Energiepreis und Liefervertrag: Zusammenhänge verstehen

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Energiepreis und Liefervetrag

Seit der deutschen Energiemarktliberalisierung bestimmen Energieanbieter Ihre Energiepreise selber. Als Endkunde lohnt sich ein Energiepreisvergleich, um das günstigste Angebot zu finden und allenfalls den Energieanbieter zu wechseln. Sie möchten wissen, wie die Energiepreis Zusammensetzung aussieht und wie die Energiepreise mit den Lieferverträgen zusammenhängen? Die Antworten dazu und wie Sie die Liefervertrag Kündigung durchführen, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Was ist der Energiepreis?

Was ist der Energiepreis?

Der Energiepreis macht nebst den staatlichen Steuern und Abgaben und den Netzentgelten Ihres örtlichen Netzbetreibers einen drittel des Gesamtstrompreises aus. Mit dem Energiepreis wird die Strombeschaffung und dessen Vertrieb und die monatliche Grundgebühr abgegolten. Beides geschieht jeweils durch den Energieanbieter, der Sie mit der Energie versorgt.

Während manche Energieanbieter Ihren Strom selbst produzieren (sogenannte Stromproduzenten), kaufen andere den Strom zuerst an der Strombörse oder direkt von Energieproduzenten ab, bevor sie ihn mit zusätzlichen Serviceleistungen an Sie als Endkunden bringen.

Energiepreis Zusammensetzung und Strompreis

Wie bereits erwähnt, setzt sich der Energiepreis einerseits aus dem Grundpreis zusammen. Der Grundpreis ist die verbrauchsunabhängige Grundgebühr, die Ihnen Ihr Energieanbieter pro Monat in Rechnung stellt, um die fixen Kosten des Unternehmens zu decken.

Der andere Bestandteil des Energiepreises ist der Arbeitspreis, jedoch ohne staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen und ohne die Netzgebühren der Netzbetreiber. Dieser Teil des Energiepreises deckt also die Kosten der Strombeschaffung & Vertrieb der Energieanbieter.

Wo finde ich meinen Grund- und Arbeitspreis? Beide Teilbereiche finden Sie unter der Überschrift Energiepreis auf der dritten Seite Ihrer Rechnung.

Der Strompreis, wie er im täglichen Gebrauch gerne verwendet wird, setzt sich hingegen aus dem Arbeitspreis inklusive Steuern, Abgaben und Umlagen und Netzentgelten zusammen. Letztere werden indirekt über den Energieanbieter erhoben und dann an den Staat beziehungsweise an den Netzbetreiber weitergeleitet. Ihr monatlicher Abschlag besteht insofern aus dem Energiepreis und aus den staatlichen Kosten & Netzgebühren.

Strompreis Deutschland: Wer legt den Strompreis fest?

Die Steuern, Abgaben und Umlagen, wie auch die Netzentgelte sind staatlich reguliert. Das heißt, die Energieanbieter können keinen Einfluss auf diese Bestandteile des Strompreises ausüben. Dies gilt jedoch nicht für den reinen Energiepreis: Seit der Liberalisierung des deutschen Energiemarktes ist der Energiepreis dem freien Wettbewerb ausgesetzt, weshalb die Energieanbieter den Energiepreis selber festlegen können. Das Resultat? Erhebliche Preisdifferenzen.

Energiepreis Deutschland: Wer legt den Energiepreis fest?

Das Gute dabei ist, dass Sie als Endkunde seit der Energiemarktliberalisierung Ihren Energieanbieter frei wählen können. Bei der Bestimmung Ihres Energieanbieters können Sie somit von diesen Preisdifferenzen profitieren, indem Sie den Energieanbieter mit dem günstigsten Preis suchen und auswählen.

Im Vergleich zu anderen EU-Ländern weist Deutschland in der Tat eine hohe Energieanbieter-Wechselrate auf. Dennoch scheint der Konkurrenzdruck zwischen den über tausend Energieanbietern noch nicht hoch genug, um den Energiepreis in Deutschland zu senken.

Dementsprechend liegt es an Ihnen, Energiepreise zu vergleichen und gegebenenfalls Ihren Energieanbieter zu wechseln. Nur so wird sich der Energiepreis im Laufe der Zeit mehr senken.

Energiepreise vergleichen und Stromkosten sparen

Gemaß der BDEW Strompreisanalyse 2020 liegt der Anteil der Energiekomponente am Strompreis bei Durchschnittsverbrauchern (rund 3.500 kWh/Jahr) bei 22.9 Prozent. Obwohl das im Vergleich zu den anderen Gesamtstrom-Bestandteilen den kleinsten Anteil ausmacht (Steuern, Abgaben und Umlagen: 52,5%, Netzentgelte: 24.6%), können kleine Preisunterschiede bereits eine positive Auswirkung auf Ihre jährlichen Stromkosten haben.

Es lohnt sich also, Energiepreise zu vergleichen. Nicht nur bei einer Erstanmeldung infolge Umzug in Ihre erste Wohnung, sondern auch um einen Anbieterwechsel in Betracht zu ziehen. So können Sie sich versichern, stets beim günstigsten Energieanbieter einen Stromvertrag zu haben.

Um Ihre Energiepreise zu vergleichen, brauchen Sie lediglich Ihren jährlichen Stromverbrauch. Falls Sie diesen nicht kennen, können Sie ihn problemlos mit unserem Energiemarie Verbrauchsrechner ausrechnen oder Sie lassen sich telefonisch unter 0893 80388 95 beraten. Falls Sie den Energiepreisvergleich lieber selbständig durchführen möchten, können Sie sich in folgendem Artikel besser informieren:

Strompreisvergleich: Tipps, Beispielrechnung & Erfahrungen

Liefervertrag: Definition

In Deutschland gibt es bei der Strombelieferung zwei Arten von Liefervertrag: Das ist einerseits der individuelle Energieliefervertrag, früher auch Sondervertrag genannt. Andererseits gibt es Lieferverträge innerhalb der Grundversorgung. Die beiden Lieferverträge unterscheiden sich in folgenden Belieferungsverhältnissen:

  • Vertragsbedingungen
  • Preis
  • Kündigungsfrist & Kündigungsform
  • Vertragslaufzeit
  • Abrechnungsmodalitäten

Obwohl die Preise bei der Grundversorgung oft höher ausfallen als bei den anderen Energieanbietern, dient sie als Ersatz- oder Notversorgung, falls Sie sich nicht rechtzeitig um die Stromanmeldung Ihres neuen Zuhauses gekümmert haben. Ausserdem ist die Kündigungsfrist bei der Grundversorgung mit zwei Wochen kundenfreundlicher und die Vertragslaufzeit aufgrund Ihrer Fristlosigkeit flexibler. Um die Unterschiede zwischen den Energielieferverträgen und Grundversorgungsverträgen besser zu verstehen, erhalten Sie anbei einen Überblick:

  Energieversorgungsvertrag Grundversorgungsvertrag
❓Beschreibung Es handelt sich um einen Vertrag mit dem Energielieferanten Ihrer Wahl Jeder Haushaltskunde hat Anspruch auch die Energieversorgung durch den Grundversorger, der die meisten Haushaltskunden vor Ort aufweist. Schließt der Haushaltskunde keinen bestimmten Liefervertrag ab, wird er automatisch dem Grundversorger zugeordnet.
✍ Vertragsabschluss Aktiv durch Anbieterwechsel Aktiv oder durch konkludentes Verhalten
💰 Preise Werden individuell vereinbart Die allgemeinen Preise werden veröffentlicht und gelten für das gesamte Gebiet des zuständigen Grundversorgers
❌ Kündigungsfrist & Kündigungsform Wird individuell geregelt aber beträgt maximal drei Monate. Kündigung in Textform (ausser Verträge, die vor dem 1.10.2016 abgeschlossen wurden) zwei Wochen in Textform (Brief, Fax, E-Mail)
⏰ Vertragslaufzeit Vereinbart maximal 2 Jahre, stillschweigende Vertragsverlängerung maximal 1 Jahr Unbefristet
📄 Abrechnung Mindestens eine Abrechnung pro Jahr Monatlicher fixer Abschlag und Jahresabrechnung der Verbrauchswerte

Wie hängt der Energiepreis mit dem der Liefervertrag zusammen?

Wie beeinflusst der Liefervertrag den Energiepreis?

Wie bereits erwähnt, gibt es verschiedene Faktoren, die einen Energieliefervertrag und einen Grundversorgungsvertrag unterscheiden. Dies gilt ebenfalls für die verschiedenen Lieferverträge der vielfältigen Energieanbieter in Deutschland.

Je nach Liefervertrag können Sie zwar von verschiedenen Service-Angeboten, Prämien oder Preisgarantien profitieren, jedoch besteht auch die Möglichkeit, dass Sie aufgrund der langen Erstvertragslaufzeit länger als gewollt an den Vertrag gebunden sind. Damit Sie Ihren Energiepreis senken und von einem Energieanbieterwechsel profitieren können, achten Sie bei den Lieferverträgen auf Folgendes:

  1. Mindestvertragslaufzeit: Kurze Mindestvertragslaufzeiten erlauben Ihnen einen schnelleren und/oder öfteren Anbieterwechsel
  2. Kündigungsfrist: Kurze Kündigungsfristen vereinfachen die Kündigung und die Neuanmeldung
  3. Preisgarantien: Nur volle Preisgarantien schützen Sie vor Preisänderungen innerhalb der Vertragslaufzeit
  4. Prämien: Neukundenboni werden erst nach Ende der Erstvertragslaufzeit ausgezahlt, Sofortboni vier bis zwölf Wochen nach Lieferbeginn

Für weitere Unterschiede in den Lieferverträgen und wie Sie sie am besten untereinander vergleichen, erfahren Sie in unserem Artikel über Stromtarife vergleichen.

Stromtarife vergleichen: Unterschiede, Vorteile und Nachteile

Liefervertrag Kündigung und Anbieterwechsel

Sobald Sie Ihren aktuellen Energiepreis und Liefervertrag mit anderen Energieanbietern verglichen haben und ein besseres Angebot gefunden haben, können Sie sich um Ihre Liefervertrag Kündigung kümmern. Informieren Sie sich am besten in Ihren Vertragsunterlagen über das Ende Ihrer Vertragslaufzeit und über die vorgegebenen Kündigungsfristen. In der Regel variieren sie zwischen vier bis sechs Wochen, können aber auch bis zu drei Monate lang sein.

Innerhalb der Vertragslaufzeit können Sie Ihren Liefervertrag nur kündigen, wenn es zu Preiserhöhungen kommt, die nicht vertraglich geregelt waren. Überprüfen Sie in den AGB's Ihres Liefervertrages genau, ob dies der Fall ist oder nicht. Falls Preiserhöhungen in Ihrem Liefervertrag nicht vorbehalten sind, können Sie das Sonderkündigungsrecht zwei Wochen nachdem Sie über die Preiserhöhung informiert wurden, nutzen. Das gilt auch bei einem geplanten Umzug, wobei die Kündigungsfrist hier bis zu vier Wochen betragen kann.

Um Zusatzkosten zu vermeiden, sollten Sie sich auf jeden Fall an die normalen beziehungsweise an die Sonderkündigungsfristen halten. Nur so können Sie Ihre Liefervertrag Kündigung erfolgreich durchführen und dann in einem nächsten Schritt den gewünschten Anbieterwechsel vornehmen. Spezifische Tipps zum Anbieterwechsel finden Sie in unserem Artikel Strom anmelden: Tipps zum Anbieterwechsel.

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