Energiepauschale Studierende – In nur 4 Schritten anmelden!

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Eine Person beantragt die Energiepauschale für Studierende

Ab März 2023 ist es für Studierende endlich möglich, die im dritten Entlastungspaket beschlossene Energiepauschale zu beantragen. Für viele Studierende stellt die Energiepauschale eine wichtige Entlastung dar. Doch wer kann die Energiepauschale für Studierende beantragen? Was benötigt man für die Beantragung und wie funktioniert der Prozess? Und wann wird die Energiepreispauschale ausgezahlt? All diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel:

Alles Wichtige zur Energiepauschale auf einen Blick

Wie kann man die Energiepauschale beantragen?

Ab Mitte März kann man die Energiepauschale für Studierende auf der eigens dafür erstellten Website beantragen. Einen Zugangscode für die Plattform erhält man von der eigenen Hochschule. Man benötigt für den Antrag, den Online-Ausweis, das persönliche Elster-Zertifikat, sowie ein BundID-Konto. In unserem Kapitel zum Anmelden erfahren Sie, wie Sie die Energiepauschale in nur vier Schritten anmelden.

Wer kann die Energiepauschale beantragen?

Prinzipiell richtet sich die Energiepauschale an Studierenden, welche am 01.12.2022 immatrikuliert waren und deren Hauptwohnsitz in Deutschland liegt.

Wann wird die Energiepauschale für Studierende ausgezahlt?

Ursprünglich sprach man von einer Auszahlung „noch in diesem Winter“. Da man nach aktuellen Angaben jedoch wohl erst in der Lage sein wird, die Einmalzahlung ab Mitte März zu beantragen, wird eher von einer Auszahlung ab April gesprochen.

Wie beantragt man die Energiepauschale?

Eine Gasrechnung mit Flamme und Geld

Die Anmeldung zur Energiepauschale erfolgt über das Antragsportal Einmalzahlung200.de. Das Portal war ursprünglich schon seit Februar erreichbar, jedoch noch durch ein Passwort gesichert.

Sobald sich Ihre Bildungsstätte mit den Zugangsdaten bei Ihnen meldet, können Sie die Energiepauschale in 4 Schritten anmelden:

  1. Zugangscode eingeben: Hier müssen Sie sich mit dem Zugangscode einloggen, den Sie von Ihrer Ausbildungsstätte erhalten haben. Es handelt sich dabei um Ihren persönlichen Zugangsschlüssel.
  2. Identität nachweisen: Sie melden sich mit Ihrer BundID zum Antrag an. Ihre Identität weisen Sie dabei mit dem Online-Ausweis nach.
  3. Antrag zur Energiepauschale für Studierende ausfüllen: Hier müssen Sie das Dokument mit Ihren Daten (z. B. IBAN) ausfüllen und senden die Erklärung online ab.
  4. Energiepauschale erhalten: Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Einmalzahlung erfüllen, erhalten Sie per Mail einen Bescheid über die Bewilligung und die 200 € Energiepauschale werden auf Ihr Konto überwiesen.

Die eigentliche Beantragung der Energiepauschale soll erst ab Mitte März möglich sein, jedoch ist für die Beantragung das Vorlegen von Dokumentation notwendig. Aus diesem Grund können Antragsteller/innen jetzt schon ein paar Schritte erledigen, um später Zeit zu sparen. So können Sie, sobald die Plattform wirklich startklar ist, ganz bequem die Energiepauschale für Studierende beantragen.

Wer sich durch die Energiepauschale für Studierende außerdem erhofft, ein wenig Entlastung bei der Strom- oder Gasrechnung zu erhalten, dem wird momentan ein Preisvergleich nahegelegt. Einige Anbieter haben bereits wieder ihre Preise gesenkt, deswegen lohnt sich vielerorts ein Preisvergleich!

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Folgende Dokumente benötigen Sie zum Beantragen der Energiepauschale:

  1. Ein BundID-Konto, welches Sie bereits anlegen können
  2. Den Online-Ausweis. Diesen können Sie mit Ihrem Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel, EU-Identität oder Unionsbürgerkarte beantragen.
  3. Ihr persönliches Elster-Zertifikat

Wir empfehlen Ihnen, diese Dinge bereits so früh wie möglich zu erledigen.

Prinzipiell heißt es, dass das Beantragen der Energiepauschale für Studierende ab Mitte März möglich sein soll. An einigen Ausbildungsstätten soll die Beantragung jedoch im Rahmen einer Pilotphase bereits im Vorfeld möglich sein. Sobald die Beantragung möglich ist, wird sich Ihre Ausbildungsstätte bei Ihnen melden und Ihnen die individuellen Zugangsdaten zum Antragsportal senden.

Wer kann die Energiepauschale beantragen?

Geld welches in der Energiepauschale ausgezahlt wird

Nachdem Renter/innen bereits im Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale erhalten haben, sollen Studierende und Fachschüler ab März auch endlich in der Lage sein, eine Energiepauschale von 200 € zu beantragen. Angesichts der hohen Energiepreise während der Energiekrise ist dies auch dringend nötig.

Doch wer hat überhaupt Anspruch auf die Energiepreispauschale? Prinzipiell haben Personen einen Anspruch auf die 200 € Einmalzahlung, welche im Bundesausbildungsförderungsgesetz genannt werden. Dabei haben jedoch nicht alle in diesem Gesetz aufgeführten Personen einen Anspruch auf die Energiepreispauschale für Studierende.

Folgende Personen können die Energiepreispauschale für Studierende beantragen, wenn sie am 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren und ihren regulären Wohnsitz in Deutschland haben:

  • Studierende an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen
  • Schüler/innen an Fachschulen (mit Ausnahme von Fachoberschulen), die bereits eine berufsqualifizierende Berufsausbildung haben
  • Schülerinnen in Bildungsgängen von mindestens zwei Jahren Dauer an Berufsfachschulen, und
  • Schüler/innen in vergleichbaren Bildungsgängen
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Nicht nur aktive Vollzeitstudierende können die Energiepauschale beantragen

Wichtig! Da sie nicht explizit ausgeschlossen werden, können auch folgende Studierende die Energiepauschale beantragen:

  • Teilzeitstudierende
  • Studierende im dualen Studium (oder auch berufsbegleitenden Studium)
  • Studierende im Fernstudium
  • Ausländische Studierende
  • Studierende im Urlaubssemester
  • Studierende, welche im Dezember bspw. ein Auslandssemester absolviert haben, aber an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren

Ausgeschlossen von der Beantragung der Energiepauschale für Studierende sind jedoch Gasthörer/innen.

Warum muss die Energiepauschale extra beantragt werden?

Viele fragen sich bestimmt, warum man die Auszahlung der Energiepauschale eigentlich beantragen muss und warum sie nicht automatisch an die Berechtigten ausgezahlt wird. Als Grund dafür nennt die Bundesregierung, dass für die Auszahlung notwendige Daten wie z. B. die Bankverbindung ohne eine Anmeldung nicht vorliegen.

Dies sei anders als bspw. bei der Einmalzahlung für Rentner/innen, deren Daten aufgrund der Rentenauszahlung sowieso vorliegen. Als Folge entsteht den Antragsteller/innen daraus leider eine Hürde, um die Hilfe beantragen zu können. Denn wer den Antrag mit den erforderlichen Dokumenten nicht erstellt, bekommt auch die Einmalzahlung nicht. Gerade deswegen lohnt es sich, die nötigen Dokumente möglichst früh zu organisieren.

Warum gibt es die Energiepauschale?

Ein Richterhammer mit grünem Haken als Beschluss zur Energiepauschale

Die Energiepauschale für Studierende ist Teil des dritten Entlastungspakets, welches bereits 2022 verabschiedet wurde. Im Vorfeld hatte es Kritik an den ersten beiden Entlastungspaketen gegeben, da sie wenig Hilfen für Studierende vorsahen.

Hintergrund dafür ist, dass es zwar einige wenige Maßnahmen für Studierende gab, von diesen konnten aber auch nur wenige Studierende profitieren. Viele andere Maßnahmen  wie der Heizkostenzuschuss galten mehr für die gesamte Bevölkerung.

Die neue Energiepauschale hingegen hilft allen eingeschriebenen Studierenden, unabhängig von deren finanzieller Lage. Das Problem dabei ist, dass am Ende auch viel staatliches Geld an Hilfeempfänger geht, welche die Hilfe eventuell auch nicht ganz nötig haben.

Studierende fühlen sich vergessen

Auch die Tatsache, dass Rentner/innen 300 € erhielten, während es bei Studierenden „nur“ 200 € sind, hat an mancher Stelle für Unverständnis gesorgt. Die Energiepauschale für Rentner/innen müsse zwar im Gegensatz zur Einmalzahlung für Studierende versteuert werden, trotzdem hat es vielerorts den Eindruck vermittelt, Studierende benötigten nicht dieselbe Hilfe.

(Quelle: Verbraucherpreisindex Gas, Verivox, 2023)

Insgesamt ist viel Frust bei den Studierenden zu spüren. Sie warten nun schon seit September 2022 auf die Auszahlung der Hilfe. Währenddessen sind Strom, Gas, sowie Einkaufen teurer geworden. Da ist es nicht verwunderlich, dass sich Studierende – wie schon während der Corona-Pandemie – vergessen fühlen.

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So kam es zur Einmalzahlung für Studierende

Zuerst vorgestellt wurde die Einmalzahlung für Studierende im oben bereits erwähnten dritten Entlastungspaket 2022. Daraufhin verging eine Menge Zeit, in welcher die Bundesregierung nach Möglichkeiten suchte, die Energiepauschale für Studierende ohne Antrag an die Hilfeempfänger auszahlen zu können. Schnell wurde dabei klar, dass es nur schwer zu realisieren ist, wenn nicht von allen Studierenden die Bankdaten vorliegen.

Letztendlich als Gesetz festgehalten wurde die 200 € Einmalzahlung am 1. Dezember. Darin waren zu diesem Zeitpunkt aber noch wenige Details geregelt. Vielmehr gab man die Verantwortung in die Hände der Länder ab.

Am 16.12.2022 sagte der Bund doch zu, die Auszahlung der Energiepauschale selbst in die Hand zu nehmen. Daraufhin wurden im Februar erste Details zur Antragsplattform bekannt, die zu dem Zeitpunkt noch in Arbeit war.

Die Kultusministerkonferenz sah Anfang Februar noch vor, dass Anträge zur Energiepauschale zum 1. März gestellt werden können und man somit eine Auszahlung ab 15. März ermöglicht. Mittlerweile spricht man von Beantragungen ab Mitte März und Auszahlungen „schnellstmöglich“. Da es vorher noch hieß, die Einmalzahlung würde „noch diesen Winter“ ausgezahlt, lässt dies nur vermuten, dass es am Ende länger dauern wird.

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