Energiepauschale Studierende â In nur 4 Schritten anmelden!

Ab MĂ€rz 2023 ist es fĂŒr Studierende endlich möglich, die im dritten Entlastungspaket beschlossene Energiepauschale zu beantragen. FĂŒr viele Studierende stellt die Energiepauschale eine wichtige Entlastung dar. Doch wer kann die Energiepauschale fĂŒr Studierende beantragen? Was benötigt man fĂŒr die Beantragung und wie funktioniert der Prozess? Und wann wird die Energiepreispauschale ausgezahlt? All diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel:
Alles Wichtige zur Energiepauschale auf einen Blick
Wie kann man die Energiepauschale beantragen?
Ab Mitte MĂ€rz kann man die Energiepauschale fĂŒr Studierende auf der eigens dafĂŒr erstellten Website beantragen. Einen Zugangscode fĂŒr die Plattform erhĂ€lt man von der eigenen Hochschule. Man benötigt fĂŒr den Antrag, den Online-Ausweis, das persönliche Elster-Zertifikat, sowie ein BundID-Konto. In unserem Kapitel zum Anmelden erfahren Sie, wie Sie die Energiepauschale in nur vier Schritten anmelden.
Wer kann die Energiepauschale beantragen?
Prinzipiell richtet sich die Energiepauschale an Studierenden, welche am 01.12.2022 immatrikuliert waren und deren Hauptwohnsitz in Deutschland liegt.
Wann wird die Energiepauschale fĂŒr Studierende ausgezahlt?
UrsprĂŒnglich sprach man von einer Auszahlung ânoch in diesem Winterâ. Da man nach aktuellen Angaben jedoch wohl erst in der Lage sein wird, die Einmalzahlung ab Mitte MĂ€rz zu beantragen, wird eher von einer Auszahlung ab April gesprochen.
Wie beantragt man die Energiepauschale?

Die Anmeldung zur Energiepauschale erfolgt ĂŒber das Antragsportal Einmalzahlung200.de. Das Portal war ursprĂŒnglich schon seit Februar erreichbar, jedoch noch durch ein Passwort gesichert.
Sobald sich Ihre BildungsstÀtte mit den Zugangsdaten bei Ihnen meldet, können Sie die Energiepauschale in 4 Schritten anmelden:
- Zugangscode eingeben: Hier mĂŒssen Sie sich mit dem Zugangscode einloggen, den Sie von Ihrer AusbildungsstĂ€tte erhalten haben. Es handelt sich dabei um Ihren persönlichen ZugangsschlĂŒssel.
- IdentitÀt nachweisen: Sie melden sich mit Ihrer BundID zum Antrag an. Ihre IdentitÀt weisen Sie dabei mit dem Online-Ausweis nach.
- Antrag zur Energiepauschale fĂŒr Studierende ausfĂŒllen: Hier mĂŒssen Sie das Dokument mit Ihren Daten (z. B. IBAN) ausfĂŒllen und senden die ErklĂ€rung online ab.
- Energiepauschale erhalten: Wenn Sie alle Voraussetzungen fĂŒr die Einmalzahlung erfĂŒllen, erhalten Sie per Mail einen Bescheid ĂŒber die Bewilligung und die 200 ⏠Energiepauschale werden auf Ihr Konto ĂŒberwiesen.
Die eigentliche Beantragung der Energiepauschale soll erst ab Mitte MĂ€rz möglich sein, jedoch ist fĂŒr die Beantragung das Vorlegen von Dokumentation notwendig. Aus diesem Grund können Antragsteller/innen jetzt schon ein paar Schritte erledigen, um spĂ€ter Zeit zu sparen. So können Sie, sobald die Plattform wirklich startklar ist, ganz bequem die Energiepauschale fĂŒr Studierende beantragen.
Wer sich durch die Energiepauschale fĂŒr Studierende auĂerdem erhofft, ein wenig Entlastung bei der Strom- oder Gasrechnung zu erhalten, dem wird momentan ein Preisvergleich nahegelegt. Einige Anbieter haben bereits wieder ihre Preise gesenkt, deswegen lohnt sich vielerorts ein Preisvergleich!


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Folgende Dokumente benötigen Sie zum Beantragen der Energiepauschale:
- Ein BundID-Konto, welches Sie bereits anlegen können
- Den Online-Ausweis. Diesen können Sie mit Ihrem Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel, EU-IdentitĂ€t oder UnionsbĂŒrgerkarte beantragen.
- Ihr persönliches Elster-Zertifikat
Wir empfehlen Ihnen, diese Dinge bereits so frĂŒh wie möglich zu erledigen.
Prinzipiell heiĂt es, dass das Beantragen der Energiepauschale fĂŒr Studierende ab Mitte MĂ€rz möglich sein soll. An einigen AusbildungsstĂ€tten soll die Beantragung jedoch im Rahmen einer Pilotphase bereits im Vorfeld möglich sein. Sobald die Beantragung möglich ist, wird sich Ihre AusbildungsstĂ€tte bei Ihnen melden und Ihnen die individuellen Zugangsdaten zum Antragsportal senden.
Wer kann die Energiepauschale beantragen?

Nachdem Renter/innen bereits im Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale erhalten haben, sollen Studierende und FachschĂŒler ab MĂ€rz auch endlich in der Lage sein, eine Energiepauschale von 200 ⏠zu beantragen. Angesichts der hohen Energiepreise wĂ€hrend der Energiekrise ist dies auch dringend nötig.
Doch wer hat ĂŒberhaupt Anspruch auf die Energiepreispauschale? Prinzipiell haben Personen einen Anspruch auf die 200 ⏠Einmalzahlung, welche im Bundesausbildungsförderungsgesetz genannt werden. Dabei haben jedoch nicht alle in diesem Gesetz aufgefĂŒhrten Personen einen Anspruch auf die Energiepreispauschale fĂŒr Studierende.
Folgende Personen können die Energiepreispauschale fĂŒr Studierende beantragen, wenn sie am 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren und ihren regulĂ€ren Wohnsitz in Deutschland haben:
- Studierende an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen
- SchĂŒler/innen an Fachschulen (mit Ausnahme von Fachoberschulen), die bereits eine berufsqualifizierende Berufsausbildung haben
- SchĂŒlerinnen in BildungsgĂ€ngen von mindestens zwei Jahren Dauer an Berufsfachschulen, und
- SchĂŒler/innen in vergleichbaren BildungsgĂ€ngen


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Nicht nur aktive Vollzeitstudierende können die Energiepauschale beantragen
Wichtig! Da sie nicht explizit ausgeschlossen werden, können auch folgende Studierende die Energiepauschale beantragen:
- Teilzeitstudierende
- Studierende im dualen Studium (oder auch berufsbegleitenden Studium)
- Studierende im Fernstudium
- AuslÀndische Studierende
- Studierende im Urlaubssemester
- Studierende, welche im Dezember bspw. ein Auslandssemester absolviert haben, aber an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren
Ausgeschlossen von der Beantragung der Energiepauschale fĂŒr Studierende sind jedoch Gasthörer/innen.
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Warum muss die Energiepauschale extra beantragt werden?
Viele fragen sich bestimmt, warum man die Auszahlung der Energiepauschale eigentlich beantragen muss und warum sie nicht automatisch an die Berechtigten ausgezahlt wird. Als Grund dafĂŒr nennt die Bundesregierung, dass fĂŒr die Auszahlung notwendige Daten wie z. B. die Bankverbindung ohne eine Anmeldung nicht vorliegen.
Dies sei anders als bspw. bei der Einmalzahlung fĂŒr Rentner/innen, deren Daten aufgrund der Rentenauszahlung sowieso vorliegen. Als Folge entsteht den Antragsteller/innen daraus leider eine HĂŒrde, um die Hilfe beantragen zu können. Denn wer den Antrag mit den erforderlichen Dokumenten nicht erstellt, bekommt auch die Einmalzahlung nicht. Gerade deswegen lohnt es sich, die nötigen Dokumente möglichst frĂŒh zu organisieren.
Warum gibt es die Energiepauschale?

Die Energiepauschale fĂŒr Studierende ist Teil des dritten Entlastungspakets, welches bereits 2022 verabschiedet wurde. Im Vorfeld hatte es Kritik an den ersten beiden Entlastungspaketen gegeben, da sie wenig Hilfen fĂŒr Studierende vorsahen.
Hintergrund dafĂŒr ist, dass es zwar einige wenige MaĂnahmen fĂŒr Studierende gab, von diesen konnten aber auch nur wenige Studierende profitieren. Viele andere MaĂnahmen wie der Heizkostenzuschuss galten mehr fĂŒr die gesamte Bevölkerung.
Die neue Energiepauschale hingegen hilft allen eingeschriebenen Studierenden, unabhÀngig von deren finanzieller Lage. Das Problem dabei ist, dass am Ende auch viel staatliches Geld an HilfeempfÀnger geht, welche die Hilfe eventuell auch nicht ganz nötig haben.
Studierende fĂŒhlen sich vergessen
Auch die Tatsache, dass Rentner/innen 300 ⏠erhielten, wĂ€hrend es bei Studierenden ânurâ 200 ⏠sind, hat an mancher Stelle fĂŒr UnverstĂ€ndnis gesorgt. Die Energiepauschale fĂŒr Rentner/innen mĂŒsse zwar im Gegensatz zur Einmalzahlung fĂŒr Studierende versteuert werden, trotzdem hat es vielerorts den Eindruck vermittelt, Studierende benötigten nicht dieselbe Hilfe.
(Quelle: Verbraucherpreisindex Gas, Verivox, 2023)
Insgesamt ist viel Frust bei den Studierenden zu spĂŒren. Sie warten nun schon seit September 2022 auf die Auszahlung der Hilfe. WĂ€hrenddessen sind Strom, Gas, sowie Einkaufen teurer geworden. Da ist es nicht verwunderlich, dass sich Studierende â wie schon wĂ€hrend der Corona-Pandemie â vergessen fĂŒhlen.


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So kam es zur Einmalzahlung fĂŒr Studierende
Zuerst vorgestellt wurde die Einmalzahlung fĂŒr Studierende im oben bereits erwĂ€hnten dritten Entlastungspaket 2022. Daraufhin verging eine Menge Zeit, in welcher die Bundesregierung nach Möglichkeiten suchte, die Energiepauschale fĂŒr Studierende ohne Antrag an die HilfeempfĂ€nger auszahlen zu können. Schnell wurde dabei klar, dass es nur schwer zu realisieren ist, wenn nicht von allen Studierenden die Bankdaten vorliegen.
Letztendlich als Gesetz festgehalten wurde die 200 ⏠Einmalzahlung am 1. Dezember. Darin waren zu diesem Zeitpunkt aber noch wenige Details geregelt. Vielmehr gab man die Verantwortung in die HÀnde der LÀnder ab.
Am 16.12.2022 sagte der Bund doch zu, die Auszahlung der Energiepauschale selbst in die Hand zu nehmen. Daraufhin wurden im Februar erste Details zur Antragsplattform bekannt, die zu dem Zeitpunkt noch in Arbeit war.
Die Kultusministerkonferenz sah Anfang Februar noch vor, dass AntrĂ€ge zur Energiepauschale zum 1. MĂ€rz gestellt werden können und man somit eine Auszahlung ab 15. MĂ€rz ermöglicht. Mittlerweile spricht man von Beantragungen ab Mitte MĂ€rz und Auszahlungen âschnellstmöglichâ. Da es vorher noch hieĂ, die Einmalzahlung wĂŒrde ânoch diesen Winterâ ausgezahlt, lĂ€sst dies nur vermuten, dass es am Ende lĂ€nger dauern wird.