Heizkostenabrechnung: So verstehen Sie Ihre Abrechnung

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Heizkostenabrechnung Grafik

Einmal im Jahr erhalten Mieter eine genaue Abrechnung der Kosten, die ihnen durch das Heizen entstehen. Diese beinhaltet unter anderem ihre jährlichen Heizkosten. Eine korrekte Heizkostenabrechnung muss der in der Heizkostenverordnung festgelegten Anforderungen entsprechen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Heizkostenabrechnungen verstehen und prüfen können. Zudem lesen Sie darüber, was bei der Erstellung einer Heizkostenabrechnung zu beachten ist.

Heizkostenabrechnung Formel Sie möchten Ihre Heizkosten berechnen? Mit einer einfachen Formel können Sie dies selbst erledigen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Verbrauch abhängig von den benutzten Heizungsarten ist. Hier geht es zur Heizkostenabrechnung FormelSie möchten lieber in wenigen Minuten Ihren Verbrauch berechnen? Alternativ können Sie unseren Verbrauchsrechner nutzen: Verbrauchsrechner öffnen

So verstehen Sie Ihre Heizkostenabrechnung

Blatt Papier mit Stift

Die Heizkostenabrechnung zeigt Mietern, welche Kosten für das Heizen ihrer Mietwohnung fällig sind. Die Abrechnung gibt detaillierte Informationen darüber, wie hoch der zu zahlende Anteil für die jeweiligen Mieter ist. Der Heizkostenverordnung umfasst alle Anforderungen an Heizkostenabrechnungen.

Vermieter sind dazu verpflichtet, eine schriftliche Heizkostenabrechnung zu erstellen oder erstellen zu lassen und die verbindlichen Regelungen der Heizkostenverordnung zu beachten.

Heizkostenabrechnung: Wird sie nur nach Wohnfläche berechnet?

Die Heizkosten in einem Mehrfamilienhaus werden unter den einzelnen Mietern und Bewohnern aufgeteilt. Die Zusammensetzung der Heizkostenabrechnung ist nach verbrauchsabhängiger und verbrauchsunabhängiger Verteilung vorgeschrieben. Das bedeutet, dass die Heizkosten in einen Grundkostenanteil und einen Verbrauchskostenanteil aufgeteilt sind. Beim Grundkostenanteil gilt fast immer die Wohnfläche der einzelnen Wohnungen im Verhältnis zum Gesamtgebäude.

In der Verordnung zur Heizkostenabrechnung ist vermerkt, dass zumindest die Hälfte der in einem Jahr zu zahlenden Heizkosten abhängig vom Verbrauch zu berechnen sind. Generell steht im Mietvertrag, mit welchem Verteilerschlüssel der Vermieter die Kosten abrechnen wird. In der Regel werden 30 % der Heizkosten nach Wohnfläche und 70 % der Heizkosten nach dem individuellen Verbrauch einer jeden Mieteinheit abgerechnet.

Aus diesem Grund ist es nötig, alle Heizkörper mit Heizkostenverteilern (Heizungszählern) auszustatten. Diese Erfassungsgeräte sind direkt am Heizkörper montiert. Diese müssen in allen vermieteten Räumlichkeiten vorhanden sein. Die Heizkostenabrechnung ohne Zähler in den vermieteten, beheizten Räumen und damit ohne eine genaue Verbrauchserfassung ist in der Regel nicht zulässig. Eine Ausnahme bilden Räume, die alle Mieter gemeinschaftlich nutzen, wie Kellerräume oder Waschküche, dort muss der Vermieter keine Zähler installieren.

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Wann sollte die Abrechnung kommen?

Um die Heizkosten abzurechnen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine separate Heizkostenabrechnung zu erstellen. Die Heizkostenabrechnung kann mit der Nebenkostenabrechnung erfolgen. Allerdings muss die Abrechnung übersichtlich dargestellt sein, damit der Mieter die Heizkostenabrechnung prüfen kann.

Die Heizkostenabrechnung wird in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr erstellt. Dieser Abrechnungszeitraum darf 12 Kalendermonate nicht überschreiten. Der Mieterin oder dem Mieter muss die Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach dem Berechnungszeitraum vorliegen. Dieser Zeitraum ist unabhängig von der Vertragslaufzeit vom Mietvertrag. Außerdem müssen die Heizkosten anteilig auf den ausgezogenen und den jetzigen Mieter verteilt werden.

Beispiel Heizkostenabrechnung Abrechnungszeitraum: Läuft der Zeitraum bis zum 31. Oktober 2021, muss die Heizkostenabrechnung spätestens am 31. Oktober 2022 im Briefkasten der Mieterin oder des Mieters.

Davon hängt es ab, ob Sie eine Heizkostenabrechnung erhalten

Von der Art der Heizung hängt ab, ob Sie eine Heizkostenabrechnung erhalten. Sollten Sie Ihre Wohnung mit Strom beheizen, erhalten Sie in der Regel keine Abrechnung von Ihrem Vermieter. Den Strom beziehen Sie von Ihrem Stromanbieter. In dem Fall werden Ihre Heizkosten über die Stromrechnung bezahlt.

So berechnen Sie Ihren Stromverbrauch

Sollte Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit einer zentralen Gebäudeheizung beheizt, so werden Sie eine Heizkostenabrechnung von Ihrem Vermieter bekommen. Bei Gas und Fernwärme muss der Vermieter in der Abrechnung angeben, wie viel Energie verbraucht wurde und welche Kosten dadurch entstanden sind. Beim Heizöl muss Ihr Vermieter noch die Höhe des Ölbestands zu Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums angeben.

Heizkostenabrechnung Beispiel

Die Heizkostenabrechnung muss die folgenden Informationen enthalten:

  1. Name, Anschrift der Person oder der Firma, wer die Abrechnung erstellt hat
  2. Abrechnungszeitraum
  3. Brennstoff- und weitere Kosten
  4. Alle Heiznebenkosten
  5. Ggf. Kosten für Wassererwärmung
  6. Gesamtkosten des Gebäudes
  7. Verteilerschlüssel
  8. Tatsächlicher Verbrauch
  9. Geleistete Vorauszahlungen
  10. Zu zahlende und/oder zu erstattende Gesamtkosten

Heizkostenabrechnung: Was darf auf den Mieter umgelegt werden?

In der Heizkostenverordnung ist es fest geregelt, welche Kosten im Rahmen der Heiz- und Warmwasserkosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können. Das bedeutet, dass der Vermieter bzw. die Vermieterin diese Kosten vom Mieter zurückverlangen kann. Sollte die Heizkostenabrechnung fehlerhaft oder falsch sein, haben Mieter/Mieterin die Möglichkeit, einen Widerspruch innerhalb von 12 Monaten schriftlich einzulegen.

Die meisten Vermieter verlangen entweder monatliche Pauschalzahlungen oder monatliche Vorauszahlungen vom Mieter. So können sie Nebenkosten wie Heizkosten von Mieterinnen und Mietern zurückzuerhalten. Die Vorauszahlungen von Mieterinnen und Mietern müssen allerdings in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden.

  • Umgelegt werden können unter anderem die Kosten:
  • der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung
  • der Betriebsstrom
  • der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
  • der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
  • der Wartung und Reinigung
  • des Schornsteinfegers
  • der Wassererwärmung (ggf.)

Wie kann man die Heizkostenabrechnung prüfen?

Blatt Papier mit Lupe

Wenn Sie in einer Mietwohnung oder in einem Mietshaus wohnen, unabhängig davon, ob Ihr Vermieter selbst die Heizkostenabrechnung erstellt oder erstellen lässt, ist es empfehlenswert, diese zu prüfen. Denn Fehler in der Heizkostenabrechnung sind durchaus üblich. Wenn die erhaltene Heizkostenabrechnung fehlerhaft oder unverständlich aufgeführt ist, sollte diese ohne Klärung auch nicht beglichen werden.

  • Folgendes sollten Sie bei Ihrer Heizkostenabrechnung beachten:
  • Die Abrechnung soll in schriftlicher Form aufgeführt werden
  • Gesamtkosten müssen aufgelistet werden: Brennstoffe, Lieferung
  • Der Abrechnungszeitraum (meist 12 Monate) muss erkennbar sein
  • Die geleisteten Vorauszahlungen müssen verrechnet werden
  • Der Verteilerschlüssel muss in der Heizkostenabrechnung angegeben werden
  • Die verbrauchsabhängig umgelegten Kosten müssen angegeben werden: Dazu muss auch eine genaue Auflistung über die Größen der einzelnen Mietbereiche beigefügt werden
  • Am Ende der Heizkostenabrechnung sollen Nachzahlungen oder die Rückzahlungen, die der Mieter noch erhält, aufgeführt werden

Ist Ihre Heizkostenabrechnung zu hoch?

Wenn Sie an Ihren Heizkosten sparen möchten, gibt es einige Spartipps, mit denen Sie Ihre Heizkostenabrechnung niedrig halten können.

Neben der Spartipps können Sie Ihre Energiekosten zum Beispiel mit einer größeren Investition in Energieeffizienz und erneuerbaren Energien senken. Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Förderungen in Anspruch zu nehmen, wenn bei Ihnen ein Heizungstausch fällig ist.

 Stellen Sie die Temperaturen richtig ein

Achten Sie darauf, dass Sie die Zimmertemperaturen richtig einstellen. Ein Thermostat kann Ihnen dabei helfen. Sie können ebenfalls einen programmierbaren Thermostat nutzen, bei dem Sie auch die Uhrzeiten einstellen können, zu welchen geheizt werden soll.

Sie können die Temperatur in Räumen wie Gästezimmer oder Diele etwas niedriger einstellen als zum Beispiel im Wohnzimmer. Im Wohnzimmer sind 20-21 Grad angenehm. Im Schlafzimmer und in der Küche reichen oft auch nur 18 Grad und in weniger genutzten Räumen sogar 15-16 Grad. Generell kann man sagen, dass jedes Grad weniger etwa 6 % an Ihren Heizkosten spart.

 Keine Heizkörper hinter Vorhängen, Gardinen oder Möbeln

Beachten Sie, dass Sie Ihre Heizkörper nicht hinter Vorhängen oder Möbeln „verstecken“. Das verhindert nämlich, dass die Wärme im Zimmer gleichmäßig verteilt wird und lässt Ihre Heizkostenabrechnung steigen. Stattdessen sollte jeder Heizkörper gut zu sehen sein und einen gewissen Abstand zu Möbelstücken haben. Vorhänge oder Gardinen an Fenstern mit Heizkörpern sollten nicht bodenlang sein, sondern noch oberhalb der Heizkörper enden.

 Lüften Sie richtig

Wenn Sie im geheizten Zimmer die lüften möchten, machen Sie dies täglich öfter, aber kürzer. Öffnen Sie die Fenster möglichst ganz für wenige Minuten. So wird die Luft im Raum schneller ausgetauscht.

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