Grundversorgung Strom herausfinden & Tipps zum Wechsel!

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Ein Gebäude mit Stromrechnung als Symbol für die Grundversorgung

Um Ihren Grundversorger Strom herausfinden zu können, nutzen Sie am besten unseren Rechner im Artikel. Geben Sie dazu einfach ihre Postleitzahl ein. Alternativ, können Sie auch Ihren Energieanbieter kontaktieren oder auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung nachschauen. Im Weiteren finden Sie alle Informationen zur Grundversorgung, wie diese funktioniert und Hilfe beim Grundversorger herausfinden! Fragen zu Preisen, Anmeldung oder Wechsel?

Bei 106 Grundversorgungen gibt es Preiserhöhungen - Finden Sie heraus ob auch Sie betroffen sind:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen und Hamburg
  • Hessen
  • Biggie Energie
  • Bocholter Energie- und Wasserversorgung
  • EMB - Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt
  • ESWE Versorgungs
  • EVI Energieversorgung Hildesheim
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So geht's: Grundversorgung Strom herausfinden

Sie fragen sich, wer Ihr Grundversorger ist? Schnell und einfach können Sie unseren Rechner dafür nutzen. Geben Sie im Suchfeld einfach Ihre Postleitzahl ein und schon erhalten Sie den Namen und die Adresse des zuständigen Grundversorgers an Ihrem Wohnort!

Finden Sie Ihren Grundversorger heraus:

  • Aach (78267)
  • Aalen (73430–73434)
  • Abstatt (74232)
  • Abtsgmünd (73453)
  • Achberg (88147)
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Alternative: Netzbetreiber fragenUm Ihren Netzbetreiber herauszufinden, können Sie online mit Ihrer Postleitzahl suchen, bei Ihrem Energieanbieter fragen oder auf Ihrer Strom- und Gasrechnung nachschauen. Es kann vorkommen, dass Sie dort anstelle eines Namens nur einen Code vorfinden – diesen Code können Sie in das Suchfeld der Website für Energie Codes & Services GmbH eingeben. Mehr Infos zum Thema Netzbetreiber finden Sie hier: Netzbetreiber Strom & Gas herausfinden.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

  • Aach (78267)
  • Aalen (73430–73434)
  • Abstatt (74232)
  • Abtsgmünd (73453)
  • Achberg (88147)
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Grundversorger in den größten deutschen Städten

Wie bereits erwähnt werden Grundversorger immer für drei Jahre festgelegt und sind diejenigen Energieunternehmen, die in einer Region die meisten Haushalte versorgen. Welche Energieanbieter in den größten deutschen Städte die Grundversorgung übernehmen, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Grundversorger in Deutschland
StadtZuständiger Grundversorger
BerlinVattenfall
HamburgVattenfall
MünchenStatdwerke München
KölnRheinEnergie
Frankfurt am MainMainova
StuttgartEnBW
DüsseldorfStadtwerke Düsseldorf
LeipzigStadtwerke Leipzig
Ihre Stadt ist nicht dabei? Energieexpert/innen helfen kostenlos:

Automatisch beim Grundversorger angemeldet – Geht das?

Zwei Blitze stehen für Grundversorgung

Sie sind vor kurzem umgezogen und haben vergessen, Strom anzumelden? Sie wundern sich, warum Sie trotzdem nach der ersten Betätigung des Lichtschalters in Ihrem neuen Zuhause nicht im Dunkeln stehen?

Das ist so, weil Sie durch den erstmaligen Verbrauch von Energie an der neuen Adresse automatisch beim Grundversorger angemeldet wurden. Bei der Grundversorgung Strom anmelden ist in dem Sinne nicht notwendig, denn, sofern Sie sich nicht für einen anderen Energieanbieter entscheiden, geschieht das durch sogenanntes konkludentes, also stillschweigendes Verhalten.

Sollten Sie vorerst beim Grundversorger bleiben wollen, teilen Sie die Entnahme von Elektrizität sobald wie möglich in schriftlicher Form mit, denn grundsätzlich besteht Mitteilungspflicht. Dazu reicht es aus, dem Grundversorger per Brief, Fax oder E-Mail folgende Daten schriftlich zukommen zu lassen:

  • Familienname und Vorname
  • Neue/Aktuelle Adresse
  • Zählernummer sowie Zählerstand
  • Bankverbindung

Sie sind Gewerbekund/in? Dann geben Sie den Namen Ihres Betriebs, das Registergericht und die Registernummer an. Sobald der Grundversorger die notwendigen Informationen erhalten hat, antwortet er Ihnen und bestätigt den abgeschlossenen Grundversorgungsvertrag. Was darin genau enthalten ist, erfahren Sie in den Kapiteln Allgemeine Bedingungen des Grundversorgersund Ergänzende Bedingungen.

Strom Grundversorgung Kosten: Allgemeine Preise

Geldmünzen stehen für Strom Grundversorgung Kosten

Die Strom Grundversorgung Kosten beziehungsweise die allgemeinen Preise der Grundversorgung sind diejenigen, zu denen Haushaltskund/innen mit Strom und/oder Gas grundversorgt werden.

Diese Strom Grundversorgung Kosten setzen sich aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (Cent/kWh) und einem fest definierten Grundpreis (€/Monat) zusammen.

Die Pflicht des Grundversorgers besteht in der Bekanngebung der Strom Grundversorgung Kosten und deren Veröffentlichung auf seiner Internet-Seite. Die Strom Grundversorgung Kosten zeichnen sich durch folgende Punkte aus:

  • Sie werden jeweils zum Monatsbeginn wirksam
  • Sie werden nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam
  • Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt mindestens 6 Wochen vorher
  • Der Grundversorger muss seine Kund/innen informieren
  • Änderungen müssen auf der Internet-Seite veröffentlicht werden

Strom Grundversorgung Kosten im Preisvergleich

Wie bereits erwähnt, setzen sich die Strom Grundversorgung Kosten im sogenannten Grundversorgungstarif (auch Basistarif oder Allgemeiner Tarif genannt) aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis zusammen.

Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis ist gestaffelt nach Verbrauch in Kilowattstunden und wird in Cent pro Kilowattstunden (Cent/kWh) angegeben. Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und wird jeden Monat (€/Monat) abgegolten. Mehr zur Strompreiszusammensetzung erfahren Sie in unserem Artikel Der Strompreis und seine Zusammensetzung

Häufig wird der Arbeitspreis mit einem höherem Jahresverbrauch niedriger, in Ausnahmefällen kosten die Kilowattstunden ab einem bestimmten Verbrauch jedoch auch mehr. Da der Grundpreis verbrauchsunabhängig ist, bleibt dieser innerhalb des gleichen Wohngebietes gleich. Klar ist: Im Durchschnitt waren die Grundversorgungstarife immer teurer als alternative Strom- und Gastarife, jedoch hat sich diese Tatsache durch die Energiepreiskrise geändert.

Schon gewusst? Vor der Energiekrise war bekannt, dass der Strompreis des Grundversorgers normalerweise teurer war als derjenige alternativer Energieanbieter. Aktuell ist dies nicht mehr der Fall: Da Grundversorger für jeweils drei Jahre bestimmt werden, gehen sie langfristige Lieferbeziehungen zu festgelegten Preisen ein. Im Zuge der Energiekrise, wo die Preise in die Höhe geschnellt sind, hat sich diese Strategie ausgezahlt.

Anbei erhalten Sie einen Preisvergleich der Grundversorgung Kosten mit einem individuellen Energieliefervertrag des Energieanbieters Vattenfall. Die brutto Preisangaben der Arbeitspreise gelten für die Region 10115 Berlin und für einen Jahresverbrauch von 2.500 kWh.

Strom Grundversorgung Kosten vs. Energieliefervertrag Kosten (Arbeitspreis)
Strom Grundversorgung & ErsatzversorgungIndividueller Energieliefervertrag
Berlin Basis Privatstrom: 41,41 Cent/kWh
Berlin Basis Privatstrom Ersatzversorgung: 41,41 Cent/kWh
ÖkoStrom12: 29,77 Cent/kWh

Kostenlose Beratung zur Grundversorgung?

 

Bruttopreisangaben inkl. 19 % Umsatzsteuer und Steuern und Abgaben. Stand: Maärz 2024

Strompreisbremse als Rettung vor teurer Grundversorgung?

Eine Abhilfe gegen die hohen Strompreise soll die Strompreisbremse der Bundesregierung ab März 2023 bringen. Diese soll den Strompreis für Privathaushalte und Gewerbekund/innen auf 80 % des Vorjahresverbrauchs deckeln, und zwar auf 40 Cent/kWh. In dem neuen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Versorger und Grundversorger die Strompreisbremse ab März in den Abschlägen berücksichtigen sollen und diese auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 gelten sollen.

Laut Nachforschungen des Vergleichsportals Verivox sind die Preise der Strom- und Gasgrundversorgung trotz der bereits umgesetzten Preisbremse weiterhin deutlich höher als die anderer Energielieferanten, welche den gesunkenen Großhandelspreis an die Verbraucher/innen weitergeben. So subventionieren Steuerzahler/innen laut Verivox über 80 % der Stromtarife und mehr als 90 % der Gastarife der Grundversorgung.

In der Untersuchung von rund 824 Strom-Grundversorgungstarifen wurde festgestellt, dass über 650 davon den Arbeitspreis über 40 Cent/kWh halten, nämlich bei durchschnittlich 44,4 Cent (Stand 2023). Das sind fast 10 Cent mehr als bei anderen Wettbewerbern. Auch bei den Gasgrundversorgern liegt der durchschnittliche Arbeitspreis der Grundversorger bei rund 16 Cent/kWh, im Vergleich zu durchschnittlich 10,6 Cent/kWh bei anderen Energieversorgern.

Grundversorgung: Was ist das?

Ein goldenes Gebäude steht für Grundversorgung

Die grundlegende Definition des Begriffs Grundversorgung bedeutet das Zurverfügungstellen von Dienstleistungen und Infrastruktur für die gesamte Bevölkerung zu angemessenen Preisen. Mit der Grundversorgung wird gewährleistet, dass die Allgemeinheit mit allen notwendigen Gütern und Dienstleistungen versorgt wird.

Von der Grundversorgung wird auch als Daseinsvorsorge geredet, die sich aus unterschiedlichen Bereichen wie der Elektrizitäts- und Gasversorgung oder Kultureinrichtungen zusammensetzt. Größtenteils wird die Grundversorgung vom Staat subventioniert. Sowohl Staat als auch private Unternehmen können jedoch die Grundversorgung bereitstellen. Was zählt zur Grundversorgung? Anbei ein paar Beispiele:

  • Was zählt zur Grundversorgung?
  • Strom-, Gas- und Wasserversorgung
  • Abwasserbeseitigung
  • Abfallentsorgung
  • Bildungs- und Kultureinrichtichtung
  • Ärzte und Krankenhäuser
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Öffentliche Bäder

Strom Grundversorger & Gas Grundversorgung

Im Strom- und Gasbereich versteht man unter der Grundversorgung die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskund/innen zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen.

Wer ist mein Grundversorger? Als Strom Grundversorger beziehungsweise Gas Grundversorger gilt jener Energielieferant, der die meisten Haushaltskund/innen im Netzgebiet mit Strom oder Gas beliefert. Mit den Daten der Stromanbieter und Gasanbieter legt die jeweilige Behörde den Grundversorger für drei Jahre fest. Der Name des Grundversorgers wird von der Behörde im Internet bekannt gegegeben. Wie die Bundesnetzagentur sagt:

Jede/r Haushaltskund/in hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger.

Unterschied zwischen Ersatzversorgung und Grundversorgung

Eine Frau mit zwei Zahnrädern steht für Unterschied zwischen Ersatzversorgung und Grundversorgung

Wenn ein Stromanbieter das Recht auf Netznutzung verliert, weil er etwa die Netzentgelte nicht wie vereinbart an den Netzbetreiber zahlt, oder es zu Verzögerungen innerhalb des Anbieterwechsels kommt, können Haushaltskund/innen in die Ersatzversorgung fallen.

Die Ersatzversorgung garantiert die ununterbrochene Stromversorgung. Das heißt: Es kommt zu keinen Ausfällen. Auch hier ist kein Stromvertrag nötig. Trotzdem empfiehlt es sich, den Zählerstand ab Beginn der Ersatzversorgung abzulesen und den Wert dem Netzbetreiber mitzuteilen.

Vorsicht bei der Ersatzversorgung! Einige Grundversorger beliefern Neukund/innen statt mit der Grundversorgung mit der deutlich teureren Ersatzversorgung. Die muss Kund/innen mitgeteilt werden, kann jedoch schnell untergehen. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihren Tarif und wechseln Sie wenn möglich aus der Ersatzversorgung in die Grundversorgung oder zu einem Sondertarif eines anderen Anbieters.

Im Vergleich zur Grundversorgung, die eine unbestimmte Vertragslaufzeit aufweist, dauert die Ersatzversorgung maximal drei Monate und kann während dieser Periode zu jedem Zeitpunkt von Verbraucher/innen beendet werden. Es gibt also keine Kündigungsfrist.

Aufgrund der beschränkten Vertragslaufzeit ist es also ratsam, gleich nach Beginn der Ersatzversorgung einen alternativen Stromanbieter zu suchen, um die Lieferung auch nach der Ersatzversorgung zu garantieren. Welche alternative Anbieter für Sie in Frage kommen, hängt mitunter von Ihrem Stromverbrauch ab.

Allgemeine und ergänzende Bedingungen der Grundversorger

Sobald Sie beim Grundversorger angemeldet sind, beliefert Sie der Grundversorger mit Strom und/oder Gas zu den Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung. Diese sind in der Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) und in der Gasgrundversorgungsverordnung (Gas GVV) geregelt. Im abgeschlossenen Grundversorgungsvertrag beschrieben sind dementsprechend immer:

  • Die Art und Umfang der Versorgung
  • Die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers und des/r Kund/in
  • Die Art und Weise Abrechnung der Energielieferung
  • Die Konditionen zur Beendigung des Grundversorgungsvertrages

Ergänzende Bedingungen der Grundversorgung

Neben den allgemeinen Bedingungen gibt es noch in einem eng begrenzten Umfang ergänzende Bedingungen, die der Grundversorger festlegen kann. Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung enthalten zum Beispiel Informationen zu:

  • Den möglichen Zahlungsweisen für fällige Forderungen
  • Regelungen zur (Selbst-)Ablesung und Übermittlung von Zählerständen
  • Kosten für unterjährige Abrechnungen
  • Mahnkosten und Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung werden vom Grundversorger auf dessen Internet-Seite öffentlich bekannt gegeben. Mit Vertragsabschluss muss der Grundversorger dem/r Verbraucher/in die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen aushändigen.

Schon gewusst? Die offizielle Bezeichnung des Strompreises, welcher gerne im täglichen Gebrauch verwendet wird, ist der Verbrauchspreis, auch Arbeitspreis genannt. Der Verbrauchspreis ist der verbrauchsabhängige Preis, der in Cent pro Kilowattstunde angegeben wird. Dieser setzt sich aus den Strombeschaffungs- und Vertriebskosten des Energieanbieters zusammen, aber auch aus staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen sowie aus Netzentgelten der Netzbetreiber.

Der Energiepreis beinhaltet nur den Preis, den Sie für die Energie bezahlen, also die Kosten der Strombeschaffung & Vertrieb und den verbrauchsunabhängigen Grundpreis, der vom Energieanbieter im Sinne einer Grundgebühr festgelegt wird. Der monatliche Abschlag besteht schließlich aus dem Energiepreis und aus den staatlichen Kosten und den Netzgebühren. Er präsentiert also die Kosten, die Sie am Ende für Ihren Stromvertrag zu bezahlen haben.

Sie wollen dem Grundversorger kündigen?

Ein rotes Warnsignal steht für Grundversorgung kündigen

Falls Sie nach Einzug nicht weiter vom Grundversorger beliefert werden möchten, können Sie die Strom Grundversorgung kündigen. Das geht ganz einfach, denn die Vertragslaufzeit der Grundversorgung ist unbestimmt und die Kündigungsfrist beträgt nur 14 Tage.

Das liegt daran, dass die Stromanmeldung beim Grundversorger auch automatisch zustande kommen kann und es für Verbraucher/innen deshalb nicht fair wäre, sie länger an den Vertrag zu binden. Bevor Sie der Strom Grundversorgung kündigen, sollten Sie sich aber ausführlich über eine passende Alternative informieren.

Bei den über tausend Energieanbietern in Deutschland ist das gar nicht so einfach und Angebote aus bekannten Online-Wechselportalen und Preisrechnern können vor allem beim erstmaligen Stromanbieterwechsel verwirren. Auch hier stehen Ihnen unsere Energieexpert/innen deshalb telefonisch mit Rat und Tat zur Seite. Alternativ können Sie aber auch in aller Ruhe als Erstes ein Online-Angebot anfordern:

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Grundversorgung: Alles, was Sie wissen müssen

💡Wann fällt man in die Grundversorgung?

Grundsätzlich werden Sie automatisch von der Grundversorgung mit Strom und Gas beliefert, wenn Sie sich nicht selbst um die Anmeldung bei einem alternativen Energieanbieter kümmern. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie aus dem Elternhaus aus- und in eine Wohnung einziehen, bei der kein Energieliefervertrag besteht, Sie in eine neue Wohnung umziehen und sich nicht um die Stromummeldung kümmern oder wenn Ihnen Ihr Energieanbieter gekündigt hat und Sie keine Alternative gesucht haben. In der teureren Ersatzversorgung können Sie nur maximal 3 Monate bleiben.

💡Ist es sinnvoll in der Grundversorgung zu bleiben?

Nein, es ist nicht sinnvoll in der Grundversorgung zu bleiben. Die Grundversorgung war immer als teuer bekannt, da sie in der Versorgungspflicht ist. Durch die Energiepreiskrise hatten die Grundversorger jedoch kurzzeitig durchaus kompetitive Gas- und Stromtarife. Durch die Preiserhöhungen Anfang 2023 haben jedoch auch die Grundversorgung stark ihre Preise erhöht und es lohnt sich nicht, diese Tarife langfristig zu beziehen! Wenden Sie sich für Hilfe und bei Fragen an unsere Energieexpert/innen:

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💡Was ist mit Grundversorgung gemeint?

Das ist ganz einfach: Sofern Sie sich nicht aktiv für einen Energieanbieter entscheiden, werden Sie automatisch von der Grundversorgung versorgt. Das ist zwar praktisch, denn so stehen Sie nicht einfach plötzlich ohne Strom da. Unsere Empfehlung ist jedoch: Führen Sie vor dem Wechsel einen Anbietervergleich durch, um die besten Konditionen für Sie herauszufinden! Wenden Sie sich für einen kostenlosen Anbietervergleich bei unseren Energieexpert/innen:

 

💡Ist man automatisch in der Grundversorgung?

In der Grundversorgung ist man automatisch, wenn man sich nicht selber bei einem anderen Anbieter angemeldet hat. Das heißt: Sobald Sie in Ihrem neuen Zuhause den Lichtschalter betätigen, beziehen Sie Strom beim Grundversorger. Bis Sie die erste Abrechnung erhalten, kann es jedoch eine Weile dauern. Vorsicht: Es kann jedoch auch sein, dass Sie in der teureren Ersatzversorgung landen!

💡Wie finde ich heraus, wer mein Grundversorger ist?

Sie können sich an Ihren Netzbetreiber wenden, um den Grundversorger herauszufinden. Wer Ihr Netzbetreiber ist, steht zum Beispiel auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung. Alternativ finden auch Unsere Energieexpert/innen den Grundversorger für Sie heraus und helfen Ihnen auf Wunsch auch gleich bei der Suche nach einem günstigeren Anbieter:

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💡Was gehört alles zum Grundversorger?

Zur Grundversorgung gehört alles Folgende:

  • Strom-, Gas- und Wasserversorgung
  • Abwasserbeseitigung
  • Abfallentsorgung
  • Bildungs- und Kultureinrichtichtung
  • Ärzte und Krankenhäuser
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Öffentliche Bäder
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Die auf dieser Website erwähnten Dienstleistungen und Produkte repräsentieren lediglich eine kleine Auswahl der Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir empfehlen Ihnen, selber zu recherchieren und sich gegebenenfalls beraten zu lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Es kann sein, dass wir von ausgewählten Partnern Provisionen für den Verkauf einiger auf dieser Website erwähnter Produkte und/oder Dienstleistungen erhalten. Die Nutzung unserer Website ist kostenlos, und die Provision, die wir erhalten, hat keinen Einfluss auf unsere Meinung oder die von uns bereitgestellten Informationen.

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