Quartale des Jahres 2020 wird ein Volumen leicht über Vorjahresniveau und eine erneute Kostensteigerung von rund 5 % festgestellt.

  Die Netzentgelte (inkl. Messstellenbetrieb) sind für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch zwischen 2.500 und 5.000 Kilowattstunden um 4 % gestiegen und haben 7,5 Cent/kWh angenommen. Im Gewerbe sind die Netzentgelte um 2 % auf rund 6,46 Cent/kWh angestiegen und bei den Industriekunden um rund 16 % auf 2,7 Cent/kWh. Die Höhe der Netzentgelte ist regional sehr unterschiedlich, z.B.: Die Netzentgelte für Haushaltskunden liegen zwischen 3,94 und 16,16 Cent/kWh.

Ein Überblick zum Strompreis im Monitoringbericht

Entwicklung des Strompreises

 Die Strompreise für Haushaltskunden haben am Stichtag 1. April 2020 bei einem Jahresverbrauch zwischen 2.500 - 5.000 kWh einen Durchschnitt von 32,05 Cent/kWh ausgemacht. Zum Vergleich: 2019 lag der Durchschnitt noch bei 30,85 Cent/kWh.

 In Bezug auf die Zusammensetzung des Strompreises hat sich der Bestandteil des Energieanbieters für die Energiebeschaffung, Vertrieb & Marge leicht erhöht und im Jahre 2020 24,9 % ausgemacht. Auch die Netzentgelte liegen, wie weiter oben festgestellt, etwas höher als im Vorjahr. Schließlich ist bei den staatlichen Komponenten (Steuern, Abgaben und Umlagen) die EEG-Umlage um 5 % gestiegen, macht aber weiterhin rund 21 % des Gesamtpreises aus.

 Der Durchschnittspreis im Jahre 2020 für Haushaltskunden innerhalb der Grundversorgung bei einem Verbrauch zwischen 2.500 - 5.000 kWh wurde um 6 % auf 33,80 Cent/kWh erhöht (2019: 31,94 Cent/kWh). Außerhalb der Grundversorgung beträgt der Durchschnittspreis 31,67 Cent/kWh (2019: 30,45 Cent/kWh).

Kostenlose Beratung zum Thema Strompreis Der Strompreis ändert sich ständig. Informieren Sie sich in unserem Artikel über die Strompreisentwicklung und lernen Sie Strompreise zu vergleichen, um das beste Angebot zu finden. Ihre Strompreise wurden erhöht? Rufen Sie Unsere Energieexpert/innen an und lassen Sie sich kostenlos beraten: 089 380 388 88 .

Digitalisierung der Messgeräte: Was steht im Monitoringbericht?

Moderne Messgeräte und Smart Meter

Im Hinblick des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) und dem darin enthaltenen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurde vorgegeben, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzuführen. Seit Anfang 2017 sind die ersten modernen Messeinrichtungen am Markt erhältlich und werden bereits eingebaut. Die Umsetzung und die einhergehenden gesetzlichen Fristen hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab.

Die ersten intelligenten Messysteme wurden 2018 mit der Zertifizierung des ersten Geräts installiert. Mit der Feststellung der technischen Möglichkeit gab auch hier das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) im Februar 2020 den offiziellen Startschuss für den Pflichteinbau von Smart Metern. Zuständig für die Installation der Messgeräte ist übrigens der grundzuständige Messstellenbetreiber.

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