Wie viel betragen Gassteuer, Abgaben und Umlagen?

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Erdgas: Steuern und Abgaben

Die Gassteuer 2023 beträgt 4,7 % des Gaspreises. Hinzu kommen noch 6,5 % Umsatzsteuer. Gesamt gehen also circa 10 % des Gaspreises an den Staat. Im April 2023 betrug der durchschnittliche Gaspreis Deutschland rund 11 Cent/kWh, woraus sich eine Steuer auf Gas von 1,1 Cent/kWh errechnet. Um Kosten einzusparen, ist es wichtig, Begriffe über die Gaspreis-Zusammensetzung zu kennen und einen regelmäßigen Gasvergleich durchzuführen. Welche Konzessionen und Umlagen der Gaspreis enthält erfahren Sie im Artikel. Bei weiteren Fragen helfen gerne unsere Energieexpert/innen kostenlos und unverbindlich unter 089 380 388 88 .

Gassteuer: Ihr Fragen beantwortet

✅ Was ist die Gassteuer?

Seit dem Jahr 2006 ist die Ergassteuer im Energiesteuergesetz geregelt. Erhoben wird diese auf den Erdgas Einsatz und Erdgas Verbrauch. Hierdurch soll vor allem umweltbewusstes Handeln gestärkt werden.

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✅ Wie hoch sind die Steuern auf Gas?

Gaslieferungen unterliegen dem normalen Umsatzsteuersatz von 19 %.

✅ Wie setzt sich der monatliche Gaspreis zusammen?

Der monatlich Gaspreis setzt sich wie folgt zusammen: 76 % Gaspreis und Vertrieb, 13 % Steuern und Abgaben, 11 % Netznutzungsgebühren. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Gaspreiszusammensetzung.

Erdgaspreis – Zusammensetzung

Erdgas ist in fast jedem Haushalt gegenwärtig, jeder Dritte nutzt es, um zu heizen. In Deutschland wurde der Energiemarkt 1998 liberalisiert, seitdem bestimmt der Marktwettbewerb den Gaspreis. Stand April 2023 beträgt der durchschnittliche Gaspreis in Deutschland 11 Cent/kWh. Zum Vergleich, 2021 waren es noch 6,49 Cent/kWh..

Die Gaspreise, die die Endkund/innen zahlen, setzen sich aus drei verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  1. Beschaffung und Vertrieb (76 %)
  2. Gassteuern und Abgaben (13 %)
  3. Netznutzungsgebühren (11 %)

Erdgas: Gassteuern und Abgaben

Ein Sparschwein und Münzen als Symbol für die Gassteuer

Steuern Jeder kennt sie und jeder zahlt sie, aber was genau sind Gassteuern, wieso und wie viel wird gezahlt? In einem politischen System bilden Steuern das Grundeinkommen des Staats. Mit diesen Einnahmen werden Dienste gezahlt, die Bürger von der Gemeinschaft erwarten, zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, Straßen oder Polizei. In der sogenannten Abgabenordnung, dem Gesetz, welches in Deutschland die Grundlage für alle Steuern ist, werden Steuern so definiert:

Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden.

Das heißt – Gassteuern sind Zwangsabgaben, die den Bürgern vom Staat auferlegt werden können, ohne für das Geld direkt eine Gegenleistung einfordern zu können.

Gassteuern und Abgaben machen rund 13 % des Gaspreises aus und bestehen aus zwei verschiedenen Steuersätzen und einer Konzessionsabgabe: Mehrwertsteuer, Gassteuer und Konzessionsabgabe. Bei einem Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 kWh betragen gemäß BDEW-Gaspeisanalyse im April 2023 Gassteuern insgesamt 0,55 Cent/kWh. Im Anschluss finden Sie einen Überblick über welche Funktionen diese Einnahmen haben.

Mehrwertsteuer auf Erdgas

🎂 Inkraftsetzung

1968

📖 Gesetzliche Grundlage

Umsatzsteuergesetz (UStG) und die zugehörige Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV)

🎯 Zweck

Verschiedene Zwecke staatlichen Handelns, insbesondere für die Bereiche Bildung und Verkehr

🔢 Umsetzung

Auszahlung in einem Verteilungsschlüssel an Bund, Länder und Gemeinden und Erhebung auf den Nettogesamtpreis

💰 Cent pro Kilowattstunde

Ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr bezahlt 2020 2,565 Cent/kWh

Die Mehrwertsteuer auf Gas wird bis 2024 gesenkt Um gestiegene Gaspreise zu kompensieren, wird die Mehrwertsteuer von Oktober 2022 bis einschließlich März 2024 von 19 % auf 7 % reduziert. Kund/innen sollen darüber eine finanzielle Entlastung von mehreren Hundert Euro jährlich erfahren.

Gassteuer

Die Gassteuer, auch als Ökosteuer bekannt,

  • ... wurde bis 2006 auf Grundlage des Mineralölsteuergesetzes (MinölStG) erhoben
  • ... wird seit 2006 zusammen mit der Stromsteuer im Energiesteuergesetz /EnergieStG aufgeführt
  • ... besteuert den Verbrauch nicht erneuerbarer Energieträger wie zum Beispiel Benzin, Kohle oder Gas
  • ... dient dem Zweck, umweltschädliches Verhalten zu belasten und klimafreundliche Technologien zu fördern

Bei der Berechnung des Steuersatzes spielt die Verwendungsart des Erdgases eine Rolle. Wird es als zum Beheizen Ihrer Wohnung oder für die Aufbereitung Ihres Warmwassers verwendet, liegt der Satz bei 0.55 Cent pro Kilowattstunde. Bei Erdgas oder Flüssiggas, das als Kraftstoff für Autos und LKWs benutzt wird, belastet der Staat dagegen mit einem Steuersatz von rund 1 Cent/kWh.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe wird über Endverbraucher/innen erhoben und wird dann wiederum von den Netzbetreibern an die Kommunen weitergegeben, um Arbeiten an Straßen, die für die Verlegung und Wartung von Gasnetzen offengelegt werden müssen, zu entschädigen.

Die Höhe der Abgabe ist gesetzlich und bundeseinheitlich in der Konzessionsabgabenverordnung für Strom und Gas (KAV) festgelegt. Dabei wird bei der Belieferung von Tarifkund/innen ein Höchstbetrag angegeben, der pro Kilowattstunde nicht überschritten werden darf. Dieser Betrag ist von dem Nutzungszweck, der Kundengruppe (Tarif- oder Sondervertragskunde) und der Einwohnerzahl in der Gemeinde abhängig. Die Höchstbeträge wurden folgendermaßen festgelegt:

 
NutzungszweckEinwohnerzahlHöchstbetrag in Cent/kWh

Kochen & Warmwasser

bis 25.0000,51
bis 100.0000,61
bis 500.0000,77
über 500.0000,93

Heizen & Sonstiges

bis 25.0000,22
bis 100.0000,27
bis 500.0000,33
über 500.0000,40
Sondervertragskund/innen-0,03

Weitere Fragen zu Gas? 089 380 388 88

Umlagen

Mit Umlagen werden generell Kosten auf andere Kostenstellen verteilt. Verbraucher/innen haben beispielsweise seit dem Jahr 2000 die EEG-Umlage bei der Stromversorgung gezahlt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu finanzieren. Im Juli 2022 ist diese Umlage weggefallen, um Verbraucher bei den gestiegenen Energiekosten zu entlasten.

Die umstrittene Gasumlage kommt nicht Zum Oktober 2022 wurde auf den Gaspreis eine neue Gasumlage eingeführt, mit der Gasanbieter durch die Gaskrise gestiegene Kosten an die Haushalte weiterleiten können. Die Umlage wurde jedoch noch vor ihrer Einführung gekippt und stattdessen soll es einen Gaspreisdeckel geben, welcher aus Corona-Fonds bezahlt wird.

Wie viel wird an Gassteuern gezahlt?

Eine in Händen gehaltene Erde als Symbol für den Nutzen der Gassteuer

In Artikel 105 des Grundgesetzes wird festgestellt, wer über die Steuern zu bestimmen hat - die sogenannte Gesetzgebungskompetenz. Wer im Besitz dieser Kompetenz ist, darf Gassteuern verändern oder sogar abschaffen.

Bei einem Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 kWh betragen Gassteuern im Jahr 2022 insgesamt, wie bereits erwähnt, 3,57 Cent/kWh.

Zum Vergleich: 2021 betrugen sie noch 2,17 Cent/kWh. Grund des Anstiegs ist die Belastung durch die Mehrwertsteuer und die erhöhte CO₂-Steuer von 25 €/t CO₂ auf 30 €/t CO₂. Anbei sehen Sie einen Überblick über die Entwicklung der Erdgassteuer.

(Quelle: BDEW-Gaspreisanalyse Januar 2024, BDEW, 2024)

*Durchschnittliche Preisbestandteile in ct/kWh für ein Ein-Familienhaus, Erdgas-Zentralheizung mit Warmwasserbereitung

In Zukunft wird die Höhe der Gassteuern und Abgaben erheblich steigen, und zwar bis 2025 um 80 bis 95 % gegenüber dem Vergleichsjahr 1990. Das liegt vor allem an der CO₂-Steuer, welche bis 2025 einen Preis von 50 €/t CO₂ annehmen soll.

CO₂-Steuer – Gas

Heizen mit Erdgas wird teurer – damit soll erreicht werden, dass Energieverbraucher auf umweltfreundlichere Energien umsteigen. Deshalb wurde ein Preis auf CO₂-Emissionen bestimmt, die sogenannte CO₂-Steuer. Die Bundesregierung hat eine graduelle Preiserhöhung pro Tonne ab 2021 bis 2025 festgelegt. Folgenderweise ist die CO₂-Steuer zu erwarten:

  • 2021: 25 € pro Tonne
  • 2022: 30 € pro Tonne
  • 2023: 35 € pro Tonne
  • 2024: 45 € pro Tonne
  • 2025: 55 € pro Tonne

Gaskund/innen bekommen jedoch ab 2021 keine separate CO₂-Rechnung, stattdessen werden die Energieanbieter deren Preise erhöhen, um somit das Geld für den Staat einzusammeln. Mit der untenstehenden Tabelle können Sie sich ein besseres Bild machen, wie sich diese Kosten in einem Zwei-Personen-Haushalt und bei einer vierköpfigen Familie auswirken wird.

  • Jahresverbrauch in einem Zwei-Personen-Haushalt: 5.000 bis 10.000 kWh
  • Jahresverbrauch in einer vierköpfigen Familie 10.000 bis 20.000 kWh

Wissen Sie Ihren Energieverbrauch? Möchten Sie Ihren Strom- und Gasverbrauch bestimmen, um Kosten zu sparen? Erfahren Sie in nur zwei Minuten Ihren jährlichen Energieverbrauch mit unserem Verbrauchsrechner!
Verbrauchsrechner

JahrPreis pro Tonne CO₂Zuschlag bei 10.000 kWhZuschlag bei 20.000 kWh
202125 €55 €110 €
202230 €66 €132 €
202335 €77 €144 €
202445 €99 €198 €
202555 €121 €242 €

Preise bei einem maximalen Heizbedarf aufgelistet. Eine Gasheizung hat 0,22 kg CO₂-Emissionen pro kWh.

Ab 2026 soll der Marktwettbewerb den CO₂-Preis bestimmen, dabei gibt es jedoch einen Höchstbetrag von 65 € pro Tonne. Gaskund/innen können sich gegen diese steigende Preise schützen, in dem Sie einen regelmäßigen Gasvergleich vornehmen. Sie sollten dabei nach Tarifen schauen, die eine lange Brutto-Preisgarantie anbieten, somit sind Sie als Kunde mindestens zu einem gewissen Zeitraum vor Preiserhöhungen geschützt.

Gassteuer: Netzentgelte

Netzentgelte sind Gebühren, die jeder Netznutzer an den Netzbetreiber zahlen muss, diese machen rund 14 % des gesamten Gaspreises aus. Genutzt wird dieses Geld, um bereits bestehende Gasleitungen funktionsfähig zu erhalten und um neue zu bauen. Zahlen müssen diese hauptsächlich die Haushaltskund/innen, das liegt daran, dass sich diese im Niederspannungsnetz befinden.

Die Netzentgelte sind gemäß BDEW-Gaspreisanalyse im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig um 1,2 % auf 1,66 Cent/kWh angestiegen (in einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 kWh). Die Netzentgelte werden durch die gesetzliche Anordnung in § 20 und der Strom- und Gasnetzentgeltverordnung geregelt.

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