Aktuelles COVID-19: Zahlungsaufschub & Stromsperren

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COVID-19: Zahlungsaufschub

Corona-Virus (COVID-19) und seine Auswirkungen auf den Energiesektor. Erfahren Sie Aktuelles zum Leistungsaufschub bzw. Zahlungsaufschub bei Strom- und Gasrechnungen und inwieweit coronabedingte Stromsperre zulässig sind. Außerdem: Energiemarie Service bleibt weiterhin aktiv - ohne Änderung der Öffnungszeiten.

Update 2021: Stromsperre trotz Corona

Stromsperre Corona 2021

Jährlich werden in Deutschland rund 300.000 Stromsperren bei Haushalten ausgeführt. Grundsätzlich können sowohl Grundversorger auch als wettbewerbliche Stromanbieter eine Stromsperre anordnen. Allerdings stehen alternative Stromanbieter vor größerem Aufwand als Grundversorger, wenn es darum geht eine Stromsperre umzusetzen.

Sozialverbände gehen davon aus, dass die Zahl der jährlichen Stromsperren für 2020 und 2021 ernorm ansteigen wird - für 2020 werden die Zahlen erst im September veröffentlicht. Aufgrund der Corona Pandemie gerieten viele Menschen in finanziellen Engpässen und befinden sich deshalb in Verzug von Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasser- und Abwasserrechnungen.

Wann ist eine Stromsperre zulässig?

Eine Stromsperre tritt ein, wenn Kunden ihre Stromrechnungen nicht bezahlen und mit über 100 € im Verzug sind. In diesem Fall informiert der Stromversorger die Kunden mit einer Frist von vier Wochen im Voraus und wiederum drei Tage vor der Stromsperre. Wenn Kunden der Zahlungsforderung nicht nachgehen, wird eine Stromabschaltung veranlasst.

Stromsperre Corona 2021

Für die Monate April, Mai, Juni 2020 konnten Verbraucher ihre Zahlungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser zurückhalten. Möglich war es durch den Artikel 240 des Bürgerliches Gesetzbuches. Dabei konnten Verbraucher sicher gehen, dass ihre Versorgung weiter aufrecht bleibt.

Seit Juli 2020 müssen Verbraucher damit rechnen, dass das zurückgehaltene Geld durch Unternehmen eingefordert wird. Bei Problemen mit hohen Summen, die auf einmal bezahlt werden müssen, können Verbraucher eine Zwischenabrechnung bei Anbietern anfragen oder den monatlichen Abschlag anpassen lassen.

  1. Zwischenabrechnung: Anbieter schaut sich die bisher geleisteten Zahlungen an und verrechnet diese mit den tatsächlich entstandenen Kosten. Wenn der Verbrauch niedriger lag, so kann sich die Höhe der zurückgehaltenen Rechnungen reduzieren.
  2. Abschlagsanpassung: Viele Anbieter erlauben ihren Kunden den monatlichen Abschlag anzupassen. Merken Kunden, dass Sie z.B. aufrund von energiesparsamen Geräten weniger Strom konsumieren, so kann die Höhe des Abschlags angepasst werden.

Stromsperre eingetreten: Was Sie jetzt tun können

Beachten Sie, dass eine Stromsperre nicht immer zulässig ist. Das tritt ein, wenn Sie in Ihrem Haushalt Schwangere, Minderjährige, Kranke oder ältere Personen leben. Droht eine Stromsperre und eines dieser Fälle trifft auf Sie zu, so teilen Sie Ihrem Energieanbieter dies mit.

Will der Energieanbieter trotzdem die Stromsperre umsetzen, so haben Sie die Möglichkeit, sich an die Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstellen zu wenden. Außerdem können Sie einen Energieanbieterwechsel in Betracht ziehen - aber aufgepasst, nicht alle Energieanbieter akzeptieren Kunden mit offenen Schulden.

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Bezogen auf 2020: Corona-Krise - Grundversorgung bleibt gesichert

Während der Corona-Krise soll die wirtschaftliche Existenz aller Menschen gesichert sein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, bmjv.de, hat folglich eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen.

Zur existenziellen Versorgung gehören unter anderem Wohnen, Kommunikation, Strom und Wasser. Diese Grundversorgung soll geschützt werden, auch dann, wenn bei einzelnen Personen die Einkünfte ausbleiben bzw. fehlen. Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen, die vor Unterbrechungen der existenziellen Grundleistungen schützen sollen.

Bezogen auf 2020: Corona-Virus - Zahlungsaufschub für Strom & Gas

Wenn Sie also in einem Privathaushalt leben und Ihre Strom-, Gas- oder Wasserrechnung aus finanziellen Gründen nicht mehr begleichen können ⇨ verursacht durch die Corona-Krise ⇦ so kann und darf das Energie- und Wasserunternehmen die Belieferung nicht unterbrechen.

Der Energieversorger muss Ihnen einen Aufschub für alle Zahlungen, die bis zum 30. Juni 2020 fällig werden, gewährleisten. Der Zahlungsaufschub verschiebt sich um drei Monate. Nach der Zahlungsaufnahme sind Sie außerdem nicht verpflichtet, die aufgeschobenen und laufenden Raten gleichzeitig abzubezahlen.

Zahlungsaufschub Die Regelung zum Zahlungsaufschub für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen gilt erstmal bis zum 30. Juni 2020.

COVID-19: Reaktion von E.ON & Co.

Viele Energieversorger haben schnell auf die Corana-Virus-Pandemie reagiert. Der Energiekonzern E.ON hat beispielsweise hilfreiche Informationen zusammengestellt, sodass Kunden erfahren wie sie ihre finanziellen Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise lösen können.

So ist es möglich, die monatlichen Abschläge zu senken und die Nachforderungen müssen mit der nächsten Jahresabrechnung beglichen werden. E.ON gewährleistet außerdem weitmöglichst auf die Strom- und Gas-Sperrung von betroffenen Haushalten zu verzichten.

Corona-Virus Kontakt: Wo, Wie, Wann?

Sie suchen einen neuen Energieanbieter? Sie benötigen mehr Informationen zum Gesetzentwurf der BMJV ? Sie wollen sich an die Verbraucherzentrale wenden? Oder wollen Sie direkt Ihren Energieversorger kontaktieren?

Im Folgenden haben wir für Sie eine Tabelle mit den wichtigsten Kontakten zusammengestellt. Sollte ein Energieanbieter nicht in der Liste zu finden sein, so schauen Sie einfach in der ausführlichen Liste der Energieversorger nach.

Corona-Virus: Kontakt
ServiceKontakt
Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz
BMJV.de
BMJV Kontaktformular
Telefon: 030 18 580 0 
E-Mail: [email protected]
Verbraucherzentraleverbraucherzentrale.de
Bundesnetzagenturbundesnetzagentur.de
Verbraucherservice Energie:
Telefon: 030 22480 500 
Mo.-Do. 9-15 Uhr und Fr. 9-12 Uhr
E-Mail: [email protected]
Stromausfallstörungsauskunft.de
Energiekonzern E.ONTelefon: 0871 95 38 62 00 
Mo.-Fr. 8-20 Uhr und Sa.-So. 9-18 Uhr
E-Mail: [email protected]
Süwag Energie AGTelefon: 0800 47 47 482 
Mo.-Fr. 8-18 Uhr und Sa. 9-14 Uhr
E-Mail: [email protected]
Energieanbieter LichtblickTelefon: 040 80 80 30 30 
Mo.-Fr. 8-20 Uhr
E-Mail: [email protected]
Energieanbieter VattenfallTelefon: 0800 992 500 0 
Mo.-Fr. 8-18 Uhr
Vattenfall Kontaktformular

Trotz Corona-Virus: Energiemarie bleibt aktiv

Energiemarie Service ist für Sie weiterhin verfügbar. Unsere Energieexperten stehen Ihnen bei Fragen zu Stromrechnungen, Gasrechnungen, Netzbetreiber, Stromanbieterwechel und allen weiteren Energieanbieter-Anliegen von Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr zur Seite.

Kostenloser Service: 0893 80388 88 

Ihren Energieverbrauch können Sie mit unserem Energie-Verbrauchsrechner bestimmen und auch abschätzen, ob dieser steigen wird, weil Sie sich nun vermehrt Zuhause aufhalten. Bestimmen ganz einfach und in nur zwei Minuten Ihren jährlichen Strom- und Gasverbrauch.

Energieverbrauch in kWh

Nutzen Sie Ihre eventuell mehr gewordene Zeit und schauen Sie sich nach einem neuen Energieanbieter um, der niedrige Strompreise bzw. Gaspreise aufweist. Ein Tarif-Angebot können Sie zum Beispiel ganz bequem online anfordern. Unsere Energieexpert/innen werden Ihnen möglichst schnell ein Strom- oder Gasangebot erstellen und per E-Mail zusenden.

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